spkeDie Fachrichtlinie 4 (technischer Zins) der Kammer der Pensionskassen-Experten geht durch turbulente Zeiten. Zur Klärung der Akzeptanz ihrer Vorlage hat die Kammer im vergangenen Jahr eine Vernehmlassung bei den interessierten Kreisen durchgeführt. Gleichzeitig hat auch die OAK eine Anhörung ihrer eigenen Vorlage veranstaltet. Die Ergebnisse der Kammer-Vorlage wurden jetzt auf ihrer Website publiziert. Zur Vorgeschichte schreibt die Kammer:

Die FRP 4 wurde am 27.10 2010 durch die SKPE verabschiedet und am 23.04.2015 durch die Generalversammlung der SKPE minimal revidiert.

Anlässlich der ausserordentlichen GV vom 24.11. 2017 wurde die Revisionsvorlage FRP 4 mit grossem Mehr abgelehnt. Der Vorstand wurde beauftragt , die Mitglieder zu befragen und auf den Ergebnissen der Befragung basierend eine erneute Revisionsvorlage auszuarbeiten.

Im Frühjahr 2018 wurden die Mitglieder durch die Arbeitsgruppe FRP befragt in welche Richtung die Fachrichtlinie FRP 4 zu entwickeln sei. Auf der Basis der eingegangenen Antworten hat die Arbeitsgruppe FRP die vorliegende Revisionsvorlage „ FRP 4 – Weiterentwicklung 2019 “ erarbeitet.

Über die vorliegende Fassung wurde während der Zeit vom xxx bis 04.12.2018 eine Vernehmlassung durchgeführt. Nachfolgend finden Sie die eingegangenen Vernehmlassungen der Mitglieder und interessierten Kreisen.

Aufgrund dieses Berichts wird die definitive Fassung der FRP 4 erstellt, die voraussichtlich an d er GV vom 25 . April 2019 den Mitgliedern zur Abstimmung unterbreitet wird.

Die eingegangenen Antworten stammen u.a. von Martin Wagner (PK CS), Aon, ASIP, BSV, Pittet, Berag,  Allvisa, Deprez, Libera. Daraus einige Zitate:

Martin Wagner:

Grundsatz: Der ursprüngliche Satz ist viel zu schwülstig. Das geht auch einfacher.
(Änderungsantrag): Gestützt auf eine Empfehlung des Experten für berufliche Vorsorge setzt das oberste Organ einer Vorsorgeeinrichtung den technischen Zinssatz fest. Die Empfehlung des Experten beinhaltet eine Begründung und Herleitung.
Dann der Satz » … Der empfohlene technische Zinssatz soll mit einer angemessenen Marge unterhalb der erwarteten Nettorendite der Vorsorgeeinrichtung liegen, die aufgrund der Anlagestrategie zu erwarten ist. Der Zeithorizont der Erwartung (5 Jahre, 10 Jahre?) ist nicht präzise genug. Sinnvoll präzisiert (Änderungsantrag): Der empfohlene technische Zinssatz soll mit einer angemessenen Marge unterhalb der erwarteten Nettorendite der Vorsorgeeinrichtung liegen, die aufgrund der Anlagestrategie über einen Horizont von ca. 5 bis 10 Jahren zu erwarten ist.

ASIP:

In diesem Sinn unterstützen wir den überarbeiteten Vorschlag und erwarten, dass die Generalversammlung der Kammer der Pensionskassen-Experten vom 25. April 2019 dieser Lösung zustimmt. Es gilt alles daran zu setzen, dass eine praxistaugliche, sinnvolle Lösung für die Festlegung des technischen Zinssatzes umgesetzt wird.

Berag:

Es darf keine absolute Obergrenze geben, sondern nur Richtlinien für die Festsetzung einer solchen. Im Übrigen muss eine Überschreitung einer via Richtlinien ermittelten Obergrenze weiterhin möglich sein. Es darf niemals eine durch Kontroll- oder Aufsichtsorgane festgelegte Obergrenze geben.

Der Zuschlag von 2.5% ist reine Willkür und nicht hinterlegt. Es stellt sich einmal mehr die Frage, ist in der beruflichen Vorsorge die kurzfriste oder doch, wie seit Jahrzehnten belegt, die eher langfristige Betrachtung zielführend.

Pittet:

Si la Chambre souhaite néanmoins par extraordinaire maintenir l’existence d’une directive technique émise par elle, ou si la CHS-PP devait abandonner son projet de directive propre, nous sommes d’avis que le projet qui nous est soumis est trop contraignant et s’éloigne de la volonté qui a été exprimée par la majorité des membres de la Chambre lors de l’assemblée générale extraordinaire du 9 novembre 2016. En effet, cette assemblée a, à sa grande majorité, opté pour une orientation fondée sur des principes, en lieu et place d’un taux de référence évalué au moyen d’une formule.

Dipeka:

Eigentlich konnten wir mit der bisherigen Version der FRP 4 bis anhin gut leben. Aufgrund unserer Empfehlungen haben unsere Kunden so weit möglich und sinnvoll die technischen Zinssätze reduziert (öfters auch unter den Referenzsatz!). Wir haben die Absicht des Vorstandes, die FRP 4 anzupassen und damit die langwierigen kammerinternen Diskussionen auszulösen, nie richtig verstanden.

Leider ist die OAK in der Zwischenzeit mit der Anhörung zum Weisungsentwurf mit einer eigenen Version vorgeprescht. Der Weisungsentwurf lehnt sich in vielen Punkten an den vorliegenden Entwurf FRP 4 an, hat aber einige gröbere Mängel, welche hier aber nicht erörtert werden sollen. Wir weisen aber insbesondere die Kritik der OAK, dass der Referenzsatz von den Experten direkt als Empfehlung verwendet werde, entschieden zurück.

Aufgrund der für uns neuen Ausgangslage, dass die OAK eine eigene Weisung bezüglich der «Empfehlung des Experten für berufliche Vorsorge betreffend den technischen Zinssatz» erlassen würde, haben wir unsere Meinung geändert und sind dafür, die bestehende FRP 4 im Sinne des Entwurfs Version 2019 anzupassen (unter Berücksichtigung unseres Anpassungsvorschlags).

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