Studie zum Wohnen von Senioren
Die Studie zum Thema “Demographie und Wohnungswirtschaft, Seniorenfreundliche Zugänge zum Mietwohnungsmarkt” ist als Gemeinschaftsprojekt verschiedener Institutionen entstanden. In einer Mitteilung heisst es dazu:
Obwohl über 80 Prozent der Wohnungsanbieter die hohe Sesshaftigkeit von Senioren schätzen, kennen sie die spezifischen Bedürfnisse dieses interessanten Marktsegmentes kaum. Senioren müssen sich bei der Wohnungssuche nicht mehr an den Einschränkungen durch den Erwerbsalltag orientieren und verbringen mehr Zeit zu Hause, sie müssen in der Regel auch mit tieferen Einkommen zurechtkommen. Die Entscheidung, wo sie alt werden möchten, erhält dadurch eine höhere Tragweite.
Parl. Initiative und Motion zu Wohlfahrtsfonds
NR Daniela Schneeberger (FDP) hat eine parlamentarische Initiative mit dem Titel “Leistungen zur Prävention sind im heutigen Umfeld eine wichtige Aufgabe von Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen” eingereicht. Im Text dazu heisst es:
National- und Ständerat werden ersucht, unter besonderer Berücksichtigung des Zwecks und der Bedeutung von Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen in der Gesellschaft und der beruflichen Vorsorge, um folgenden Punkt zu ergänzen: Es ist sicherzustellen, dass Wohlfahrtsfonds im Rahmen ihrer Zwecksetzung auch Leistungen zur Prävention bei Krankheit, Unfall und Arbeitslosigkeit (und nicht nur in Notlagen einzelner Destinatäre) bzw. bei Alter Tod und Invalidität ausrichten können.
Schneeberger hat gleichzeitig eine Motion mit dem Titel “Gleichbehandlung von rentenbeziehenden Personen bei Härtefallleistungen von Wohlfahrtsfonds” eingereicht.
Der Bundesrat wird beauftragt, Art. 8quater AHVV (Härtefallleistungen) so zu ändern, dass im Falle von Härtefallleistungen eines Wohlfahrtsfonds an rentenbeziehende Personen nicht nur ordentlich pensionierte Altersrentnerinnen und -rentner, sondern sämtliche rentenbeziehenden Personen von einem AHV-Freibetrag von 16’800 Schweizer Franken profitieren.
Bundesrat zum weiteren Vorgehen bei “Sustainable Finance”
Der Bundesrat hat eine Aussprache über einen nachhaltigen Finanzplatz Schweiz geführt. Er sieht in diesem Bereich grosse Chancen für Innovation und Wettbewerbsfähigkeit und hat entschieden, eine Arbeitsgruppe einzusetzen, die verschiedene Abklärungen an die Hand nehmen soll. In einer Mitteilung wird festgehalten:
Gefördert werden beim Einbezug von Umweltaspekten und sozialen Themen in der Finanzbranche konkret Transparenz und Freiwilligkeit. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) und das Staatssekretariat für Finanzfragen (SIF) bieten im Jahr 2020 erneut kostenlose Klimaverträglichkeitstests an, die neben Pensionskassen und Versicherungen neu auch Banken und Vermögensverwaltern offenstehen. Sie werden aufzeigen, inwieweit gegenüber den erstmaligen Tests im Jahre 2017 Fortschritte erzielt worden sind. (…)
Neu wird eine Arbeitsgruppe unter der Leitung des SIF in enger Zusammenarbeit mit dem BAFU und weiteren interessierten Behörden verschiedene Arbeiten an die Hand nehmen. Unter anderem sollen möglichst rasch Beurteilungsgrundlagen vorgelegt werden für eine Klärung der Teilnahme der Schweiz an internationalen Initiativen – wie beispielsweise der von Chile und Finnland ins Leben gerufenen «Coalition of Finance Ministers for Climate Action». Zudem sollen die Auswirkungen geprüft werden, die die Entwicklungen in der EU im Bereich des Aktionsplans für nachhaltige Finanzanlagen für den Schweizer Finanzplatz haben. Bis spätestens im Frühling 2020 soll ein Bericht der Arbeitsgruppe vorliegen, der die Resultate dieser Prüfung sowie Vorschläge für den Finanzmarkt Schweiz enthält.
Neue Fondskategorie für qualifizierte Anleger in Vernehmlassung
Der Bundesrat hat die Vernehmlassung für eine Änderung des Kollektivanlagengesetzes (KAG) eröffnet. Mit dieser soll eine neue, nicht beaufsichtigte Fondskategorie geschaffen werden, die ausschliesslich qualifizierten Anlegern vorbehalten ist. Dadurch soll die Wettbewerbsfähigkeit des Fondplatzes Schweiz gestärkt werden. Die Vernehmlassung dauert bis zum 17. Oktober 2019.
Damit geht der Bundesrat auf ein Anliegen der Finanzbranche ein. Er hatte das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) am 5. September 2018 beauftragt, eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage zu erarbeiten.
Die Tatsache, dass ein L-QIF nur qualifizierten Anlegern – wie etwa Finanzintermediären oder Vorsorgeeinrichtungen– vorbehalten ist, trägt dem Anlegerschutz Rechnung. Solche Anleger können im Übrigen bereits heute in nicht beaufsichtigte ausländische Fonds investieren. Zudem muss ein L-QIF von einem Institut verwaltet werden, das von der FINMA beaufsichtigt wird. Verletzt dieses seine Pflichten in schwerwiegender Weise, so drohen ihm aufsichtsrechtliche Massnahmen.
Le retrait du capital croît et favorise l’adoption de plans 1e
Moreno Ardia, Pension Solutions Manager bei der CS, schreibt in L’Agéfie über die wachsende Bedeutung der 1e-Pläne:
D’aucuns pourraient déplorer que, comparée au rendement annuel moyen de 4,6% affiché par l’indice Credit Suisse des caisses de pension de 2010 à 2017, la rémunération moyenne des avoirs LPP n’ait pas dépassé 1,7%. Voilà pourquoi ceux qui ont une capacité suffisante pour assumer les risques et la responsabilité des placements trouveront dans les plans 1e un instrument idéal pour la gestion de leurs avoirs de prévoyance.
Pour notre part, depuis l’entrée en vigueur des nouvelles dispositions du droit sur le libre passage au 1er octobre 2017 et notamment la création de la nouvelle «Credit Suisse Fondation collective 1e en août 2018, nous remarquons un intérêt accru pour les solutions 1e. Ceci aussi bien de la part des responsables de la gestion dans les entreprises que directement des personnes individuelles. Nous escomptons que cette évolution en faveurs de solution 1e progressera encore ces prochaines années
Basar um das Rentenalter
Fabian Schäfer berichtet in der NZZ über die diversen Ideen zur Erhöhung des Rentenalters. Sie reichen von den sehr bescheidenen Plänen von BR Berset mit einer massiv abgefederten Erhöhung des Rentenalters der Frauen auf 65 Jahre, über die Ideen von Kollege Maurer für ein Rentenalter 66/65 bis zum Projekt der BDP für einen Automatismus, wonach das gesetzliche Rentenalter bei 80 Prozent der durchschnittlichen Lebenserwartung zu liegen käme. Nach dieser Vorgabe müsste das Rentenalter aber schon heute bei über 66 Jahre liegen. Übrig bleiben dürfte das Minimalprogramm von Berset, wobei die Diskussion sich hauptsächlich um das Ausmass der Ausgleichsmassnahmen für die Frauen und die Höhe der MWSt-Erhöhung drehen dürfte. Schäfer schreibt:
Inhaltlich sind zwei verschiedene Massnahmen zugunsten der neun Frauen-Jahrgänge im Gespräch: Ihre Renten würden bei einer vorzeitigen Pensionierung weniger stark gekürzt als diejenigen der Männer. Zusätzlich steht eine einseitige Rentenaufbesserung für diese Frauen zur Diskussion. Sie erhielten einkommensabhängig dauerhaft einen Zuschlag, der im Durchschnitt rund 70 Franken im Monat betragen soll. Frauen mit hohen Löhnen würden davon nicht profitieren, denn die Maximalrente soll nicht erhöht werden.
Auch wenn die einseitige Erhöhung des Frauen-Rentenalters am meisten zu reden gibt, bildet sie nicht den gewichtigsten Teil der Reform. Damit spart die AHV lediglich 1,4 Milliarden Franken im Jahr, wovon noch die Kosten der Ausgleichsmassnahmen abgezogen werden müssten. Rund 2,5 Milliarden Franken im Jahr will der Bundesrat hingegen neu in die AHV pumpen, indem er die Mehrwertsteuer um 0,7 Prozentpunkte erhöht.
Phoenix im Kassensturz
Der Kassensturz berichtet über den Sanierungsfall der Sammelstiftung Phoenix. Auf der Website heisst es dazu:
Die Pensionskasse Phoenix ist eine Sammelstiftung mit Sitz im aargauischen Kleindöttingen. Die Pensionskasse ist seit längerem in finanziellen Schwierigkeiten. Verschiedene Tageszeitungen berichteten darüber: Die Rede ist von dubiosen und krummen Geschäften, von gefährdeten Renten und von Geld, das Phoenix verbrannt haben soll.
Nun muss die Pensionskasse saniert werden. «Kassensturz» weiss: Betroffene Versicherte zahlen momentan zusätzliche Lohnprozente ein. Noch härter trifft es die Angestellten der Kommunikationsagentur von Valentino Mauriello. Er wechselte für seine Firma von Phoenix zu einer anderen Pensionskasse. Phoenix kürzte daraufhin das Alterskapital. Total rund 80’000 Franken. Am härtesten traf es eine kürzlich pensionierte Mitarbeiterin. «Phoenix kürzte ihr das angesparte Kapital um 54’000 Franken», beklagt Mauriello.
Phoenix verteidigt die Rentenkürzung. Diese sei korrekt, da es sich bei dieser Firma um eine Teilliquidation handle.
pw. Interviewt wurden für die Sendung u.a. Urban Hodel vom Kassensturz, der von “Skandal” spricht, und Prof. Ueli Kieser, der “viel mehr Reglementierung im Grundbereich” fordert, während “darüber hinaus man die Freiheit behalten müsste”. Da müsse sich das “Parlament dahinter machen”. Ebenso bescheidene wie unklare Weisheiten eines Professors, der bisher nicht als Fachmann in Sachen BVG aufgefallen wäre. Gemäss der Revisionsstelle PwC kam es zu zahlreichen Unregelmässigkeiten in der Geschäftsführung der Phoenix, wie diese zur Unterdeckung geführt haben, wird aus dem Kassensturz Bericht aber nicht klar. Da wird vieles angetönt, etwa “Mauscheleien” oder der Einfluss der Broker angetönt, im Übrigen aber aus einem sicher höchst bedauerlichen Einzelfall eine grundsätzliche Schwäche der 2. Säule konstruiert.
KGAST erleichtert über ASV-Revision
Die Konferenz der Geschäftsführer von Anlagestiftungen zeigt sich befriedigt über die Revision der Verordnung über die Anlagestiftungen, obwohl diese unverständlich viel Zeit erforderte. In ihrer Mitteilung heisst es:
Die Verordnung über die Anlagestiftungen ASV trat im Rahmen der Strukturreform per 1. Januar 2012 in Kraft. Schon bei der erstmaligen Vernehmlassung zur Einführung der Verordnung 2011 wurden viele Bestimmungen hinterfragt, da sie teilweise nicht konsistent mit den Vorschriften fürs andere Vorsorgeeinrichtungen waren und die Anlagestiftungen über Gebühr einschränkten. Die Kritik der KGAST-Mitglieder an der Verordnung betraf vor allem die Diversifikationsbestimmungen bei den Anlagen. Diese werden neu mit der Änderung der ASV um einiges zweckmassiger ausgestaltet.
Die wenig nachvollziehbare Benachteiligung der Anlagestiftungen, die als Selbsthilfeorganisationen von Vorsorgeeinrichtungen Anlagen für Vorsorgeeinrichtungen tätigen, gegenüber den Anlagemöglichkeiten ihrer eigenen Anleger, wird nun zum Grossteil korrigiert. Ebenfalls wird neu berücksichtigt, dass die Mischvermögen der Anlagestiftungen auch als Bausteine eingesetzt werden dürfen und nicht nur als Gesamtlösungen mit sehr engen Beschränkungen wie bis anhin.
Generationenbilanz: “Wer zahlt die AHV-Sanierung?”
Im Editorial der UBS-Studie schreiben Bernd Raffelhüschen, Uni Freiburg i.Br., und Veronica Weisser, UBS, zur Lage der Altersvorsorge in der Schweiz:
Wir haben die demografisch bedingte Finanzierungslücke in der AHV und anderen Schweizer Sozialsystemen auf der Datenbasis des Jahres 2016 neu berechnet. Das Resultat überrascht keineswegs. Der lange Hochsommerabend als Ruhestand reisst gewaltige Lücken in die Finanzierung. Der Reformbedarf liegt auf der Hand. Doch wie wirksam sind die Massnahmen der Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF) sowie der Vorlage AHV 21 mit Blick auf die Verbesserung der langfristigen finanziellen Nachhaltigkeit der AHV und der Generationengerechtigkeit?
Beide Reformen tragen zu einer solideren und nachhaltigeren Finanzierung bei. Doch die Zeche zahlen die jungen und zukünftigen Generationen, deren Wohlstand geschmälert wird. Eine generationengerechte Lösung ist nur möglich, wenn die Erwerbsphase verlängert wird – wenn wir uns mit einer frischen Frühlingsdämmerung oder einem sanften Herbstabend als Ruhestand begnügen.
Die (grausame) Wahrheit der AHV-Finanzierungssituation zeigt sich am der Grösse des Barwerts der AHV-Rentenversprechen verglichen mit jenem der Einnahmen:
Der heutige Barwert der gesamten AHV-Rentenversprechen übersteigt den Barwert der zukünftigen Einnahmen der AHV um 169,2 Prozent des Schweizer Bruttoinlandprodukts (BIP). Tatsächlich verspricht die derzeitige Gesetzgebung in der Schweiz jedem heute lebenden Altersjahrgang im übrigen Lebensverlauf mehr Leistungen aus der AHV, als sie ihm im Gegenzug an Zahlungsverpflichtungen auferlegt. Seit 2014 übersteigen die laufenden Ausgaben der AHV bereits die laufenden Einnahmen. Dieses Umlagedefizit wird von Jahr zu Jahr wachsen, weil die Zahl der Rentner deutlich ansteigt, während die Anzahl Erwerbstätiger stagniert. Unklar ist, wer die AHV-Finanzierungslücke, also das Missverhältnis zwischen künftigen BRentenansprüchen und Zahlungsverpflichtungen, finanzieren wird.
Die ungedeckten Checks der AHV
Hansueli Schöchli kommentiert in der NZZ die UBS-Studie “Wer zahlt die AHV-Sanierung”. Festzustellen ist: Vorsorgepolitik wird auf den Schultern der Jungen gemacht. Schöchli schreibt:
Je mehr Hypotheken man den Jungen und Ungeborenen anhängen kann, desto besser; wichtig ist allerdings, dies zu verschleiern, damit man sich selber und anderen einreden kann, dass mit der Altersvorsorge alles richtig läuft. Hilfreich ist dabei, dass etwa 60% der Urnengänger älter als 50-jährig sind.
Dummerweise stören ab und zu ein paar Ökonomen den Gottesdienst in Bundesbern. Dazu zählen das Forschungszentrum Generationenverträge der Universität Freiburg i. Br. sowie Ökonomen der UBS. In ihren neusten Rechnungen, die sie am Dienstag [25.6.19] publizierten, erinnern sie daran, dass die AHV nach derzeit noch geltendem Recht ungedeckte Checks von rund 1100 Mrd. Fr. versprochen hat. Das heisst, in diesem Ausmass sind Rentenversprechen nicht durch Einnahmen gedeckt. Künftige Deckungslücken sind in dieser Rechnung mit einem realen Zinssatz von 2% pro Jahr auf den heutigen Barwert abgezinst; das heisst eine Deckungslücke von 100 Fr. in einem Jahr entspräche heute einem Barwert von rund 98 Fr.
Zur geplanten AHV-Reform hält er fest:
Über 90% der geplanten Teilsanierung beruhen auf höheren Steuern und höheren Lohnbeiträgen. Diese Erhöhungen gehen schwergewichtig zulasten der Jüngeren. Laut den Rechnungen vom Dienstag sind als Folge dieser Pläne 0- bis 40-Jährige mit einer Mehrbelastung von total 25’000 bis 30’000 Fr. pro Person konfrontiert, für 55-Jährige sind es nur 10 000 Fr. und für 65-Jährige noch etwa 6000 Fr. (vgl. Grafik). Die Logik dahinter ist einfach: Jüngere müssen Zusatzbeiträge via Steuern und Lohnabzüge noch viel länger zahlen als Ältere, und Rentner zahlen bei den Lohnbeiträgen überhaupt nicht mit. Man mag argumentieren, es sei doch logisch und fair, dass Jüngere mehr zahlten als Ältere, weil sie auch noch ein längeres Leben vor sich hätten. Doch diese Sicht greift zu kurz. Es geht hier zu erheblichen Teilen um eine nachträgliche Finanzierung der rechnerisch zu hohen Zahlungen für Rentner und rentennahe Generationen.
UBS Vorsorgeindex: Besser, aber nicht gut
Die UBS-Ökonominnen Jackie Bauer und Veronica Weisser schreiben in der Ausgabe Juni 2019 ihres Vorsorgeindex Schweiz:
Der UBS-Vorsorgeindex Schweiz hat im vierten Quartal 2018 den bis dato schwächsten Wert seit Messbeginn im Jahr 2005 erreicht. Das erste Quartal dieses Jahres zeigte eine leichte Erholung, aber insgesamt verharrt der Index seit Mitte letzten Jahres auf extrem tiefem Niveau. Der Pulsschlag des Drei-Säulen-Systems ist so schwach wie zuletzt nach den Turbulenzen der globalen Finanzkrise. Damals waren die Auswirkungen einer vorübergehend schlechten internationalen Wirtschaftsentwicklung die Ursache. Diesmal sind die Probleme hausgemacht und eine Lösung erfordert schmerzhafte Massnahmen sowie die Überwindung des Reformstaus.
Die demografische Entwicklung hat aktuell den grössten negativen Einfluss und dies dürfte sich in naher Zukunft nicht ändern. Eine steigende Lebenserwartung und die geringe Anzahl Kinder führen dazu, dass die Bevölkerung altert. Das wachsende Ungleichgewicht zwischen Jung und Alt macht sich in der Bilanz der AHV zunehmend bemerkbar, wie der Subindex Finanzen aufzeigt. Zwar hat sich die Situation im ersten Quartal 2019 vor allem dank der starken Finanzmarktperformance deutlich verbessert. Aber auf diese ist in den kommenden Monaten kein Verlass, denn es lauern wirtschaftliche und geopolitische Unsicherheiten am Horizont, die sich auch im Wirtschaftsindex manifestiert haben. Die Vorlaufindikatoren zeigen eine deutliche Abkühlung der Stimmung seit Mitte 2018, was sich im Jahr 2019 bemerkbar machen dürfte.
Jungfreisinnige wollen Rentenalter 66/66
Die Jungfreisinnigen haben an ihrem ausserordentlichen Kongress eine Initiative für Rentenalter 66/66 mit anschliessender Anbindung an die Entwicklung der Lebenserwartung beschlossen. Auf ihrer Website heisst es:
Die Delegierten haben sich für die Lancierung einer Volksinitiative für ein Rentenalter 66/66 und die Anbindung an die Lebenserwartung entschieden. Das Rentenalter wird zunächst in 2-Monatsschritten auf 66 erhöht und anschliessend an die Entwicklung der Lebenserwartung gebunden (mit dem Faktor 0.80).
Die Initiative sieht Übergangsbestimmungen vor, wonach das Renteneintrittsalter fünf Jahre vor der Pensionierung bekannt sein muss. Dies garantiert den Bürgerinnen und Bürgern Planungssicherheit. Ebenso wird die schrittweise Erhöhung auf Rentenalter 66 und die Gleichstellung des Rentenalters explizit in den Übergangsbestimmungen geregelt. Schliesslich wird festgelegt, was passiert, wenn das Parlament für die Umsetzung der besagten Varianten zu viel Zeit verstreichen lässt.
Die Jungfreisinnigen Schweiz werden den Initiativentwurf nun der Bundeskanzlei übergeben und gleichzeitig ein überparteiliches Komitee mit allen Generationen bilden. Das Ziel ist, dass im August 2019 mit der Sammlung der Unterschriften gestartet werden kann.
Gute Broker und andere
Die Sonntags-Zeitung schreibt über das Broker Thema und die umstrittenen Provisionen. Am Beispiel von zwei Pensionskassen (Sammelstiftungen) – einer schnellwachsenden (mit Broker und hohen Verwaltungskosten) und einer stagnierenden (Symova, ohne Broker, mit tiefen Kosten) – sollen die Konsequenzen des Provisionsmodells aufgezeigt werden.
«Als Pensionskassenberater, der im Auftrag einer Firma Vorsorgeeinrichtungen vergleicht, würde ich einen derartigen Unterschied bei den Kosten als gewichtiges Argument für die Symova auslegen», sagt Marco Jost, Experte bei der Pensionskassenberaterin PPC Metrics. Direkte Vergleiche von Pensionskassen sind zwar schwierig, da sie verschieden strukturiert sind. Doch wenn eine Pensionskasse stark wächst, obwohl wichtige Kennzahlen für Versicherte keine guten Bedingungen verheissen, während andere mit guten Werten verlieren, so spricht das nicht für einen ausschliesslich fairen Wettbewerb. (…)
Die Broker selber bestreiten, dass es einen Fehlanreiz gibt. Der Bundesrat habe sich von einer Kampagne beeinflussen lassen, sagt Markus Lehmann, Präsident der Swiss Insurance Brokers Association (Siba). Hinter der Kampagne stünden der Verband PK-Netz und die Führung des Pensionskassenverbands Asip, der sich aber intern nicht einig sei. Vergleiche mit einem Kartell und den Vorwurf der Marktineffizienz bezeichnet er als «Schlagworte». Kritik von Pensionskassen, die trotz guter Bedingungen für Versicherte nicht wachsen, weist er zurück: Sie müssten halt aktiver auf Broker zugehen.
FT: Pension funds raise concern over index manager stewardship
Passive fund managers are failing to fulfil their stewardship duties, according to their pension scheme clients, partly because of the sheer number of companies in the indices their products track.
Providers of products such as index cap-weighted funds and exchange traded funds have scooped up trillions of dollars in retirement assets over the past decade as investors embraced cheaper alternatives to expensively managed active funds.
But many index fund managers are not doing enough to monitor how investee companies are being run and push them to make changes, according to a study by consultancy Create-Research.
More than a quarter (27 per cent) of the 127 pension plans with €2.2tn in assets surveyed said index managers were not meeting their stewardship goals at all, while 23 per cent said they were only meeting them to a limited extent.
“To them, passive funds should not mean passive owners,” said Amin Rajan, chief executive of Create-Research and author of the report.
Passively managed funds make up a growing proportion of pension fund assets, the survey found, accounting for 34 per cent, up from 32 per cent last year. The majority of pension funds expect this to rise.
The Big Three in passive investment — BlackRock, Vanguard and State Street, which collectively oversee more than $14tn — have grown their stewardship teams, which oversee their voting and engagement, in recent years. But they remain relatively small.
BlackRock has 43 people working in stewardship, Vanguard has 35 and SSGA has a dozen.
D: Pensionskassen am Abgrund?
Cash.online berichtet über die schwierige Lage der Deutschen Pensionskassen, welche in manchen Teilen jener der schweizerischen gleicht. Damit wird auch deutlich, wie gut sich die hiesigen Kassen trotz ähnlicher Probleme schlagen.
Die Deutsche Steuerberater-Versicherung ist seit 1967 die Pensionskasse für die steuerberatenden Berufe in der Rechtsform eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit. Rund 8.000 versicherte Personen aus dem Kreis der steuerberatenden Berufe haben Rentenversicherungsverträge bei ihr abgeschlossen. Sie verfügt über Kapitalanlagen von rund 1 Mrd. €. Sie hat kein Trägerunternehmen.







