Der Bundesrat hat die Vernehmlassung für eine Änderung des Kollektivanlagengesetzes (KAG) eröffnet. Mit dieser soll eine neue, nicht beaufsichtigte Fondskategorie geschaffen werden, die ausschliesslich qualifizierten Anlegern vorbehalten ist. Dadurch soll die Wettbewerbsfähigkeit des Fondplatzes Schweiz gestärkt werden. Die Vernehmlassung dauert bis zum 17. Oktober 2019.

Damit geht der Bundesrat auf ein Anliegen der Finanzbranche ein. Er hatte das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) am 5. September 2018 beauftragt, eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage zu erarbeiten.

Die Tatsache, dass ein L-QIF nur qualifizierten Anlegern – wie etwa Finanzintermediären oder Vorsorgeeinrichtungen– vorbehalten ist, trägt dem Anlegerschutz Rechnung. Solche Anleger können im Übrigen bereits heute in nicht beaufsichtigte ausländische Fonds investieren.  Zudem muss ein L-QIF von einem Institut verwaltet werden, das von der FINMA beaufsichtigt wird. Verletzt dieses seine Pflichten in schwerwiegender Weise, so drohen ihm aufsichtsrechtliche Massnahmen.

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