Mit dem Verordnungsveto soll das Parlament ein Instrument erhalten, das als «Notbremse» gegen eine falsche Interpretation des Willens des Gesetzgebers durch Bundesrat und Verwaltung dient. Das vorgesehene Verfahren für die Ergreifung eines Vetos verhindert aber, dass in der Gesetzgebung unterlegene Minderheiten die Umsetzung des Willens des Gesetzgebers verzögern können.

Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Nationalrates hat mit 19 zu 5 Stimmen den Vorentwurf zur Gesetzesänderung angenommen, welche die Einführung des Verordnungsvetos vorsieht (14.422 Pa.Iv. Aeschi Thomas. Einführung des Verordnungsvetos). In den nächsten Tagen wird ein Vernehmlassungsverfahren zu dieser Vorlage eröffnet.

  Mitteilung SPK-N