Axa nach dem Rückzug aus der Vollversicherung
Axa fasst die Ergebnisse des ersten Semesters 2019 wie folgt zusammen:
- Der Reingewinn der AXA Schweiz stieg um rund 217 Prozent und belief sich auf 429 Millionen Franken. Grund für die starke Zunahme war eine einmalige Abschreibung im Vorjahr bedingt durch die strategische Neuausrichtung im BVG-Geschäft.
- Der operative Gewinn reduzierte sich aufgrund des Rückzugs aus der Vollversicherung wie erwartet um rund 4,4 Prozent und betrug 447 Millionen Franken.
- Da die Sparbeiträge der BVG-Kunden nicht mehr in der Bilanz der AXA geführt werden, reduzierte sich das Geschäftsvolumen erwartungsgemäss von 8,4 auf 5,5 Milliarden Franken.
- In der Schaden- und Unfallversicherung stieg das Prämienvolumen um 1,3 Prozent auf 3,2 Milliarden Franken, wobei insbesondere das Unternehmensgeschäft mit einer Volumenerhöhung von 2,3 Prozent sehr erfreulich verlief.
- Der Schaden-Kosten-Satz lag erneut bei ausgezeichneten 85,5 Prozent.
Zum Thema Pensionskassen wird ausgeführt:
In der beruflichen Vorsorge wurde das Prämienvolumen nach dem Ausstieg aus der Vollversicherung erstmals ohne Sparbeiträge ausgewiesen. Das Prämienvolumen reduzierte sich deshalb von 4,9 Milliarden Franken um 60,4 Prozent auf 1,9 Milliarden Franken. Auf einer vergleichbaren Basis, d.h. im Vergleich mit dem Vorjahresergebnis ohne Sparbeiträge, belief sich der Rückgang auf 4,6 Prozent. Das Neugeschäft (APE) verringerte sich im ersten Halbjahr 2019 um 21,6 Prozent auf 200 Millionen Franken, da der Vertriebsfokus auf der Begleitung der Transformation der bestehenden Kunden lag.
Abendrot limitiert Rentenhöhe
Mit der Revision des Leistungsreglements hat die Stiftung Abendrot u.a. auch eine Limite für die maximale Rentenhöhe eingeführt, als Grund wird die Vermeidung “besonders hoher Pensionierungsverluste” angegeben. Daneben enthält das neue Reglement diverse neue Elemente. Abendrot schreibt dazu:
Wahlmöglichkeit für eine höhere anwartschaftliche Partnerrente:
Stirbt nach der Pensionierung die Person mit der Hauptrente, erhält der/die Hinterlassene von der Pensionskasse nur 60% der Altersrente. Dies kann für die hinterlassene Person finanziell schwierig sein. Das Reglement bietet deshalb neu in Art. 20 Ziff. 4 die Möglichkeit an, eine höhere anwartschaftliche Partnerrente zu wählen. Der Umwandlungssatz wird entsprechend gekürzt.
Stirbt nach der Pensionierung die Person mit der Hauptrente, erhält der/die Hinterlassene von der Pensionskasse nur 60% der Altersrente. Dies kann für die hinterlassene Person finanziell schwierig sein. Das Reglement bietet deshalb neu in Art. 20 Ziff. 4 die Möglichkeit an, eine höhere anwartschaftliche Partnerrente zu wählen. Der Umwandlungssatz wird entsprechend gekürzt.Wahlmöglichkeit für eine AHV-Überbrückungsrente:
Bei der AHV kann die Altersrente maximal zwei Jahre vor dem ordentlichen Altersrücktritt bezogen werden. Damit Versicherte bei einer vorzeitigen Pensionierung die AHV-Altersrente nicht vorzeitig beziehen müssen, besteht neu gemäss Art. 22a des Reglements die Möglichkeit, eine AHV-Überbrückungsrente zu beziehen. Die Finanzierung erfolgt mit dem vorhandenen Altersguthaben oder mittels Einkauf im Zeitpunkt der Pensionierung.Limitierung der Altersrente auf das Vierfache einer maximalen AHV-Rente:
Mit der Einführung einer Limite für die Höhe der Altersrente auf das Vierfache einer maximalen AHV-Rente in Art. 20 Ziff. 3 des Reglements werden besonders hohe Pensionierungsverluste vermieden, welche sich durch den überhöhten Umwandlungssatz ergeben würden. Die Limite ist sehr hoch und wird deshalb nur einzelne, gut abgesicherte Personen betreffen. Der aufgrund der Limitierung nicht benötigte Teil des Altersguthabens wird in Kapitalform ausgerichtet.Unbezahlter Urlaub und Einkauf in vorzeitige Pensionierung:
Die Möglichkeit der Weiterversicherung während eines unbezahlten Urlaubes wurde in Art. 10 Ziff. 4 auf maximal 12 Monate verlängert. Verbessert wurde auch die Möglichkeit eines Einkaufs in die vorzeitige Pensionierung, welcher nun gemäss Art. 24 Ziff. 1 bereits ab Alter 25 möglich ist.
Hypozinsen auf dem Weg ins Minus
Maren Meyer befasst sich im Tages-Anzeiger mit der anhaltenden Senkung der Hypothekarzinsen. Sie schreibt:
Laut Credit Suisse waren Ende 2018 Hypothekarforderungen von insgesamt 1,06 Milliarden Franken mit Negativzinsen versehen. Davon waren 82 Prozent im Bereich zwischen 0 und –0,25 Prozent. Zum Vergleich: Ende 2017 waren erst Hyposchulden von 0,44 Milliarden mit Negativzinsen versehen. Insgesamt beliefen sich die Hypothekarkredite in der Schweiz laut Nationalbank Ende Mai auf 1,02 Billionen Franken.
Dass Negativzinsen bei Hypotheken für Privathaushalte Einzug halten, ist gemäss Matthias Holzhey von der UBS zwar aktuell nicht vorgesehen, aber in absehbarer Zeit auch nicht auszuschliessen. Pensionskassen und Versicherungen werden in diesem Tiefzinsumfeld weiterhin stark in den Immobilienmarkt investieren wollen. «Der Wettbewerb ist stark und wird hart umkämpft bleiben, nachdem die Nationalbank die Zinsen gesenkt haben wird», sagt er. Dies führt dazu, dass sich Banken und institutionelle Anleger mit Lockvogelangeboten oft weit unter 1 Prozent konkurrenzieren, um die besten Schuldner an sich zu binden.
Unter Druck geraten die Hypozinsen auch, weil neue Player vermehrt in den Markt eindringen. Pensionskassen und Versicherungen müssen ihr Kapital optimal anlegen. Nebst Immobilien und Aktien suchen sie vermehrt auch mit Hypotheken die erwünschte Rendite zu erzielen. In vielen Fällen bieten sie langfristige Festhypotheken über einen Zeitraum von 15 bis 20 Jahren an, die noch eine leicht höhere Rendite abwerfen. Auch Kantonalbanken würden ihr Angebot in diesem Bereich bereits erweitern, sagt Moneypark-Chef Stefan Heitmann.
Pensionskassen versuchten ausserdem, Hypothekarnehmer mit Spezialangeboten zu locken. «Einige bieten bereits den kostenlosen Ausstieg aus Festhypotheken im Falle eines Verkaufs der Immobilie», sagt der Experte.
Fatale Denkfehler? Update: Kommentar Hug
pw. Werner Vontobel setzt sich in einem Beitrag der Website “Oekonomenstimme” mit den “Fatalen Denkfehlern der Pensionskassen-Lobby” auseinander. Die Website ist eine von der KOF an der ETH lancierte Internetplattform.
Vontobel versucht nachzuweisen, dass die These von Daniel Wiener in einem NZZ-Kommentar zutrifft, dass nämlich die 2. Säule “das ineffizienteste Vorsorgesystem [ist], das man sich vorstellen kann”. Vontobel argumentiert makroökonomisch. Für das Sparkapital der Pensionskassen liegt bei der heimischen Wirtschaft kein entsprechender Investitionsbedarf vor, damit bleiben nur die öffentliche Hand, die Schulden abbaut, und das Ausland, wo die Nettorendite negativ ist. Alles ausser der “direkten Umlage” mit einer “AHV-Vollrente” scheint folglich mindestens fragwürdig.
Festzustellen ist allerdings, dass die Pensionskassen trotz aller Turbulenzen auf den Kapitalmärkten ausnehmend gut funktionieren. Sie haben den Destinatären kollektiv den Zugang zum Kapitalmarkt verschafft und damit eine spezielle Form von “Volkskapitalismus” gebildet. Und trotz “Anlagenotstand”, zwischen 1985, der Inkraftsetzung des BVG, und 2017 trugen die Anlageerträge 40 Prozent zu den Altersguthaben bei. Eigentlich nicht schlecht und schon gar nicht “ineffizient”.
Wie hingegen die AHV in nicht allzu ferner Zukunft mit einem Verhältnis der Rentner zu den Beitragszahlenden von 1:2 finanziert werden soll, zumal mit einer “Vollrente”, ist schwer vorstellbar. Vielleicht ist das altmodische Konzept des “Konsumverzichts” für spätere Erträge als Ergänzung doch nicht so falsch, auch wenn die Anlage der Mittel zeitweise für Probleme sorgt.
Kommentar Werner C. Hug
Wenn man annimmt, dass die PKs nur Oblis zeichnen, dann gehen die Überlegungen von Werner Vontobel nicht fehl. Aber: das Portfolio der PKs umfasst nicht nur Obli In- und Ausland, sondern auch Aktien In- und Ausland. Aktien sind Beteiligungen an unternehmerischen Tätigkeiten, Risikokapital. Ohne Firmen gibt es keine Arbeitsplätze. Ohne Arbeitsplätze gibt es keine Beiträge an die 2. Säule.
Kriemler: Anlagevorschriften der Anlagestiftungen
Das Buch von Roland Kriemler, Geschäftsführer der KGAST, behandelt die Besonderheiten der Anlagestiftungen sowie deren Anlagevorschriften, die im Rahmen der Strukturreform BVG erlassen wurden. Dabei wird in einem weitgefassten historischen Rückblick auch die Entstehung der Anlagestiftungen dargestellt. Untersucht werden auch die wirtschaftliche Gründe und politischen Entwicklungen, die zu den oft als zu restriktiv kritisierten Vorschriften geführt haben.
Der Wille des Gesetzgebers zur Kodifikation wird dem Willen des Verordnungsgebers zum Erlass der Ausführungsbestimmungen gegenübergestellt, die erlassenen Anlagevorschriften sowie die dazu entwickelte Rechtsprechung werden detailliert geprüft. Dabei fliessen die teilrevidierten Vorschriften der Änderung der ASV mit ein. Dargestellt werden auch die Vorteile der Anlagestiftungsanlagen und deren steuerliche Behandlung. Die daraus gewonnene Erkenntnisse führen zu Lösungsansätzen, welche bei einer nächsten Teilrevision beachtet werden sollten.
Roland Kriemler, Anlagevorschriften der Anlagestiftungen, 448 Seiten, Schulthess Verlag, 98 Franken.
Vita Invest mit Sockelrente und UWS 3,7%
Werner Enz schreibt in der NZZ über ein innovatives Angebot der Vita Invest für die berufliche Vorsorge, das mit einer Sockelrente auf Basis eines technischen Zinses von 0% operiert und damit die Möglichkeit für eine längerfristig höher ausfallende Anlagerendite schaffen soll.
«Wir wollen zurück zu den Wurzeln gehen und in der beruflichen Vorsorge wieder die Eigenverantwortung stärken.» Sandro Meyer, der bei der Zurich Schweiz für Lebensversicherungen und die berufliche Vorsorge (BVG) verantwortlich ist, hat ein neues Vorsorgemodell entwickelt, das sich an Unternehmen richtet, die keine eigene Pensionskasse führen können oder wollen. Die Grundüberlegung besteht darin, für eine BVG-Sockelrente neu mit einem (zurzeit ungefähr marktkonformen) technischen Zins von 0% zu rechnen und die damit gewonnenen Freiheitsgrade für eine langfristig nach Möglichkeit höher ausfallende Anlagerendite einzusetzen.
Hergeleitet aus der Lebenserwartung wird noch ein Umwandlungssatz von 3,7% garantiert, in Ergänzung dazu sollen Altersrentner eine vom Anlageerfolg abhängige Zusatzrente erhalten. Mit der bewussten Aufgabe von Zinsgarantien, so lautet die Devise, soll Flexibilität für den Sparprozess gewonnen werden.
Die Zurich Schweiz verfolgt die mutige Absicht, sich bei den Leistungsvorgaben aus der alten BVG-Welt, die vor allem durch einen viel zu hohen gesetzlichen Rentenumwandlungssatz (von 6,8%) charakterisiert ist, zu verabschieden. Spielraum ergibt sich dadurch, dass das BVG-Obligatorium einen Jahreslohn bis 85’320 Fr. erfasst; für darüberliegende Lohnbestandteile (das Überobligatorium) gibt es keine Restriktionen. So dürfte es auch in Zukunft kein Problem sein, gesetzliche Mindestauflagen zu erfüllen, selbst mit einer Sockelrente, die sich auf einen Umwandlungssatz von 3,7% stützt. Und vor allem sollte es so möglich werden, Aktive und Rentner gleich zu behandeln und nicht einfach ohne Aussicht auf Remedur fortlaufend Pensionierungsverluste hinzunehmen.
Die Zurich Schweiz wird ab Anfang 2020 zunächst die Sammelstiftung Vita Invest auf das neue System umstellen, womit 30 angeschlossene Vorsorgewerke mit 4185 Versicherten und einem Vorsorgevermögen von 614 Mio. Fr. (per Ende 2018) ein Angebot erhalten. Der Kreis soll bei Interesse aber geöffnet werden. Zur Ausgangslage gehört, dass der Deckungsgrad sich mit 113,5% per Ende 2018 komfortabel präsentiert und die Altersstruktur sehr gut ist; angeschlossene Rentner sind von der Zurich-Versicherung übernommen worden. Was den bestehenden Kundenkreis angeht, handelt es sich laut Sandro Meyer um Unternehmen mit einer Mitarbeiterzahl zwischen 2 und 1500.
Wohlhabende Frührentner
Auf SRF berichtet Charlotte Jacquemart über die Tatsache, dass Personen, die vor Alter 65 in Rente gehen, deutlich höhere Renten beziehen als jene, die bis 65 arbeiten. Ermittelt wurden die Daten in der Neurentenstatistik des BFS. Grund dafür ist natürlich, dass nur wer über ein gutes Einkommen und damit gute PK-Leistungen verfügt , überhaupt an eine vorzeitige Pensionierung denken kann. Wer vor dem AHV-Rentenalter die Erwerbstätigkeit aufgibt, hat eine im Schnitt 1300 Franken höhere Rente.
“Die Altersvorsorge ist in die Jahre gekommen”
Michael Ferber gibt in seinem NZZ-Kommentar eine Übersicht über die beunruhigende Verfassung der Altersvorsorge mit den ungenügenden Plänen zur künftigen Absicherung.
Um die Probleme des Schweizer Altersvorsorgesystems zu lösen, reichen die vorgelegten politischen Reformvorschläge nicht aus. In den kommenden Jahren werden die Folgen des demografischen Wandels mit der Pensionierung der Babyboomer immer stärker zu spüren sein. Auch könnte die Phase mit ultraniedrigen bis negativen Zinsen noch lange andauern. Der Druck auf das Vorsorgesystem dürfte also weiter zunehmen. «Wer nichts ändern will, wird auch das verlieren, was er bewahren möchte», soll der frühere deutsche Bundespräsident Gustav Heinemann einst gesagt haben. Nicht nur aufgrund des Abrutschens des Schweizer Altersvorsorgesystems in den einschlägigen Rankings sollten sich Politiker und Stimmvolk dieses Sprichwort zu Herzen nehmen.
PK-Winterthur: Versäumnisse und Fehlurteile
Reto Flury beschäftigt sich in der NZZ ausgiebig mit dem Schicksal der Pensionskasse Winterthur, deren Historie der letzten Jahre sich in einer Abfolge von Schlendrian, Inkompetenz und politischem Hickhack erschöpft.
Wer in diesen Monaten mit lokalen Politikern oder Experten über den Zustand der Kasse spricht, vernimmt Wörter wie «ernst», «schwierig» oder «schlimm». Bei einer Bilanzsumme von knapp 2 Milliarden Franken fehlen der Vorsorgeeinrichtung nach eigenen Angaben rund 200 Millionen Franken – und dies, obwohl die Stadt (Budget 2019: 1,65 Milliarden Franken) vor wenigen Jahren einen dreistelligen Millionenbetrag eingeschossen hat und obwohl sie und das Personal Sanierungsbeiträge bezahlen.
Vor diesem Hintergrund ist in Winterthur seit Monaten ein politisches Tauziehen um die Zukunft der Pensionskasse im Gange. Die zentrale Frage lautet, wer dieses Mal geradestehen soll: die Stadt mit frischem Kapital, was ihren hochverschuldeten Haushalt weiter belasten würde? Oder die Stadt mit dem Personal, das zusätzliche Sanierungsbeiträge bezahlen soll, von denen es kaum je etwas sehen wird?
Seinen vorläufigen Höhepunkt erreichte der Streit im vergangenen März. Das Stadtparlament sollte über ein Sanierungspaket abstimmen und war in zwei fast gleich starke Lager gespalten, die sich nichts schenkten. Ohne Widerspruch blieb jedoch eine bittere Aussage von FDP-Sprecher Urs Hofer. Wenn man zurückschaue, sagte er, «muss man halt leider den Schluss ziehen, dass die Stadt Winterthur noch nie besonders gut darin war, eine eigene Pensionskasse zu führen».
Swisscanto PK-Monitor Q2 2019
Die Reserven der privatrechtlichen Vorsorgeeinrichtungen haben sich auch im zweiten Quartal 2019 durch Kursgewinne erhöht. Und zwar im Durchschnitt um 1,5 Prozentpunkte bezogen auf die Verpflichtungen der Kassen. Mit einem geschätzten Deckungsgrad von 116,1% erreichen die privatrechtlichen Vorsorgeeinrichtungen den höchsten Stand seit Ende 2008 (Abbildung 1). Auch bei den öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen mit Vollkapitalisierung stieg der geschätzte Deckungsgrad leicht an und liegt nun bei 109,7%.
CS PK-Index Q2 2019
Im Berichtsquartal nimmt der Pensionskassen Index um 3,36 Punkte bzw. 1,91 % zu und bestätigt so das gute erste Quartal 2019. Zurzeit steht der Index per 30. Juni 2019 bei 179,49 Punkten, ausgehend von 100 Punkten zu Beginn des Jahres 2000. Nach dem performancemässig ausgezeichneten Start ins Jahr 2019 sind die Pensionskassen auch im zweiten Quartal weiter im Aufwärtstrend. Zum guten Resultat beigetragen haben die Monate April (+1,71 %) und Juni (+1,60 %). Einzig im Mai gab es eine Korrektur (–1,39 %), die jedoch das gesamthaft positive Quartal nicht ins Negative zu ziehen vermochte.
Der Hauptanteil der Entwicklung im zweiten Berichtsquartal ist den Franken-Anlagen zuzuschreiben. Die Schweizer Aktien haben einen Renditebeitrag von +0,84 % erzielt und die Obligationen CHF einen Beitrag von +0,37 %. Auch bei den Aktien Ausland und den Immobilien ist die Entwicklung positiv. Mit einem Beitrag von total +0,28 % (Aktien Ausland) und +0,26 % (Immobilien) haben diese das gute Resultat weiter verstärkt. Alternative Anlagen, Hypotheken und sonstige Anlagen waren eher unauffällig, aber trotzdem leicht im Plus.
Tabubruch: Negative Hypozinsen
Der Tages-Anzeiger berichtet über den formidablen Trend der Hypozinsen unter die Null-Marke.
Im Schweizer Hypothekarmarkt halten Bankkredite mit negativem Zins Einzug. Bislang handelt es sich zwar nur um vereinzelte massgeschneiderte Transaktionen mit Unternehmen, aber der Tabubruch ist vollzogen.
In einer Umfrage dieser Zeitung bei allen 24 Kantonalbanken haben jene von Zug und Graubünden eingeräumt, in Einzelfällen Hypothekarkredite mit Minuszinsen gewährt zu haben. Ein Tabubruch. In gewissen Ausnahmesituationen vergeben sie Hypothekarkredite zu Minuszinsen. «Ja, in Einzelfällen», antwortet Carmen Wyss, Sprecherin des Zuger Instituts, auf eine entsprechende Anfrage.
Ihr Kollege bei der Bündner Staatsbank, Thomas Müller, sagt zur gleichen Frage: «Bei institutionellen Kunden mit sehr grossem und gleichzeitig sehr kurzfristigem Finanzierungsbedürfnis können bei der GKB, je nach aktueller Refinanzierungssituation, Minuszinsen zur Anwendung kommen.» Beide Banken lehnten es ab, ihre Äusserungen zu ergänzen und zu präzisieren, etwa welche Kundengruppen in den Genuss negativer Zinsen bei Hypothekarkrediten kommen.
Dass Schuldner mit hoher Bonität gar Geld von der Bank bekommen, wenn sie eine Hypothek aufnehmen, bestätigt auch die Pensionskasse der Post: «Wir kommen des Öfteren nicht zum Zuge, weil wir keine Hypothekarkredite zu Null- und Negativzinsen vergeben», sagt Geschäftsführerin Françoise Bruderer Thom.
Dänemark ist diesbezüglich schon einen Schritt weiter.
Minus 0,3 Prozent beim Ausleihen von Geld fürs Eigenheim: In Dänemark steht die Zinswelt kopf. Wer im skandinavischen Land bestimmte Arten von Hypotheken für den Hauskauf aufnimmt, erhält von der Bank einen Zins gutgeschrieben, statt dass sie dem Schuldner einen belastet. Solche Negativzinsen zeigen sich am deutlichsten bei Hypotheken mit einer variablen Verzinsung mit kurzen Fristen. (…)
Lehren für die Schweiz lassen sich auch ziehen, weil kein Land der Welt bereits so lange einen negativen Leitzins kennt wie Dänemark. Die dänischen Verhältnisse könnten sich verzögert auch bei uns zeigen.
Frauenrentenalter als Pfand
Republik hat ein Streitgespräch zwischen den beiden Ökonominnen Barbara Bütler (58) und Mascha Madörin (73) zur Frage des Frauenrentenalters geführt. Auszüge:
Es sollte eigentlich keine grossen Worte brauchen, um eine Gleichbehandlung von Frau und Mann zu rechtfertigen.
Madörin: Frauen verdienen insgesamt 100 Milliarden Franken weniger am Arbeitsmarkt als Männer. Der Hauptgrund dafür, und das zeigen Daten immer deutlicher, sind die Kinder. Der monetäre Wert unbezahlter Arbeit für die Kinderbetreuung beträgt geschätzt 105 Milliarden Franken pro Jahr; Frauen tragen etwa 70 Milliarden davon. Das muss man doch diskutieren!
Wie sehen Sie das, Frau Bütler?
Bütler: Ich bin absolut einverstanden damit, dass wir das diskutieren müssen. Auch damit, dass wir hier viele ungelöste Fragen und Probleme haben. Ich bin aber dagegen, dass wir das über die AHV aushandeln. Die grosse Stärke der AHV ist ja gerade, dass alle fast gleich viel bekommen, unabhängig davon, wer sie sind, was sie arbeiten und wie viel sie einbezahlt haben. Das ist ein grossartiges, schlankes System, um das uns übrigens viele Länder beneiden.
Madörin: Das stimmt.
Bütler: Wir sollten das also verteidigen, statt mit der AHV Probleme lösen zu wollen, die woanders entstehen. Sonst muss man plötzlich allerlei Dinge berücksichtigen: etwa die Tatsache, dass junge Männer heute wesentlich mehr Mühe in der Ausbildung und beim Berufseinstieg haben als junge Frauen. Das grösste Armutsrisiko haben auch nicht pauschal Frauen, sondern beispielsweise Familien mit vielen Kindern. Wissen Sie übrigens, woher das unterschiedliche Rentenalter kommt?
Weil typischerweise Ehefrauen jünger sind als ihre Ehemänner?
Bütler: Genau. Mit Wertschätzung für die unbezahlte Arbeit der Frauen hatte das wenig zu tun. Bis 1956 war das Rentenalter für alle 65 Jahre. Dann hat man das für Frauen erst auf 63, dann auf 62 gesenkt. Bei der Begründung stehen mir heute noch die Haare zu Berge: Die männlichen Parlamentarier wollten, dass ihre im Schnitt drei Jahre jüngeren Frauen gleichzeitig mit ihnen in Pension gehen. Das ist doch unfassbar paternalistisch!
Sie sind eigentlich gar nicht so weit voneinander entfernt.
Bütler: Wir können von mir aus auch gerne darüber reden, die Minimalrente zu erhöhen. Das ist nicht sehr teuer, für die Betroffenen aber macht es einen existenziellen Unterschied. Das sind alles sinnvolle Diskussionen. Das unterschiedliche Rentenalter aber ist für mich nicht mehr haltbar. Da geht es um das fundamentale Prinzip der Gleichbehandlung der Geschlechter.
Madörin: Das stimmt, dass es um Gleichbehandlung geht.
Aber?
Madörin: Nehmen wir an, das Rentenalter wird angehoben: Wie setzen Sie nachher durch, dass die Einkommenslücke tatsächlich angegangen wird? Dass wir die Realität der Frauen im Arbeitsmarkt, vor allem die Benachteiligung älterer Frauen, ernst nehmen? Ich will, dass wir endlich darüber reden, wie wir in Zukunft jene Arbeit finanzieren wollen, die nie effizient sein wird, etwa Kinderbetreuung oder Pflege. Wir haben darauf keine Antwort.
Das Rentenalter ist Ihr Pfand?
Madörin: Ja, auch. Wenn Sie so wollen. Geben wir es her, verlieren wir eine wichtige politische Karte.
Gut, dann reden wir doch über den Preis: Was müsste man Ihnen bieten, damit Sie zur Erhöhung des Rentenalters Ja sagen?
Madörin: Nichts. Wir sparen damit in der AHV vergleichsweise wenig Geld. Dafür verlieren wir auf der anderen Seite die Chance auf eine extrem wichtige Debatte. Das steht in keinem Verhältnis. Das ist ganz einfach ein schlechter Deal.
Frau Bütler, Sie haben doch eigentlich auch Sympathien für den feministischen Kampf. Verstehen Sie diese Haltung?
Bütler: Ich würde die Energie lieber brauchen, um dort zu kämpfen, wo wir wirklich Probleme haben. Zum Beispiel dafür, dass in der Pensionskasse endlich auch niedrige Einkommen versichert werden. Ich finde auch, dass wir die Einkommensunterschiede zwischen Mann und Frau diskutieren müssen. Da lohnt es sich zu kämpfen. Aber doch nicht für etwas, das so künstlich und paternalistisch über die Hintertür reingekommen ist! Das lässt sich nicht mehr rechtfertigen.
Madörin: Als Frau muss man unglaublich hart sein in Verhandlungen. Vor der letzten Abstimmung gab es sehr viel Widerstand gegen die Erhöhung; es gab sogar eine grosse Demo auf dem Bundesplatz. Und was geschieht dann? Das Parlament stimmt über eine Erhöhung ab, und die SP-Frauen kippen einfach um und akzeptieren das. Statt dass man nochmals richtig Rabatz gemacht und eine breite Diskussion begonnen hätte. So vertritt man doch keine Interessen!
Bloomberg: Easy Money Extreme: Some Swiss Banks Pay Their Clients to Borrow
Below Zero: The SNB is one of five central banks with negative rates.
Switzerland’s experiment with negative interest rates is beginning to take hold in the mortgage market, with some local lenders saying they’re effectively paying people to borrow money.
At minus 0.75%, Switzerland’s policy benchmark rate is the lowest of any G-10 central bank, and yields on the country’s 10-year bonds have been below zero since late last year.
Yet while borrowing costs for homeowners have dropped, evidence suggests that so far mortgage rates stayed positive, as banks sought to pass the Swiss National Bank’s charge on overnight deposits on to their clients. For a select few, though, it seems the cheap money drive is getting through.
“In individual cases, we grant short-term loans with zero or negative interest rates to institutional clients for financing with corresponding collateral,” Zuger Kantonalbank spokeswoman Carmen Wyss said.
The topic of negative interest rates come to the fore again as central banks prepare to turn back on the stimulus taps. Banks have long complained about them, and UBS Group AG Chief Executive Officer Sergio Ermotti warned Tuesday that fresh easing could stoke asset bubbles.
Newspaper Tages-Anzeiger, which was first to report the negative-rate loans, quoted a spokesman for the Grisons cantonal bank as saying they were sometimes granted to institutional borrowers whose financing needs were both large and short-term.
EuGH könnte Pensionskassen zur Gründung eines Rettungsfonds verpflichten
Mehrere Pensionskassen in Deutschland gerieten zuletzt in Schieflage: Neben dem Niedrigzins waren auch Managementfehler sehr wahrscheinlich mitverantwortlich. Nun könnte der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Bundesregierung verpflichten, einen Insolvenzschirm für regulierte Kassen zu schaffen. Er soll verhindern, dass die Betriebsrentner der 120 deutschen Anbieter zu viele Verluste bei ihren Altersbezügen erleiden — oder sogar die Rente ganz verlieren.
Ausgerechnet die Pensionskasse der Steuerberater sowie die katholische Caritas müssen wohl die betrieblichen Altersrenten ihrer Versicherten deutlich kürzen, um überhaupt überlebensfähig zu sein. Das gleiche gilt für die Kölner Pensionskasse, einer Schwester der Caritas. Das Neugeschäft mussten alle drei Anbieter auf Anordnung der Aufsichtsbehörde BaFin einstellen. Neben dem Niedrigzins an den Kapitalmärkten und hohen Leistungsgarantien sind auch Managementfehler für die Krise mitverantwortlich. Unter anderem wurden Tarife mit unzutreffenden Sterbewahrscheinlichkeiten berechnet.
Das bedeutet aber nicht, dass es in Deutschland gar keinen Insolvenzschutz für Betriebsrenten gibt. Rund 11,1 Millionen Versorgungsberechtigte sind über den sogenannten Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) abgesichert, das entspricht rund 70 Prozent aller Betriebsrentner und Anwärter in Deutschland. Diese Selbsthilfeeinrichtung der deutschen Wirtschaft springt aber vor allem ein, wenn ein Arbeitgeber in Not gerät und unverfallbare Anwartschaften auf Betriebsrente nicht mehr bedienen kann.







