Der Bundesrat hat eine Vernehmlassung zur “Modernisierung der Aufsicht in der 1. und Optimierung in der 2. Säule” gestartet. Dazu heisst es im Begleitschreiben:

In der 1. Säule verfolgt die Vorlage drei Hauptstossrichtungen, um die Stabilität des Vorsorgesystems hoch zu halten: – Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf soll für alle dem BSV unterstellten Sozialversicherungen eine proaktive risiko- und wirkungsorientierte Aufsicht eingeführt werden, die sich in der IV bereits bewährt hat. – Zur Umsetzung des neuen Aufsichtsmodells müssen die Durchführungsstellen moderne Steuerungssysteme einführen, die von den Revisionsstellen geprüft werden.

Seit Inkrafttreten der Strukturreform im Jahr 2012 hat sich gezeigt, dass ein Optimierungsbedarf bei der Aufsicht in der 2. Säule besteht. Die Modernisierungsvorlaqe sieht auch punktuelle Anpassungen in diesem Bereich vor, u. a. die Präzisierung der Aufgaben des Experten oder die Sicherstellung der Unabhängigkeit regionaler Aufsichtsbehörden durch den Ausschluss von kantonalen Regierungsmitgliedern aus den entsprechenden Aufsichtsgremien [pw: Womit die AOK endlich ihren Herzenswunsch erfüllt bekäme …].

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