Die SGK des Ständerats hat die EL-Reform (16.065 s ELG. Änderung) weitgehend durchberaten. Sie schloss sich dabei mit wenigen Ausnahmen dem Entwurf des Bundesrates an und unterbreitet dem Rat bezüglich des umstrittenen Kapitalbezugs folgenden Antrag:

Versicherte der beruflichen Vorsorge sollen das Altersguthaben aus dem obligatorischen Teil als Rente beziehen und sich nicht mehr einen Teil als Kapital auszahlen lassen können. Dieser Vorschlag des Bundesrates war in der Kommission unbestritten. Hingegen lehnt sie es mit 8 zu 4 Stimmen ab, den Kapitalbezug auch bei der Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit auszuschliessen. Sie beantragt stattdessen, den Kapitalbezug in diesem Fall auf jenen Betrag zu limitieren, auf den die Versicherten im 50. Altersjahr Anspruch gehabt hätten.

  Mitteilung SGK / EL-Reform