Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen erbringen Leistungen an Personen in Notlagen, um die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität abzufedern. Am 14. Juni 2024 hat die Bundesversammlung eine Änderung des Zivilgesetzbuchs verabschiedet: In Zukunft sollen Wohlfahrtsfonds auch bei Krankheit, Unfall und Arbeitslosigkeit Leistungen ausrichten können, ohne dass eine Notlage vorliegt. Die Änderung tritt auf den 1. Januar 2025 in Kraft.
Meldung BR / FR