Pension Funds’ Dilemma: What to Buy When Nothing Is Cheap?
The largest U.S. public pension fund debated in December whether to sell more than $50 billion in stocks as global markets raced higher. But in the end, the board of the California Public Employees’ Retirement System decided it was fine to hold more.
Retirement systems that manage money for firefighters, police officers, teachers and other public workers aren’t pulling back on costly bets at a time when markets are rising around the world.
Some public pension funds are adding to traditional allocations of stocks and bonds while both are expensive. Others are loading up on more private-equity or real-estate holdings that are less liquid and sometimes carry high fees.
How much risk to take is a question facing all investors as they enter 2018. «Everything is overvalued,” said Wilshire Consulting President Andrew Junkin, who advises public pension funds. “There’s no magic option out there.”
Stäfa contra BVK
Vor sechs Jahren kündigte die Gemeinde Stäfa den Vertrag bei der BVK für die berufliche Vorsorge ihres Personals. Noch immer streiten die beiden ehemaligen Vertragspartner über die Teilliquidation. Nun hat das Bundesverwaltungsgericht eine Beschwerde der Gemeinde teilweise gutgeheissen, schreibt die Zürichsee-Zeitung.
Im Januar 2014 reichten die Gemeinde Stäfa und 244 Angestellte bei der BVS ein Teilliquidations-Überprüfungsbegehren ein. Darin legten sie insbesondere dar, dass die Zahlung des Restbetrags der positiven Vermögensentwicklung hätte angepasst werden müssen. Die BVK habe ohne sachliche Begründung den Restbetrag von 4,3 Millionen Franken zurückbehalten und auf dieser Summe während 16 Monaten eine hohe Rendite erzielt. Über die Höhe des Betrags, den Stäfa geltend macht, ist in der Urteilsschrift kein Hinweis zu finden. Die Gemeinde will dazu zum jetzigen Zeitpunkt nichts sagen.
St.Gallen: Flucht vor dem tiefem UWS
Die Stadt St. Gallen verzeichnete in den vergangenen Jahren jeweils rund 70 Pensionierungen. Dieses Jahr sind es rund doppelt so viele: 140 Arbeitnehmer wurden 2017 pensioniert, rund die Hälfte davon liess sich frühpensionieren. Auch einige langjährige und erfahrene Mitarbeiter der Stadtverwaltung gehen in den Ruhestand: Walter Bruderer, der Kommandant der Berufsfeuerwehr, Théo Buff, der stellvertretende Direktionssekretär Bau und Planung, oder Rolf Kretzer, der Wasserbau-Verantwortliche, heisst es im St.Galler Tagblatt
Der hohe Wert liegt aber nicht etwa an der Demografie der über 2400 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern der Stadt, sondern an Umstellungen in der Pensionskasse. Diese passt per 1. Januar 2018 ihren Umwandlungssatz an. Er wird von 5,9 auf 5,2 Prozent gesenkt. Früher in Rente zu gehen, lohnt sich da. Ein Rechenbeispiel: Durchschnittlich hat ein Schweizer Arbeitnehmer zum Zeitpunkt seiner Pensionierung ein Altersguthaben von 500000 Franken. Beim alten Umwandlungssatz würden ihm pro Jahr 29500 Franken aus der zweiten Säule ausbezahlt, beim neuen Umwandlungssatz nur 26000 Franken jährlich. Wer also bei fortgeschrittenem Alter bei der Pensionskasse der Stadt St. Gallen versichert ist, tat gut daran, 2017 in Rente zu gehen.
Frauenbonus bei der AHV?
Fabian Schäfer behandelt in der Berner Zeitung neue Vorschläge zur “Kompensation” resp. “Abfederung” der Erhöhung des Frauen-Rentenalters.
Bisher halten erst FDP-Vertreter einen konkreten Vorschlag bereit: Sie wollen Personen, die früh ins Berufsleben eingestiegen sind und nie viel verdient haben, eine Frühpensionierung ermöglichen. Davon würden vor allem Frauen profitieren. Die Frage ist nur, ob sie das überhaupt wollen.
Daran zweifelt die Berner GLP-Nationalrätin Kathrin Bertschy, die Co-Präsidentin von Alliance F ist, dem Dachverband der Frauenorganisationen. Aus ihrer Sicht geht der Vorschlag der FDP an den Interessen vieler Frauen vorbei: «Diese wollen nicht früher pensioniert werden, sondern pochen auf höhere Löhne und höhere Renten.» (…)
«Das Minimum ist, dass wir nun in der AHV einen Weg suchen, um diese Frauen besserzustellen», fordert Bertschy. Doch weil sie weiss, wie schwierig es ist, in der «Giesskanne» AHV gezielte Verbesserungen vorzunehmen, kann sie sich auch unorthodoxe Ansätze vorstellen: «Wenn wir keine bessere Lösung finden, könnten wir schlicht und einfach die AHV-Renten für Frauen während einer Übergangszeit etwas höher ansetzen.»
Aus Bertschys Sicht sollen primär Frauen profitieren, die erwerbstätig waren. Die anderen seien dank der guten Absicherung der Ehe in der AHV besser geschützt.
Publica: Politik contra Realitäten
Nachdem das Parlament die Zusatzbeiträge an die Publica zur “Abfederung” der UWS-Senkung im Rahmen der Budgetdebatte abgelehnt hat, will nun die Kassenkommission (das oberste Organ) die geplante Anpassung der technischen Parameter aufschieben. Die Luzerner Zeitung schreibt:
Wer gedacht hatte, die Publica würde die Reduktion von 2,75 auf 2,0 Prozent beim Zins- und von 5,65 auf 5,09 Prozent beim Umwandlungssatz gleichwohl durchziehen, sieht sich nun getäuscht. Die Kassenkommission, das höchste Aufsichts- und Kontrollorgan der Publica, hat aufgrund der fehlenden Arbeitgeberbeteiligung entschieden, «die technischen Parameter vorläufig noch nicht zu senken». Das heisst: 2018 bleibt alles beim Alten. Doch das wird aus Finanzierungsgründen nicht so bleiben. Ende Januar wird die Kassenkommission in Klausur gehen, «um sich erneut eingehend mit verschiedenen Senkungsszenarien zu befassen».
Für PVB-Präsidentin Barbara Gysi ist das Aussetzen der Senkung ein richtiger Entscheid: «Die Kassenkommission hat sich vom bürgerlichen Spardiktat nicht einschüchtern lassen.» (…)
“Ebiker Mall schreckt Mieter ab”
In den grossen Städten rennen Interessenten den Vermietern die Bude ein. Auf dem Land hingegen bleiben die Bauherren immer öfter auf Wohnungen sitzen, schreibt der Blick und geht konkret auf die Vermietungssituation bei der neuen Shoppingmall in Ebikon ein.
Vor anderthalb Monaten wurde das zweitgrösste Einkaufscenter des Landes in Ebikon LU eröffnet – gleichzeitig mit «Ebisquare», einem Wohnkomplex mit 191 Wohnungen; Projektleitung: die Migros-Pensionskasse (MPK).
Nur die Hälfte aller Wohnungen dort sind bewohnt, wie SonntagsBlick erfahren hat. Eine Geistersiedlung neben dem Prestigeprojekt! Christoph Ryter, Geschäftsführer der Migros-Pensionskasse, bestätigt: «Zurzeit sind 104 Wohnungen vermietet.» Das sind 55 Prozent des Angebots. Von einem Flop will er aber nicht sprechen. «Mit unserem Projekt sind 191 Wohnungen neu auf den Markt gekommen. Das entspricht mehr als dem doppelten einer normalen Jahresproduktion von neuen Mietwohnungen in Ebikon.»
Rentenreform: Reaktion in den Medien
Die Verlautbarung Bersets zur Neuauflage der Rentenreform, welche vorderhand eine AHV-Reform ist, wird in den Medien rege kommentiert.
Berner Zeitung (Fabian Schäfer):
Neu ist, dass es keine zweite Mammutvorlage geben wird, mit der die beiden Säulen gleichzeitig reformiert werden. Stattdessen lässt der Bundesrat als Erstes eine separate Vorlage für die AHV ausarbeiten, da hier die Zeit drängt. Ab 2023 drohen in der AHV wachsende Defizite von über 1 Milliarde Franken im Jahr.
Als Gegenmittel plant Berset eine relativ schlanke Reform, die 2021 in Kraft treten soll. Sie umfasst in erster Linie die Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre. Diesen Schritt will der Bundesrat irgendwie abfedern, er weiss aber noch nicht, wie.
In der Diskussion ist eine vorzeitige Pensionierung für Personen, die jung zu arbeiten begonnen haben und nur wenig verdienen, was primär Frauen hilft. Daneben will Berset die Pensionierung flexibler gestalten und dabei die finanziellen Anreize so setzen, dass es interessanter wird, über 65 hinaus zu arbeiten.
Das alles wird aber nie ausreichen, um die AHV über 2030 hinaus zu sichern, wie es das Ziel ist. Deshalb muss der Bundesrat erneut üppige Mehreinnahmen in die Reform einbauen, voraussichtlich über eine Erhöhung der Mehrwertsteuer.
So weit, so klar. Bersets AHV- Paket entspricht ziemlich genau dem Plan B, den die FDP im Abstimmungskampf um die abgelehnte Reform vorgelegt hatte.
BR zur Rentenreform: AHV zuerst
Der Bundesrat hat erste Umrisse der Neuauflage der Rentenreform festgelegt. Berset skizzierte sie vor den Medien. Forster schreibt in der NZZ:
Vorrang hat die AHV. Bis im Februar soll Bersets Departement dem Bundesrat Eckwerte für eine AHV-Reform unterbreiten. Ziel ist es, Ende des nächsten Jahres eine Vorlage ans Parlament zu schicken, damit sie nach den Beratungen im Parlament und einer Abstimmung frühestens 2020 allenfalls 2021 in Kraft treten könnte.
Die inhaltliche Stossrichtung hat die Landesregierung bereits festgelegt. Vorgesehen sind folgende Punkte:
• Es soll ein Referenzalter von 65 Jahren für Frauen und Männer gelten.
• Der Altersrücktritt soll flexibel zwischen 62 und 70 Jahren möglich sein.
• Die Reform muss Anreize bieten, über das 65. Altersjahr hinaus zu arbeiten.
• Massnahmen im Zusammenhang mit der Erhöhung des Rentenalters der Frauen werden geprüft.Die Reform der beruflichen Vorsorge will der Bundesrat auf Grundlagen abstützen, die er mit den Sozialpartnern erarbeitet. Einen konkreten Zeitplan für eine Vorlage zur zweiten Säule gibt es laut Berset aber noch nicht.
Der Arbeitgeberverband kommentiert:
Der Bundesrat hat beschlossen, AHV und BVG separat zu reformieren. Erste Priorität geniesst dabei die finanzielle Stabilisierung der AHV. Im BVG betraut der Bundesrat die Sozialpartner mit der Erarbeitung einer Lösung. Die Arbeitgeber unterstützen diese Stossrichtung.
Hinsichtlich der beruflichen Vorsorge hat der Bundesrat entschieden, die Erarbeitung einer Lösung zur dringend notwendigen Senkung des Mindestumwandlungssatzes mit verhältnismässigen Kompensationsmassnahmen in die Hände der Sozialpartner zu geben. Damit ist der Bundesrat einem Vorschlag der Arbeitgeber gefolgt. Das BVG ist die eigentliche Domäne der Sozialpartnerschaft, und das Vorgehen hat sich bereits bei der Revision des Unfallversicherungsgesetzes (UVG) bewährt, um dem im Parlament über Jahre blockierten Geschäft doch noch zum Durchbruch zu verhelfen.
Der Gewerkschaftsbund kommentiert:
Der Bundesrat ignoriert die Sorgen breiter Bevölkerungskreise. Stattdessen fokussiert er sich in den beschlossenen inhaltlichen Stossrichtungen wie von den Arbeitgebern gefordert auf das Rentenalter. Für den SGB ist klar: Die AHV braucht zusätzliche Mittel – vor allem in Form höherer Lohnbeiträge. Aber es braucht ebenfalls bessere AHV-Renten, damit der Verfassungsauftrag auch in Zukunft umgesetzt wird.
In der zweiten Säule dürfen Banken und Versicherer keine Gewinne mehr auf Kosten der Versicherten machen. Das Frauenrentenalter muss bei 64 Jahren bleiben, denn auch diese Massnahme war hart umstritten und wurde von einer deutlichen Mehrheit der Frauen abgelehnt. Und wer mit 58 und älter die Stelle verliert, soll in der alten Pensionskasse bleiben können.
NZZ / Kommentar SP / Mitteilung EDI / Mitteilung Arbeitgeber / Mitteilung SGB
“Vorsorgekapital nicht missbrauchen”
Das Klimaübereinkommen erstreckt sich auch auf Finanzflüsse. Manche Pensionskassen wollen dem nachleben – zulasten der künftigen Rentner. Ein Kommentar von Markus Saurer in der Finanz und Wirtschaft. Saurer schreibt:
Ab April dieses Jahres konnten Schweizer Pensionskassen und Versicherungen «freiwillig, anonym und gratis» ihre Portfolios aus Aktien und Unternehmensobligationen auf deren Kompatibilität mit dem Pariser Zwei-Grad-Ziel testen lassen (die globale Erwärmung soll auf weniger als zwei Grad Celsius gegenüber dem Niveau von vor Beginn der Industrialisierung begrenzt werden).
Dieser Einladung sind 79 Pensionskassen und Versicherungen gefolgt, die rund zwei Drittel des schweizerischen Pensions- und Versicherungskapitals verwalten.
Der Test war entwickelt worden von der 2° Investing Initiative, einem internationalen Think Tank an der Schnittstelle zwischen Finanzsektor und Zwei-Grad-Klimaziel, der dazu ein globales Netzwerk von Finanzinstitutionen, Forschungsorganisationen, Vermögensverwaltern, Banken, Investoren, Analysten, Nichtregierungsorganisationen sowie Finanzaufsichts- und Umweltbehörden aufgebaut hat.
Politische Schwergewichte in die SGK-N
Markus Häfliger kommentiert im Tages-Anzeiger den Eintritt von Gerhard Pfister, Parteipräsident der CVP, und Thomas Aeschi, Faktionschef der SVP, in die Sozialkommission des Nationalrats.
Wenn Nationalräte mitten in der Legislatur von einer Kommission in die andere wechseln, interessiert das ausserhalb des Bundeshauses normalerweise niemanden. Doch in diesem Fall ist das anders. Gleich zwei politische Schwergewichte haben in die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) gewechselt: CVP-Präsident Gerhard Pfister gibt dafür seinen Sitz in der Aussenpolitischen Kommission auf, SVP-Fraktionschef Thomas Aeschi seinen Sitz in der Finanzkommission.
Die hochkarätigen Einwechslungen bieten einen Vorgeschmack auf die grossen Auseinandersetzungen, die in der SGK in den nächsten Jahren stattfinden werden. Hier wird die Neuauflage der Rentenreform ausgehandelt, die das Volk im September versenkt hat. Vorgesehen ist, dass der zuständige Bundesrat Alain Berset (SP) den Prozess für eine neue Vorlage demnächst startet. Bereits am 20.12.2017 soll er im Bundesrat dazu eine erste Aussprache führen. (…)
Grosse Unterschiede, sinkende Leistungen
Thomas Hengartner kommentiert in der FuW die Ergebnisse des WTW Berichts über die Vorsorgepläne der SMI-Gesellschaften. Hengartner schreibt:
Auffallend ist, wie weit die Rentenzusagen divergieren. Aktuell berechnet die grosszügigste Vorsorgeeinrichtung die Rente zum Satz von 6,4%, die knausrigste hingegen zu 4,7%, wie die neueste Auswertung der Vorsorgepläne von 23 der 30 grössten Unternehmen durch den Berater Willis Towers Watson ergibt.
Noch frappierender sind die Unterschiede bei weiteren Faktoren, die zusammen den nominellen Vorsorgefranken bestimmen. Dazu hat Willis Towers Watson projiziert, wie viel Rente eine zum Betrachtungszeitpunkt 25-jährige Person mit Jahresgehalt von 60 000 Fr. am Pensionierungstag erwarten darf.
Gemäss dieser Berechnung verminderte sich die versprochene Pensionskassenrente im Schnitt der untersuchten SLI-Unternehmen zwischen 2011 und 2017 von rund 45 auf etwa 35% des Gehalts. Die Situation der einzelnen Unternehmen wird nicht detailliert, doch der Konzern mit dem umfassendsten Vorsorgeplan bietet das Zweieinhalbfache des schlechtesten der Vergleichsgruppe.
“Helvetia prüft Teilausstieg aus dem Vorsorge-Geschäft”
Die Sonntagszeitung berichtet über das dahinschwindende Interesse der Versicherer am Kollektivgeschäft mit der Vollversicherung. Im Artikel heisst es:
Nachdem Anbieter wie die Zurich schon vor einigen Jahren aus diesem Bereich ausgestiegen sind, überlegt sich eine weitere Versicherung diesen Schritt. «Helvetia prüft zurzeit verschiedene Szenarien, um ihr Geschäft mit der beruflichen Vorsorge auch in Zukunft rentabel gestalten zu können. Dabei werden alle denkbaren Varianten geprüft», sagt Donald Desax, Leiter Berufliche Vorsorge bei Helvetia. Im Klartext heisst das, dass auch ein Ausstieg ein Szenario ist. Über 10 000 Betriebe sind bei der Vollversicherung der Helvetia angeschlossen.
Das Problem: Der Umwandlungssatz, der bestimmt, wie viel des angesparten Kapitals der zweiten Säule jährlich als Rente ausbezahlt wird, ist im Obligatorium der Berufsvorsorge mit 6,8 Prozent aus Sicht der Versicherer angesichts des Tiefzinsumfelds viel zu hoch. Um das Modell der Vollversicherung zu sichern, sei die Politik gefordert, innert kürzester Zeit eine Rentenreform auf die Beine zu stellen, sagt Desax. «Die Senkung des Umwandlungssatzes ist dringend und zwingend.»
Auch bei anderen Versicherungen rumort es. Monika Behr, Leiterin des Bereichs Leben bei Allianz Suisse, musste jüngst beim Mutterkonzern in München antraben, wie es in der Branche heisst. Thema war das Geschäft mit der Berufsvorsorge. Man stehe in regelmässigem Austausch mit der Allianz-Gruppe, auch zu den Herausforderungen im Lebengeschäft nach dem Nein bei der Abstimmung zur Altersvorsorge 2020, sagt ein Allianz-Sprecher. Ein Ausstieg aus dem Vollversicherungsgeschäft sei derzeit aber kein Thema. Wie ein Broker sagt, halten gewisse Versicherungen nur an dem Geschäft fest, um Unternehmen in einem Paket gleich auch Sach- und Haftpflichtversicherungen verkaufen zu können.
Die Anlagepolitik des AHV-Fonds
Was bedeutet die Ablehnung der Altersrentenreform für die Anlagepolitik der AHV? Und inwiefern unterscheiden sich die Anlagestrategien von AHV und Pensionskassen? Im Gespräch mit PensExpert erläutert der Verwaltungsratspräsident des AHV/IV/EO Ausgleichsfonds compenswiss, Manuel Leuthold, einige zentrale Fragen. (Auszüge):
Nach der Ablehnung der Rentenreform wird der AHVFonds gemäss Schätzungen des Bundesamts für Sozialversicherungen BSV bis 2030 nahezu leer sein. Welchen Einfluss wird dies auf den von Ihnen verwalteten Ausgleichsfonds haben?
Für uns ändert das Ergebnis der Abstimmung nichts am Szenario, mit dem wir seit längerem arbeiten. Dazu gehört, dass wir Risiko und Liquidität dem Zeithorizont anpassen müssen. Daher werden wir weiterhin eine sehr vorsichtige Vermögensverwaltung verfolgen, um unsere drei gesetzlichen Vorlagen einzuhalten. Die erste ist, jederzeit die Liquidität sicherzustellen. Wegen des AHV-Umlageverfahrens ist es unsere Aufgabe, die Kosten für ein ganzes Jahr – also etwa CHF 50 Mrd. – zu decken, um die Renten zu finanzieren. Die beiden anderen Vorgaben sind Sicherheit und eine marktkonforme Rendite. Ab 2018 werden wir auch den Wegfall vorübergehender Stützungsmassnahmen zugunsten der IV und das Ende der Zinszahlungen für die Schulden der IV an die AHV durch den Bund berücksichtigen müssen.
Sie haben die Möglichkeit erwähnt, Ihre Anlagen zu diversifizieren und zum Beispiel in Private Equity, in Schweizer Startups oder auch in Hypotheken zu investieren. Wo stehen Sie hier nach der Abstimmung?
In dieser Konstellation sind diese Arten von Anlagen klar nicht vernünftig. Aus Anlageinstrumenten wie Private Equity kann man im Allgemeinen erst nach 10 Jahren zu guten Konditionen aussteigen. Wir brauchen aber Liquidität und regelmässige Erträge, um das jährlich wachsende Defizit der AHV wenigstens teilweise auszugleichen. Hypotheken haben den Vorteil, dass sie in Schweizer Franken abgeschlossen werden und ein wiederkehrendes Einkommen generieren. Aber auch sie bedingen ein langfristiges Engagement. Ohne die hohen Kosten für das Schaffen einer ihr angepassten Verwaltungsstruktur zu berechnen. Auch die Investition in Startups setzt einen langfristigen Zeithorizont voraus. Wir überprüfen alljährlich die Lage der Makroökonomie sowie der Finanzmärkte und passen unsere Allokation entsprechend an. Angesichts der unsicheren Perspektiven besteht aktuell kein Anlass, unsere Strategie zu ändern.
UBS PK-Performance November 2017
- Die Pensionskassen im UBS-Sample erzielten im November mit einer durchschnittlichen Monatsperformance von 0,07% nach Gebühren die zweitschwächste Rendite dieses Jahres.
- Das beste Monatsergebnis von 0,46% wie auch das schlechteste von –0,92% wurde in der Gruppe der kleinen Vorsorgewerke mit unter CHF 300 Mio. verwalteten Vermögen verbucht.
- In allen Vergleichsgruppen wurden sowohl positive wie auch negative Monatsrenditen erzielt.
PK-Statistik 2016: Kapitalmarkt und Asset Allokation
Das Bundesamt für Statistik schreibt zu den definitiven Ergebnissen der Pensionskassen-Statistik 2016:
Aktiven: Anlagekategorien laufend angepasst
Die Pensionskassen reagierten seit 2012 auf die veränderten Bedingungen an den Finanzmärkten, indem sie laufend die Gewichtung und die Ertragssituation der einzelnen Anlagekategorien anpassten. Mit einer jährlichen Zuwachsrate von 5,2% wuchs das Anlagevermögen von 672,8 Milliarden Franken (Ende 2012) auf 823,9 Milliarden Franken (Ende 2016). Davon hielten die Vorsorgeeinrichtungen 18,9 Prozent in Immobilien, 30,1 Prozent in Aktien und 8,5 Prozent in alternativen Anlagen.
Passiven: Wertschwankungsreserven nahmen leicht zu
Gegenüber dem Vorjahr nahmen die Wertschwankungsreserven auf 57,5 Milliarden Franken (+10%) zu. 2016 betrug die Unterdeckung 34,1 Milliarden Franken (+10,1%). Davon fielen 32,7 Milliarden Franken (+16,3%) bei den öffentlich-rechtlichen und 1,4 Milliarden Franken (-49,7%) Unterdeckung bei den privatrechtlichen Vorsorgeeinrichtungen an.
Aktive Versicherte und Bezüger von Altersleistungen
4,1 Millionen aktive Versicherte (+0,5%) zählte die Pensionskassenstatistik Ende 2016. 744‘799 Pensionierte (+3,4%) bezogen eine Rente.
35‘619 Personen (+3,9%) verlangten total 6,8 Milliarden Franken (+8,3%) als Kapital- oder Teilkapitalauszahlung bei Pensionierung. Der Durchschnittswert des Kapitalbezugs stieg auf 191‘422 Franken (2015: 183‘568 Franken; +4,3%) an.
Die Anzahl der Vorsorgeeinrichtungen mit reglementarischen Leistungen und aktiven Versicherten sank weiter auf 1713 Einrichtungen (2015: 1782 Einrichtungen; -3,9%).





