Swisscanto PK-Monitor im Q1
Die Finanzierungssituation der Vorsorgeeinrichtungen hat sich im ersten Quartal 2017 verbessert (Abbildung 1). Bei den privatrechtlichen Vorsorgeeinrichtungen stieg der geschätzte vermögensgewichtete Deckungsgrad im ersten Quartal um 1,5 Prozentpunkte auf 112,2%. Auch bei den öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen mit Vollkapitalisierung stieg der geschätzte Deckungsgrad und ist nun mit 100,5% erstmals seit 2014 wieder über der Marke von 100%.
Die Verteilung der Vorsorgeeinrichtungen nach Deckungsgrad-Bandbreiten per 31. März 2017 zeigt gegenüber den Durchschnittszahlen weitere Details (Abbildung 2). «Über dem Strich» – mit einer Deckung von 100% und mehr – finden wir 97,2% der privatrechtlichen Vorsorgeeinrichtungen und 80,8% der öffentlich-rechtlichen Kassen mit Vollkapitalisierung. 68,8% der privaten und 19,1% der öffentlichen Vorsorgeeinrichtungen mit Vollkapitalisierung weisen einen Deckungsgrad auf, der das Niveau von 110% übertrifft. Die Unterdeckungsquote der privatrechtlichen und der öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen mit Vollkapitalisierung hat sich aufgrund der Marktentwicklung im ersten Quartal 2017 wiederum leicht verringert und liegt nun bei 2,8% beziehungsweise 19,2%.
Nationale Konferenz zur Altersdiskriminierung
Vertreter des Bundes und der Kantone sowie des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB), von Travail.Suisse, des Schweizerischen Arbeitgeberverbandes (SAV) und des Schweizerischen Gewerbeverbandes (sgv) diskutierten in Bern unter der Leitung von Bundesrat Johann N. Schneider-Ammann die Situation der älteren Arbeitnehmenden in der Schweiz. Insgesamt ergibt sich ein positives Bild: 2016 lag die Arbeitslosenquote gemäss SECO im Durchschnitt bei 3,3 Prozent, jene von 50+ bei 2,8 Prozent. Ältere sind also nach wie vor einem unterdurchschnittlichen Arbeitslosigkeitsrisiko ausgesetzt. Einmal arbeitslos, bekunden sie aber deutlich grössere Schwierigkeiten beim Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt als jüngere Personen. Trotz mehrheitlich positiver Tendenzen nimmt die Verunsicherung unter den älteren Arbeitnehmenden zu.
Steuern und 2. Säule – eine heikle Beziehung
pw. Grundsätzlich sind die Verhältnisse klar geregelt: Beiträge an die 2. Säule sind steuerlich abziehbar, die Leistungen sind zu versteuern. Doch bekanntlich steckt der Teufel im Detail. Und der sitzt für den Fiskus natürlich auf der Abzugsseite. Keine Probleme ergeben sich für den unselbständig Erwerbenden mit Lohnausweis. Kritisch wird es rasch für die Selbständigen, bei der Steuerbehörde traditionell und präventiv unter Missbrauchsverdacht. Eine konkrete Fallschilderung von Matthias Wiesmann zeigt auf, in welch kafkaesken Verhältnisse zu geraten droht, dessen Tätigkeit nicht den gewohnten Bahnen folgt. Die zuständigen Behörden folgen dem Grundsatz der Steuerertragsmaximierung, der betroffene Bürger hat das Nachsehen, falls nicht ein Minimum an Kulanz zum Tragen kommt. Dass die Verhältnisse von Kanton zu Kanton höchst unterschiedlich sind, zeigt auch auf, welche Ermessensspielräume vorliegen. Haben Sie ähnliche Erfahrungen gemacht? Lassen Sie es uns wissen.
Werner Hug: Von der AV2020 zur Volkspension
Werner Hug kommentiert in der Schweizer Personalvorsorge mit nicht unklaren Worten die Vorlage zur Altersvorsorge 2020, welche im September zur Abstimmung kommt. Auszug aus seinem Beitrag:
Nach der Revision ist vor der Revision. Das sagen die Sieger der Revision schon heute. Sind sie, die stets von der effizienteren Lösung über die AHV geredet haben, angesichts der sich anbahnenden Entwicklung in der nächsten Legislatur dann bereit, die Zeche zu bezahlen? Dann reicht nämlich selbst eine Erhöhung des Rentenalters auf 67 Jahre nicht mehr aus, um die finanziellen Löcher zu stopfen. Es werden dannzumal zusätzliche MwSt-Prozente, höhere Bundesbeiträge und sogar höhere AHV-Beiträge benötigt. Wie glaubwürdig sind CVP und BDP, wenn sie noch vor der Volksabstimmung bereits von der nächsten Revision reden und für eine Erhöhung des Rentenalters plädieren? Wird die Linke, die in den letzten 20 Jahren alle Vorlagen zur finanziellen Sicherung der Altersvorsorge abgelehnt hat, diesen notwendigen Revisionen zustimmen?
Mir dem «Bundesgesetz über die Reform der Altersvorsorge 2020» wird das Drei-Säulen-System aus dem Lot gebracht. Die AHV wird, koste es, was es wolle, weiter ausgebaut. Das wird wird führen, dass das BVG-Obligatorium damit früher oder später Teil einer staatlich garantierten Volkspension wird. Die Arbeitgeber verwandeln immer häufiger das Überobligatorium zu einer individualisierten, steuerlich profitablen Luxusversicherung, und die 3. Säule wird zu einem Blinddarm. Die von allen bewunderten drei Säulen zerbröckeln und enden wie Palmyra als Schutthaufen. Eigen- und personale Verantwortung sowie Sozialpartnerschaft gehen verloren, und eine freiheitliche, liberale Altersvorsorge wird zerstört. Der Staat, die Politik kann alles besser. Vor AV2020 standen wir vor dem finanziellen Abgrund der AHV, mir AV2020 sind wir einen Schritt weiter.
PwC: Gerichtsfall Rentenmodell
In AWP Soziale Sicherheit stellt Josef Bachmann, abtretender Geschäftsführer der PwC-Pensionskasse, sein Modell einer dynamischen Altersvorsorge vor und erläutert Ausgangslange und Begründung. Bekanntlich hat die Zürcher BVG-Aufsicht das Reglement nicht genehmigt, das Verwaltungsgericht stützte den Entscheid, worauf die Kasse sich entschlossen hat, den Fall weiter an das Bundesgericht zu ziehen. Es geht um die Reglementsänderung von 2014, aufgrund welcher auch die laufenden Renten dynamisiert werden sollten. Bachmann schreibt in seinem Artikel:
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts kam zwar nicht überraschend. Enttäuschend war allerdings die Begründung. Das Gericht stützt sich auf einen Gesetzesartikel, der dem Sachverhalt nicht gerecht wird: Art. 65d BVG regelt, unter welchen Umständen Rentner Sanierungsmassnahmen mittragen müssen.
Die Dynamisierung der Altersvorsorge ist jedoch keine Sanierungsmassnahme, sondern die vorsorgliche Umstellung auf ein System, das sich langfristig auf die finanziellen Möglichkeiten der Kasse ausrichtet. Das hat moderate Leistungsanpassungen nach oben oder unten zur Folge und verhindert damit massive Rentenkürzungen in der Zukunft (Japan Airlines -30%).
Vom Bundesgericht (BGwe) erwarte ich eine differenzierte Beurteilung, die den veränderten Rahmenbedingungen und Überlegungen zum Grundgedanken der Umsetzung der 2. Säule im Sinne des Dreisäulenkonzepts Rechnung trägt. Das BGer kann dem Gesetzgeber, dem es nicht leicht fällt, die Stimmbürger von unpopulären notwendigen Massnahmen zu überzeugen, eine Grundlage schaffen.
AWP-Artikel Bachmann / Entscheid PwC für Weiterzug
Klimaverträglichkeits-Pilottest des BAFU bei PKs
Das Bundesamt für Umwelt BAFU lädt die Schweizer Pensionskassen ein, sich an einem Umweltverträglichkeits-Pilottest zu beteiligen. Ausgangspunkt dazu bildet das Übereinkommen von Paris, das letztes Jahr in Kraft getreten ist. Wie das BAFU in einem Schreiben “An alle Schweizer Pensionskassen und Versicherungen” schreibt, soll gemäss Bundesrat das Ziel in der Finanzbranche durch freiwillige Massnahmen unterstützt werden.
Der Pilottest wird mit einem Klimaverträglichkeitsmodell durchgeführt, das hauptsächlich mit Hilfe von Forschungsmitteln der EU erarbeitet wurde. Weltweit hätten bereits mehr als 100 institutionelle Investoren das Modell verwendet und mehrheitlich als relevant für den Einbezug von Klimawirkungen in ihre Investitionsentscheide eingestuft.
Durch die Teilnahme am Pilottest sollen die Pensionskassen zusätzlich zur Standortbestimmung einen Analysebericht über die Klimaverträglichkeit Ihrer Portfolios und eine Einschätzung erhalten, wo sie sich im nationalen und internationalen Vergleich befinden.
Der ASIP empfiehlt in einer Mitteilung an seine Mitglieder die Teilnahme und hält fest: “Auch der ASIP setzt in diesem Bereich auf freiwillige Massnahmen. Er unterstützt die Sensibilisierung und Aufklärung. Aus Sicht ASIP braucht es keine gesetzlichen Vorgaben oder Auflagen, in welchem Umfang Pensionskassen Nachhaltigkeitskriterien bei ihren Investitionen berücksichtigen müssen. Wie stark die Kohlenstoffrisiken und – in einem grösseren Kontext – übrige ESG-Kriterien im Anlageprozess zu gewichten sind, ist immer vom verantwortlichen Stiftungsrat sozialpartnerschaftlich zu entscheiden.”
Grünliberale unterstützen AV2020
An ihrer Delegiertenversammlung haben die Grünliberalen ihre Parole zur Altersvorsorge 2020 festgelegt. Man erinnert sich, dass ursprünglich die GL zusammen mit dem Freisinn im Nationalrat eine Alternativvariante eingebracht hatten, sich aber im letzten Moment vor der Schlussabstimmung mit diffusen Argumenten wieder davon distanzierten und damit der SR-Lösung zum Durchbruch verhalfen. In einer Mitteilung dazu wird festgehalten:
Die Altersvorsorge 2020 wurde von den Delegierten intensiv und kontrovers diskutiert. Unbestritten war die dringende Notwendigkeit einer Reform. Die Senkung des Mindestumwandlungssatzes, die Angleichung und Flexibilisierung des Rentenalters sowie die Senkung des Koordinationsabzugs sind unverzichtbar. Nur so bleibt das Rentensystem fair und langfristig finanzierbar. Diese wichtigen Reformen erfüllen langjährige Forderungen der Grünliberalen.
Die Auszahlung von 70 Franken mehr AHV an alle Neurentner mit der Giesskanne ist aber ein sehr hoher Preis dafür. Eine Mehrheit der Delegierten kam zum Schluss, dass die Vorteile der Reform überwiegen. Entsprechend fassten die Delegierten eine Ja-Parole (72 Ja-Stimmen, 40 Nein-Stimmen, 12 Enthaltungen). Weitere Reformschritte zur langfristigen Finanzierung der Altersvorsorge müssen aber bald folgen.
BL: Streit um Finanzierung des Ausgleichs
Die Basellandschafltiche Pensionskasse senkt die (technischen) Zinssätze. Das bedeutet weniger Rente für die (künftigen) Pensionierten, ausser die Gemeinden gleichen die Fehlbeträge aus. Gemeinden wollen aber nur ihre Gemeindenagestellten ausfinanzieren, nicht aber die Lehrer. Das soll der Kanton übernehmen. Stimmen aus den Gemeinden auf telebasel.
Wir sind keine Wohlstandsinsel
Es besteht kein Zweifel: die Schweiz ist ein reiches Land. Aber was heisst das genau? Internationale Vergleiche beziehen sich häufig auf das BIP pro Kopf als Mass für den Wohlstand. Spätestens seit vergangenem Jahr, als sich das irische BIP schlagartig um 30% erhöhte, wurde jedoch klar, dass dieses Mass irreführend sein kann, besonders in kleinen Ländern. Der massive Anstieg war bloss auf eine Umschichtung einiger Bilanzpositionen von amerikanischen multinationalen Konzerne zurückzuführen, was freilich wenig mit dem tatsächlichen Wohlstandsniveau der Bevölkerun zu tun hat.
Eine valable, wenn auch noch weitgehend unbekannte Alternative zum BIP gäbe es aber: Der effektive Individualkonsum. Im Gegensatz zum BIP bezieht sich der effektive Individualkonsum, nicht auf die Produktion, sondern auf den Verbrauch der ansässigen Bevölkerung. Im Individualkonsum enthalten ist auch der Verbrauch von Dienstleistungen und Gütern, welche zwar vom Staat angeschafft werden, aber dessen Konsum klar Personen zugeordnet werden kann. Dazu gehören beispielsweise Krankenhausdienstleistungen oder Wohnsubventionen.
Der schmale Grat zwischen Steueroptimierung und -umgehung
Die Vorsorgeregulierung bzw. das BVG wird zunehmend komplexer. Gleichzeitig nimmt der Wunsch der Versicherten nach Steueroptimierungen zu. Hier besteht ein Konflikt: Bei Steuer-«Extremismus» vermuten Behörden und Gerichte vermehrt Steuerumgehung. An einem Anlass des Schweizer Vorsorgeunternehmens PensExpert wurde anhand verschiedener Beispiele aufgezeigt, wo die Grenzen zur Steuerumgehung gemäss aktueller Rechtsprechung überschritten werden. Daneben werden die Stolpersteine bei einer Umwandung einer Einzelfirma in eine GmbH aufgezeigt.
SP zur AV2020: “klar positiv” oder “untragbar”?
Noch bis 29. April läuft die Urabstimmung in der SP über die Haltung der Partei zur Altersvorsorge 2020. Auf der Website der SP wurden zwei Beiträge aufgeschaltet – pro und kontra die Vorlage. Silvia Schenker (pro) meint:
Die Frauen zahlen einen hohen Preis, das ist unbestritten. Für sie wurde aber auch einiges erreicht. Neben der Erhöhung bei der AHV profitieren Frauen besonders vom verbesserten Zugang zum BVG für Teilzeitbeschäfigte. Bemerkenswert ist zudem die Verbesserung für ältere Arbeitslose: Wer nach 58 die Stelle verliert, kann mit der Reform in der bisherigen Pensionskasse versichert bleiben und verliert den Anspruch auf die Rente nicht. Die Gesamtbilanz der Vorlage, die wir im Parlament erkämpt haben, ist klar positiv. Geben wir alles, damit die Rentenreform 2020 auch an der Urne eine Mehrheit findet!
Martine Docourt (contra):
Ist es fair, den Frauen die Rechnung noch gesalzener zu machen, wenn das Parlament selber jeden konkreten Eingriff zugunsten der Lohngleichheit ablehnt? Zudem bedeutet eine Erhöhung des Rentenalters für Leute, deren man sich «entledigt», kaum sind sie 60, dass sie noch länger leiden müssen. Ihre Situation wird sicher nicht verbessert. Ist es nicht Zeit, die Problematik anders anzugehen? (…)
Frauen, Männer, pensioniert oder erwerbstätig, wir alle werden von zwei besonders unsozialen Massnahmen betroffen sein: der Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,6 Prozentpunkte und der (vom Volk 2010 übrigens deutlich abgelehnten) Senkung des Umwandlungssatzes von 6,8 auf 6 Prozent. Schliesslich wird auch die an sich positive Erhöhung der AHV-Renten nicht ausreichen, um die Verluste der zukünftigen Pensionierten zu kompensieren.
GE: Les députés fonctionnaires privés de vote?
Lundi (24.4.17), le Grand Conseil évoquera l’avenir de la caisse de pension des fonctionnaires (CPEG). Le projet de loi de la gauche et du MCG débloquant 800 millions et augmentant les cotisations des salariés sera-t-il voté sur le siège ou renvoyé en commission? Les paris sont ouverts. Mais qui votera? Pas les députés fonctionnaires, estime le député PDC et avocat Vincent Maitre.
Reprenant le flambeau de la députée d’Ensemble à Gauche Magali Orsini (notre édition du 12 avril), l’élu a écrit à ses collègues du Bureau du parlement: il demande le respect du règlement, qui prévoit que les députés s’abstiennent de voter quand «ils ont un intérêt personnel direct à l’objet soumis à la discussion». Or, Vincent Maitre estime que les «députés bénéficiaires ou cotisant à la CPEG» ont un intérêt direct au sort de la caisse.
BVK: Hypotheken für Nicht-Versicherte
Während früher nur aktive Versicherte bei der BVK eine Hypothek beantragen konnten, steht die Möglichkeit nun auch Nicht-Versicherten sowie Rentnern offen. Zudem wurde die maximale Laufzeit von zehn auf zwölf Jahre verlängert und neu die Möglichkeit geschaffen, eine Hypothek zu einem Zinssatz von 0 bis 0,3 Prozent bis zu 18 Monate im Voraus zu reservieren.
Auch andere grosse Pensionskassen haben ihr Hypothekar-Angebot auf Nicht-Versicherte ausgeweitet, beispielsweise die Pensionskasse der Migros (in Zusammenarbeit mit der Glarner Kantonalbank) und die Pensionskasse Basel-Stadt.
Pensionskassen und Finanzstandort Schweiz
Zweimal jährlich publiziert das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen aktuelle Kennzahlen zum Finanzstandort Schweiz. Diese Zusammenstellung kann elektronisch heruntergeladen und als Faltblatt in gedruckter Form kostenlos bestellt werden. In elektronischer Form sind ergänzend Erläuterungen zu den Tabellen verfügbar.
Blick: “SP-Urabstimmung wird zur Zitterpartie”
Der Sonntags-Blick beschäftigt sich mit der in der SP geplanten Urabstimmung zur Altersvorsorge 2020. Die Zeitung schreibt:
Die Strategen rund um Christian Levrat haben den Widerstand gegen das «Paquet Berset» unterschätzt. Die Rebellen mobilisieren. Sie drohen, die SP, die im Bundeshaus bis zum Äussersten für die Vorlage stritt, ins Nein-Lager zu führen. Verwirft die SP-Basis das Opus magnum ihres Bundesrats Alain Berset (45), hätte der Sozialminister die eigene Partei gegen sich — und mit Levrat seinen engsten politischen Weggefährten. Das vielleicht erfolgreichste Gespann der Schweizer Politik wäre zerbrochen.
Die Partei-Elite ist alarmiert: Intern warnt sie vor den «Westschweizer Fundis» und schimpft über welsche Gewerkschaften, die von Linksaussen Parteien «ohne politische Vernunft» unterwandert seien. Ein Rückzieher ist nicht mehr möglich. Die Urabstimmung ist zu hundert Prozent verbindlich», sagt Levrat. Sollte die Mehrheit der SP-Mitglieder die Vorlage ablehnen, gelte die Nein-Parole. «Damit würde die Reform wohl scheitern», so der Parteichef, «denn gegen die SP und vor alle gegen die SP-Basis kam noch nie eine Rentenreform durch.»







