(BR) Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen erbringen Leistungen an Personen in Notlagen, um die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität abzufedern. Anlässlich seiner Sitzung vom 1. November 2023 nahm der Bundesrat zum Bericht der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) Stellung, der die Ausrichtung von Leistungen bei Krankheit, Unfall und Arbeitslosigkeit auf Situationen erweitern möchte, in denen keine wirtschaftliche Notlage vorliegt. Der Bundesrat anerkennt die soziale Verantwortung von Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen und unterstützt den Entwurf zur Änderung des Zivilgesetzbuches teilweise.
Wohlfahrtsfonds
Vernehmlassung: Erweiterung der Leistungen von Wohlfahrtsfonds
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) eröffnet das Vernehmlassungsverfahren zum Vorentwurf, den die Kommission im Rahmen der parlamentarischen Initiative 19.456 n Pa. Iv. Schneeberger. Leistungen zur Prävention sind im heutigen Umfeld eine wichtige Aufgabe von Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen ausgearbeitet hat. Die Vernehmlassungsfrist dauert bis am 26. Mai 2023.
Wohlfartsfonds und Corona
VPS. Patronfonds war mit der Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) im Austausch, um abzuklären, ob Wohlfahrtsfonds auch weiterhin bei Kurzarbeit des Arbeitgebers den 20%igen Verdienstausfall bei Arbeitnehmern übernehmen können. Die OAK BV hat nun bestätigt, dass die OAK-Mitteilung M–02/2020 auch nach dem 31. August 2020 gilt, wenn der Arbeitgeber wegen der Pandemie Kurzarbeit einführen muss.
OAK: Leistungen von Wohlfahrtsfonds bei Corona-Kurzarbeit
Die OAK-BV hateine Mitteilung herausgegeben zum Thema “Leistungen von Wohlfahrtsfonds bei Kurzarbeit als Folge der Corona-Pandemie”. Sie stellt fest:
“Die OAK BV erachtet es als mit dem Ziel und Zweck von Wohlfahrtsfonds vereinbar, dass sämtliche Wohlfahrtsfonds gemäss Art. 89a Abs. 7 ZGB Leistungen bei Kurzarbeit als Folge und während der Dauer der Corona-Pandemie übernehmen dürfen.” Dazu sind allerdings eine Reihe von Punkten zu berücksichtigen.
Abschliessend wird festgehalten: “Diese Mitteilungen gelten ausschliesslich für Leistungen im Zusammenhang mit Kurzarbeit als Folge der Corona-Pandemie. Dies schliesst selbstverständlich nicht aus, dass Wohlfahrtsfonds wie bis anhin im Einzelfall Ermessensleistungen bei Notlagen oder Härtefällen gemäss den statutarischen Bestimmungen erbringen können, unabhängig davon, ob die Notlage oder der Härtefall eine Folge der Corona-Pandemie ist.”
Wohlfahrtsfonds im Krisenmodus
Judith Yenigün-Fischer vom Newsletter “aktuell” von vps.epas hat Daniela Schneeberger, Präsidentin von Patronfonds, zur aktuellen Situation der Wohlfahrtsfonds befragt. Auszüge:
Welche zusätzlichen Finanzierungszwecke wären aktuell während der Coronakrise sinnvoll?
Wir haben dem Bundesrat bereits ein Gesuch für eine Notverordnung «Wohlfahrtsfonds» unterbreitet. Er soll prüfen, ob während der Corona-Pandemie zwei weitere Leistungszwecke innerhalb des Notrechts genutzt werden könnten. Wohlfahrtsfonds soll die Übernahme des 20-Prozent-Verdienstausfalls bei Kurzarbeit sowie eine erweiterte Mitfinanzierung von Sozialplänen bei betrieblichen Entlassungen infolge der Coronakrise ermöglicht werden.
Welche wären auch langfristig wünschenswert?
Wir wollen, dass Wohlfahrtsfonds mehr Leistungen im Bereich Prävention sprechen können. Hierzu habe ich im vergangenen Jahr eine Parlamentarische Initiative lanciert. Wir denken zum Bei-spiel an die Unterstützung von Massnahmen zur Integration von kranken oder invaliden Arbeitnehmern oder die Finanzierung eines freiwilligen Gesundheitschecks ab einem definierten Alter.
Welche zusätzlichen Finanzierungszwecke wären nicht wünschenswert beziehungsweise nicht sinnvoll?
Wir raten unseren Mitgliedern in der aktuellen Krise ab, Darlehen an den Arbeitgeber ohne genügende Sicherheiten zu sprechen. Der Arbeitgeber soll auf die Möglichkeiten des Bunds und der Kantone zurückgreifen.
Parl. Initiative und Motion zu Wohlfahrtsfonds
NR Daniela Schneeberger (FDP) hat eine parlamentarische Initiative mit dem Titel “Leistungen zur Prävention sind im heutigen Umfeld eine wichtige Aufgabe von Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen” eingereicht. Im Text dazu heisst es:
National- und Ständerat werden ersucht, unter besonderer Berücksichtigung des Zwecks und der Bedeutung von Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen in der Gesellschaft und der beruflichen Vorsorge, um folgenden Punkt zu ergänzen: Es ist sicherzustellen, dass Wohlfahrtsfonds im Rahmen ihrer Zwecksetzung auch Leistungen zur Prävention bei Krankheit, Unfall und Arbeitslosigkeit (und nicht nur in Notlagen einzelner Destinatäre) bzw. bei Alter Tod und Invalidität ausrichten können.
Schneeberger hat gleichzeitig eine Motion mit dem Titel “Gleichbehandlung von rentenbeziehenden Personen bei Härtefallleistungen von Wohlfahrtsfonds” eingereicht.
Der Bundesrat wird beauftragt, Art. 8quater AHVV (Härtefallleistungen) so zu ändern, dass im Falle von Härtefallleistungen eines Wohlfahrtsfonds an rentenbeziehende Personen nicht nur ordentlich pensionierte Altersrentnerinnen und -rentner, sondern sämtliche rentenbeziehenden Personen von einem AHV-Freibetrag von 16’800 Schweizer Franken profitieren.
Stand und Entwicklung der Wohlfahrtsfonds
Für die Publikation des BFS “Wohlfahrtsfonds in der Schweiz” lieferten 1763 Vorsorgeeinrichtungen mit Ermessensleistungen und einem Vermögen von 16,7 Milliarden Franken ihre Daten zur Bilanz sowie zur Betriebsrechnung. Diese detaillierte Erhebung findet alle fünf Jahre (erstmals 2010) statt. Dazu haben die Vorsorgeeinrichtungen den Fragebogen nach den Rechnungslegungsvorschriften «Swiss GAAP FER 26» ausgefüllt.
Die meisten aller befragten Vorsorgeeinrichtungen mit Ermessensleistungen sind als Wohlfahrtsfonds tätig. Weitere haben sich einer bestimmten Aufgabe verschrieben. Andere dieser Vorsorgeeinrichtungen verfolgen den Zweck einer Finanzierungsstiftung, Vorruhestands- oder Rentnerkasse. Ferner lieferten die auslaufenden Vorsorgeeinrichtungen mit ihrem in sich geschlossenen Begünstigtenkreis sowie stillgelegte Vorsorgeeinrichtungen, die kurz vor der Liquidation stehen, ihre Daten.