(BSV) Anleger von Anlagestiftungen können ab dem 1. Juli 2024 virtuelle Anlegerversammlungen abhalten. Der Bundesrat hat eine entsprechende Verordnungsänderung beschlossen. Für die virtuellen Versammlungen der Anlagestiftungen gelten dieselben Bestimmungen wie für Aktiengesellschaften bei der Durchführung von Generalversammlungen.
Mit der Änderung der Verordnung über die Anlagestiftungen (ASV) wird der technologischen Entwicklung und den Erfahrungen während der Covid-19-Pandemie Rechnung getragen. Die Verordnungsänderung tritt auf den 1. Juli 2024 in Kraft.