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Die UBS-Ökonominnen Jackie Bauer und Veronica Weisser schreiben in der Ausgabe Juni 2019 ihres Vorsorgeindex Schweiz:

Der UBS-Vorsorgeindex Schweiz hat im vierten Quartal 2018 den bis dato schwächsten Wert seit Messbeginn im Jahr 2005 erreicht. Das erste Quartal dieses Jahres zeigte eine leichte Erholung, aber insgesamt verharrt der Index seit Mitte letzten Jahres auf extrem tiefem Niveau. Der Pulsschlag des Drei-Säulen-Systems ist so schwach wie zuletzt nach den Turbulenzen der globalen Finanzkrise. Damals waren die Auswirkungen einer vorübergehend schlechten internationalen Wirtschaftsentwicklung die Ursache. Diesmal sind die Probleme hausgemacht und eine Lösung erfordert schmerzhafte Massnahmen sowie die Überwindung des Reformstaus.

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Die demografische Entwicklung hat aktuell den grössten negativen Einfluss und dies dürfte sich in naher Zukunft nicht ändern. Eine steigende Lebenserwartung und die geringe Anzahl Kinder führen dazu, dass die Bevölkerung altert. Das wachsende Ungleichgewicht zwischen Jung und Alt macht sich in der Bilanz der AHV zunehmend bemerkbar, wie der Subindex Finanzen aufzeigt. Zwar hat sich die Situation im ersten Quartal 2019 vor allem dank der starken Finanzmarktperformance deutlich verbessert. Aber auf diese ist in den kommenden Monaten kein Verlass, denn es lauern wirtschaftliche und geopolitische Unsicherheiten am Horizont, die sich auch im Wirtschaftsindex manifestiert haben. Die Vorlaufindikatoren zeigen eine deutliche Abkühlung der Stimmung seit Mitte 2018, was sich im Jahr 2019 bemerkbar machen dürfte.

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Die Massnahmen, die mit der Annahme der Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF) umgesetzt werden, dürften nur ein Tropfen auf den heissen Stein sein. Die Zeit für weitere Reformen drängt, auch wenn der Subindex Reformen im Moment neutral aussieht.

Zur Linderung des Demographieproblems schlagen die Autorinnen vor:

Eine Möglichkeit wäre, das Rentenalter während insgesamt zwölf Jahren um zwei Monate pro Jahr für Männer und drei Monate pro Jahr für Frauen zu erhöhen. 2034 erreicht es so das Alter 67 für beide Geschlechter und wird anschliessend nicht weiter angehoben. Dies würde die langfristige AHV-Finanzierungslücke laut aktueller Gesetzgebung von 169,2 auf 139,7 Prozent des Bruttoinlandprodukts (BIP) reduzieren.

Will man einen Schritt weitergehen und die Rentenbezugszeit ab 2034 stabil bei 25 Prozent der gesamten Lebenserwartung halten, dann steigt das Rentenalter auf 68/70/72 in den Jahren 2040/2073/2128 für beide Geschlechter. Dies würde nochmals eine Verbesserung der Situation um 10 Prozentpunkte bewirken. Soll ein Fünftel des Lebens im Ruhestand verbracht werden, wäre eine Erhöhung des Rentenalters bis auf 74 Jahre im Jahr 2076 nötig. Damit würde die aktuelle Lücke auf 72,3 Prozent des BIP verkleinert.

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