imageDie Konferenz der Geschäftsführer von Anlagestiftungen zeigt sich befriedigt über die Revision der Verordnung über die Anlagestiftungen, obwohl diese unverständlich viel Zeit erforderte. In ihrer Mitteilung heisst es:

Die Verordnung über die Anlagestiftungen ASV trat im Rahmen der Strukturreform per 1. Januar 2012 in Kraft. Schon bei der erstmaligen Vernehmlassung zur Einführung der Verordnung 2011 wurden viele Bestimmungen hinterfragt, da sie teilweise nicht konsistent mit den Vorschriften fürs andere Vorsorgeeinrichtungen waren und die Anlagestiftungen über Gebühr einschränkten. Die Kritik der KGAST-Mitglieder an der Verordnung betraf vor allem die Diversifikationsbestimmungen bei den Anlagen. Diese werden neu mit der Änderung der ASV um einiges zweckmassiger ausgestaltet.

Die wenig nachvollziehbare Benachteiligung der Anlagestiftungen, die als Selbsthilfeorganisationen von Vorsorgeeinrichtungen Anlagen für Vorsorgeeinrichtungen tätigen, gegenüber den Anlagemöglichkeiten ihrer eigenen Anleger, wird nun zum Grossteil korrigiert. Ebenfalls wird neu berücksichtigt, dass die Mischvermögen der Anlagestiftungen auch als Bausteine eingesetzt werden dürfen und nicht nur als Gesamtlösungen mit sehr engen Beschränkungen wie bis anhin.

  Mitteilung KGAST / ASV-Revision