Der Bundesrat hat erste Umrisse der Neuauflage der Rentenreform festgelegt. Berset skizzierte sie vor den Medien. Forster schreibt in der NZZ:

Vorrang hat die AHV. Bis im Februar soll Bersets Departement dem Bundesrat Eckwerte für eine AHV-Reform unterbreiten. Ziel ist es, Ende des nächsten Jahres eine Vorlage ans Parlament zu schicken, damit sie nach den Beratungen im Parlament und einer Abstimmung frühestens 2020 allenfalls 2021 in Kraft treten könnte.

Die inhaltliche Stossrichtung hat die Landesregierung bereits festgelegt. Vorgesehen sind folgende Punkte:

• Es soll ein Referenzalter von 65 Jahren für Frauen und Männer gelten.
• Der Altersrücktritt soll flexibel zwischen 62 und 70 Jahren möglich sein.
• Die Reform muss Anreize bieten, über das 65. Altersjahr hinaus zu arbeiten.
• Massnahmen im Zusammenhang mit der Erhöhung des Rentenalters der Frauen werden geprüft.

Die Reform der beruflichen Vorsorge will der Bundesrat auf Grundlagen abstützen, die er mit den Sozialpartnern erarbeitet. Einen konkreten Zeitplan für eine Vorlage zur zweiten Säule gibt es laut Berset aber noch nicht.

Der Arbeitgeberverband kommentiert:

Der Bundesrat hat beschlossen, AHV und BVG separat zu reformieren. Erste Priorität geniesst dabei die finanzielle Stabilisierung der AHV. Im BVG betraut der Bundesrat die Sozialpartner mit der Erarbeitung einer Lösung. Die Arbeitgeber unterstützen diese Stossrichtung.

Hinsichtlich der beruflichen Vorsorge hat der Bundesrat entschieden, die Erarbeitung einer Lösung zur dringend notwendigen Senkung des Mindestumwandlungssatzes mit verhältnismässigen Kompensationsmassnahmen in die Hände der Sozialpartner zu geben. Damit ist der Bundesrat einem Vorschlag der Arbeitgeber gefolgt. Das BVG ist die eigentliche Domäne der Sozialpartnerschaft, und das Vorgehen hat sich bereits bei der Revision des Unfallversicherungsgesetzes (UVG) bewährt, um dem im Parlament über Jahre blockierten Geschäft doch noch zum Durchbruch zu verhelfen.

Der Gewerkschaftsbund kommentiert:

Der Bundesrat ignoriert die Sorgen breiter Bevölkerungskreise. Stattdessen fokussiert er sich in den beschlossenen inhaltlichen Stossrichtungen wie von den Arbeitgebern gefordert auf das Rentenalter. Für den SGB ist klar: Die AHV braucht zusätzliche Mittel – vor allem in Form höherer Lohnbeiträge. Aber es braucht ebenfalls bessere AHV-Renten, damit der Verfassungsauftrag auch in Zukunft umgesetzt wird.

In der zweiten Säule dürfen Banken und Versicherer keine Gewinne mehr auf Kosten der Versicherten machen. Das Frauenrentenalter muss bei 64 Jahren bleiben, denn auch diese Massnahme war hart umstritten und wurde von einer deutlichen Mehrheit der Frauen abgelehnt. Und wer mit 58 und älter die Stelle verliert, soll in der alten Pensionskasse bleiben können.

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