Wachsende Bedeutung von Teilzeit-Arbeit
Im 2. Quartal 2017 arbeiteten 36,7% der Erwerbstätigen Teilzeit, was gegenüber zwanzig Jahren zuvor einer Zunahme von 8,4 Prozentpunkten entspricht. Bei Müttern mit kleinen Kindern und bei Erwerbstätigen im Dienstleistungssektor ist die Teilzeiterwerbstätigkeit stark verbreitet.
In Europa liegt die Schweiz beim Teilzeitanteil an zweiter Stelle hinter den Niederlanden. Das System des Koordinationsabzugs im BVG benachteiligt die Teilzeitarbeit, weshalb die Entwicklung für die berufliche Vorsorge von erheblicher Bedeutung ist.
Die neue Publikation «Teilzeiterwerbstätigkeit in der Schweiz 2017», die sich auf die Schweizerische Arbeitskräfteerhebung (SAKE) stützt, zeigt die vielseitigen Facetten der Teilzeiterwerbstätigkeit.
“Entmündigung des Stimmbürgers”
FuW-Redaktor Peter Morf schreibt zum zustande gekommenen Referendum zur Staf:
Es ist sehr erfreulich, dass der Stimmbürger nun am 19. Mai zu diesem unsäglichen Paket Stellung nehmen kann. Zumal die Verquickung vom Parlament bewusst konstruiert worden ist, um den Stimmbürger unter Druck zu setzen – dahinter steht eine eigenartige Auffassung des mündigen Bürgers. Der Stimmbürger darf sich derartige Erpressungs- oder Nötigungsversuche keinesfalls gefallen lassen. Das Muster «du erhältst die Steuerreform, aber nur um den Preis einer AHV-Finanzierung» darf nicht Schule machen.
Das ist denn auch das wichtigste Argument, das gegen das Paket spricht. Ein Nein zur Vorlage ist auch als Votum gegen diese Art des Politisierens zu verstehen. Ein Ja umgekehrt wäre eine Ermunterung an die Politik, so fortzufahren – was letztlich zur Entmündigung des Stimmbürgers führt. Das wirkt wie ein Hohn auf die direkte Demokratie und ist unter keinem Titel zu akzeptieren.
Kontroverse um OAK-Weisung
Die teils heftigen Reaktionen auf den Weisungsentwurf der OAK zu den Sammelstiftungen haben nun auch zu Gegenreaktionen geführt. An den Info-Tagen der Zürcher BVS wurde von Vertretern der Behörde mehrfach betont, die Kritik beruhe auf Missverständnissen. Nachdem das BVS schon früher auf die Risiken der marktorientierten Sammelstiftungen gewiesen hat, ist davon auszugehen, dass es beim Weisungsentwurf der OAK aktiv involviert war. Andererseits hat die direkt angesprochene inter-pension kritisiert, dass sie bei der Ausarbeitung der Weisung nie kontaktiert habe. In der Handelszeitung hat Andreas Valda das Thema aufgegriffen. Er schreibt:
«Über die Jahre sind komplexe Sammelstiftungen entstanden, die nur schwer verständlich sind», bestätigt Roger Baumann von der Beratungsfirma C-Alm und Dozent für berufliche Vorsorge der Uni St. Gallen. Es gebe Sammelstiftungen, die «ein Eigenleben» führten und wo das oberste Organ «nicht mehr den kompletten Durchblick» habe. (…)
Die Reaktionen der Branche auf den Entwurf sind allerdings gereizt. Der Pensionskassenverband Asip lehnt ihn rundweg ab, ebenso der Verband der Sammelstiftungen Inter-Pension. Der Verband wirft der Oberaufsicht vor, sie überschreite ihre Kompetenzen. Wenn, dann müsse das Gesetz geändert werden. Darüber hinaus würde die Weisung zu massiven Mehrkosten führen, mehr Bürokratie schaffen, aber nicht mehr Sicherheit garantieren. Die Rede ist gar von Zusatzkosten je Versicherten von 1530 Franken – was freilich überzogen ist. (…)
Versicherungsexperte Baumann liest die Reaktion anders: «Die Weisung trifft in einigen Punkten den Nerv gewisser Sammeleinrichtungen. » Sie zeige auf einen wunden Punkt, sagt auch Pensionskassenexperte Stephan Wyss von Prevanto, Ex-Präsident der PK-Expertenkammer. «Der Wettbewerb unter Sammelstiftungen hat zu Vorsorgewerken geführt, die Leistungen versprechen, die nicht ausreichend finanziert sind», sagt Manfred Hüsler von der OAK BV. Er nennt keine Namen, aber Experten, Broker und Leiter gut geführter Stiftungen reden «von zum Teil abenteuerlichen Konstrukten». (…)
Baumann sagt, viele kleine Stiftungen imitierten die Grossen. Das mache die Sache für die Aufsicht «sehr anspruchsvoll ». Ob der Entwurf das Gelbe vom Ei ist, werden die nächsten Wochen zeigen. Am Dienstag lief die Konsultation aus. Tatsächlich könnten gewisse Passagen missinterpretiert werden und zu Leerlauf führen. Das letzte Wort werden das zuständige Bundesamt und vielleicht das Parlament haben. Ungeklärt ist nämlich, ob Vorsorgewerke nicht zuerst im Gesetz definiert werden müssten. Heute sind sie für den Gesetzgeber praktisch Luft.
CS PK-Index Q4 2018
Die Credit Suisse schreibt zu den Ergebnissen des Pensionskassen-Index im vierten Quartal 2018:
Im Berichtsquartal nimmt der Pensionskassen Index um 6,07 Punkte resp. -3,50% ab und schliesst per Ende Dezember 2018 mit einem Stand von 166,96 Punkten, ausgehend von 100 Punkten zu Beginn des Jahres 2000. Nach dem performancemässig schwachen Start 2018 machte der Pensionskassen Index im zweiten Quartal der Berichtsperiode wieder etwas an Boden gut und legte im dritten Quartal erneut leicht zu. Im vierten Quartal fahren die Schweizer Pensionskassen jedoch grosse Verluste ein. Insbesondere tragen der Oktober (-1,35%) und der Dezember (-2,15%) zum negativen Quartalsergebnis bei. Einzig der November war mit -0,04% beinahe neutral.
Der Hauptanteil der negativen Entwicklung im vierten Berichtsquartal ist den Aktien zuzuschreiben. Die Schweizer Aktien erzielten einen Renditebeitrag von -1,41% und die ausländischen Aktien einen Beitrag von -2,23%. Bei den Obligationen ist die Entwicklung leicht positiv. Mit einem Beitrag von total 0,19% verhinderten diese ein noch negativeres Resultat. Die Immobilien zeigten ebenfalls einen leicht positiven Einfluss (0,11%), der jedoch durch das Minus bei den alternativen Anlagen (-0,10%) wieder aufgehoben wird. Nur einen geringen Einfluss auf das Gesamtresultat hatten die Hypotheken.
Der Indexstand der BVG-Mindestverzinsung (seit 1. Januar 2017 auf 1% p.a.) ist im Berichtsquartal um 0,38 Punkte (resp. 0,25%) auf den Stand von 153,62 Punkten gestiegen, ebenfalls ausgehend von 100 Punkten zu Beginn des Jahres 2000. Die Rendite des Credit Suisse Schweizer Pensionskassen Index liegt somit im 4. Quartal 2018 –3,75% unter der BVG-Vorgabe.
Die annualisierte Rendite des Credit Suisse Schweizer Pensionskassen Index (seit 1. Januar 2000) beträgt per 31. Dezember 2018 2,73%. Demgegenüber steht eine annualisierte BVG-Mindestverzinsung von 2,19%.
Vorsorge belastet die Konzernbilanzen
Thomas Hengartner befasst sich in der Finanz und Wirtschaft mit den Folgen steigender Vorsorgeverpflichtungen für die Konzernrechnungen von Firmen, die gemäss IAS bilanzieren.
Unter den Schweizer Konzernen hat Nestlé die grösste Vorsorgeverpflichtung bilanziert. Der Schuldbetrag entsprach Ende 2017 gut 7 Mrd. Fr. oder etwa 10% des gesamten Fremdkapitals der Nahrungsmittelgruppe. Der Pharmamulti Novartis führte gut 3 Mrd. Fr. Vorsorgeverpflichtung in der Bilanz, was knapp 6% der gesamten Verbindlichkeiten ausmacht. Swisscom bilanzierte 1 Mrd. Fr. Vorsorgeschulden, entsprechend gut 7% des Totals aller Verpflichtungen.
Internationale Rechnungslegungsnormen verlangen von den Konzernen, ein Deckungsmanko ihrer Pensionskasse oder sonstiger vertraglicher Altersleistungen als Finanzschuld bilanzieren. Die Krux dabei ist, dass die Regeln von IFRS viel strenger sind als die der schweizerischen Norm Swiss GAAP FER, die von den Pensionskassen befolgt werden muss. Die Konzernrechnung zeichnet deshalb oft ein dramatischeres Bild der Finanzlage der betrieblichen Altersvorsorge.
Die Situation hat sich Ende 2018 verschärft, weil wegen der Börsenkorrektur die Vorsorgevermögen kräftig einbüssten. Gleichzeitig fiel der Diskontsatz im vierten Quartal wieder zurück. Das ist relevant, denn der Barwert künftiger Geldströme verteuert sich, je geringer der verwendete Diskontfaktor ist.
Im Schlussquartal des abgelaufenen Jahres korrigierte der Diskontsatz für zwanzigjährige Verpflichtungen gemäss Angaben des Pensionsberaters Libera von 1,17 auf 0,92%. Für zehnjährige Verpflichtungen errechnete Libera ein Sinken des Diskontfaktors von 0,8 auf 0,6%. Taktgeber sei das Erodieren der Renditen von Unternehmensanleihen guter Qualität von entsprechender Restlaufzeit, schreibt Libera. (…)
Eine Erleichterung unter der IFRS-Norm erschliesst sich mit einem Risk Sharing. Gemeint ist damit eine vertragliche Regelung der Risikoaufteilung zwischen dem Unternehmen und den Beschäftigten. Der Telecomkonzern Swisscom beschreibt im Geschäftsbericht, 2016 sei dank der Einführung des Risk Sharing ein positiver Bilanzeffekt von 856 Mio. Fr. entstanden. Ende 2017 betrug die Vorsorgeverpflichtung gut 1 Mrd. Fr. (…)
Eine Senkung des Umwandlungssatzes für künftige Renten vermindert längerfristig ebenfalls die Höhe der Verpflichtungen. In die gleiche Richtung wirkt, die Kaderpensionskasse nach dem Modell 1e aufzusetzen. Dabei wird der Sparbeitrag auf Lohnteilen oberhalb rund 130 000 Fr. vom einzelnen Versicherten gemäss den kassenspezifisch angebotenen Anlagestrategien selbstverantwortet investiert. «Weil die Arbeitgeberfirma bei einer Kaderkasse mit 1e-Modell kein Sanierungsrisiko trägt, kann auch keine zu bilanzierende Vorsorgeverpflichtung entstehen», erklärt Neukomm (WTW).
SGB: Daten zur Rentenentwicklung
Daniel Lampart, Chefökonom des SGB, hat Daten zur Entwicklung der realen Durchschnittsrenten seit 2005 publiziert. Sie beruhen auf einer Erhebung des Gewerkschaftsbunds bei 42 Pensionskassen mit 775’000 Versicherten. Lampart schreibt:
Die Leistungen der 2. Säule der Schweizer Altersvorsorge sind wesentlich von den Renditen auf den Finanzmärkten abhängig. Sie kommen aufgrund der historisch tiefen Zinsen – und den in jüngster Zeit gefallenen Aktienkurse – unter Druck.
Jahresrenten, Landesindex der Konsumentenpreise Dez. 22015=100; Quelle BFS, Berechnungen SGB
Die Pensionskassenrenten sind seit 2005 im Mittel um fast 9 Prozent gesunken. Besonders stark war dies in den letzten drei, vier Jahren. Einerseits haben fast alle Kassen ihre Umwandlungssätze deutlich gesenkt. Andererseits wurden die Vorsorgeguthaben wesentlich weniger gut verzinst, so dass die heutigen NeurentnerInnen bei gleichem Lohn ein tieferes Altersguthaben besitzen. Diese Entwicklung setzt sich im laufenden Jahr fort. Eine Erhebung des SGB bei 42 Pensionskassen mit 775‘000 Versicherten zeigt, dass der mittlere Umwandlungssatz 2019 von 5.8 auf 5.6 Prozent gesenkt wird.
In Prozent der versicherten Löhne, 2018/19; Schätzung bzw. Prognose SGB
Um noch stärkere Rentensenkungen zu verhindern, haben zahlreiche Pensionskassen ihre Beiträge erhöht. Vor der Finanzkrise lag der mittlere reglementarische Beitragssatz bei rund 18 Prozent. Gegenwärtig bewegt er sich in Richtung 19.5 Prozent. Immer mehr Versicherte stellen fest, dass sie in der 2. Säule mehr bezahlen müssen, um schliesslich doch weniger Rente zu erhalten.
Die lange selbst vom Bundesrat schlecht geredete AHV entwickelt sich hingegen stabil. Die Renten steigen leicht. Das Preis-Leistungsverhältnis ist für tiefe und mittlere Einkommen ausgezeichnet. Die ausgesprochen soziale Finanzierung der AHV über unbeschränkte Lohnbeträge und allgemeine Bundesmittel hat zur Folge, dass 92 Prozent der Versicherten mehr aus der AHV erhalten, als sie einzahlen. Die obersten 8 Prozent sind hingegen Nettozahler. Die demografische Alterung führt zwar zu einem gewissen finanziellen Mehrbedarf. Dieser wäre aber beispielsweise bereits mit den höheren AHV-Beiträgen in der STAF-Vorlage bis gegen 2025 gedeckt.
SGB beklagt höhere Beiträge bei sinkenden Leistungen
Der Gewerkschaftsbund hat an seiner Jahrespressekonferenz Klage über die Situation in der 2. Säule geführt.
Die Schweiz hat ein Kaufkraftproblem und ein Rentenproblem. Trotz Aufschwung stagnieren die Reallöhne. Gleichzeitig fressen Krankenkassenprämien und steigende Beiträge an die Pensionskassen immer mehr vom Lohn weg, so dass der effektiv verfügbare Lohn gar sinkt. Und wer in Pension geht, erhält immer weniger Rente von seiner Pensionskasse. Dies zeigen diverse Analysen, die der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB an seiner Jahresmedienkonferenz präsentierte.
Obwohl die Schweizer Wirtschaft in den letzten zwei Jahren kräftig gewachsen ist, stagnierten die Reallöhne. Sogar Deutschland, das lange eine schädliche „Lohnzurückhaltung“ pflegte, hat heute ein stärkeres Lohnwachstum. Besonders betroffen sind langjährige Arbeitnehmende mit 20 oder mehr Jahren Betriebszugehörigkeit: Ihre Löhne sind seit 2010 kaum noch gestiegen. Derweil steigen die Ausgaben für die Krankenkassen immer weiter und nagen an der Kaufkraft.
Hinzu kommt, dass die Beiträge an die zweite Säule ebenfalls steigen. Seit der Finanzkrise bewegt sich der durchschnittliche reglementarische Beitragssatz von 18 auf 19,5 Prozent zu. Dafür bekommen die künftigen RentnerInnen aber nicht mehr Rente. Das Gegenteil ist der Fall. Seit 2005 sind die durchschnittlichen Pensionskassenrenten um 9 Prozent gesunken. Und die Situation spitzt sich immer mehr zu. Die neuste Auswertung des SGB bei 42 Pensionskassen mit 750’000 Versicherten zeigt: nachdem der mittlere Umwandlungssatz 2013 noch 6,4% betrug sinkt er im laufenden Jahr von 5,8 auf 5,6%. Künftige Rentnerinnen und Rentner werden damit nicht nur viel mehr einbezahlt haben als die Rentnerjahrgänge zuvor. Sie werden auch deutlich tiefere Renten erhalten.
Im aktualisierten Forderungskatalog heisst es u.a.
Die Löhne müssen substanziell steigen. Insbesondere bei langjährigen MitarbeiterInnen und bei den Frauen. Zur Verbesserung der Lohnsituation der Frauen müssen die im neuen Gleichstellungsgesetz verankerten Lohnüberprüfungen rasch und konsequent durchgeführt werden.
In der Altersvorsorge braucht es eine Stärkung der AHV mit ihrem ausgezeichneten Preis-Leistungsverhältnis. Der SGB erarbeitet zurzeit einen Initiativtext für eine 13. AHV-Rente.
In der 2. Säule dürfen keine Gewinne auf Kosten der Versicherten gemacht werden. Dazu braucht es Gewinneinschränkungen für Lebensversicherer, Transparenz in Bezug auf die Verwaltungskosten und einheitliche, verständliche Vorsorgeausweise. Zur Verbesserung des Preis-Leistungsverhältnisses sollte die Umlagekomponente im BVG gestärkt werden.
Die Schweizerische Nationalbank darf dem AHV-Ausgleichsfonds (compenswiss) keine Negativzinsen belasten. Weiter sollen die Einnahmen der SNB aus den Negativzinsen an die 2. Säule ausgeschüttet werden (Verteilung über den Sicherheitsfonds).
Auftrieb für Wagniskapital
Die NZZaS schreibt über die Entwicklung der Investitionen in Jungunternehmen, dies auch mit Blick auf das steigende Engagement der Pensionskassen:
Angesichts der hohen Rentenversprechen und der gesetzlich vorgeschriebenen Verzinsung der Altersguthaben sind Pensionskassen auf rentable Anlagen angewiesen. Tatsächlich investieren sie vermehrt in alternative Anlagen. Gemäss den im Dezember publizierten Zahlen des Bundesamts für Statistik flossen 2017 rund 14 Mrd. Fr. in privates Beteiligungskapital. Das ist fast doppelt so viel wie noch vor fünf Jahren, entspricht aber bloss 1,6% der gesamten fast 900 Mrd. Fr. an Pensionskassenvermögen in der Schweiz. Auch die Lebensversicherer haben ihre Anlagen in Private Equity zwischen 2012 und 2017 um 57% auf 8,3 Mrd. Fr. ausgebaut. Der Bereich Risikokapital wird nicht gesondert ausgewiesen.
Laut einem Bericht, den der Bundesrat Ende November publiziert hat, dürfte der Wagniskapitalanteil zwischen 10% und 20% der Private-Equity-Anlagen liegen. Damit bewegt sich das Volumen, das hiesige Pensionskassen und Lebensversicherungen in Risikokapital im In- und Ausland investieren, in der Grössenordnung von 2,3 bis 4,5 Mrd. Fr. Laut Pedergnana kommt der grösste Teil, der in Schweizer Venture-Finanzierungen fliesst, allerdings aus dem Ausland. Dass etwa Swisscanto im vergangenen Jahr einen 150-Mio.-Fonds aufgelegt habe, sei aber ein erfreuliches Zeichen, so Pedergnana.
Zudem prüft der Bundesrat für Vorsorgeeinrichtungen eine neue Anlagekategorie von gut 5% für nichtkotierte Schweizer Anlagen. Laut Joseph Steiger vom Bundesamt für Sozialversicherungen wird die Anlageklasse «sicher Venture Capital beinhalten».
Für die Szene sind das zwar positive Aussichten. Und auch Pensionskassen begrüssen Initiativen. Allerdings ist Anlegen in Venture Capital anspruchsvoll und benötigt viel spezialisiertes Wissen, das bei den meisten Vorsorgeeinrichtungen nicht vorhanden ist. Oft vergeben Pensionskassen deshalb ihre Private-Equity-Mandate extern.
Vernehmlassung der Experten-Kammer zur FRP 4
Die Fachrichtlinie 4 (technischer Zins) der Kammer der Pensionskassen-Experten geht durch turbulente Zeiten. Zur Klärung der Akzeptanz ihrer Vorlage hat die Kammer im vergangenen Jahr eine Vernehmlassung bei den interessierten Kreisen durchgeführt. Gleichzeitig hat auch die OAK eine Anhörung ihrer eigenen Vorlage veranstaltet. Die Ergebnisse der Kammer-Vorlage wurden jetzt auf ihrer Website publiziert. Zur Vorgeschichte schreibt die Kammer:
Die FRP 4 wurde am 27.10 2010 durch die SKPE verabschiedet und am 23.04.2015 durch die Generalversammlung der SKPE minimal revidiert.
Anlässlich der ausserordentlichen GV vom 24.11. 2017 wurde die Revisionsvorlage FRP 4 mit grossem Mehr abgelehnt. Der Vorstand wurde beauftragt , die Mitglieder zu befragen und auf den Ergebnissen der Befragung basierend eine erneute Revisionsvorlage auszuarbeiten.
Im Frühjahr 2018 wurden die Mitglieder durch die Arbeitsgruppe FRP befragt in welche Richtung die Fachrichtlinie FRP 4 zu entwickeln sei. Auf der Basis der eingegangenen Antworten hat die Arbeitsgruppe FRP die vorliegende Revisionsvorlage „ FRP 4 – Weiterentwicklung 2019 “ erarbeitet.
Über die vorliegende Fassung wurde während der Zeit vom xxx bis 04.12.2018 eine Vernehmlassung durchgeführt. Nachfolgend finden Sie die eingegangenen Vernehmlassungen der Mitglieder und interessierten Kreisen.
Aufgrund dieses Berichts wird die definitive Fassung der FRP 4 erstellt, die voraussichtlich an d er GV vom 25 . April 2019 den Mitgliedern zur Abstimmung unterbreitet wird.
Die eingegangenen Antworten stammen u.a. von Martin Wagner (PK CS), Aon, ASIP, BSV, Pittet, Berag, Allvisa, Deprez, Libera. Daraus einige Zitate:
Martin Wagner:
Grundsatz: Der ursprüngliche Satz ist viel zu schwülstig. Das geht auch einfacher.
(Änderungsantrag): Gestützt auf eine Empfehlung des Experten für berufliche Vorsorge setzt das oberste Organ einer Vorsorgeeinrichtung den technischen Zinssatz fest. Die Empfehlung des Experten beinhaltet eine Begründung und Herleitung.
Dann der Satz » … Der empfohlene technische Zinssatz soll mit einer angemessenen Marge unterhalb der erwarteten Nettorendite der Vorsorgeeinrichtung liegen, die aufgrund der Anlagestrategie zu erwarten ist. Der Zeithorizont der Erwartung (5 Jahre, 10 Jahre?) ist nicht präzise genug. Sinnvoll präzisiert (Änderungsantrag): Der empfohlene technische Zinssatz soll mit einer angemessenen Marge unterhalb der erwarteten Nettorendite der Vorsorgeeinrichtung liegen, die aufgrund der Anlagestrategie über einen Horizont von ca. 5 bis 10 Jahren zu erwarten ist.
UBS PK-Performance 2018
Die UBS schreibt zu den Ergebnissen der Pensionskassen-Performance im Dezember 2018:
• Für die Pensionskassen im UBS-Sample war 2018 das schlechteste Jahr seit der globalen Finanzkrise.
• Das Jahr 2018 wurde mit dem schlechtesten Monat beendet, alle Vorsorgewerke erzielten im Dezember negative Renditen.
• Das beste Monatsergebnis von –0,67% verbuchte eine mittlere Pensionskasse mit verwalteten Vermögen von CHF 300 Mio. bis CHF 1 Mrd., das tiefste von –4,15% eine kleine mit weniger als CHF 300 Mio. verwaltetem Vermögen.
2018 war ein volatiles Anlagejahr – wir befinden uns in einem fortgeschrittenen Wirtschaftszyklus. Zwar nahm der Zyklus im Vergleich zu vorherigen relativ langsam an Fahrt auf und hat schon ein hohes Alter erreicht, doch das Wirtschaftswachstum fiel phasenweise eher bescheiden aus. So ist die Geldpolitik wohl auf dem Weg der Normalisierung, aber insgesamt betrachtet immer noch recht locker. Dies unterstützte die Konjunktur in den letzten Jahren.
Aber vor allem die geopolitischen Risiken häuften sich mit dem Handelsstreit zwischen China und den USA, den Brexit-Verhandlungen zwischen Grossbritannien und der EU und weiteren Ereignissen. Dies löste Unsicherheit an den Finanzmärkten aus, insbesondere in den letzten drei Monaten. Zuletzt widerspiegelte sich diese Unsicherheit auch in verschiedenen Datenpunkten, die hinter den Erwartungen zurückblieben. Die meisten Anlageklassen beendeten das Jahr negativ und auch die Pensionskassen in unserem Sample verbuchten die schlechteste Performance seit der Finanzkrise.
Ausblick
Das neue Jahr sieht soweit erfreulich aus, auch wenn es an den Finanzmärkten mit der Gewinnwarnung von Apple Anfang Januar erst mal wieder ein Aufschrei gab. Zudem blieb der ISM-Einkaufsmanagerindex hinter den Erwartungen zurück. Doch die US-Notenbank Fed hat die Märkte beruhigt und signalisiert, dass ihre Geldpolitik flexibel genug sein wird, um die aktuellen Schwankungen zu adressieren. Auch die US-Arbeitsmarktzahlen sind weiterhin ausgezeichnet.
Wir gehen nicht von einer Rezession in den nächsten sechs bis zwölf Monaten aus, dennoch sind wir unserer Meinung nach von der Expansionsphase in die letzte Phase des Konjunkturzyklus eingetreten. Wir erwarten, dass Aktien in diesem Umfeld immer noch eine gute Performance liefern, halten aber auch antizyklische Anlagen in einem Portfolio in solchen Phasen für unerlässlich. Zudem sind die letztjährigen Risiken noch nicht vom Tisch.
Neuer Leiter der PK Schwyz
Der Verwaltungsrat der Pensionskasse des Kantons Schwyz (PKS) und die Schwyzer Kantonalbank (SZKB) haben Martin Bieri zum neuen Kassenleiter der Pensionskasse des Kantons Schwyz ernannt. Er wird am 1. Oktober 2019 die Leitung übernehmen.
Der 50-Jährige wohnt in Bonstetten und kennt das Pensionskassenumfeld bestens. Er verfügt über 18 Jahre Erfahrung in der beruflichen Vorsorge als Geschäftsführer, Stiftungsrat und Revisor. Parallel zur beruflichen Weiterentwicklung hat sich der Dipl. Ing. ETH zum Wirtschaftsprüfer und zum Master Pensionskassenmanagement weitergebildet.
Martin Bieri wird per 1. Oktober 2019 die Leitung der Pensionskasse des Kantons Schwyz übernehmen. Er löst Viktor Reichmuth ab, der per 1. Oktober 2019 in den Ruhestand tritt.
Start ins Ungewisse

ASIP-Präsident Jean Rémy Roulet 
Direktor Hanspeter Konrad 
Aufmerksame Zuhörer 
Prof. Stefan Kull 
Das Podium 
Verantwortlich für den Humor
pw. Der “Start ins neue Vorsorgejahr” des ASIP hat sich zur festen und beliebten Tradition entwickelt. Jedenfalls war der erstmals im Berner Hotel Kreuz durchgeführte Anlass bestens besucht und die Räumlichkeiten mit dem Andrang der Mitglieder ziemlich überfordert.
Das Programm folgte dem bewährten Schema mit einem Überblick des Direktors über die laufenden Geschäfte und gesetzlichen Vorhaben, wobei deren Umfang und Anzahl selbst ihren stets der Spur der Aktualitäten folgenden Berichterstatter bass erstaunten. Es folgten die makroökonomische Analyse, die Politiker- und Sozialpartnerrunde und abschliessend der Überraschungsgast.
Die Aufzählung aller offenen Baustellen durch Hanspeter Konrad würden den hier zur Verfügung stehenden Raum sprengen und verdiet eine eigene Meldung. Hinzuweisen ist jedoch auf die ausgezeichnete Darstellung der weltwirtschaftlichen Grosswetterlage durch Prof. Stefan Kull. Er sieht am Horizont eine dunkle Wolkenbank aufziehen. Sollten sich die diversen aktuellen Probleme kumulieren und in kürze eine Rezession auslösen, würde diese nach Meinung Kulls “hässlich” ausfallen. Es stehen aktuell vor allem beim “Sorgenkind” EU keine Mittel und Möglichkeiten für Gegensteuer zur Verfügung. Die positive Variante wäre eine länger dauernde Seitwärtsbewegung der Konjunktur – mit anschliessender bescheidener Rezession. Nicht eben hoffnungsvoll.
An der Podiumsdiskussion beteiligt waren auf Politikerseite Ruth Humbel (CVP) sowie Sebastian Frehner (SVP) und von den Sozialpartnern Roland Müller (Arbeitgeber) und Daniel Lampart (SGB).
Weil Müller und Lampart auf keinen Fall ihr Schweigegelübde bezüglich der laufenden Gespräche zum BVG brechen wollten, war von dieser Seite wenig bis nichts Konkretes über die Zukunft der Reform zu vernehmen. Müller machte jedoch in Optimismus, etwas forciert, hatte man gelegentlich den Eindruck. Allerdings fügte er mehrfach an, einen grossen Wurf dürfe man nicht erwarten. Als ob das irgendjemand im Saal schon getan hätte. Bemerkenswert dafür die Aussage, eventuell käme die BVG-Revision sogar schneller voran als jene der AHV.
Lampart seinerseits plädierte wenig verschleiert und unverdrossen für einen Ausbau der AHV (obwohl er wohlweisslich den Ausdruck vermied), indirekt auch für einen Abbau des BVG, was der Moderator ihm erstaunlicherweise widerspruchslos durchgehen liess. Auch die Werbebotschaft vom besseren “Preis- Leistungsverhältnis” der AHV verglichen mit dem BVG blieb unwidersprochen. Dafür kein Wort über die Umlageverluste und die düsteren demographischen Aussichten für die AHV-Finanzen. Welche Vorteile der gewerkschaftliche Chefökonom in Zeiten einer massiven demographischen Verschiebung in der von ihm geforderten Verstärkung der Umlage sieht, ist sein Geheimnis. Die hässliche Wahrheit dahinter ist, dass sie auf Kosten der Jungen geht.
Ruth Humbel trauert noch immer und wohl noch lange der verlorenen Abstimmung zur AV2020 nach. Jetzt gilt ihre ganze Hoffnung der Staf alias Kuhhandel-Abstimmung, die einfach durchkommen müsse. Das Volk ist eventuell anderer Meinung.
Frehner beschränkte sich auf die wiederholte Feststellung, mit dem geforderten Ausbau der Lohnbeiträge für die AHV bleibe für das BVG wenig Spielraum, was allerdings von Müller nicht aufgenommen wurde. Dass der anvisierte Mindestumwandlungssatz von 6% “Unsinn” sei, ist allgemeine Erkenntnis, der aber keine Konsequenzen folgen.
6% seien politisch möglich, meint Humbel, was nichts anderes heisst, als man das dem Volk (vielleicht) verkaufen kann. Tatsache ist aber, dass mit dem gesetzlichen Umwandlungssatz das BVG ungebremst in eine Sackgasse gefahren wurde, aus welcher man den Ausgang nicht mehr findet oder auch nur finden will, gewiss nicht die verantwortlichen Politiker.
Grosse Unterhaltung bot dafür die abschliessende Kabarett-Nummer. Sie wurde vom Publikum begeistert applaudiert.
Jedenfalls: es bleibt interessant und es wird absehbar viel Stoff für Infos und Kommentare geben.
SNB beharrt auf Negativ-Zinsen
Die Nationalbank scheint trotz zunehmender und verbreiteter Kritik an ihrer Geldpolitik, entschlossen, weiterhin eine expansive Strategie mit Negativzinsen zu fahren. In der Sendung Eco verteidigte Vizedirektor Fritz Zurbrügg die Haltung der Bank.
PK-Reserven halbiert
Die NZZ hat erste Daten des Swisscanto PK-Monitors publiziert. Mit den definitiven Zahlen ist erst in etwa 10 Tagen zu rechnen. Sie beruhen auf den hochgerechneten Ergebnissen der Swisscanto-Studie und zeigen die Entwicklung der Deckungsgrade aufgrund der Anlage-Performance auf. Die Berechnung erfolgt durch die Prevanto. Die NZZ schreibt:
Die Aktienmärkte haben im vergangenen Jahr wieder die Schwerkraft entdeckt. Das hat auch in den Bilanzen der Schweizer Pensionskassen Spuren hinterlassen. Gemäss dem Pensionskassen-Monitor der Zürcher Beratungsfirma Prevanto haben die Vorsorgeeinrichtungen 2018 im Mittel Anlageverluste von etwa 4% ihres Kapitals erlitten.
Die Reserven bei den privatrechtlichen Kassen haben sich deshalb laut Prevanto-Schätzung im Durchschnitt von gut 14% auf rund 7% der finanziellen Verpflichtungen halbiert. Das schlechte Anlagejahr 2018 hat die im starken Vorjahr aufgebauten Polster voll weggefressen und auch frühere Reserven schmelzen lassen (vgl. Grafik). Im Vorjahr hatten die Pensionskassen eine mittlere Anlagerendite von etwa 7,5% erreicht.
OAK und Experten-Kammer zum technischen Zins
Während die Kammer der Pensionskassenexperten eine Vernehmlassung zur Fachrichtlinie 4 “Technischer Zins” durchführt, hat die OAK gleichzeitig eine Anhörung zur Festlegung des technischen Zinses veranlasst. Der ASIP hat zu den beiden Umfragen ihre Stellungnahme publiziert. Seine Sympathien liegen eindeutig beim Konzept der Kammer, während gleichzeitig Vorgehen und Zielsetzung der OAK kritisiert werden. An die Adresse der OAK wird ausgeführt:
Wohlwissend, dass die OAK BV und die Kammer seit mehreren Jahren über die Mechanik zur Festlegung des technischen Zinssatzes diskutier en , kann der ASIP den gewählten Weg der OAK BV nicht unterstützen . Im Gegensatz zur gewünschten Klarstellung schafft dieses Vorgehen mehr Unsicherheit und Verwirrung.
Der ASIP unterstützt die überarbeitete FRP 4 der Kammer und sieht im Vorschlag der OAK BV keine Verbesserung – im Gegenteil. Aus Sicht ASIP ermöglicht der vorgeschlagene Mechanismus der Kammer eine notwendige Flexibilität sowohl für das oberste Organ wie für den Experten. Die FRP 4 beschreibt die Herleitung einer Obergrenze für den technischen Zinssatz nachvollziehbar, wobei zu beachten ist, dass die vorgesehene Obergrenze nicht automatisch eine Empfehlung für den technischen Zinssatz darstellt. Der Experte berücksichtigt u.a. im Rahmen seiner Empfehlung die Struktur und Merkmale der Vorsorgeeinrichtung. Richtigerweise soll der technische Zinssatz einer Rentnerkasse nicht wesentlich vom risikolosen Marktzins abweichen.
Im Vorschlag der OAK BV wird hingegen die sog. Obergrenze zum allgemeingültigen technischen Zinssatz. Der Experte soll einerseits gemäss Ziffer 4.1. in seiner Empfehlung die definierte Obergrenze einhalten, soll aber anderseits eine Empfehlung abgeben, wenn der technische Zinssatz über der vorgegebenen Obergrenze liegt. Faktisch besteht im Rahmen dieses Prozesses keine Flexibilität mehr. Zudem erscheint uns die vorgeschlagene Glättung von drei Jahren als zu lange.
Freundlicher tönt die Antwort an die Kammer der Experten:
Aus Sicht ASIP ermöglicht der vorgeschlagene Mechanismus eine notwendige Flexibilität sowohl für das oberste Organ wie für den Experten. Die FRP 4 beschreibt die Herleitung einer Obergrenze für den technischen Zinssatz nachvollziehbar, wobei zu beachten ist, dass die vorgesehene Obergrenze nicht automatisch eine Empfehlung für den technischen Zinssatz darstellt. Der Experte berücksichtigt u.a. im Rahmen seiner Empfehlung die Struktur und Merkmale der Vorsorgeeinrichtung. Richtigerweise soll der technische Zinssatz einer Rentnerkasse nicht wesentlich vom risikolosen Marktzins abweichen.
Der ASIP erachtet auch den vorgesehenen Zeitraum von sieben Jahren für die Umsetzung der Empfehlung als angemessen.
In diesem Sinn unterstützen wir den überarbeiteten Vorschlag und erwarten, dass die Generalversammlung der Kammer der Pensionskassen-Experten vom 25. April 2019 dieser Lösung zustimmt. Es gilt alles daran zu setzen, dass eine praxistaugliche, sinnvolle Lösung für die Festlegung des technischen Zinssatzes umgesetzt wird.
Stellungnahme an OAK / Stellungnahme an Kammer /
Anhörung OAK technischer Zins









