DeutschlandWir haben viel zu klagen in der Schweiz über eine immer unübersichtlich werdende und den Realitäten hinterher hinkende Vorsorge-Gesetzgebung. Da kann ein Blick nach Deutschland trösten. Dort soll die Betriebsrente, also die berufliche Vorsorge, gestärkt werden. Das tönt dann so:

Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz will der Staat die Betriebsrente attraktiver machen. Zunächst für die Angestellten. Denn der Chef muss nun mindestens 15 Prozent Zuschuss auf den Sparbetrag obendrauf legen. Fördert er Geringverdiener, kann er sich den Zuschuss teilweise zurückholen, sagt Klaus Stiefermann, Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung: «Ein Arbeitgeber, der für einen Arbeitnehmer eine betriebliche Altersversorgung einrichtet, der bekommt 30 Prozent der Aufwendungen, die er dafür hat, später vom Staat zurückerstattet.» Der Begriff des Geringverdieners sei dabei weit gefasst. Die Grenze liegt bei 2.200 Euro im Monat und zwar unabhängig davon, ob jemand Teilzeit oder Vollzeit arbeitet.

  mdr