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Im Editorial der UBS-Studie schreiben Bernd Raffelhüschen, Uni Freiburg i.Br., und Veronica Weisser, UBS, zur Lage der Altersvorsorge in der Schweiz:

Wir haben die demografisch bedingte Finanzierungslücke in der AHV und anderen Schweizer Sozialsystemen auf der Datenbasis des Jahres 2016 neu berechnet. Das Resultat überrascht keineswegs. Der lange Hochsommerabend als Ruhestand reisst gewaltige Lücken in die Finanzierung. Der Reformbedarf liegt auf der Hand. Doch wie wirksam sind die Massnahmen der Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF) sowie der Vorlage AHV 21 mit Blick auf die Verbesserung der langfristigen finanziellen Nachhaltigkeit der AHV und der Generationengerechtigkeit?

Beide Reformen tragen zu einer solideren und nachhaltigeren Finanzierung bei. Doch die Zeche zahlen die jungen und zukünftigen Generationen, deren Wohlstand geschmälert wird. Eine generationengerechte Lösung ist nur möglich, wenn die Erwerbsphase verlängert wird – wenn wir uns mit einer frischen Frühlingsdämmerung oder einem sanften Herbstabend als Ruhestand begnügen.

Die (grausame) Wahrheit der AHV-Finanzierungssituation zeigt sich am der Grösse des Barwerts der AHV-Rentenversprechen verglichen mit jenem der Einnahmen:

Der heutige Barwert der gesamten AHV-Rentenversprechen übersteigt den Barwert der zukünftigen Einnahmen der AHV um 169,2 Prozent des Schweizer Bruttoinlandprodukts (BIP). Tatsächlich verspricht die derzeitige Gesetzgebung in der Schweiz jedem heute lebenden Altersjahrgang im übrigen Lebensverlauf mehr Leistungen aus der AHV, als sie ihm im Gegenzug an Zahlungsverpflichtungen auferlegt. Seit 2014 übersteigen die laufenden Ausgaben der AHV bereits die laufenden Einnahmen. Dieses Umlagedefizit wird von Jahr zu Jahr wachsen, weil die Zahl der Rentner deutlich ansteigt, während die Anzahl Erwerbstätiger stagniert. Unklar ist, wer die AHV-Finanzierungslücke, also das Missverhältnis zwischen künftigen BRentenansprüchen und Zahlungsverpflichtungen, finanzieren wird.

  UBS-Studie