Im Rahmen der Reform der Ergänzungsleistungen schlägt der Bundesrat vor, den Vorbezug des Guthabens aus der 2. Säule für die Gründung eines eigenen Unternehmens zu verbieten. Gemäss den Prognosen für 2030 können dank dieser Methode angeblich 20 Mio. Fr. eingespart werden. Im Vergleich zu den Gesamtausgaben für Ergänzungsleistungen in der Höhe von 6.9 Mrd. Fr. entspricht dies einer potenziellen Senkung um 0.3%. Eine magere Ausbeute, die überdies sehr optimistisch wirkt, kommentiert Jérôme Cosandey. Er hält weiter fest:

Diese potenzielle Ersparnis wurde ausschliesslich mithilfe einer Analyse jener Rentner berechnet, die Ergänzungsleistungen beantragten. Die erfolgreichen Unternehmer, die nicht auf staatliche Unterstützung angewiesen sind, hat man nicht einbezogen. Auch der Wert ihrer jeweiligen Firma sowie der neu geschaffenen Arbeitsplätze wurde nicht berücksichtigt. Das Endergebnis fällt entsprechend negativ aus.

Mangels anderer Argumente erinnert der Bundesrat in seinem Reformentwurf daran, dass die Unternehmensgründung riskant sein kann und dass die Hälfte aller Unternehmen fünf Jahre nach ihrer Entstehung bereits wieder verschwunden sind. Das stimmt. Doch wie viele dieser Unternehmer haben ihre neue Firma mit dem Guthaben aus der Berufsvorsorge finanziert? Und wie viele von den Letztgenannten haben ihr Vorsorgekapital nach der Aufgabe ihrer Tätigkeit tatsächlich verloren? Auch dazu schweigt sich der Bundesrat aus.

  Avenir Suisse / EL-Reform