Netherlands raises pension fund fines
Dutch regulator De Nederlandsche Bank (DNB) can now fine pension funds half a million euros or more if they fail to apply the prudent person principle or do not comply with management requirements.
Kein schöner Anblick
Der Pictet BVG-Index 2015 mit den drei Varianten (25, 40 und 60% Aktienanteil) und ihrer Entwicklung seit 2015 bis Ende 2018.
Die BVG-Indizes von Pictet geben den aktuellsten Hinweis auf die aktuelle Entwicklung der PK-Anlagen. Im letzten Jahr verlor der 15-25 Index 3,1%, der 15-40 gab 4,5% nach und der 15-60 Index 6,3%.
Referendum gegen AHV/Steuer-Deal knapp vor dem Ziel
In der NZZ wird der aktuelle Stand des Referendums gegen den AHV/Steuer-Beschluss des Parlaments so geschildert:
Gemäss Rückfragen vom Freitag sieht die Bilanz derzeit etwa so aus: Das links-grüne Komitee hat rund 45’000 Unterschriften gesammelt. das von Vertretern der Jungen SVP und der Jungen FDP gegründete bürgerliche Komitee schätzungsweise 5000 und das zweite bürgerliche Komitee, das von den Jungen Grünliberalen lanciert wurde, etwa 3000.
Dies ergäbe zusammen um die 53000 Unterschriften, was im Prinzip über dem notwendigen Minimum von 50 000 liegt. Trotzdem dürfte dies noch nicht ganz reichen: Wie die Rcferendumskomitees betonen, scheitern erfahrungsgemäss etwa 10 Prozent der gesammelten Unterschriften an der Hürde der Beglaubigung in den Gemeinden, zum Beispiel weil Unterzeichner gar nicht stimmberechtigt sind oder weil gewisse Stimmbürger zweimal unterschrieben haben.
Die Referendumsfrist läuft noch bis Ende Jahr.
UBS Vorsorge-Index Dezember 2018: auf Tiefststand
Kurz zusammengefasst heisst es im UBS Vorsorge-Index Dezember 2018:
• Der UBS-Vorsorgeindex Schweiz hat den bis dato schlechtesten Stand erreicht. • Vor allem die demografische Lage verschlechterte sich, da die Alterung der Bevölkerung an Fahrt gewinnt.
• Nachhaltige Reformen, die eine generationengerechte Lösung herbeiführen, sind dringender denn je. Im Detail wird ausgeführt:
Der Index zeigt die Veränderung der Dynamik des Systems, wobei die Dynamik eines Quartals mit derjenigen des Vorjahresquartals verglichen wird. Obwohl bereits im Jahr 2017 eine Verschlechterung zu erkennen war, nahm diese in den letzten Monaten deutlich zu. Die vier Subkomponenten (Wirtschaft, Demographie, Finanzen, Reformen) trugen unterschiedlich zu diesem Resultat bei, verharren jedoch alle schon seit fünf Quartalen im negativen Bereich. Den grössten Einfluss hat aktuell die Demografie.
Eine steigende Lebenserwartung und vergleichsweise geringere Anzahl Kinder führen dazu, dass die Bevölkerung altert und der Anteil der über 65-Jährigen in den nächsten Jahren rasant zunimmt. Das wachsende Ungleichgewicht zwischen Jung und Alt macht sich in der Bilanz der AHV zunehmend bemerkbar. Aber auch die finanzielle Situation der Vorsorgewerke in der 2. Säule hat sich verschlechtert.
Die Alterung der Bevölkerung schreitet im Eiltempo voran. Dies spiegelt sich im Subindex Demografie wieder, der den schlechtesten Stand seit Messbeginn erreichte. Nachdem der Altersquotient (prozentualer Anteil Personen ab 65 Jahren an den 20- bis 64-Jährigen) in den Jahren 2016 und 2017 im Vergleich zu den Vorjahren nur leicht angestiegen war, konnte in den letzten Monaten eine deutliche Beschleunigung beobachtet werden, die den Subindex in negatives Terrain manövrierte.
Erfreulich ist ein leichter Zuwachs bei den Lebendgeburten und auch der Wanderungssaldo war im letzten Quartal wieder positiv nach einigen Monaten mit rückläufigen Zahlen. Die Migrationszahlen veränderten sich nur minimal und trugen insgesamt am wenigsten zum Subindex bei. Die demografischen Veränderungen werden die grössten Herausforderungen für das Schweizer Vorsorgesystem bleiben.
Initiative für faire Vorsorge: Medienreaktionen
Die von Josef Bachmann geplante Initiative hat zu diversen Reaktionen in den Medien geführt. In der NZZ schreibt Hansueli Schöchli:
Aus Sicht der Generationengerechtigkeit sind die Forderungen der Initiative überfällig. Die Oberaufsicht der beruflichen Vorsorge hatte dieses Jahr zum Beispiel deutlich gemacht, dass die Altersrenten in den letzten vier Jahren etwa einen Viertel zu hoch waren und im Mittel pro Jahr etwa 6 bis 7 Milliarden Franken zulasten der Jüngeren umverteilt wurden. Bei der AHV sind derweil zur Deckung der drohenden Finanzlöcher fast nur Zusatzeinnahmen anstelle des Stopps des ständigen Leistungsausbaus im Gespräch. Zusatzeinnahmen gehen grossenteils zulasten der Jüngeren. Steigen zum Beispiel die Lohnbeiträge für die AHV, zahlt ein 20-Jähriger diese Zusatzabgabe noch 45 Jahre lang, ein 60-Jähriger zahlt nur noch 5 Jahre lang, und ein Rentner zahlt überhaupt nichts mehr. Die allgemeine Erhöhung des Rentenalters würde dagegen alle Generationen etwa gleich treffen.
Doch nach bisherigen Erfahrungen dürften die Forderungen der Volksinitiative eher unpopulär sein – weil die eingangs erwähnte Neigung zur Verschiebung von Hypotheken auf die Jüngeren nach wie vor mehrheitsfähig zu sein scheint. Bei den Urnengängern sind die Älteren klar in der Mehrheit. Die Folgegenerationen können zum einen Teil noch nicht mitreden, weil sie noch zu jung bzw. noch gar nicht geboren sind. Zum anderen Teil mag die Altersvorsorge für junge Stimmberechtigte noch zu weit weg sein, um aus ihrer Sicht eine eingehende Auseinandersetzung mit dem Thema zu rechtfertigen.
Janine Hosp schreibt im Tages-Anzeiger:
«Nüchtern betrachtet, habe ich keine Chance», sagt Josef Bachmann selber. Die Renten seien in der Schweiz ein Tabu. Bachmann sitzt vor seinem auf- geklappten Laptop in einem Restaurant im Zürcher Hauptbahnhof und setzt dazu an, seine Forderung anhand von Kuchengrafiken, Säulen, Tabellen und Zeitdiagrammen verständlich zu machen. Er ist sicher: Würde heute über seine Initiative abgestimmt, dann sagten 99 von 100 Stimmenden Nein. Auch Rentner sollen Ja sagen Eine ideale Ausgangslage, findet er. Während viele Volksinitiativen fulminant starten, dann aber stetig an Zuspruch verlieren, soll es bei seiner umgekehrt sein. «Nein sagen nur jene, die die Zusammenhänge nicht kennen», sagt Bachmann. Das ist seine Chance. (…)
Josef Bachmann weiss, wovon er spricht: Er war Geschäftsführer der Pensionskasse des Beratungsunternehmens PWC und wurde, wie er sagt, mit 67 «vor- zeitig» pensioniert. Seiner Meinung nach läge heute das «natürliche Rücktrittsalter» bei etwa 70, dann hätten Schweizerinnen und Schweizer nach ihrer Pensionierung noch gleich lange zu leben wie 1985, als die berufliche Vorsorge obligatorisch wurde.
FuW: “PKs fehlen 36 Mrd. Franken”
Die Vorsorgeeinrichtungen müssen auf den 900 Mrd. Fr. verwalteter Vermögen 2% Minusperformance wegstecken.
Doch ihre Jahresrechnung ist mit Pflichtzinsen belastet, die je nach Situation zwischen 1 und 3% betragen, schreibt Thomas Hengartner in der Finanz und Wirtschaft.
Der im Vorsorgegesetz festgeschriebene Rentenumwandlungssatz ist zu hoch und kommt die Pensionskassen teuer zu stehen. Nun droht für 2018 auch noch ein negatives Anlageergebnis. Gemäss Christian Fitze vom Investmentberater Ecofin wird die Performance der Vorsorgeträger «in einer Spanne zwischen –2 und –4%» zu liegen kommen. Ohne Rücksicht darauf müssen die Institutionen der obligatorischen beruflichen Vorsorge den Guthaben von Rentnern und Erwerbstätigen Pflichtzinsen gutschreiben. Dieser Aufwand liegt je nach Konstellation einer Kasse zwischen 1,5 und 4,5%.
Die Pflichtzinsen trotz des Investmentmankos zu leisten, wird zur Herausforderung für die Pensionskassen. Die Gesamtbelastung wird sich voraussichtlich auf 4% der betreuten Vermögen belaufen, was bezogen auf die 900 Mrd. Fr. Vorsorgeguthaben aller Pensionskassen einem Fehlbetrag von 36 Mrd. Fr. gleichkommt. Deswegen verschlechtert sich die Finanzlage der Vorsorgeeinrichtungen merklich.
«Der durchschnittliche Deckungsgrad ist von 108% zu Jahresbeginn bis Mitte Dezember auf 103,7% gesunken», schätzt Heinz Rothacher vom Risikomanager Complementa. Der Deckungsgrad misst das Verhältnis von Vermögen zu Verpflichtungen. Der Investmentberater Ecofin geht davon aus, dass die Kassen zum Jahresende «vier bis sechs Deckungsgradprozente » einbüssen werden. Christian Fitze hält fest, negativ ausfallende Jahresergebnisse seien «statistisch gesehen nicht aussergewöhnlich». Bereits 2011 und 2015 reichte das Anlageergebnis der Kassen nicht für die Zahlung der geschuldeten Zinsen.
Volksinitiative „Für eine generationengerechte Altersvorsorge“
Josef Bachmann, ehemaliger Geschäftsführer der PwC-Pensionskasse, startet mit Gleichgesinnten eine Volksinitiative “für eine generationengerechte Altersvorsorge”. Ausgangspunkt ist die Tatsache, dass in der laufenden Diskussion um die Sozialwerke kein Lösungsansatz sichtbar ist, der über das Einschiessen von weiteren Milliarden zur kurzfristigen Stabilisierung des Status Quo sichtbar ist. Das in Form einer allgemeinen Anregung formulierte Begehren und seine Begründung lauten wie folgt:
Die unterzeichneten stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger stellen hiermit im Sinne von Artikel 139 der Bundesverfassung in Form der allgemeinen Anregung das nachstehende Begehren.
Die finanzielle Stabilität der Alters- und Hinterlassenenversicherung sowie der beruflichen Vorsorge ist langfristig unter Wahrung der Generationengerechtigkeit sicherzustellen.
Dabei sind folgende Richtlinien zu beachten:
1. Die berufliche Vorsorge wird im Kapitaldeckungsverfahren finanziert. Eine systemfremde Umverteilung ist zu vermeiden.
2. Beiträge und Leistungen sind so festzulegen, dass langfristig die Generationengerechtigkeit gewährleistet ist. Die Altersrenten der beruflichen Vorsorge werden laufend regelbasiert, an die Rahmenbedingungen (namentlich Anlageerträge unter Berücksichtigung des Anlagerisikos, Demographie und Teuerung, nicht abschliessend) angepasst. Bei der Festlegung der Leistungen steht die Erhaltung der Kaufkraft und damit die Sicherung des Lebensstandards im Vordergrund, nicht der Nominalwert der Rente.
3. Bereits laufende Altersrenten der beruflichen Vorsorge können gesenkt werden, um die Umverteilung zwischen den Generationen zu begrenzen. Anpassungen erfolgen in moderaten Schritten. Verbessern sich die finanziellen Rahmenbedingungen, werden die Renten erhöht.
4. Das für die Administration der Renten notwendige Referenzrücktrittsalter (in der 1. und 2. Säule) wird unter Berücksichtigung der Lebenserwartung regelmässig angepasst. Es ist für Frauen und Männer gleich. Der Zeitpunkt der effektiven Pensionierung wird individuell, in persönlicher Absprache zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, festgelegt.
Begründung / Erläuterungen
Durch Annahme der Initiative wird der Gesetzgeber dabei unterstützt, unpopuläre aber notwendige und nachhaltige Gesetze für die Reform der Vorsorge zu erlassen.
1. Die berufliche Vorsorge soll gestärkt werden und auch in Zukunft ihren tragenden Beitrag zur stabilen Altersvorsorge im Rahmen des Drei-Säulen-Konzepts leisten.
PK-Statistik 2017: Ausbau der Reserven
Das BFS meldet die definitiven Ergebnisse der Pensionskassenstatistik 2017:
Das Nettoergebnis aus Vermögensanlagen stieg 2017 auf 64,1 Milliarden Franken (+104,1%) an und spiegelte damit die gute wirtschaftliche Lage des abgeschlossenen Erhebungsjahres 2017. So flossen 27,6 Milliarden Franken (+553,4%) in die Wertschwankungsreserven. 4 Milliarden Franken (+179,4%) technische Rückstellungen wurden gebildet und 22,6 Milliarden Franken (+3,0%) Altersrenten wurden ausbezahlt. Die Anzahl der Vorsorgeeinrichtungen mit reglementarischen Leistungen und aktiven Versicherten sank weiter auf 1643 Einrichtungen (2016: 1713 Einrichtungen; –4,1%).
Die Wertschwankungsreserven wuchsen auf 84,8 Milliarden Franken (+47,6%) an. Die Unterdeckung konnte auf 32,3 Milliarden Franken (–5,4%) abgebaut werden. 31,9 Milliarden Franken (–2,3%) betrug die Unterdeckung bei den öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen. Noch 372 Millionen Franken (–74,7%) wies die Unterdeckung bei den privatrechtlichen Vorsorgeeinrichtungen aus. Das Gesamtvermögen der Pensionskassen belief sich auf 894,3 Milliarden Franken (+8,5%).
Ende 2017 zählte die Pensionskassenstatistik 4,2 Millionen aktive Versicherte (+2,1%), während 773 299 Pensionierte (+3,8%) eine Rente bezogen.38 688 Personen (+8,6%) verlangten total 7,3 Milliarden Franken (+7,2%) als Kapital- oder Teilkapitalauszahlung bei Pensionierung. Der Durchschnittswert des Kapitalbezugs belief sich auf 188 842 Franken (2016: 191 422 Franken; –1,4%).
Grünes Licht für Sanierung der Walliser Pensionskasse
Als «Fass ohne Boden» wird die Pensionskasse der Walliser Staatsangestellten gerne betitelt. Nun soll zur Sanierung eine zweite Pensionskasse gegründet werden. Der zuständige Staatsrat, Finanzminister Roberto Schmidt spricht von 1.6 Milliarden Franken. Diese sollen innert 20 Jahren das Leck kitten.
Abgesehen von den 1.6 Milliarden wird das Rentenalter für die Versicherten beider Kassen flexibel gehandhabt, zwischen 58 und 70 Jahren. So gehe es nicht weiter, erklärt der Finanzminister. Das Loch müsse endgültig gestopft werden, hielt Schmidt nach der Eintretensdebatte zu Beginn der Dezembersession fest. Zum Schluss der Dezembersession ging die erste Lesung über das Gesetz der Pensionskasse des Kantons Wallis über die Bühne. Dabei behandelten die Abgeordneten 41 Abänderungsanträge, welche mehrheitlich chancenlos blieben. Schlussendlich nahm das Kantonsparlament in erster Lesung das Gesetz mit 101 zu 18 Stimmen an und verabschiedete anschliessend die Gesetzesvorlage mit 86 zu 38 Stimmen in erster Lesung.
Le Grand Conseil se crée un flou juridique
Les députés genevois ont voté deux projets de loi pour recapitaliser la Caisse de prévoyance de l’Etat. Mais ces textes sont contradictoires.
Einfach komplizierte Probleme
Die Schweizer Personalvorsorge hat in Ausgabe 18/12 Martin Kaiser, Geschäftsleitungsmitglied des Arbeitgeberverbands, und Daniel Lampart, Leiter des Zentralsekretariats des Gewerkschaftsbunds, zum Thema BVG-Reform befragt. Auszüge:
KAISER
Wieso wollen diese Personen denn früher in Rente gehen?
Man hat (…) die Leute gefragt: Wie hätten Sie sich vorstellen können, weiterzuarbeiten? Als wichtigster Anreiz zeigt sich dann nicht das Geld, sondern die Wertschätzung. Wann ich in Rente gehe, hat viel damit zu tun. Für den Arbeitgeber heisst das, dass es sich lohnt, frühzeitig auf die Leute zuzugehen und ihnen Wertschätzung für ihre Arbeit und ihr Know-how entgegenzubringen. Meine Vision ist ein wirklich Flexibilisiertes System mit positiven Anreizen, in dem man zwischendurch einmal aus dem Berufsleben aussteigen, nachher aber zurückkommen und wieder ins Rentensystem einsteigen kann. Weshalb nicht sogar nach 60?
Reichen freiwillige Anreize aus, damit die Leute länger arbeiten?
Nicht, um insbesondere auch die AHV finanziell nachhaltig zu sichern. Wir werden deshalb nicht darum herumkommen, ernsthaft über das ordentliche Rentenalter zu reden. Dieses wird sich schrittweise nach oben bewegen müssen. Ab 2020 setzt die grosse Pensionierungswelle der Babyboomer ein: Aus dem Babyboom wird ein Rentnerboom und die Finanzierungslücke steigt exponentiell. 2035 fehlen der AHV 12 Milliarden Franken pro Jahr – oder mehr. Aber auch für das BVG wird die schrittweise Erhöhung des Rentenalters mittelfristig zu einem wichtigen Stabilisierungsfaktor werden.
Steigender Anteil illiquider Anlagen
“Obligationen raus, illiquide Anlagen wie Immobilien, Private Equity oder Infrastruktur rein – dies war bei der Anlage der Vorsorgegelder von Schweizer Pensionskassen in den vergangenen Jahren ein Trend. Deren Anteil am Gesamtvermögen der Kassen ist gemäss dem Bundesamt für Statistik im Zeitraum 2004 bis 2016 um 7 Prozentpunkte auf 24% gestiegen”, schreibt Michael Ferber in einem Bericht zur Jahrestagung der PPCmetrics in der NZZ.
Die Messung ihrer Renditen und Risiken ist anspruchsvoll. Bei der BVK betrage der Anteil von illiquiden Anlagen an der Bilanz 32%, sagte Thomas Schönbächler, Vorsitzender der Geschäftsleitung der Pensionskasse, an dem Anlass. Davon entfallen 18 Prozentpunkte auf Immobilien, 4 auf Hypotheken, 8 auf Schuldscheindarlehen und Privatplatzierungen sowie 2 auf alternative Anlagen.
Als Vorteil solcher Anlagen gilt die sogenannte Illiquiditätsprämie. Da sie in Krisenzeiten schlechter gehandelt werden können und folglich auch ihre Risiken grösser sind, sollen solche Investitionen höhere Renditen bringen. Diese Prämie sei wissenschaftlich analysiert und nachgewiesen, ihre Höhe sei allerdings umstritten und schwierig messbar, sagte Schönbächler.
Millionen-Löcher in ARD-Pensionskasse
Die Pensionskasse der ARD ist nach Informationen der «Bild am Sonntag» in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Laut interner Unterlagen fiel die 1997 gegründete Baden-Badener Pensionskasse (bbp) bei einem internen Stresstest durch, was zum Jahresende der Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gemeldet werden müsse.
Grund für die Probleme ist die anhaltende Niedrigzinsphase, die derzeit vielen Pensionskassen zu schaffen macht, weil sie nicht genügend Gewinne erwirtschaften. Nach Informationen des Blatts plant die ARD deshalb, das Eigenkapital der bbp zügig um rund 50 Millionen Euro zu erhöhen. Zudem soll der Garantiezins für eingezahlte Pensionsbeiträge ab 2020 von drei auf 1,75 Prozent abgesenkt werden. Das wiederum hat jedoch zur Folge, dass die ARD-Rundfunkanstalten ihre Beiträge an die Pensionskasse stark erhöhen müssen.
Hersteller verpönter Waffen in Indexfonds
Die NZZ schreibt: Heutzutage gilt es als Standard, nicht in die Wertpapiere von Herstellern kontroverser Waffen zu investieren. Anlegern wird das jedoch schwergemacht, weil diese Titel in den grossen Indizes enthalten sind. Eine in der Schweiz lancierte Initiative will das jetzt ändern. Die Unterstützung dafür wächst täglich.
In die Hersteller kontroverser Waffen zu investieren, lässt sich vermeiden, indem man in aktiv verwaltete Fonds investiert, die genau diese Titel ausschliessen. Allerdings sind solche Fonds relativ teuer, so dass Pensionskassen gern auf günstigere Indexanlagen zurückgreifen. Dort sind die unerwünschten Anlagen jedoch enthalten.
Zwar wurden die Indexanbieter in der Vergangenheit von einzelnen Investoren und Fondsgesellschaften auf das Thema angesprochen, getan habe sich bisher aber nichts, sagt Eric Borremanns von Pictet Asset Management. Es sei nicht zu verstehen, warum unzählige Investoren einen hohen Aufwand betreiben müssten, um etwas zu erreichen, über das weitgehend Konsens herrsche und das in einigen Ländern sogar gesetzlich vorgeschrieben sei.
Stellungnahme zur Verordnung über Anlagestiftungen
Die Konferenz der Geschäftsführer von Anlagestiftungen (KGAST) nimmt Stellung zur revidierten Verordnung über die Anlagestiftungen ASV. Einleitend hält sie fest: “Die KGAST begrüsst eine Anpassung der Verordnung über die Anlagestiftungen (ASV) aufgrund des dringenden Änderungsbedarfes”. Sie fasst ihre Meinung wie folgt zusammen:
· Die schon seit Erlass der ASV in Kritik stehenden Diversifikationsbestimmungen werden mit der geplanten Änderung der ASV zweckmässiger ausgestaltet.
· Eine sinnvolle Änderung betrifft auch gewisse Mischvermögen der Anlagestiftungen, wonach die Kategorienbegrenzungen unter bestimmten Voraussetzungen überschritten werden dürfen.
· Diese für die Anlagestiftungen wesentlichen Änderungen wurden von der KGAST schon seit geraumer Zeit gefordert. Die KGAST befürwortet diese Änderungen deshalb weitestgehend.
· Die KGAST ist jedoch der Meinung, dass nicht – wie vom Bundesrat in der Medienmitteilung vom 14. September 2018 kolportiert – die Angleichung an die Fondsregelung das Ziel der Änderung der ASV sein muss, sondern adäquate und sinnvolle Regelungen, um auch Anlagestiftungen zweckmässige, auf ihre Anleger zugeschnittene Anlagemöglichkeiten zu ermöglichen.
· Aufgrund der für Anlagestiftungen äusserst dringenden Änderungen, welche dem Bundesrat verschiedentlich kommuniziert wurden, erhofft sich die KGAST eine zügige Weiterbearbeitung der Vernehmlassungsantworten und eine In-Kraft-Setzung der geänderten ASV-Vorschriften bis spätestens Mitte 2019.






