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pw. Laetitia Raboud, seit 1. Februar als Nachfolgerin von Manfred Hüsser neue Direktorin der OAK, hat am Pension-Panel der inter-pension in Zürich die Arbeitsschwerpunkte der OAK für das laufende Jahr dargelegt. Dabei stehen drei Bereiche im Vordergrund, für welche entsprechende Weisungen und Mitteilungen vorgesehen sind.

Es sind dies Mindestanforderungen an die Aufsichtstätigkeit, Mindestanforderungen an den Umgang mit bedeutenden Rechtsgeschäften bei den Vorsorgeeinrichtungen und Strukturtransparenz und interne Kontrolle bei Vorsorgeeinrichtungen im Wettbewerb.

Zu diskutieren gab beim Thema Aufsichtstätigkeit die Feststellung, dass die “risikoorientierte/proaktive Aufsicht im Gesetz nicht explizit gefordert” wird, die Tendenz aber offenbar in diese Richtung weist. Als Weiterentwicklung der Aufsichtstätigkeit wurden Weisungen mit Zielvorgaben und eine ergänzende Vollzugspraxis genannt.

Das Ziel ist die einheitliche Rechtsanwendung und Aufsichtstätigkeit, was aber bereits bei der Gründung der OAK im Vordergrund stand, aber offenbar durch die vielfältige und häufig ausufernde Weisungstätigkeit gelegentlich vergessen wurde.

Für die Mitglieder der inter-pension von besonderem Interesse ist der Punkt Strukturtransparenz bei Vorsorgeeinrichtungen im Wettbewerb, vulgo Sammelstiftungen. Eine Weisung dazu datiert von 2021, die OAK will sie jetzt auf allfälligen Anpassungsbedarf prüfen und abklären, ob mit den erhobenen Informationen der erwünschte Mehrwert erreicht wird.

Dass schliesslich aus dem Publikum dann auch die Frage nach dem Schicksal der Mitteilung 2/23 mit dem etwas irreführenden Titel “Leistungsverbesserung” aufgeworfen wurde, konnte nicht überraschen, wenn auch das Thema nicht in den Powerpoint-Folien von Raboud erschien. Die Reaktion aus dem Kreis der Sammelstiftungen auf die Mitteilung war bekanntlich verheerend und auch am inter-pension Anlass wurde sie schlicht als Blödsinn bezeichnet. Die Kommission, kurz vor den Ersatz- und Bestätigungswahlen per 2024, hat damit zum Abschluss ihrer Tätigkeit der neuen Direktorin eine toxische Hinterlassenschaft überlassen.

Raboud erklärte, dass die Kommission mit den zahlreichen neuen Mitgliedern sich nochmals über die Mitteilung beugen werde und versprach gründliche Prüfung und auch Kontakt mit den betroffenen Kreisen. Das wurde allgemein so interpretiert, dass die Mitteilung wohl nicht zurückgezogen, wohl aber überarbeitet und der primär kritisierte Punkt mit der verschärften Einschränkung der zulässigen technischen Verzinsung modifiziert wird. Das gilt offenbar bereits als bemerkenswerter Erfolg, da praktisch ohne Präzedenz.

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