Anfang 2025 werden die AHV- und die IV-Renten sowie mehrere andere Sozialleistungen angehoben. Gleichzeitig wird das Referenzalter der Frauen schrittweise von 64 auf 65 Jahre erhöht. In der 2. und 3. Säule gelten neue Ansätze.

Die Änderungen in der ersten Säule wirken sich auch auf die obligatorische berufliche Vorsorge (BVG) aus: Anfang 2025 wird der Koordinationsabzug im BVG-Obligatorium auf 26 460 Franken angehoben, und die Eintrittsschwelle steigt auf 22 680 Franken. In der Säule 3a wiederum beträgt der maximal erlaubte Steuerabzug neu 7258 Franken für Personen, die eine zweiten Säule haben, und 36 288 Franken für Personen ohne zweite Säule.

Angepasst werden auch die Hinterlassenen- und die Invalidenrenten der obligatorischen zweiten Säule: Sie steigen um 0,8 Prozent, wenn sie 2024 erstmals angepasst wurden, und um 2,5 Prozent, wenn sie 2023 letztmals angepasst wurden. Im überobligatorischen Bereich entscheidet das oberste Organ der Vorsorgeeinrichtung jährlich darüber, ob und allenfalls in welchem Umfang die Renten angepasst werden.

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