sgbDaniel Lampart, Chefökonom des SGB, hat Daten zur Entwicklung der realen Durchschnittsrenten seit 2005 publiziert. Sie beruhen auf einer Erhebung des Gewerkschaftsbunds bei 42 Pensionskassen mit 775’000 Versicherten. Lampart schreibt:

Die Leistungen der 2. Säule der Schweizer Altersvorsorge sind wesentlich von den Renditen auf den Finanzmärkten abhängig. Sie kommen aufgrund der historisch tiefen Zinsen – und den in jüngster Zeit gefallenen Aktienkurse – unter Druck.

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Jahresrenten, Landesindex der Konsumentenpreise Dez. 22015=100; Quelle BFS, Berechnungen SGB

Die Pensionskassenrenten sind seit 2005 im Mittel um fast 9 Prozent gesunken. Besonders stark war dies in den letzten drei, vier Jahren. Einerseits haben fast alle Kassen ihre Umwandlungssätze deutlich gesenkt. Andererseits wurden die Vorsorgeguthaben wesentlich weniger gut verzinst, so dass die heutigen NeurentnerInnen bei gleichem Lohn ein tieferes Altersguthaben besitzen. Diese Entwicklung setzt sich im laufenden Jahr fort. Eine Erhebung des SGB bei 42 Pensionskassen mit 775‘000 Versicherten zeigt, dass der mittlere Umwandlungssatz 2019 von 5.8 auf 5.6 Prozent gesenkt wird.

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In Prozent der versicherten Löhne, 2018/19; Schätzung bzw. Prognose SGB

Um noch stärkere Rentensenkungen zu verhindern, haben zahlreiche Pensionskassen ihre Beiträge erhöht. Vor der Finanzkrise lag der mittlere reglementarische Beitragssatz bei rund 18 Prozent. Gegenwärtig bewegt er sich in Richtung 19.5 Prozent. Immer mehr Versicherte stellen fest, dass sie in der 2. Säule mehr bezahlen müssen, um schliesslich doch weniger Rente zu erhalten.

Die lange selbst vom Bundesrat schlecht geredete AHV entwickelt sich hingegen stabil. Die Renten steigen leicht. Das Preis-Leistungsverhältnis ist für tiefe und mittlere Einkommen ausgezeichnet. Die ausgesprochen soziale Finanzierung der AHV über unbeschränkte Lohnbeträge und allgemeine Bundesmittel hat zur Folge, dass 92 Prozent der Versicherten mehr aus der AHV erhalten, als sie einzahlen. Die obersten 8 Prozent sind hingegen Nettozahler. Die demografische Alterung führt zwar zu einem gewissen finanziellen Mehrbedarf. Dieser wäre aber beispielsweise bereits mit den höheren AHV-Beiträgen in der STAF-Vorlage bis gegen 2025 gedeckt.

  Text Lampart