Vaudoise kauft Pittet
Pittet schreibt in einer kurzen Mitteilung auf ihrer Website:
Die Vaudoise Versicherungen Holding AG erwirbt 100 % des Aktienkapitals der Gesellschaft Pittet Holding SA, in Bulle, sowie die Anteile der Minderheitsaktionäre von Pittet Associés SA. Pittet Associés SA ist hauptsächlich in der versicherungstechnischen, juristischen und Anlage-Beratung für Vorsorgeeinrichtungen und Versicherungsunternehmen tätig und behält ihren Namen und ihre Unabhängigkeit bei. Sie wird eine Tochtergesellschaft der Vaudoise Versicherungen Holding AG. Alle Arbeitsplätze in Lausanne, Genf, Bern und Sitten bleiben erhalten.
L’AGEFI schreibt dazu u.a.
Derrière cette opération, on doit y voir la transformation du marché de l’assurance. Le secteur est en train de changer, ce qui génère une certaine pression sur les sociétés d’assurance qui doivent prendre en compte de nouveaux paradigmes, comme les taux d’intérêts bas. Ces derniers, lorsqu’ils sont extrêmement bas, voir négatif, obligent ainsi les caisses de pensions à revoir leurs modèles de gestions et surtout leurs modèles actuarielles étant donné que les tables de mortalités utilisées sont basées sur des statistiques passées alors que l’espérance de vie de chaque assuré suisse augmente de façon significative.
Les compagnies doivent donc adapter leurs couvertures d’assurance et prestations en conséquences. Dans une démarche de complémentarité des revenus, Vaudoise Assurances a déjà acquis des unités complémentaires à son métier de base par le biais de l’entreprise bernoise Berninvest, spécialisé dans l’investissement immobilier d’entreprise. Idem avec le rachat de la société Animalia en 2015. En clair, l’acquisition de Pittet Associés s’inscrit dans cette perspective.
Depuis plusieurs années, Pittet Associés a une rentabilité solide, et son image ne cesse de se renforcer. Elle est d’ailleurs l’un des leaders romands du conseil aux caisses de pension et son portefeuille de clients compte plusieurs fleurons. On peut alors se poser la question de la raison de ce rachat. «Le marché des caisses de pensions tend à se consolider depuis quelques années, et les centres de décisions se déplacent vers la Suisse allemande. Il devenait stratégique pour Pittet Associés de mettre un pied à Zurich, ce qui demande des moyens considérables », explique Vincent Barrile. On doit donc comprendre que l’opération donne l’assise nécessaire à la société vaudoise d’envisager la poursuite de son développement, tant géographique que dans ses activités de base que sont le conseil actuariel, juridique et en formation pour les caisses de pensions.
Par ailleurs, il est prévu que les propriétaires historiques de la société, dont David Pittet, se retirent, et que la direction générale soit reprise début 2020 par Stéphane Riesen, actuel directeur général adjoint.
AHV-Sanierung mit SNB-Mitteln
Gemäss den Berechnungen von Wechsler und Thommen könnte mit den Kapitalerträgen aus dem SNB-Sondervermögen die AHV langfristig saniert werden. Das Betriebsergebnis würde zwar auch in diesem Szenario erstmals im Jahr 2039 ein Minus ausweisen. Weil jedoch der AHV-Ausgleichsfonds dann über CHF 130 Mrd. aufweisen wird, könnte das Defizit noch weitere Jahre durch das Fondskapital gedeckt werden. Damit bliebe genügend Zeit, neue Finanzierungswege für die Zeit nach 2050 zu finden.
Der Bundesrat hat seine Vorgaben für die Botschaft zur AHV-Revision präsentiert. Mehr als eine kurzfristige Verschnaufpause gibt das dem Sozialwerk nicht. Die PK-Experten Martin Wechsler und Fabian Thommen von legen ein Alternativprojekt vor. Es geht aus von der Überlegung, dass weder eine Erhöhung des Rentenalters noch höhere Beiträge das Finanzierungsproblem lesen können. Die Gutverdienenden suchen die Frühpensionierung, nur eine Minderheit muss oder will länger arbeiten. Höhere Beiträge in Form von Lohnprozenten belasten die Wirtschaft. Der Ausweg: Die AHV wird mit dem Ertrag von Devisenreserven der Nationalbank gesichert. Dazu könnten von den bestehenden Devisenreserven 500 Mrd. in einen speziellen AHV-Fonds übertragen werden, dessen Substanz nicht angegriffen wird, dessen Erträge aber voll der AHV zugute kämen. Wechsler rechnet bei einer Rendite von 2% mit jährlich 10 Milliarden. Zusammen mit den STAF-Milliarden und aufgrund des wachsenden Ausgleichsfonds wäre die AHV damit bis ca. 2050 saniert.
Modell Wechsler / Bericht auf SRF 3
Vorgaben Bundesrat für AHV 21
Die bessere Option: Nichts tun
Oekonomie-Professorin Monika Bütler erklärt im NZZ-Interview, weshalb sie vom Sozialpartner-Kompromiss nicht viel hält. Auszüge:
Sie sahen die gescheiterte Rentenreform kritisch. Nun liegt der Plan B für die zweite Säule auf dem Tisch. Was halten Sie vom Vorschlag der Gewerkschaften und der Arbeitgeber?
In der beruflichen Vorsorge ist eine Reform sehr kompliziert. Der tiefere Mindestumwandlungssatz hätte schon vor zehn Jahren oder früher eingeführt werden sollen. Viele Pensionskassen haben daher die Senkung bereits vollzogen und mithilfe des überobligatorischen Teils Lösungen gefunden, um mit dem überhöhten Satz umzugehen. Darum ist es so gut wie unmöglich, eine Reform zu finden, die allen Pensionskassen gerecht wird. Der gegenwärtige Vorschlag der Sozialpartner ist ein Unding für Personen, die in Kassen versichert sind, die den Umwandlungssatz schon gesenkt haben.
Warum?
Der Vorschlag führt bei den erwähnten Pensionskassen zu doppelten Kosten für eine Generation und doppelten Kompensationen für eine andere. Ein grosser Teil der Versicherten, die heute zwischen 55 und 65 sind, kam bereits innerhalb der zweiten Säule in den Genuss von Kompensationen durch die Jüngeren oder die Arbeitgeber. Durch den Vorschlag der Sozialpartner werden diejenigen, die nach der Inkraftsetzung der Reform in Rente gehen, nochmals entschädigt. Alle anderen sollen über höhere Lohnbeiträge erneut dazu gezwungen werden, einen Beitrag zu leisten. Für eine Mehrheit der Jungen in den meisten Pensionskassen ist diese Lösung sehr ungerecht.
Aber Nichtstun wäre immer noch die schlechtere Option als der Vorschlag der Sozialpartner.
Nein, für viele Vorsorgeinstitutionen wäre dies die bessere Option, für andere allerdings nicht. Es ist ein grosser Fortschritt, dass sich die Sozialpartner an einen Tisch gesetzt haben, und ich hoffe sehr, dass der Dialog weitergeht. Der vorgeschlagene Rentenzuschlag ist allerdings genauso teuer und bringt ebenso viele Ungerechtigkeiten wie das Zückerchen von 70 Franken bei der AHV, das mit der gescheiterten Rentenreform geplant war. Es wäre klüger, punktuell diejenigen zu unterstützen, die kurz vor der Pensionierung stehen und einen grossen Anteil des Pensionsvermögens im obligatorischen Teil haben, beispielsweise über den Sicherheitsfonds. Ganz gerecht ist auch diese Lösung nicht, aber die Betroffenen sind ja nicht selber schuld an der Verzögerung der Reformen.
Wie würden Sie die zweite Säule reformieren?
Ich hätte wohl versucht, den Umwandlungssatz in der zweiten Säule zu entpolitisieren. Es ist ökonomischer Unsinn, nominale Marktgrössen ins Gesetz zu schreiben. Wir können diese genauso wenig beeinflussen wie das Wetter. Allerdings darf der Umwandlungssatz auch nicht einfach den Marktparametern überlassen werden. Sonst wären grosse Sprünge in den Renten und Ungleichbehandlungen möglich, gerade in Krisensituationen. Ein unabhängiges Gremium mit Experten und den Sozialpartnern könnte mit der Festlegung des korrekten Satzes beauftragt werden. Die erfolgreichen Reformen verschiedener Pensionskassen im Zusammenhang mit dem zu hohen Umwandlungssatz zeigen, dass dies sehr gut funktionieren kann.
BVG-Reform: Die Kostenfrage
Keller Experten, Frauenfeld, haben die Modelle der Sozialpartner und des Gewerbeverband unter die Kostenlupe genommen. Sie schreiben in einer Mitteilung:
Die Sozialpartner schlagen deutliche Verbesserungen für Personen mit tieferen Löhnen vor, indem der Koordinationsabzug (also der nicht-versicherte Teil des Lohns) von derzeit 24’885 Fr. auf 12’443 Fr. halbiert wird. Zudem wird für die Übergangsgeneration ein Rentenzuschlag von anfänglich 200 Fr. pro Monat eingeführt, der über einen Beitrag von 0.5% aller AHV-pflichtigen Einkommen finanziert wird.
Für die einzelnen Pensionskassen bzw. deren angeschlossene Arbeitgeber und Versicherte führt dies zu Mehrkosten, wie unsere Berechnungsbeispiele zeigen.
Bei beiden Vorschlägen kann in der Regel nur mit Erhöhung von Sparbeiträgen sichergestellt werden, dass die Altersgutschriften immer das BVG-Minimum erreichen. Sollen zudem keine Versichertengruppen gegenüber dem heutigen Reglement Einschränkungen erleiden, führt dies zu markanten Mehrkosten von bis zu knapp 25% bei einer von uns analysierten Musterkasse.
Lieber keine Reform …
Nachdem Arbeitgeberpräsident Valentin Vogt eine Breitseite gegen die SVP in Sachen BVG-Reform abgeschossen hat, zahlt nun Thomas Aeschi, Fraktionschef der SVP, mit gleicher Münze zurück. Auszüge aus dem NZZ-Interview:
Die Vorwürfe des Arbeitgeberpräsidenten Valentin Vogt sind heftig: Die SVP sei nicht bereit, bei der Altersvorsorge Verantwortung zu übernehmen, und verharre auf Maximalpositionen. Stimmt es, dass die SVP nicht kompromissbereit ist?
Valentin Vogt sticht uns das Messer in den Rücken. Er hat vergessen, mit wem er den Abstimmungskampf gegen die Aufstockung der AHV um 70 Franken bei der Rentenreform 2020 gewonnen hat. Die SVP hat sich dort stark engagiert. Und nun legt sich der Arbeitgeberverband mit den Linken ins Bett. Valentin Vogt war das wichtiger, als mit der SVP, der FDP und dem Gewerbeverband gemeinsam das Gespräch zu suchen. Das ist Verrat.
Aus Ihrer Sicht wäre also eine bürgerliche Lösung möglich gewesen?
Wir waren die Gewinner der Abstimmung über die Rentenreform 2020, die das Volk abgelehnt hat. Deshalb hätten uns die Linken entgegenkommen müssen. Wie wir dies nach dem Nein zur Unternehmenssteuerreform III ja auch bei der Staf-Vorlage gemacht haben. Stattdessen unterstützt der Arbeitgeberverband nun eine rein gewerkschaftliche Lösung.
Die Senkung des Umwandlungssatzes ist für Sie kein Entgegenkommen der Gewerkschaften?
Nein. Die Gewerkschaften hatten dieser Senkung bereits in der Rentenreform 2020 zugestimmt. Der neue Vorschlag belastet vielmehr die jungen Beitragszahler ein weiteres Mal mit zusätzlichen Lohnabzügen. Den neuen Zuschlag in der 2. Säule wird man nie mehr wegbringen, auch wenn dies nun behauptet wird. Die zusätzlichen Abzüge schaden der Konkurrenzfähigkeit des Werkplatzes Schweiz. Leidtragende sind die Arbeitnehmer und die Gewerbler, die mehr bezahlen.
Was wäre denn Ihr Vorschlag zur Reform der beruflichen Vorsorge?
Wir befürworten eine Senkung des Umwandlungssatzes, aber ohne Erhöhung der Lohnprozente und ohne neue Umverteilung à la AHV. Wie dies auch der Gegenvorschlag des Schweizerischen Gewerbeverbands vorsieht. Der Vorschlag von Arbeitgeber und Gewerkschaften wird dazu führen, dass 1. und 2. Säule verschmelzen, hin zur staatlichen Einheitsrente. Das ist das Ziel der Gewerkschaften.
Ihr Vorschlag wird nicht mehrheitsfähig sein.
Das wird das Volk entscheiden. Aber lieber gar keine Reform als diese Abgabenerhöhung. Man sollte das Problem mit einer gewissen Gelassenheit betrachten. Dank dem überobligatorischen Teil ist das Problem des zu hohen Umwandlungssatzes gar nicht so akut.
NZZ / Interview Vogt / Thema BVG-Reform /
Soz.Partner-Kompromiss /
Swiss Life begrüsst Sozialpartner-Kompromiss
FuW fasst ein Interview der AWP mit Patrick Frost, CEO der Swiss Life zusammen. Dabei kamen u.a. die Vorschläge der Arbeitgeber und Gewerkschaften zur BVG-Revision und das Kollektivgeschäft zur Sprache.
Branchenprimus Swiss Life beurteilt die aktuellen Vorschläge zur Reform der Altersvorsorge grundsätzlich positiv. Dies sagte Firmenchef Patrick Frost der Nachrichtenagentur AWP.
Die Vorschläge, welche die Sozialpartner und der Bundesrat zur beruflichen Vorsorge vorgelegt haben, gingen in die richtige Richtung, so der CEO. «Für uns ist wichtig, dass die Senkung des Umwandlungssatzes von heute 6,8 auf 6,0 Prozent vorgesehen ist und dass zusätzliche Finanzierungsbeiträge in die Vorsorgewerke fliessen.» Die Vorschläge seien aber noch frisch, betonte er. «Wir sind gemeinsam mit dem Schweizerischen Versicherungsverband daran, diese zu prüfen.»
Die Swiss Life vollzieht aktuell im Vorsorgegeschäft nach dem Rückzug des zweitgrössten Anbieters von Vollversicherungen, Axa, einen ungewohnten Wachstumssprung. «Wir konnten gut 1’500 Kunden dazugewinnen», blickte Frost auf das erste Quartal zurück. Und das Volumen habe im Kollektivlebengeschäft um beinahe 70 Prozent zugenommen, obwohl man an den strengen Zeichnungs-Richtlinien festgehalten habe.
In erster Linie will die Swiss Life aber im weniger stark vom Zinsumfeld und regulatorischen Einschränkungen belasteten Gebührengeschäft wachsen. Da habe man sich ambitionierte Ziele gesetzt, sagte Frost.
Der Bereich, der die Finanzberatung, die Vermögensverwaltung für Versicherungs- und Drittkunden sowie den Verkauf von anlagegebundenen Lebensversicherungen umfasst, soll bis 2021 zwischen 600 und 650 Millionen Franken zum Gruppenergebnis beitragen. Im letzten Jahr waren es 488 Millionen.
Um dahin zu gelangen, will die Swiss Life etwa im Asset Management die verwalteten Vermögen in den nächsten drei Jahren von 70 auf über 100 Milliarden Franken steigern. Doch auch die Beratung wird wichtiger. «In Deutschland haben wir zum Beispiel mehrere hundert Finanzberater eingestellt», sagte Frost. In der gesamten Gruppe habe sich die Zahl der Berater seit 2006 auf heute 14’000 verzehnfacht.
Die bitteren Folgen der Zentralbankpolitik
Andreas Uhlig schreibt in der NZZ über die zunehmend kritischen Stimmen vieler Marktteilnehmer über die Konsequenzen der Negativzinspolitik.
Zu den Folgeschäden der Finanzkrise von vor über einem Jahrzehnt gehören Negativzinsen für Staats- und Unternehmensanleihen. Rund 25% dieser Anleihen haben auf globaler Ebene mittlerweile einen Minuszins, wie Bloomberg berechnet hat. Gar 85% aller deutschen Staatsanleihen weisen eine negative Rendite auf. Eine wichtige Ausnahme sind die US-Staatsanleihen, von denen keine einzige negativ verzinst.
Nutzniesser dieser Entwicklung sind die Schuldner, insbesondere Regierungen und Unternehmen, die für Neuverschuldung oder Umschuldung bezahlt werden. Zu den Leidtragenden gehören vor allem Versicherungsgesellschaften und Pensionskassen, denen es immer schwerer fällt, ihre Verpflichtungen einzuhalten, sowie die Banken, deren traditionelles Geschäftsmodell unter Druck ist, und natürlich jeder Sparer.
Immer mehr Marktteilnehmer äussern sich kritisch über das von der Politik der Notenbanken beeinflusste Geschehen an den Märkten. «Dies ist wohl der gefährlichste Kapitalmarkt aller Zeiten», sagte vor kurzem Scott Maher, Anlagechef des Kapitalverwalters Pimco, über seine Befürchtungen. Wie in den Jahren vor der Finanzkrise bestehe eine wachsende Verschuldung der Unternehmen, eine sinkende Qualität der Kredite, ein abnehmender Standard bei der Kreditvergabe und eine immer geringere Marktliquidität. (…)
Die Frage, warum auch über ein Jahrzehnt nach Ausbruch der Finanzkrise die Weltwirtschaft noch so unstabil sei, versucht Bill Blain, Investmentbanker und Marktstratege bei Shard Capital, in einer kurzen, aber umso heftigeren Polemik zu beantworten. Über ein Jahrzehnt hätten Investoren zwar hohe Gewinne erzielt, aber das Wohlbefinden der Menschen habe dramatisch abgenommen. Arbeitnehmer werden real geringer entlöhnt als damals, die westlichen Wirtschaften sind in einem schlechteren Zustand mit zerfallender Infrastruktur, überlastetem Gesundheits- und Erziehungswesen und mangelhaften öffentlichen Diensten. Für diesen miserablen Zustand macht Blain ein Jahrzehnt schlechter Entscheide von Politikern, Bankern und Notenbankern verantwortlich: quantitative Lockerung, monetäre Experimente, erzwungene Austerität, regulatorischer Overkill, zerstörte Marktliquidität und vieles mehr.
“Wie gesagt, es ist ein Kompromiss”
SVP-Präsident Alfred Rösti hat dem Arbeitgeberverband in einem Tages-Anzeiger Interview ein Komplott mit den Gewerkschaften vorgeworfen. SAV-Präsident Valentin Vogt weist, natürlich, die Vorwürfe in einem NZZ-Interview zurück und erklärt die Gründe, weshalb der Verband den umstrittenen Rentenzuschlag im BVG akzeptierte. Fabian Schäfer hat ihn befragt. Auszüge:
Haben Sie kein Problem damit, dass nun ausgerechnet Ihr Verband die Lohnbeiträge erhöhen und die Umverteilung zwischen den Generationen weiter verstärken will?
Wie gesagt, es ist ein Kompromiss. Wenn wir allein entscheiden könnten, hätten wir diesen Rentenzuschlag sicher so nicht vorgeschlagen. Aber man muss auch die Vorteile sehen: Unsere Lösung reduziert die Umverteilung von Jung zu Alt im BVG von heute rund 7 Milliarden Franken deutlich. Damit kann ein grösserer Teil der Renditen für die Jungen verwendet werden. Eine Finanzierung über die Mehrwertsteuer ist für die Sanierung der zweiten Säule nicht möglich.
Macht es Ihnen keine Sorgen, dass die Gewerkschaften künftig bei jedem Problem im BVG immer versuchen werden, diese neue Umlagekomponente auszubauen?
Wie gesagt, es ist ein ausgewogener Kompromiss. Er dürfte eine Mehrheit im Stimmvolk finden und ist auch gut auf die parteipolitischen Realitäten abgestimmt.
Wie meinen Sie das?
Die politische Situation bei der Altersvorsorge ist verfahren. Wir haben im Parlament einerseits eine geschlossene Linke und andererseits eine zutiefst uneinige Rechte. Vor allem die SVP hat sich bei sozialpolitischen Kompromissen komplett abgemeldet, sie ist in diesem Bereich nicht bereit, Verantwortung zu übernehmen, und verharrt auf ihren Maximalforderungen. Wie soll man da eine bürgerliche Lösung finden?
BVG-Komplott für EU-Deal?
SVP-Präsident Albert Rösti zieht in einem Interview mit dem Tages-Anzeiger eine Verbindungslinie zwischen dem “Sozialpartner-Kompromiss” und dem von den Arbeitgebern gewünschten Rahmenvertrag mit der EU. Auszüge:
Der Rahmenvertrag ist faktisch tot, politisch chancenlos.
Das sehe ich anders. Mein Gefühl ist, hinter den Kulissen wird ein Komplott geschmiedet.
Was meinen Sie?
Die Wirtschaftsverbände versuchen, die Gewerkschaften mit sozialpolitischen Zugeständnissen zu kaufen. Die Gewerkschaften wiederum versuchen, möglichst viel herauszuholen. So stimmt der Arbeitgeberverband einer Lösung zu, die in der zweiten Säule mit zusätzlichen 0,5 Lohnprozenten eine Umverteilung wie in der AHV einführt. Dann ist es schon sonderbar, dass der gleiche Verband nicht mehr Opposition macht, wenn Bundesrat Berset eine AHV-Reform präsentiert, die mehrheitlich aus neuen Einnahmen besteht. Und der vermeintlich bürgerliche Bundesrat beschliesst eine Verrentung über 60-jähriger Arbeitsloser.
Das heisst?
Die Gewerkschaften verkaufen sich teuer. Wenn auch sie nach diesen und weiteren verantwortungslosen Umverteilungsgeschenken Ja zum Rahmenabkommen sagen, gibt es nach den Wahlen im Herbst eine klare Mehrheit für den Vertrag.
CS PK-Index Q2 2019
Im 2, Quartal nimmt der Pensionskassen Index um 3.36 Punkte resp. 1.91% zu und bestätigt so das gute erste Quartal 2019. Aktuell steht der Index per 30. Juni 2019 bei 179.49 Punkten, ausgehend von 100 Punkten zu Beginn des Jahres 2000. Nach dem performancemässig ausgezeichneten Start ins Jahr 2019 sind die Pensionskassen auch im zweiten Quartal weiter im Aufwärtstrend. Zum guten Resultat beigetragen haben die Monate April (+1.71%) und Juni (+1.60%). Einzig im Mai gab es eine Korrektur (-1.39%), die jedoch das gesamthaft positive Quartal nicht ins Negative zu ziehen vermochte.
Der Hauptanteil der Entwicklung im zweiten Berichtsquartal ist den Franken-Anlagen zuzuschreiben. Die Schweizer Aktien haben einen Renditebeitrag von +0.84% erzielt und die Obligationen CHF einen Beitrag von +0.37%. Auch bei den Aktien Ausland und den Immobilien ist die Entwicklung positiv. Mit einem Beitrag von total +0.28% (Aktien Ausland) und +0.26% (Immobilien) haben diese das gute Resultat weiter verstärkt. Alternative Anlagen, Hypotheken und sonstige Anlagen waren eher unauffällig, aber trotzdem leicht im Plus.
Der Indexstand der BVG-Mindestverzinsung (seit 1. Januar 2017 auf 1% p.a.) ist im Berichtsquartal um 0.38 Punkte (resp. 0.25%) auf den Stand von 154.38 Punkten gestiegen, ebenfalls ausgehend von 100 Punkten zu Beginn des Jahres 2000. Die Rendite des Credit Suisse Schweizer Pensionskassen Index liegt somit im 2. Quartal 2019 1.66% über der BVG-Vorgabe.
Todesfallstatistik und Lebenserwartung
Urs P. Gasche zweifelt die anhaltende Steigerung der Lebenserwartung an. Auf infosperber schreibt er:
Sowohl bei den Frauen als auch bei den Männern flacht sich die Kurve der Lebenserwartung seit 2011 ab. 65-jährige Frauen konnten im Jahr 2018 durchschnittlich noch 22,7 Jahre von Pensionskassen- und AHV-Renten profitieren (im Jahr 2011 22,2 Jahre), 65-jährige Männer durchschnittlich 19,9 Jahre lang (im Jahr 2011 19,2 Jahre). (…)
Fälschlicherweise wird davon ausgegangen, dass sich die Tendenz der Todesfall-Statistik in Zukunft mit wenigen Abstrichen fortsetzt. In einem «Referenzszenario» gehen das Bundesamt für Statistik BFS sowie auch das Bundesamt für Sozialversicherungen BFS davon aus, dass 65-jährige Frauen im Jahr 2035 durchschnittlich noch 24,91 Jahre leben und 65-jährige Männer noch 22,44 Jahre. Das entspricht gegenüber heute einer zusätzlichen Renten-Lebenszeit von 2,2Jahren für Frauen und von 2,54 Jahren für Männer. (..)
Pensionskassenrenten: Für deren Finanzierung ist praktisch allein entscheidend, wie lange die Frauen und Männer nach der Pensionierung noch leben. Denn die Höhe der Renten richtet sich danach, für wie viele Jahre die verzinsten Pensionskassenbeiträge im Durchschnitt reichen müssen. Die apodiktische Behauptung verschiedener Parlamentarier, «die Leute werden immer älter», dient der Stimmungsmache und berücksichtigt den Trend der letzten sieben Jahre nicht.
Mit Abschaffung der 2. Säule den Kapitalismus retten
pw. Daniel Wiener, in linken Kreisen gut vernetzter Unternehmer, der sich nicht zuletzt dank Beziehungen zur SP und Direktzugang zum Bundeshaus lukrativer Bundesaufträge für sein Beratungsunternehmen ecos erfreut, darf in einem Gastkommentar der NZZ seine Weisheiten zu AHV und BVG ausbreiten. Ob aus eigenem Antrieb oder inspiriert von seinen Geschäftspartnern, ist offen. Jedenfalls gehört Wiener nicht zum Kreis jener, die bisher durch vertiefte Kenntnis der Altersvorsorge aufgefallen wären. Sein NZZ-Kommentar ist auch nicht geeignet, diese Einschätzung zu korrigieren. Der Originaltitel seines Beitrags lautet “Mit der AHV den Kapitalismus retten”. Ob ihm etwas am Kapitalismus liegt, darf bezweifelt werden, sicher gar nichts an der beruflichen Vorsorge und bestenfalls ein bisschen an der AHV. Er schreibt u.a.:
Der einzige Weg, solche katastrophalen Nebeneffekte unseres heutigen Systems zu eliminieren, ist die Entkopplung von Zwangssparen und Rente. Die Voraussetzung dafür wäre ein Ausbau der AHV bei gleichzeitigem Rückbau der Pensionskassen. Damit würden dem Kapitalmarkt grosse Summen entzogen, wodurch sich Kredite verteuerten, also die Zinsen wieder stiegen. Steigende Zinsen würden den Kompass des Kapitalismus wieder einschalten. Finanziell würden sie vor allem den Wohlhabenden nützen. Das soziale Gegenstück dazu wäre die Stärkung der AHV, die als Umverteilungsmechanismus von oben nach unten wirkt.
Die zurzeit zur Diskussion stehende Reform der Rentenfinanzierung ist administrativ aufwendig, vermag aber das Hauptdilemma der Schweizer Altersvorsorge, die sich zunehmend selbst im Wege steht, nicht zu lösen. Es ist deshalb gut denkbar, dass sich der ideologische Streit um die Frage, wie wir für das Alter vorsorgen sollen, sehr bald in Minne auflöst und die bürgerlichen Parteien das Credo einer AHV-Vollrente nach dem direkten Umlageprinzip von der Linken übernehmen. Oder mindestens eine markante Verlagerung des Systemschwerpunkts von den Pensionskassen zur AHV.
OAK muss Kompetenzen zu Anlagestiftungen an EDI abgeben
Die Anlagestiftungsverordnung (ASV) wird per 1. August 2019 geändert. Unter anderem wird auch Art. 26 Abs. 3 ASV angepasst. Die bisherige Kompetenz der Aufsichtsbehörde (OAK BV), Vorgaben zu machen, entfällt. Der revidierte Art. 26a Abs. 3 ASV sieht neu vor, dass das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) die Anforderungen näher umschreiben kann.
Dementsprechend wird neu das EDI anstelle der OAK BV die Regelung zu den Bedingungen für die Überschreitung der Begrenzungen einzelner Schuldner und einzelner Gesellschaftsbeteiligungen bei Anlagegruppen erlassen. Die Weisungen der OAK BV W- 02/2014 «Bedingungen für Anlagestiftungen bei Überschreitung der Schuldner- und Gesellschaftsbegrenzung nach Art. 54 und 54a BVV 2 unter Anwendung des Art. 26 Abs. 3 ASV» werden damit hinfällig und mit dem Inkrafttreten der Änderung der Anlagestiftungsverordnung per 1. August 2019 aufgehoben.
Update: Der etwas irreführende frühere Titel wurde geändert.
WTW Swiss Pension Pension Finance Watch–Q2 2019
Die Pensionsbilanzen von Schweizer Unternehmen hatten trotz der stark reduzierten Diskontierungssätze einen positiven Jahresauftakt und haben einen Teil der Ende 2018 erlittenen umfangreichen Verluste wieder ausgeglichen. Im 2. Quartal sank der Diskontierungssatz weiter auf Niveaus, die zuletzt im Jahr 2016 zu beobachten waren.
Der Ausgleich durch die positiven Anlagerenditen reichte jedoch nicht, den Index ins Plus zu drehen. Insgesamt nahm der Deckungsgrad (d. h. das Verhältnis von Pensionsvermögen zu Pensionsverpflichtungen) um rund 0,6 Prozentpunkte ab, wie aus dem Willis Towers Watson Pension Index hervorgeht. Er sank von 104,1 Prozent per 31. März 2019 auf 103,5 Prozent per 30. Juni 2019.
UBS PK-Performance Juni 2019
- Die Vorsorgeeinrichtungen im UBS-Sample verzeichneten im Juni eine durchschnittliche Performance von 1,68% und seit Jahresbeginn 7,36% nach Gebühren.
- Die Performance aller Vergleichsgruppen fiel in etwa gleich aus: Die kleinen Vorsorgeeinrichtungen verbuchten das beste durchschnittliche Ergebnis mit 1,69%. Die mittleren Vorsorgeeinrichtungen folgten mit 1,67% und die grossen bildeten das Schlusslicht mit 1,66%.
- Alle Vorsorgeeinrichtungen erzielten im Juni eine positive Rendite.







