Ablehnung der OAK Weisung Sammelstiftung
Nachdem die inter-pension mit spitzer Feder die vorgeschlagene Weisung der OAK heftig verworfen hat, macht jetzt auch der Pensionskassenverband erhebliche Vorbehalte. In einer Mitteilung hält der ASIP fest:
Der ASIP lehnt diese Weisung integral ab. Auch wenn einzuräumen ist, dass die Bedeutung der Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen in der beruflichen Vorsorge wächst und heute nur punktuell spezifische Regelungen bestehen, rechtfertigt diese Ausgangslage den Erlass der vorliegenden Weisung mit weitreichenden Konsequenzen in keiner Weise.
Die Weisung würde oberstes Organ und Experten verpflichten, umfassende Erläuterungen, Beurteilungen und Bestätigungen bezüglich verschiedener Themen (u.a. Risikoverteilung, Ausgestaltung der Vorsorgepläne) jährlich vorzunehmen, in einem Dokument festzuhalten und der Aufsichtsbehörde einzureichen. Zudem sieht die Weisung umfassende Governance-Bestimmungen hinsichtlich Zusammensetzung und Aufgaben des obersten Organs vor. Schliesslich wird auch der Prüfauftrag der Revisionsstelle erweitert.
Mit dieser Weisung überschreitet die OAK BV ihre Kompetenzen. Sie nimmt für sich Rechtsetzungskompetenzen in Anspruch, für die aus unserer Sicht keine rechtsgenügenden Grundlagen bestehen.
Im Rahmen seiner Stellungnahme geht der ASIP auch detailliert auf die Frage der von der OAK beanspruchten Rechtsetzungskompetenzen ein. Sie ist von grundlegender Bedeutung für die Arbeit der Oberaufsicht, nachdem der OAK wiederholt und von verschiedenster Seite die Überschreitung ihrer Weisungskompetenzen vorgeworfen wurde.
Deprez Experten zur OAK Anhörung Sammelstiftungen
Inter-pension hat eine vernichtende Stellungnahme zur geplanten Weisung der OAK zu Risiko und Governance bei Sammelstiftungen abgegeben. Deprez Experten haben bereits im Dezember Stellung bezogen. Es wird differenzierter argumentiert, aber die Schlussfolgerung ist im Kern dieselbe: Die Weisung ist überflüssig. Im Einzelnen wird u.a. ausgeführt:
Das Anliegen, dass die in einem Wettbewerb stehenden Vorsorgeeinrichtungen mit besonderer Vorsicht beaufsichtigt werden sollten, ist verständlich. Der Anteil aller versicherten Personen, welche in solchen Einrichtungen versichert sind, ist in den vergangenen Jahren immer grösser geworden. Es besteht das Risiko, dass diese Vorsorgeeinrichtungen dem Wettbewerb ein höheres Gewicht zumessen als der Sicherheit.
Die Analyse der Risiken einer Vorsorgeeinrichtung erfolgt sinnvollerweise im Rahmen eines versicherungstechnischen Gutachtens. Es wäre darum folgerichtig, dass die Erhebung allfälliger Kennzahlen und die Beurteilung der Risiken im Rahmen dieses Gut-achtens erfolgt.
Vor diesem Hintergrund hat die Schweizerische Kammer der Pensionskassenexperten eine Fachrichtlinie (FRP 7, Prüfung von Vorsorgeeinrichtungen mit mehreren Vorsorgewerken, gültig ab dem 1.1.2015) erlassen. Die FRP 7 regelt die Pflichten und Auf-gaben des Experten für berufliche Vorsorge bei der gesetzlichen Überprüfung gemäss Art. 52e Abs. 1 BVG einer Vorsorgeeinrichtung mit mehreren Vorsorgewerken.
Stellungnahme zu OAK-Weisung Sammelstiftungen
Die inter-pension, welche die Interessen der Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen vertritt, hat im Rahmen der Anhörung der von der Oberaufsichtskommission durchgeführten Anhörung zu einer Weisung über “Risikoverteilung und Governance in Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen” ihre Stellungnahme eingereicht. Sie lässt an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig. Die inter-pension schreibt u.a.:
Gemäss Artikel 64a, Bst a und c BVG hat die OAK BV die Aufgabe, mit Weisungen eine «einheitliche Aufsichtstätigkeit der Aufsichtsbehörden sicherzustellen». Erst bei Vorliegen einer gesetzlichen Grundlage kann sie «notwendige Standards» erlassen. Die Aufgaben der Experten sind im BVG, in den Verordnungen, Fachrichtlinien, usw. detailliert geregelt. Dafür braucht es keine zusätzlichen Weisungen und Standards. Nach geltendem Recht obliegt es den regionalen Aufsichtsstellen und nicht der OAK BV, die benötigten Informationen zu erheben. Nach unserer Ansicht überschreitet Ihre Behörde mit dieser Weisung den vorgegebenen Gesetzesrahmen und damit ihre Kompetenz.
Sie haben den vorliegenden Entwurf in enger Zusammenarbeit mit den regionalen Aufsichtsbehörden und unter Einbezug von Experten für berufliche Vorsorge und Revisoren erarbeitet. Die Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen haben Sie gar nicht erst konsultiert. Damit entstand eine gänzlich praxisfremde und nicht umsetzbare Weisung. Sie steht in einem krassen Missverhältnis von Kosten und Nutzen. Gerne erinnern wir Sie an dieser Stelle, dass Vertreter von inter-pension bereits dreimal im persönlichen Gespräch Inputs „von der Front“ lieferten, welche Sie gänzlich ignorieren.
Ihre Weisung ist derart „utopisch“, dass wir nicht sicher sind, ob wir diese tatsächlich richtig verstanden haben.
Im weiteren zeigt die Stellungnahme von inter-pension am konkreten Beispiel auf, welche Konsequenzen, auch die finanziellen, die Weisung für die Stiftungen haben müssten:
Die Musterkasse hat 22‘700 aktiv Versicherte. Wenn wir mit einem eher tiefen Kostenaufwand von CHF 500 pro Expertenbestätigung rechnen, ergeben sich für 69‘984 Bestätigungen zusätzliche externe Kosten von rund CHF 34 Mio. bzw. CHF 1‘540 pro aktiv versicherte Person!
Da es sich im Beispiel um eine Gemeinschaftseinrichtung handelt, ist unschwer erkennbar, dass sich für Sammeleinrichtungen mit eigenen Jahresrechnungen, wählbaren Anlagepools, Leistungsparametern etc. der Aufwand mehrfach multiplizieren würde.
Das Fazit:
Mit dem vorliegenden Weisungsentwurf hat die OAK BV ein weiteres Mal ihre Kompetenzen überschritten; derart massive und strukturelle Eingriffe obliegen dem Gesetzgeber. Die vorgeschlagene Weisung ist ersatzlos zu streichen. Sie ist praktisch nicht durchführbar, die Kosten explodieren ohne ersichtlichen Zweck, die Aufblähung der Administration zu Lasten der Versicherten ist nicht zu bewältigen, die Anschlussfreiheit der Vorsorgewerke ist stark gefährdet, Akzeptanz und Vertrauen in die zweite Säule werden zerstört und die Sozialpartnerschaft wird mit Füssen getreten.
Jeanne Calment – ein Fall von Fake News?
Wenn es in Vorträgen oder Artikel um Lebenserwartung, Umwandlungssatz oder Diskontsätzen ging, tauchte unvermeidlich der Name Jeanne Calment auf, die Frau, die (angeblich) als ältester Mensch 1977 im Alter von 122 Jahren gestorben sein soll. Jetzt tauchen Zweifel und gleich auch Zweifel am Zweifel um die Geschichte auf. Die FAZ schreibt:
Der bisherige menschliche Altersrekord geht möglicherweise auf einen Betrug zurück: Zwei russische Wissenschaftler halten es für sehr wahrscheinlich, dass nicht Jeanne Calment 1997 im Alter vom 122 Jahren und 164 Tagen gestorben ist, sondern ihre einzige Tochter Yvonne im Alter von 99 Jahren. Um die Erbschaftssteuer zu umgehen, könnte Yvonne bereits 1934 die Identität ihrer Mutter angenommen haben, als diese an einer Rippenfellentzündung gestorben sei, vermuten die beiden Russen. (…)
Den russischen Mathematiker Nikolai Sak konnte ihre Geschichte jedoch nicht überzeugen. Gemeinsam mit dem Gerontologen Waleri Nowoselow durchforschte er über Monate hinweg Biographien von Jeanne Calment, Interviews und Fotos, Zeitzeugenberichte sowie die öffentlich zugänglichen Behördendaten ihrer südfranzösischen Heimatstadt Arles. Dabei kam er zu dem Schluss, dass es sich bei der 1997 Verstorbenen unmöglich um Jeanne handeln könne.
In einem Artikel von afp wird widersprochen:
Der Bericht der beiden Wissenschafter stösst bei Kollegen auf unterschiedliche Reaktionen. Der französische Gerontologe Jean-Marie Robine, der an den Überprüfungen für das «Guinness-Buch der Rekorde» beteiligt war, sagt, er habe niemals an der Authentizität von Calments Dokumenten gezweifelt. Er wirft den russischen Forschern vor, keine Fakten berücksichtigt zu haben, die für das lange Leben Calments sprächen.
Der frühere Bürgermeister von Arles, Michel Vauzelle, hält Saks Theorie für «komplett unmöglich und lächerlich». Jeanne Calment sei über Jahre von vielen Ärzten betreut worden. Dagegen begrüsst der Leiter des französischen Instituts für demografische Studien, Nicolas Brouard, Saks Forschungen. Diese seien ein weiteres Argument, die sterblichen Überreste von Jeanne und Yvonne Calment zu exhumieren und ihre DNA zu untersuchen, sagt er. Schon kurz nach Calments Tod bedauerten Wissenschafter, dass keine Autopsie vorgenommen worden war, um nach den Ursachen für ihre Langlebigkeit zu forschen.
U.S. Life Expectancy Falls Further
Life expectancy for Americans fell again last year, despite growing recognition of the problems driving the decline and federal and local funds invested in stemming them.
Data the Centers for Disease Control and Prevention released on Thursday show life expectancy fell by one-tenth of a year, to 78.6 years, pushed down by the sharpest annual increase in suicides in nearly a decade and a continued rise in deaths from powerful opioid drugs like fentanyl. Influenza, pneumonia and diabetes also factored into last year’s increase.
Economists and public-health experts consider life expectancy to be an important measure of a nation’s prosperity. The 2017 data paint a dark picture of health and well-being in the U.S., reflecting the effects of addiction and despair, particularly among young and middle-aged adults, as well as diseases plaguing an aging population and people with lower access to health care.
“10 minutes avec Michael Bolt”
Banco taille une bavette avec Michael Bolt, Directeur d’Hotela.
Après quel lièvre courez-vous en ce moment?
Sans hésiter, notre projet iPension de digitalisation des assurances sociales, qui simplifie le travail des employeurs et des caisses. Nous investissons avec d’autres acteurs dans la plateforme SPS, qui couvre les 1 er et 2• piliers. L’objectif est ambitieux et les échos positifs au sein du marché et auprès de l’OFAS sont tres encourageants. C’est un projet passionnant qui fédère des personnes et des institutions des deux côtes de la Sarine, ce qui me réjouit.
Qu’auriez-vous fait si vous n’aviez pas été dans la prévoyance profesionelle?
Après plus de deux ans de service militaire, je revais d’action et j’ai failli postuler comme delegue de la Croix-Rouge. Finalement j’ai reussi a me motiver pour finir ma these, tout en gagnant ma vie comme enseignant. Ensuite, j ‚ai eu la chance de travailler dans beaucoup de metiers, de postes et d’environnements differents. Toutes ces experiences me sont tres utiles aujourd’hui et si je suis expert dans un domaine, c’est peut-etre celui de la gestion du changement.
“Mageres Börsenjahr zieht AHV und IV ins Minus”
Urs Paul Engeler und Stefan Barmettler zeigen auf der Website der Handelszeitung die Folgen des schwachen Anlagejahres 2018 für AHV und IV auf. Das Duo hält u.a. fest:
Die AHV, mit Beiträgen von rund 43 Milliarden Franken das zentrale Vorsorgewerk der Schweiz, schreibt für 2018 ein strukturelles Defizit von gegen 1,5 Milliarden, wie der oberste Fondsverwalter Manuel Leuthold kürzlich angetönt hat. Zudem werde die Performance des Fondsvermögens von 35 Milliarden Franken mit minus 3 bis 4 Prozenten negativ ausfallen und einen Anlageverlust von über 1 Milliarde Franken zur Folge haben, sodass Leuthold demnächst einen Jahresverlust für 2018 in der Höhe von rund 2,5 Milliarden bekannt machen muss.
Eine Trendwende zum Schlechten ist auch bei der Invalidenversicherung (IV) zu registrieren. Das Anlageergebnis ist – wie beim AHV-Fonds – negativ. Monika Wyss, Sprecherin vom Ausgleichsfonds AHV/IV/EO bestätigt den Negativ-Trend: «Die IV schliesst das Jahr 2018 wie die AHV mit einer negativen Rendite.»
Das hat Folgen: Die IV rutscht gemäss Berechnungen der «Handelszeitung» mit dem negativen Anlageergebnis ebenfalls in die roten Zahlen. Bis Ende 2017 profitierte die IV-Kasse, die jährlich knapp 10 Milliarden Franken an Beiträgen einnimmt, von einer befristeten Sonderfinanzierung (0,4 Mehrwertsteuerprozente und Verzinsung der Schulden durch den Bund), die jeweils rund 1,17 Milliarden einbrachte. Zusammen mit einem Kapitalgewinn von 325 Millionen resultierte 2017 noch ein stolzer Jahresgewinn von 1122 Millionen Franken.
APK startet den Reigen
Die Aargauische Pensionskasse hat als erste die Folgen des schwierigen 2018 in einer Mitteilung festgehalten:
Wie viele andere Pensionskassen hat auch die APK 2018 ein anspruchsvolles Anlagejahr erlebt. Nach aktuellem Kenntnisstand beträgt die provisorische Rendite 2018 nach Kosten über minus zwei Prozentpunkte. Die Mehrzahl aller Anlagekategorien hat 2018 mit einer negativen Rendite abgeschlossen. Zum Ergebnis positiv beigetragen haben vor allem die Hypotheken, die Immobilien-Anlagen und die Infrastruktur-Investitionen.
Das negative Anlageergebnis auf der Einnahmenseite sowie die Kosten für die Verzinsung der Sparguthaben (2018: 1.25 Prozent) und massgeblich der Vorsorgekapitalien der Renten (3.00 %) auf der Ausgabenseite belasten den Deckungsgrad der APK. Dieser wird deshalb im Vergleich zum Jahresbeginn 2018 klar unter 100 Prozent zu liegen kommen. Für 2019 muss bei den Kapitalanlagen mit einem schwierigen Marktumfeld gerechnet werden.
Der Vorstand hat entschieden, die Sparguthaben der Versicherten 2019 mit 1 Prozent zu verzinsen. Dies entspricht dem Mindestzinssatz, wie ihn der Bundesrat für die Obligatorische berufliche Vorsorge festgelegt hat.
Mitteilung APK / SRF / AZ
Japanisches Szenario
Die Schweiz startet 2019 in das fünfte Jahr mit Negativzinsen – und es dürfte wohl nicht das letzte sein, heisst es bei Cash. Weiter wird spekuliert:
Unter Wirtschaftsexperten mehren sich die Stimmen, die für die Schweiz eine lange Phase mit negativen oder sehr niedrigen Zinsen für möglich halten – ähnlich wie in Japan. Ein solches «japanisches Szenario» könnte besonders dann zur Realität werden, wenn sich die Konjunktur in Europa in den kommenden Monaten eintrübt und die Notenbanken nicht mit den erwarteten Zinserhöhungen beginnen. Doch ein Festhalten am Status Quo und damit einem Leitzinsniveau von minus 0,75 Prozent dürfte die bereits aufkeimende Kritik an der lockeren Geldpolitik noch verstärken. Die Schweizerische Nationalbank (SNB) selbst warnt vor möglichen Schäden durch die niedrigen Zinsen am Immobilienmarkt und weiss von den Problemen der Pensionskassen, noch angemessene Renditen zu erzielen.
«Der Druck aus dem Negativzinsumfeld auszusteigen ist da. Die Kumulation von Risiken lässt das momentan nicht zu», sagte der UBS-Chefökonom für die Schweiz, Daniel Kalt. Dazu zählen politische Konflikte in der Euro-Zone ebenso wie der Handelsstreit zwischen den USA und China, der dem globalen Aufschwung einen Dämpfer versetzen könnte. «Eine nachhaltige Erholung der Zinsen kann nur gelingen, wenn der Wirtschaftsaufschwung noch drei Jahre anhält. Da darf nichts geschehen, da muss die Wirtschaft weltweit weiter brummen», sagte Kalt.
Ein Szenario, bei dem die Zinsen auch in den kommenden fünf bis sieben Jahren um die Nulllinie pendeln, halte er daher für «sehr plausibel». Mit dieser Einschätzung ist er nicht allein – auch ING-Analystin Charlotte de Montpellier und der Credit-Suisse-Chefökonom für die Schweiz, Oliver Adler, teilen diese Meinung. «Ich glaube, es ist nicht auszuschliessen, dass wir auf Jahre Null- oder Negativzinsen haben», sagte Adler. Die SNB hatte bei ihrer jüngsten Lagebeurteilung Mitte Dezember die Erwartungen für eine erste Zinserhöhung nach hinten verschoben, indem sie ihre Inflationsprognose senkte.
1e-Pläne und was sie bedeuten
Die Handelszeitung behandelt zentrale Aspekte der 1e-Pläne. Im Artikel heisst es:
Unsolidarisch seien sie, tönt es von links. Die Rede ist von den 1e-Vorsorgeplännen für besser bis sehr gut verdienende Mitarbeitende. Wer mehr als 126’900 Franken Bruttoeinkommen pro Jahr erarbeitet, kann die Altersvorsorge flexibilisieren und – das ist wohl noch entscheidender – die Umverteilung im BVG ein Stück weit kompensieren. Denn alle Zahlungen in einen 1e-Vorsorgeplan gehören nach der Pensionierung dem Sparer – unabhängig davon, ob der Umwandlungssatz im Obligatorium oder die Mindestverzinsung der Altersguthaben sinken.
Unsolidarisch also? Reto Spring, Präsident Finanzplaner Verband Schweiz (FPVS), kann das so nicht stehen lassen: «Unsolidarisch ist das System heute.» Und: «Zwei Drittel der BVG-Erträge werden von den Erwerbstätigen an die Pensionäre umverteilt.» Dabei sei es nie die Idee des BVG gewesen, Gelder umzuverteilen. Das sei sogar systemwidrig, so der Finanzplaner.
Kritik an der OAK
Michael Ferber greift in der NZZ die in Fachkreisen verbreitete Kritik an der Oberaufsichtskommission auf, welche erneut zu einem parlamentarischen Vorstoss geführt hat. Manfred Hüsler, Direktor der OAK, relativiert.
Mit dem Weisungsentwurf zu den Revisionsstellen sei seine Behörde tatsächlich etwas weit gegangen, sagt Manfred Hüsler, Direktor der Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge. Allerdings habe es sich dabei lediglich um einen Anhörungsentwurf gehandelt. Die OAK BV gebe es nun seit sieben Jahren, und sie habe bereits einige Weisungen gemacht. In den Anhörungen komme oft der Vorwurf, sie überschreite ihre Kompetenzen.
Noch nie habe aber ein Gericht die Weisungskompetenz der OAK BV infrage gestellt oder eine Weisung der OAK BV aufgehoben – folglich gebe es keinen konkreten Fall, in dem die Behörde ihre Kompetenzen überschritten habe. Als es in einem Verfahren um die Weisung der Oberaufsichtskommission zur Unabhängigkeit der Pensionskassenexperten gegangen sei, habe das Bundesverwaltungsgericht die Weisungsbefugnis der OAK BV und die Gesetzeskonformität sogar ausdrücklich bejaht.
Alvin Schwendener neuer Partner von c-alm
Dr. Alvin Schwendener ist seit 2009 bei der c-alm. Er ist verantwortlich für die Dienstleistungen im Investment Controlling und er betreut in der Deutschschweiz und in der Romandie Kunden in den Fachbereichen ALM, Investment Consulting und Investment Controlling.
Alvin Schwendener hat nach seinem Master-Abschluss in Banking and Finance 2006 zum Thema „The Estimation of Financial Markets by Means of a Regime-Switching Model“ doktoriert und arbeitete gleichzeitig als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Operations Research. Er ist Lehrbeauftragter für empirische Wirtschaftsforschung an der Universität St. Gallen.
Das Anlagejahr 2018 für die Pensionskassen
Charlotte Jacquemart hat im Echo der Zeit von SRF ausgeführt, was aus ihrer Sicht das schlechte Anlagejahr 2018 für die Pensionskassen bedeutet. Auszüge:
SRF News: Wie schlimm war das Börsenjahr 2018 für die Pensionskassen?
Charlotte Jacquemart: Es war kein gutes Jahr. Die Aktien haben weltweit rund 7000 Milliarden Dollar an Wert verloren. Der Dezember könnte gar der schlechteste seit der Grossen Depression 1931 werden. Wenn Pensionskassen nur Aktien hätten, wären die Folgen des Anlagejahres 2018 eine Katastrophe. Sie haben aber noch andere Anlagen, vor allem Obligationen und Immobilien.
Von Aktienrendite kann also keine Rede sein. Sind die Verluste der Pensionskassen am Markt bezifferbar?
Definitive Resultate liegen noch nicht vor. Auf Anfrage bei einigen Kassen ist von einem Minus von durchschnittlich zwei bis drei Prozent die Rede. Wer die Hausaufgaben aber gemacht hat, kann ein solches Jahr verkraften, ohne in Not zu geraten. Nicht zu vergessen ist, dass das letzte Jahr mit Renditen von bis zu zehn Prozent ausgezeichnet gelaufen ist. Grundsätzlich ging es in den letzten zehn Jahren bei den Pensionskassen nur bergauf – im Schnitt wurden pro Jahr fast vier Prozent erzielt.
Was bedeutet in diesem Fall «Hausaufgaben gemacht»?
Das bedeutet, dass die Kassen die Altersrenten den Renditen am Markt angepasst, die Renten also gesenkt und nicht mehr zu viel versprochen haben. Für den Einzelnen ist das natürlich unangenehm. Aber um eine Kasse im Gleichgewicht zu halten, war das nötig. Heute kommen Kassen mit drei bis vier Prozent Rendite aus, um ihre Verpflichtungen decken zu können. Vor einigen Jahren waren noch deutlich mehr als fünf Prozent nötig. Die Kassen haben heute weniger Stress.
AHV-Fonds mit negativer Rendite
Eine wenig überraschende Aussage machte Compenswiss-Präsident Manuel Leuthold gegenüber der “Schweiz am Wochenende”. Derzeit sehe es danach aus, dass der AHV-Fonds auf sein Anlagevermögen eine klar negative Rendite haben werde. Genaueres wisse man zwar erst, wenn das Jahr tatsächlich abgeschlossen sei. Allerdings werde das Minus nicht nur ein Prozent betragen, führte Leuthold weiter aus. Das Minus soll «etwa in der Grössenordnung von drei bis vier Prozent» liegen, sagte er.
Referendum gegen “Kuhhandel” geschafft?
“Der «Kuhhandel» kommt vors Volk: Die jungen Grünen und ihre Verbündeten haben die nötigen Unterschriften für das Referendum gegen das umstrittene Paket wohl beisammen. Sie dürften nicht auf die Unterschriften der bürgerlichen Gegner der Vorlage angewiesen sein. Das wollen sie im Abstimmungskampf ausnützen”, heisst es auf watson. «Unser Komitee hat deutlich über 50’000 Unterschriften gesammelt», sagt Luzian Franzini, Co-Präsident der jungen Grünen, auf Anfrage von watson. Die Frist für das Sammeln der Unterschriften endet am 3. Januar.


