NR Daniela Schneeberger (FDP) hat eine parlamentarische Initiative mit dem Titel “Leistungen zur Prävention sind im heutigen Umfeld eine wichtige Aufgabe von Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen” eingereicht. Im Text dazu heisst es:

National- und Ständerat werden ersucht, unter besonderer Berücksichtigung des Zwecks und der Bedeutung von Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen in der Gesellschaft und der beruflichen Vorsorge, um folgenden Punkt zu ergänzen: Es ist sicherzustellen, dass Wohlfahrtsfonds im Rahmen ihrer Zwecksetzung auch Leistungen zur Prävention bei Krankheit, Unfall und Arbeitslosigkeit (und nicht nur in Notlagen einzelner Destinatäre) bzw. bei Alter Tod und Invalidität ausrichten können.

Schneeberger hat gleichzeitig eine Motion mit dem Titel “Gleichbehandlung von rentenbeziehenden Personen bei Härtefallleistungen von Wohlfahrtsfonds” eingereicht.

Der Bundesrat wird beauftragt, Art. 8quater AHVV (Härtefallleistungen) so zu ändern, dass im Falle von Härtefallleistungen eines Wohlfahrtsfonds an rentenbeziehende Personen nicht nur ordentlich pensionierte Altersrentnerinnen und -rentner, sondern sämtliche rentenbeziehenden Personen von einem AHV-Freibetrag von 16’800 Schweizer Franken profitieren.

  Parl. Initiative (19.456) / Motion (19.3720) / AHVV Art.8