“Die wenig bekannten Leistungen von PK und AHV”
Bernhard Kislig hat im Tages-Anzeiger offenbar wenig bekannten Leistungen von Pensionskasse und AHV in einer Uebersicht zusammengestellt. Er zählt auf:
- Die Hinterlassenenrente der Pensionskasse
- Die Invalidenrente der PK
- Die Witwen- und Witwerrente der AHV
- Die Kinderrente
- Die Finanzierung von Hilfsmitteln
- Die Hilflosenentschädigung
Dazu gibt es eine Reihe von Tipps und weiterführenden Hinweisen.
CS PK-Index Q1 – 2014
- Im Berichtsquartal steigt der Pensionskassen Index um 8,36 Punkte bzw. 4,20%; seine Veränderung seit Jahresanfang beträgt damit 4,20%.
- Per 31. März 2024 steht der Index bei 207,27 Punkten, ausgehend von 100 Punkten zu Beginn des Jahres 2000. Alle drei Monate des Berichtsquartals waren positiv: der Januar mit 0,56% und der Februar mit 1,41%, gefolgt von dem sehr starken März mit 2,18%.
- Der Hauptanteil der positiven Entwicklung im ersten Quartal ist den Aktien (+3,43%) zuzuschreiben. Der Renditebeitrag der Obligationen beträgt insgesamt +0,21%. Immobilien (+0,49%) und alternative Anlagen (+0,23%) erhöhen das Quartalsergebnis weiter. Einzig die Liquidität, welche die Devisentermingeschäfte zur Absicherung des Währungsrisikos beinhaltet, weist ein negatives Ergebnis von –0,25% im Berichtsquartal aus. Die übrigen Anlagekategorien waren eher unauffällig.
2023 mit Reallohneinbusse
Der Nominallohnindex stieg im Jahr 2023 gegenüber 2022 um durchschnittlich 1,7% auf 102,4 Punkte (Basis 2020 = 100). Gemäss den Berechnungen des Bundesamtes für Statistik (BFS) ergibt sich unter Einbezug einer durchschnittlichen Jahresteuerung von +2,1% bei den Reallöhnen ein Rückgang um 0,4% (96,9 Punkte, Basis 2020 = 100).
Die Kennzahlen der kantonalen Kassen
Die Schweizer Personalvorsorge hat wiederum alle wichtigen Kennzahlen der kantonalen Kassen erfasst und in einer Excel-Tabelle dargestellt. Kaspar Hohler, Chefredaktor der Schweizer Personalvorsorge, schreibt zum Thema technischer Zins dazu:
Die grosse Frage ist nun, ob Pensionskassen auch ihren technischen Zins anheben sollen. Dagegen spricht, dass der Satz vielerorts so langsam gesenkt wurde, dass er vor zwei Jahren noch zu hoch und im heutigen Umfeld gerade angemessen ist. Pensionskassen mit tieferen Sätzen können auch versucht sein, in der Bewertung eine gewisse Sicherheitsmarge zu schaffen.
Dafür spricht, dass sich der Satz an die effektiven Renditeerwartungen anlehnen soll, was auch die entsprechende Fachrichtline (FRP 4) der Pensionskassen-Experten nahelegt. Und eine Erhöhung des technischen Zinses hat den netten Nebeneffekt, und damit schliesst sich der Bogen zum Einstieg, dass der Deckungsgrad steigt: Für die Rentner muss weniger Kapital reserviert werden, die Verpflichtungsseite wiegt dadurch weniger schwer.
Bei der Festlegung des technischen Zinssatzes sollte sich der Stiftungsrat nicht von Bilanzkosmetik leiten lassen. Aber angenehme Nebeneffekte sind Entscheiden sicher zuträglicher als unangenehme.
Wieviel Risiko?
Referenten und Podiumsteilnehmer beim Pension Panel von inter-pension: Von links: Stephan Wyss, Kaspar Hohler (Moderation), Iwan Deplazes, Laetitia Raboud, Dieter Stohler, Laurent Schläfli. Foto Schweiz. Personalvorsorge
Kaspar Hohler berichtet auf der Website der Schweizer Personalvorsorge über das Pension Panel von inter-pension, an welchem die neue OAK-Direktorin Laetitia Raboud über die Vorhaben der OAK im laufenden Jahre referiert und Stephan Wyss, Prevanto, sich dem Thema Technischer Zins widmete. Hohler schreibt:
Im Anschluss an Raboud referierte Stephan Wyss, Experte für berufliche Vorsorge und Patrner bei Prevanto AG, zum technischen Zinssatz und nahm sich die Aufforderung des Organisators zu Herzen, etwas zu provozieren: Er plädierte nachdrücklich für einen risikoarmen technischen Zinssatz (was notabene explizit nicht bedeute, dass das Rentnerkapital auch risikoarm angelegt werden solle).
Lägen die Bewertungszinssätze der Bilanzaktiven und -passiven zu weit auseinander, so grenze dies an eine gesetzlich vorgesehene «Bilanzfälschung».
Den in der FRP 4 gesetzten Risikozuschlag von 2.5% für die Obergrenze des technischen Zinssatzes bezeichnete er als «abenteuerlich» und anlagetechnisch langfristig gesehen als unrealistisch. Statt des Top-Down-Ansatzes der FRP 4 würde Wyss einen Bottom-Up-Ansatz begrüssen, bei dem auf die Rendite 10jährigen Bundesobligationen 0.5 bis 1.0% zugeschlagen werden – womit man im Übrigen just bei den heute verbreiteten technischen Zinssätzen von 1.5 bis 2% landet.
Wyss schloss sein Referat mit dem Hinweis, dass dem technischen Zinssatz in der Branche eine zu hohe Bedeutung zugemessen werde und es vielmehr auf den Umwandlungssatz und die implizite Zinsgarantie ankäme.
Übertragung der Gemini 1e-Sammelstiftung
Die Gemini 1e-Sammelstiftung mit rund 220 Versicherten und einem Vermögen von 45 Millionen Franken sieht sich langfristig als zu kleiner Anbieter auf dem Markt für die Versicherung von überobligatorischen BVG-Geldern mit individueller Vermögensanlage.
Angesichts dieser Marktbedingungen hat der Stiftungsrat entschieden, die Aktivitäten der Stiftung per 1. Januar 2025 vollständig an den Finanzdienstleister finpension zu übertragen.
Die Zusammenarbeit mit der im Jahr 2016 gegründeten finpension 1e-Sammelstiftung stellt eine optimale Lösung dar. Sie vertritt nicht nur die Interessen der Kunden und Versicherten von Gemini 1e, sondern gewährleistet auch eine Fortführung der bestehenden Vorsorgeverhältnisse.
Die 1e-Vorsorge von finpension überzeugt mit günstigen Verwaltungs- und Rückversicherungskosten, sowie Anlagestrategien, die in ihrer Ausrichtung ideal zur Philosophie von Gemini 1e passen. Zudem verfügt der Finanzdienstleister über eine moderne digitale Infrastruktur für Versicherte und Kunden.
Die Gemini Sammelstiftung mit rund 33’000 Destinatären ist von diesem Entscheid nicht betroffen. Die Gemini Sammelstiftung und die Gemini 1e-Sammelstiftung sind zwei voneinander unabhängige Stiftungen.
Mitteilung Gemini / FR / finpension
Virtuelle Durchführung von AST-Versammlungen
(BSV) Anleger von Anlagestiftungen können ab dem 1. Juli 2024 virtuelle Anlegerversammlungen abhalten. Der Bundesrat hat eine entsprechende Verordnungsänderung beschlossen. Für die virtuellen Versammlungen der Anlagestiftungen gelten dieselben Bestimmungen wie für Aktiengesellschaften bei der Durchführung von Generalversammlungen.
Mit der Änderung der Verordnung über die Anlagestiftungen (ASV) wird der technologischen Entwicklung und den Erfahrungen während der Covid-19-Pandemie Rechnung getragen. Die Verordnungsänderung tritt auf den 1. Juli 2024 in Kraft.
Die Party ist vorbei
Fabian Schäfer kommentiert in der NZZ den Bericht des EFD zu den Finanzperspektiven bis zum Jahr 2060. Es sieht nicht gut aus.
Die Botschaft ist klar, und sie richtet sich nicht nur an die Politik, sondern vor allem an das Volk, das die demografischen Kosten mit der 13. AHV-Rente kürzlich noch einmal markant erhöht hat: Der Druck wird in den nächsten Jahrzehnten auf allen staatlichen Ebenen spürbar zunehmen.
Und dabei sind andere wichtige Themen wie die geplante Erhöhung des Armeebudgets noch nicht einmal eingerechnet. Die kurzfristige Spardebatte, die Bundesbern heuer im Hinblick auf die nächsten Jahre führen muss, löst zwar bereits vielstimmiges Wehklagen aus. Aber sie ist nur ein erster Vorgeschmack.
Höchststand am Schweizer Fondsmarkt
(AMAS) Der Schweizer Fondsmarkt hat im 1. Quartal 2024 seine starke Erholung fortgesetzt. Getrieben von Performancegewinnen erreichte der Fondsmarkt mit über CHF 1.5 Billionen beim Volumen eine neue Höchstmarke. Die Nettozuflüsse blieben allerdings moderat und konzentrierten sich hauptsächlich auf risikoarme Anlageklassen.
Mitteilung / FR
Kostspielige Alterung – knappe Mittel
Der Staat hat wegen der Demografie vor allem in der AHV und im Gesundheitswesen bedeutenden Korrekturbedarf. Das zeigen die neuen Finanzperspektiven des Bundes bis 2060, wie Hansueli Schöchli in einem Beitrag der NZZ aufzeigt.
Zur Einschätzung künftiger Belastungen für die Staatsfinanzen wagt die Eidgenössische Finanzverwaltung alle paar Jahre den Blick in die fernere Zukunft. Die jüngste Rechenübung reicht bis 2060. Laut den am Dienstag publizierten Ergebnissen würden die Schulden der öffentlichen Hand gemessen an der Zunahme der demografieabhängigen Kosten ohne Reformen von 27 auf 48 Prozent der jährlichen Wirtschaftsleistung (Bruttoinlandprodukt, BIP) wachsen.
Dies entspräche gemessen am BIP des vergangenen Jahres einer Schuldenzunahme von etwa 170 Milliarden Franken. Das bezieht sich auf Bund, Kantone, Gemeinden und Sozialversicherungen zusammen.
Jahresergebnis von AHV, IV und EO
(Compenswiss) Die drei Sozialversicherungen schliessen das Geschäftsjahr 2023 mit einem positiven Umlageergebnis von CHF 1229 Millionen für die AHV, CHF 50 Millionen für die IV und CHF 173 Millionen für die EO ab.
Trotz der grossen Instabilität auf den Finanzmärkten im vergangenen Jahr ist das Anlageergebnis positiv. Dies führt zu einem ebenfalls positiven Betriebsergebnis für die AHV (CHF 2857 Millionen), für die IV (CHF 206 Millionen) und für die EO (CHF 246 Millionen).
Die Schulden der IV gegenüber der AHV bleiben unverändert bei CHF 10’284 Millionen. Der gesamte Vermögensbestand der compenswiss per 31. Dezember 2023 beläuft sich auf CHF 40’622 Millionen.
UBS: PKs und ihre Immobilien
Die UBS hat eine Bestandesaufnahme des Immobilienbereichs der Pensionskassen erstellt und eine Prognose für 2024 mit Blick auf die Zinswende gewagt. In einem Beitrag auf ihrer Website wird festgehalten:
«Nachfrageboom bei Mehrfamilienhäusern ist vorbei», konstatierte der «Tages-Anzeiger» im August letzten Jahres und titelte einige Wochen später, «Preise für Häuser, Wohnungen und Büros kommen ins Rutschen». Medienhype, Alarmismus oder Realität? Und wie sind Pensionskassen davon betroffen?
In der Tat sind gemäss Dr. Robert Weinert, Leiter Research bei Wüest Partner, die Preise für Wohnimmobilien 2023 um rund 4,4% gesunken. Und: Gesamtschweizerisch lag das Transaktionsvolumen letztes Jahr rund 35% unter dem langjährigen Mittel. Allerdings gilt es, beide Aspekte zu relativieren:
D: PK-Kosten im Griff?
Wie hoch sind die Kosten deutscher Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung? Gibt es ein strukturelles Kostenproblem? Und müssen die Unternehmen zukünftig umfassender an die Finanzaufsicht berichten? In einem Bericht auf der Website der Bafin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) zu einer Kosten-Studie heisst es dazu:
Die durchschnittlichen Gesamtkosten deutscher Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) sind nicht zu hoch, lautet der Befund der BaFin. Das ist eine gute Nachricht für die Versorgungsberechtigten und Arbeitgeber, aber auch für die EbAV selbst.
Weil es kein strukturelles Kostenproblem gibt, ist auch ein umfassendes und regelmäßiges Kosten-Berichtswesen an die BaFin überflüssig. Zu den EbAV zählen in Deutschland Pensionskassen und Pensionsfonds. (…)
Die durchschnittlichen Gesamtkosten deutscher EbAV betrugen im Jahr 2021 0,79 Prozent der Kapitalanlagen zu Buchwerten oder 0,72 Prozent der Kapitalanlagen zu Zeitwerten. Es ist nicht erkennbar, dass die Kosten systematisch zu hoch sind. Ein strukturelles Kostenproblem gibt es also nicht.
Das Gesamtkostenniveau deutscher EbAV ist ähnlich dem der Niederlande, dem größten EbAV-Markt der Europäischen Union. In den Niederlanden gibt es schon seit Jahren Kostentransparenzinitiativen und ein umfassendes Kosten-Berichtswesen gegenüber der Aufsichtsbehörde.
SP will Bezug von Sozialleistungen automatisieren
Die Delegierten der SP60+ haben an ihrer Mitgliederversammlung eine landesweite Aktion mit Vorstössen in den Kantonsparlamenten beschlossen. Das Ziel: Schweizweit soll ein Automatismus zur Erbringung von Sozialleistungen wie beispielsweise Prämienverbilligungen, Ergänzungsleistungen oder Überbrückungsrenten eingeführt werden.
Überbrückungsrente und neues Rentenalter
Der Tages-Anzeiger berichtet über die Klage von Mitarbeiterinnen der Swiss, die eine Ueberbrückungsrente bis Alter 64 erhalten, was mit dem neuen Referenzalter nicht mehr reichen kann. Männer erhalten sie bis 65.
Die Corona-Pandemie hatte die Swiss in eine Krise gestürzt. Die Folge war ein massiver Stellenabbau. Zahlreichen Mitarbeitenden wurde gekündigt, anderen die Frühpensionierung nahegelegt. So auch einer Kadermitarbeiterin des Bodenpersonals, die über 40 Jahre für die Fluggesellschaft und ihre Vorgängerin Swissair tätig war.
Das Angebot, das sie erhielt, war gut. Die Angestellte nahm es wahr und liess sich Ende 2022 mit gut 58 Jahren frühpensionieren. Auch weil ihre Arbeitgeberin in Aussicht stellte, die AHV-Zahlungen bis zum ordentlichen Pensionsalter auszugleichen. Immerhin 2450 Franken pro Monat. Zum Zeitpunkt ihrer Pensionierung lag das AHV-Alter für Frauen bei 64 und für Männer bei 65 Jahren.
Drei Monate vor dem letzten Arbeitstag der Swiss-Angestellten entschied sich das Schweizer Stimmvolk, das AHV-Alter für Frauen auf 65 Jahre zu erhöhen und damit an jenes der Männer anzugleichen. Für die Swiss-Mitarbeiterin war klar: Ihre Arbeitgeberin würde die zwölf zusätzlichen AHV-Renten, insgesamt 29’400 Franken, dereinst bis zum erhöhten Pensionsalter ausgleichen – wie bei den männlichen Kollegen.