Hypos: Die Zinsen gehen weiter abwärts
10-jährige Festhypotheken gibt es bereits für weniger als 1%. Also jetzt einsteigen? Könnte falsch sein, meint Adrian Wenger vom Hypothekenzentrum in Cash.
«Der Zeitpunkt für einen Festhypothek ist völlig falsch», sagt Wenger. Im Moment gebe es am Hypothekenmarkt eine «erfundene» Zinskurve, die sich Banken zurechtgelegt hätten. Finanzinstitute würden auf «Teufel komm raus» versuchen, Festhypotheken abzuschliessen zwecks Margensicherung. Doch sei die Wahrscheinlichkeit hoch, dass die Hypothekenzinsen schon bald deutlich fielen. «In einem Jahr sind zehnjährige Festhypotheken womöglich für 0,2 Prozent erhältlich», so seine Vermutung.
Der Hintergrund: Banken geben die derzeitigen Negativzinsen nicht in Form von negativen Hypothekarzinsen an ihre Kunden weiter. Vielmehr gehen sie in ihren Berechnungsmodellen von null Prozent Zins aus und schlagen darauf noch eine fixe Marge darauf. Wenger glaubt nun, dass die Banken diese (zu) hohen Hypothekarzinssätze durch den zunehmenden Zins- und Konkurrenzdruck bald nicht mehr aufrechterhalten werden können.
Die roten Zahlen der AHV
Dominik Feusi beschäftigt sich im Tages-Anzeiger mit den Finanzperspektiven der AHV. Sie sind nicht gut.
Die Situation sieht schon heute ungemütlich aus. Die AHV schrieb im vergangenen Jahr einen Verlust von mehr als 2 Milliarden Franken. Schuld daran war das schlechte Ergebnis der Anlagen des AHV-Ausgleichsfonds. Aber bereits das Umlageergebnis der AHV war gut eine Milliarde im Defizit, und das trotz Zustupf aus den Bundessteuern, die Mehrwertsteuer und der Spielbankenabgabe. Berechnet man die reine Umlage, also die Einnahmen aus den Lohnbeiträgen abzüglich der Ausgaben an Renten, fehlten 2018 mehr als 12 Milliarden Franken. Der Ausgleichsfonds enthält nach diesem Jahr schon weniger als eine Jahresausgabe der AHV, wie es das Gesetz eigentlich vorschreibt. Es schreibt allerdings nicht vor, was in diesem Fall zu geschehen hat.
Was ändert nun die letzte Woche angestossene Revision des Bundesrates (AHV21) an dieser Ausgangslage? Auch dazu hat das Bundesamt die Perspektiven bis ins Jahr 2045 vorgelegt. Die Ausgaben fallen mit 84,2 Milliarden nur unwesentlich geringer aus – trotz vorgeschlagener Angleichung des Rentenalters der Frauen an jenes der Männer. Der Grund: Das eingesparte Geld wird für Zuschläge und Rentenverbesserungen wieder ausgegeben.
Dafür soll die Mehrwertsteuer um 0,7 Prozentpunkte erhöht werden, und die Einnahmen sollen so bis 2045 um gut 3 Milliarden steigen. Das würde der AHV jedoch nur kurzfristig Luft verschaffen. Statt Ende 2025 würde die erste Säule erst Ende 2029 wieder in die roten Zahlen rutschen. Und der AHV-Fonds wäre statt 2034 erst Ende 2039 bankrott. Nimmt man 2045 als Massstab, so fällt das Defizit mit der bundesrätlichen Vorlage um 5,7 Milliarden Franken besser aus als mit den bis jetzt beschlossenen Massnahmen. Das Defizit würde 14,6 statt 20,3 Milliarden betragen. Die AHV21 des Bundesrates entspricht also nur rund 25 Prozent einer nachhaltigen Sicherung der AHV.
Mit Blick auf die Prognose der Wirtschaftsentwicklung stützt sich das BSV auf die Annahmen der Finanzverwaltung, die es jedoch um einen «Strukturfaktor» von 0,3 Prozent aufbessert. Die Finanzverwaltung wiederum verweist auf die Prognosen des Staatssekretariates für Wirtschaft. Diese betrachten aber nur das laufende und das darauffolgende Jahr.
«Allein schon das ist schwierig», sagt Vorsorge-Spezialist Werner C. Hug, der früher bei der Konjunkturforschungsstelle KOF der ETH Zürich selbst an Wirtschaftsprognosen gearbeitet hat. Für die Jahre nach 2020 macht die Finanzverwaltung «eigene Schätzungen». Sie geht plötzlich von einem stärkeren Wachstum aus. So wird ab 2024 angenommen, dass die Löhne pro Jahr um nominell 1,8 Prozent steigen und die Teuerung ein Prozent beträgt. Das ergibt ein reales Lohnwachstum von 0,8 Prozent. Dies war in den letzten beiden Jahren aber nicht der Fall. «Man müsste mit mehr als einem Szenario rechnen», fordert Hug deshalb.
“Auf dem falschen Weg”
FuW Redaktor Peter Morf kann die Vorgaben der Sozialpartner zur BVG-Revision so wenig verstehen wie die Pläne des Bundesrats zur AHV. Er schreibt:
Der SGB hat sich gegenüber dem Arbeitgeberverband in der Diskussion um ein Sanierungsmodell für die zweite Säule, die berufliche Vorsorge, einmal mehr durchgesetzt. Die überfällige – und letztlich ungenügende – Senkung des Umwandlungssatzes von 6,8 auf 6% lässt er sich fürstlich honorieren.
Vorgesehen ist die Ausrichtung eines pauschalen Rentenzuschlags pro Kopf. Der Arbeitgeberverband hat sich dazu hinreissen lassen, diese Massnahme zu unterstützen. Sie wäre «solidarisch» zu finanzieren. Vorgeschlagen werden 0,5 Lohnprozente, von Arbeitgeber und Arbeitnehmer je hälftig zu tragen.
Abgesehen von der für die internationale Wettbewerbsfähigkeit schädlichen Erhöhung der Lohnnebenkosten wird ein Tabu gebrochen: Es wird explizit ein Umlageelement in die nach dem Kapitaldeckungsverfahren finanzierte zweite Säule eingebaut. Damit werden die erste und die zweite Säule verknüpft, der Vorteil von zwei unabhängigen Säulen in der Altersvorsorge verschwindet zusehends.
Das ist auch der Grund, warum der Gewerbeverband als grosse Arbeitgeberorganisation das Modell nicht unterstützt. Umgekehrt ist es absolut unverständlich, dass der Arbeitgeberverband eine derartige Lösung akzeptiert. Er unterstützt damit das alte linke Anliegen einer Stärkung der ersten auf Kosten der zweiten Säule der Alterssicherung. Das entspricht dem Fernziel einer Volkspension – die von der Arbeitgeberseite bisher stets und zu Recht vehement bekämpft worden ist.
Da mutet auch die Kritik des Arbeitgeberverbands am bundesrätlichen AHV-Modell, es sei einseitig auf Mehreinnahmen ausgerichtet, doch zumindest eigenartig an. Den berechtigten Vorwurf muss sich auch der vom Arbeitgeberverband mitgestaltete Vorschlag zur zweiten Säule gefallen lassen.
Die beiden Vorschläge zur Sanierung der ersten zwei Säulen der Altersvorsorge sind ausgesprochen einnahmenseitig ausgerichtet und stehen damit schief in der Landschaft. Auf strukturelle Massnahmen wird in beiden Modellen, abgesehen von der Anpassung des Rentenalters der Geschlechter in der AHV, verzichtet.
Kompensation mit fatalen Nebenwirkungen
So funktioniert der geplante Rentenzuschlag: Alle Angestellten müssen 0,5 Prozent des Einkommens zusätzlich einzahlen, die Hälfte davon bezahlt der Arbeitgeber. Im Gegenzug erhalten Neurentner lebenslang einen Zuschlag auf ihrer Rente. Er beträgt für die ersten fünf Jahrgänge nach der Reform 200 Fr./Mt., für die nächsten fünf 150 Fr. und danach für die folgenden fünf noch 100 Fr. Nach dem 15. Jahr soll der Bundesrat die Höhe festlegen. So wurde gerechnet: Die zusätzlichen Einzahlungen umfassen die höheren Lohnabzüge bis zum 65. Geburtstag. Die Tabelle weist den Gesamtbetrag aus, nicht nur den Anteil des Arbeitnehmers. Ähnlich vorsichtig ist die Annahme, dass die durchschnittliche verbleibende Lebenserwartung nach der Pensionierung nur 20 Jahre beträgt. Auf dieser Basis wurde der Gesamtwert des Renten-Zuschlags aufsummiert. Im Gegenzug ist nicht berücksichtigt, dass der Bezug von 1 Franken Rente morgen weniger ins Gewicht fällt als die Einzahlung von 1 Franken heute (keine Verzinsung eingerechnet). Insgesamt ist die Berechnung trotzdem konservativ.
Hansueli Schöchli hat Vorbehalte, grosse Vorbehalte, gegen den von den Sozialpartnern geforderte Rentenzuschlag zum Ausgleich der UWS-Senkung. Ältere Versicherte würden massiv profitieren, auf Kosten der jüngeren.
Da in der Altersvorsorge jeder Rückgang der nominalen Jahresrente flugs «kompensiert» werden soll, steigen im Gegenzug die Lohnbeiträge, damit der Kapitalstock zunimmt. Da dies für die älteren Arbeitnehmer nicht zu einer vollen Kompensation reicht, ist zusätzlich für die ersten 15 Neurentner-Jahrgänge nach Inkrafttreten der Revision ein pauschaler Rentenzuschlag von 100 bis 200 Franken pro Monat vorgesehen. Finanziert wird dieser im Umlageverfahren à la AHV durch einen zusätzlichen Lohnbeitrag von 0,5 Prozent des AHV-pflichtigen Einkommens.
Damit würden Ältere zusätzlich zulasten der Jüngeren subventioniert. Die Subventionierung greift sogar für Grossverdiener (vgl. Grafik). Warum hat der Arbeitgeberverband diesem zusätzlichen Umverteilungskanal zugestimmt? Die Schaffung dieses Kanals war der Preis für das Ja der Gewerkschaften zur raschen Senkung des gesetzlichen Mindestumwandlungssatzes. «Nur mit der Senkung des gesetzlichen Umwandlungssatzes werden die Arbeitgeber weiterhin starkes Interesse an überobligatorischen Lösungen der beruflichen Vorsorge haben», sagt Martin Kaiser vom Arbeitgeberverband. Ohne Reform würden sich die Arbeitgeber «allmählich auf das Obligatorium zurückziehen». Denn: «Welcher Arbeitgeber wird auf Dauer auf ein System setzen, das strukturell immer mehr in Schräglage ist?»
Im Leitartikel zum Thema zitiert Schöchli Stephan Wyss, PK-Experte Prevanto:
«Kurzfristig bringt dieses Paket eine noch grössere Umverteilung von Jung zu Alt, und dies erst noch nach dem Giesskannenprinzip», sagt der Pensionskassenexperte Stephan Wyss von der Zürcher Beratungsfirma Prevanto. Für Wyss ist es «völlig klar», dass dieser Vorschlag der Sozialpartner «schlechter ist, als wenn man nichts machen würde». Der Vorschlag enthält zwar die Senkung des gesetzlichen Mindestumwandlungssatzes zur Berechnung der Jahresrente von 6,8 auf 6,0 Prozent Dieser Satz ist laut Wyss viel zu hoch, aber die meisten Kassen könnten damit leben. (…)
Wyss ist gegen das Nichtstun. Aber bei Pensionskassen mit wenig überobligatorischem Kapital wäre es laut dem Experten einfacher und billiger, die Lohnbeiträge zur Finanzierung des überrissenen gesetzlichen Umwandlungssatzes zu erhöhen, als den «extrem teuren und gegenüber den Jungen unfairen» Vorschlag der Sozialpartner umzusetzen. Zudem werde mit der Abkehr vom Kapitaldeckungsverfahren das Vertrauen ins Prinzip, wonach in der zweiten Säule jeder für sich selber spare, weiter untergraben. Bei künftigen Senkungen des gesetzlichen Umwandlungssatzes sei überdies eine weitere Abkehr vom Kapitaldeckungsverfahren vorgespurt.
Dass die Gewerkschaften hinter dem Reformvorschlag stehen, ist schnell erklärt. Jede Aushöhlung des Prinzips, für sich selbst zu sparen, zugunsten einer noch stärkeren versteckten Umverteilung von Reich zu Arm und von Jung zu Alt ist aus Gewerkschaftssicht eine gute Sache. Die grosse Frage ist aber, weshalb der Arbeitgeberverband dem Vorschlag zugestimmt hat.
Der Dealmaker von der CVP
Der Blick befasst sich mit CVP-Ständerat Konrad Graber, laut Einschätzung der Zeitung “der vielleicht wichtigste politische Strippenzieher des Landes” und dessen Einschätzung der weiteren Entwicklung der Altersvorsorge.
Graber wirbt daher für einen verbindlichen politischen Masterplan über beide Pakete – AHV und Pensionskassen. Und er denkt noch weiter. Graber: «In dieser Gesamtschau könnte man sogar ein drittes und viertes Paket vorsehen.» Darin sieht der ausgebildete Mediator die politische Piste, um endlich eine ganz grosse Rentenreform zum Fliegen zu bringen: «In einem dritten Paket hätten Zusatzforderungen wie die Reform der Witwenrenten oder die Minderung der Heiratsstrafe Platz. Und es wäre möglich, in einem vierten Paket die politische Diskussion über ein höheres AHV-Alter in Aussicht zu stellen.» Ein solcher Masterplan würde garantieren, dass sämtliche Forderungen in den kommenden Jahren auf die politische Agenda kämen. So könne man Vertreter von extremen Positionen ins Boot holen.
Der CVP-Ständerat könnte sich zudem vorstellen, die jetzt ins Spiel gebrachten Steuererhöhungen zu staffeln. Denn sowohl bei der AHV-Reform als auch bei der Sanierung der Pensionskassen sind höhere Beiträge geplant. So geht es um eine Erhöhung der Mehrwertsteuer von bis zu 0,7 Prozent. Graber schlägt zum Beispiel zwei Schritte von je fünf Jahren bis 2030 vor. Nach einem ersten Schritt würde sich zeigen, wie stark die vom Bundesrat geplanten Anreize, die AHV später zu beziehen, funktionieren und Einsparungen ermöglichen.
Und wo sieht Graber die Fallstricke? «In Maximalforderungen: keine Steuererhöhungen, Verzicht auf AHV-Alter 65 bei Frauen oder Mehrwertsteuer-Erhöhungen, die über der psychologischen Grenze von einem Prozent liegen.» Aber es komme gut, wenn es kleine Pakete und einen grossen Plan gebe, so der 60-Jährige.
Selber will Graber im Herbst aus dem Ständerat abtreten, aber in Teilzeit über das AHV-Alter hinaus arbeiten.
Mythen und Realitäten
Michael Ferber geht in der NZZ diversen “Mythen” nach, die sich um die berufliche Vorsorge ranken. Dazu gehören: «In der beruflichen Vorsorge versickert Geld», «Der demografische Wandel ist kein Problem, da die Lebenserwartung nicht mehr steigt», «Man könnte die Probleme der Pensionskassen lösen, indem diese ihre Gelder besser und mit mehr Rendite anlegten», «Mehr zu sparen, ist keine Lösung», «Das, was ich einzahle, bekomme ich nie wieder», «Zu hohe Renten sind kein Problem, die Pensionskasse muss ja zahlen», «Nur grosse Pensionskassen sind effizient und effektiv».
Die Mythen sind fast alles steile Thesen, die in den letzten Monaten von Kritikern der 2. Säule in diversen Medien verbreitet wurden oder gängige Vorurteile in der Bevölkerung. Viel dran ist nicht. Was nicht heisst, dass die berufliche Vorsorge frei von Problemen wäre. Aber sie sind komplexer – und beunruhigender.
“Nach uns die Milliardenflut”
Fabian Schäfer analysiert in der NZZ messerscharf die schlimme Verfassung unserer Altersvorsorge und die untauglichen Reformprojekte. Auszüge:
- Es ist verblüffend. In der Politik scheinen wir bereit zu sein, Entscheide mitzutragen, die wir uns im Privaten nicht erlauben würden. Keinem Vater käme es in den Sinn, seiner Tochter mehr Geld abzunehmen, damit er sich länger ein arbeitsfreies Leben gönnen kann. Genau darauf läuft aber die Rentenpolitik der Schweiz hinaus, auch wenn das viele nicht wahrhaben wollen. Die Jüngeren sollen mehr bezahlen, damit die Älteren weiterhin spätestens mit 65 in Rente gehen können.
- In der Altersvorsorge geben die Apostel der Besitzstandwahrung den Ton an. Sie tun so, als könne es sich die Schweiz leisten, die enormen Lücken in der AHV und den Pensionskassen mit immer noch mehr Geld zuzuschütten – als liesse sich der demografische Wandel mit Milliarden aufhalten.
- Lediglich 1,4 [von 7] Milliarden Franken sind für das individuelle Sparen vorgesehen. Der grosse Rest fliesst in die sogenannte Umlagefinanzierung. Weniger vornehm ausgedrückt: Dieses Geld wird subito wieder ausgegeben und landet auf dem Konto der Rentnerinnen und Rentner.
- Die AHV wird mit dem Plan des Bundesrats nur bis 2030 gesichert. Danach öffnen sich neue Lücken, weil die Summe der jährlich ausbezahlten Renten weiterhin rapide steigt, von heute 44 auf 84 Milliarden Franken im Jahr 2045. Die Kinder von heute können sich auf weiter steigende Abgaben einstellen, die ihnen unter dem Titel eines «Generationenvertrags» abverlangt werden, den sie nie unterschrieben haben.
- Rational erklärbar ist das nicht. Die Argumente für Rentenalter 66 oder 67 sind so erdrückend, dieser Schritt ist so offenkundig logisch – dennoch schreckt die Politik davor zurück. Und zwar von links bis rechts.
- Wie kein anderer hätte es Berset in der Hand gehabt, die Bevölkerung sukzessive auf das Unausweichliche einzustimmen. Vielleicht nicht so brachial wie sein Vorvorgänger Pascal Couchepin, sondern vorsichtig und hartnäckig. Berset wäre dazu prädestiniert gewesen, als Sozialdemokrat und als populärer Magistrat mit einnehmender Autorität. Doch nach sieben Jahren im Departement ist davon nichts zu spüren. Die Hoffnungen, er als gemässigter SP-Vertreter werde einen Durchbruch beim Rentenalter einleiten, werden enttäuscht.
- Die Bevölkerungsgruppe «65+» wird laut den amtlichen Statistiken massiv wachsen: von heute 1,5 auf 2,7 Millionen Frauen und Männer im Jahr 2045. Das ist keine Schwarzmalerei, sondern eine ziemlich präzise Prognose, da alle diese Pensionierten in spe schon lange geboren sind. Niemand wird sagen können, man habe es nicht gewusst. Die Zahl der Rentner wird sehr viel stärker steigen als die Zahl der Erwerbstätigen.
Acht Antworten zur Altersvorsorge
Wie ist die Altersvorsorge in der Schweiz aufgebaut, und warum ist sie reformbedürftig? Frank Sieber gibt in der NZZ eine knappe Übersicht zum Zustand des Dreisäulensystems.
Bigler: Umverteilung ist systemwidrig
Der Gewerbeverband hat sich quergelegt und trägt den “historischen Kompromiss” zur BVG-Reform von Arbeitgeberverband und Gewerkschaften nicht mit. Im NZZ-Interview legt Direktor Hans-Ulrich Bigler seine Gründe dar. Auszüge:
Herr Bigler, Sie werfen dem Arbeitgeberverband und den Gewerkschaften Geheimabsprachen vor. Was ist passiert?
Der Arbeitgeberverband und die Gewerkschaften haben ihre Eckwerte definiert, ohne den Gewerbeverband darüber zu informieren. Wir wurden bei der Lancierung des Prozesses mit Bundesrat Berset vor ein Fait accompli gestellt. Die Zugeständnisse an die Gewerkschaften, um das Niveau der Renten halten zu können, waren bereits eingebaut.
Sie sprechen damit vor allem den Rentenzuschlag an, der pro Kopf als Fixbetrag ausbezahlt und über einen Lohnbeitrag von 0,5 Prozent finanziert wird. Was stört Sie daran?
Die zweite Säule sieht keine Umverteilung vor. Eine solche jetzt einzuführen, halte ich für absolut systemwidrig. Ein Lohnbeitrag von 0,5 Prozent ist für viele Betriebe eine Belastung. Die Maschinenindustrie etwa, die sich eben erst vom Franken-Schock erholt hat, kennt gerade in den KMU immer noch sehr schmale Margen. Wenn die Lohnkosten zusätzlich erhöht werden, wird es für sie schwierig, notwendige Investitionen zu tätigen und im internationalen Markt zu bestehen. Die Betriebe müssen ja bereits die Mehrbelastung für die Finanzierung der Steuerreform und die AHV-Finanzierung mittragen. Das sind weitere 0,3 Prozentpunkte für die AHV-Beiträge.
Sie malen bereits das Gespenst einer Volksrente oder einer Einheitskasse an die Wand. Wegen einer einmaligen Senkung des Umwandlungssatzes droht doch noch keine Volksrente.
Sind Sie sicher? Es ist ja jetzt schon absehbar, dass die Finanzierung nur ein paar Jahre lang gesichert ist und dann der Umwandlungssatz erneut gesenkt werden muss. Da der Rentenzuschlag bis dann im Gesetz verankert sein soll, würden die Gewerkschaften bei jeder Reform erneut an dieser Schraube drehen, und das Tauziehen begänne von neuem. Mit diesem neuen Umverteilungsprinzip wird die Türe zur Volksrente, wie die Linke sie fordert, geöffnet.
Arbeitgeber: “BR steht hinter Sozialpartner-Kompromiss”
Die Arbeitgeber melden auf ihrer Website erfreut, dass Bundesrat Berset erfreut ist über den sog. Kompromiss. War auch nicht anders zu erwarten. Also Freude herrscht allerorten, oder wenigstens fast. In der Mitteilung heisst es:
«Ich nehme den Vorschlag der Sozialpartner erfreut zur Kenntnis», sagte Bundesrat Berset vor den Medien. Er meint damit den Sozialpartnerkompromiss der drei nationalen Dachorganisationen Schweizerischer Arbeitgeberverband (SAV), Travail.Suisse und Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) zur Modernisierung der beruflichen Vorsorge (BVG).
Der Bundesrat will laut Bundesrat Berset so schnell wie möglich mit der Umsetzung beginnen. Die Vernehmlassungsvorlage soll im November 2019 vorliegen, damit die Botschaft möglichst bald im 2020 ans Parlament überwiesen werden kann. Die Arbeitgeber unterstützen Bundesrat und Parlament, den demografischen Herausforderungen der beruflichen Vorsorge möglichst rasch mit ausgewogenen Massnahmen entgegen zu treten.
Für den SAV sind das positive Zeichen. «Es freut uns, dass der Bundesrat unsere Arbeit würdigt», sagt Martin Kaiser, SAV-Ressortleiter Sozialpolitik und Sozialversicherungen. Die Vernehmlassung soll laut Bundesrat vollständig auf dem ausgearbeiteten Kompromiss basieren. Auf Nachfrage eines Journalisten zum Alternativvorschlag des Schweizerischen Gewerbeverbandes (sgv) hielt Bundesrat Berset fest, dass mit Ausnahme der Übergangsgeneration von 10 Jahren das Leistungsniveau für die übrigen BVG-Versicherten «absolut nicht gewährleistet» werde.
Starkes Wachstum der Ausgaben für die soziale Sicherheit
Die Ausgaben für die soziale Sicherheit nehmen weiter zu und beliefen sich 2017 auf 175 Milliarden Franken bzw. 26,1% des BIP. Kostentreiber sind dabei vor allem die Risiken Alter und Krankheit. 2017 entfielen auf diese beiden Bereiche 42,4% bzw. 31,7% der gesamten Sozialausgaben. Bei den Ausgaben für die Arbeitslosigkeit lässt sich hingegen trotz der zunehmenden Anzahl Erwerbsloser gemäss ILO kein Aufwärtstrend erkennen.
Diese Entwicklungen gehen mit einem demografischen Wachstum einher. Die Einwohnerzahl der Schweiz ist von 1996 bis 2017 um 19,8% auf 8,5 Millionen gestiegen. Die Zahl der älteren Menschen steigt stetig, wobei die Alterung der Bevölkerung durch die Zunahme der mehrheitlich jüngeren ausländischen Wohnbevölkerung verlangsamt wird. 2017 kamen bei den Schweizerinnen und Schweizern 37 ältere Menschen (ab 65 Jahren) auf 100 Personen im erwerbsfähigen Alter (20 bis 64 Jahre). In der ausländischen Bevölkerung entsprach dieses Verhältnis 11 zu 100.
Das Einkommen, das den Personen für den Konsum und zum Sparen zur Verfügung steht (verfügbares Einkommen), stagniert seit 2014. 2016 belief es sich auf monatlich 4121 Franken pro Person.
Stéphane Rossini neuer BSV-Direktor
Der Bundesrat hat den ehemaligen SP-Nationalrat Stéphane Rossini (55) zum neuen Direktor des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV) ernannt. Er tritt am 1. Dezember 2019 die Nachfolge von Jürg Brechbühl an.
Rossini arbeitet als selbständig erwerbender Berater für öffentliche, soziale und gesundheitspolitische Fragen. Der 55-jährige Walliser unterrichtet zudem an den Universitäten in Genf, Neuchâtel und Lausanne in den Studienrichtungen Public Administration, Sozialwissenschaften und Gesundheitsmanagement. Er verfügt über ein Lizenziat in Politikwissenschaft und ein Doktorat in Sozialwissenschaften der Universität Lausanne.
Zurzeit präsidiert Stéphane Rossini das Schweizerische Heilmittelinstitut (Swissmedic) und die Eidgenössische Kommission für die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung. Diese Funktionen wird er mit Amtsantritt als Direktor des BSV auf Ende November aufgeben. Das Eidgenössische Departement des Innern wird das Präsidium des Institutsrats von Swissmedic zur Neubesetzung ausschreiben.
Stéphane Rossini war zwischen 1999 und 2015 Mitglied des Nationalrats und sass unter anderem in der Geschäftsprüfungskommission und in der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit. 2015 amtete er als Nationalratspräsident.
Stéphane Rossini ist in Politik, Wissenschaft und Verwaltung gut vernetzt und verfügt über Kenntnisse der Themen des BSV. Er tritt sein Amt auf Anfang Dezember 2019 an. Er löst Jürg Brechbühl ab, der im Januar seinen Rücktritt vom Posten des Direktors BSV auf Ende Jahr angekündigt hatte.
Linke Kritik an AHV-Reform des BR
SP und Gewerkschaftsbund haben offenbar so wenig Freude an den Plänen des Bundesrates zur Neuauflage der AHV-Reform wie die Arbeitgeber, allerdings aus entgegengesetzten Gründen. Die Erhöhung des Frauenrentenalters 65 wird als unakzeptabel bezeichnet. Die SP schreibt in ihrer Stellungnahme:
Der bürgerliche Bundesrat ist offenbar taub für die Forderungen der Strasse: Knapp drei Wochen nach dem Frauenstreik will die rechte Mehrheit im Bundesrat das Rentenalter der Frauen auf 65 Jahre anheben. Frauen verdienen noch immer weniger als Männer. Sie haben deswegen auch deutlich tiefere Renten. Dass die Frauen jetzt auch noch die Kosten der AHV-Reform alleine tragen sollen, ist inakzeptabel. Da die vorgesehenen Ausgleichsmassnahmen bei weitem nicht genügen, lehnt die SP die AHV-Reform des Bundesrats in dieser Form ab.
«Frauen werden bei den Löhnen diskriminiert, obwohl der Grundsatz ‚gleicher Lohn für gleiche Arbeit‘ seit fast 40 Jahren in der Verfassung verankert ist. Ihnen jetzt auch noch die Renten zu kürzen, wäre ein unglaublicher Affront», sagt SP-Nationalrätin Barbara Gysi. «Mit einer Jahresrente weniger würden die Frauen bis 2030 insgesamt rund 10 Milliarden Franken verlieren. Gleichzeitig decken die vorgesehenen Kompensationsmassnahmen nur 30 Prozent dieser Verluste, das ist zu wenig.» Anstatt die Leistungen zu kürzen, muss bei der AHV-Reform auf der Finanzierungsseite angesetzt werden. (…)
Bereits dreimal ist der Bundesrat mit einem AHV-Revisionsentwurf, der das Rentenalter 65 für Frauen forderte, gescheitert – zweimal am Stimmvolk, einmal im Parlament. Dass er in der AHV 21 die Erhöhung erneut vorschlägt, ist nicht nur ein politischer Fehlentscheid, sondern auch eine Missachtung des Willens der Bevölkerung.
Gleich tönt es beim Gewerkschaftsbund:
Anstatt sich der realen Problematik der ungenügenden Renten anzunehmen, setzt er weiterhin auf eine Erhöhung des Frauenrentenalters. Beides ist aus Sicht des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes inakzeptabel und gefährdet die Arbeit an der Reform ohne Not. Die Delegierten des SGB haben es an der letzten Delegiertenversammlung Ende Mai wiederholt und sich klar gegen die Erhöhung des Frauenrentenalters ausgesprochen. (…)
Für den Schweizerischen Gewerkschaftsbund ist klar: erstens bleibt genug Zeit für eine AHV-Reform im Interesse der breiten Bevölkerung. Die immer reicher werdende Schweiz kann und muss sich eine gute und solide finanzierte Altersvorsorge leisten. Das ist nicht nur der Verfassungsauftrag in Sachen Altersvorsorge. Ein würdiges Leben im Alter ist auch eine Frage des Respekts für die betroffenen Arbeiternehmerinnen und Arbeitnehmer.
AHV-Reform 21: Bundesrat definiert Massnahmen
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 3. Juli 2019 bestimmt, welche Massnahmen die Reform AHV 21 enthalten soll. Damit will er das Rentenniveau halten, die Finanzen der AHV bis 2030 sichern, das Rentenalter flexibilisieren und Anreize für eine längere Erwerbstätigkeit setzen. Der Bundesrat hat das Eidgenössische Departement des Innern beauftragt, ihm bis Ende August Botschaft und Gesetzesentwurf für die Reform AHV 21 vorzulegen. Die Botschaft zur Stabilisierung der AHV (AHV 21) soll die folgenden Massnahmen enthalten:
– Das Referenzalter der Frauen in der AHV wird ab dem Folgejahr nach Inkrafttreten der Vorlage schrittweise um 3 Monate pro Jahr von 64 auf 65 Jahre erhöht;
– Die Erhöhung des Referenzalters der Frauen wird für eine Dauer von 9 Jahren von Ausgleichsmassnahmen im Umfang von 700 Millionen Franken begleitet: Beim vorzeitigen Rentenbezug werden tiefere Kürzungssätze angewendet, und für Frauen mit tiefem bis mittlerem Einkommen, die ihre Rente ab 65 beziehen, wird die AHV-Rente erhöht.
– Der Zeitpunkt des AHV-Rentenbezugs kann zwischen 62 und 70 Jahren frei gewählt werden.
– Die AHV-Rente kann teilweise vorbezogen oder aufgeschoben werden;
– Die Harmonisierung des Referenzalters bei 65 Jahren und das Recht auf Vorbezug und Aufschub sowie auf Teilbezug der Altersrente gilt auch in der beruflichen Vorsorge;
– Die Weiterführung der Erwerbstätigkeit über das Referenzalter hinaus wird mit Anreizen gefördert:
- Der Freibetrag für erwerbstätige Rentnerinnen und Rentner (aktuell: 1400 Franken pro Monat) wird beibehalten;
- Die AHV-Beiträge, die nach dem Referenzalter bezahlt wurden, können zu einer höheren AHV-Rente führen;
- Die gesamte Altersleistung der beruflichen Vorsorge kann bis 70 aufgeschoben werden, auch nach einer Lohnreduktion;
– Die Mehrwertsteuer wird für die AHV um maximal 0,7 Prozentpunkte angehoben.
Die AHV hat zum Ziel, dass die ganze Bevölkerung vor existenzieller Not im Alter geschützt ist. Darum müssen die heutigen und künftigen Renten gesichert werden. Mit der Reform AHV 21 kann die Rechnung der AHV um rund 2,8 Milliarden Franken (im Jahr 2030) entlastet werden. Damit werden die Finanzen der AHV bis im Jahr 2030 stabilisiert.
Arbeitgeber: Kritik an AHV-Reform des BR
Der Arbeitgeberverband hat umgehend die vom Bundesrat vorgesehenen Massnahmen für die AHV-Reform 21 kritisiert. Er schreibt in einer Stellungnahme:
Anstatt mit einer einnahmen- und ausgabenseitig ausgewogenen ersten verdaubaren Revision die AHV-Renten bis Mitte der 2020er-Jahre zu sichern, will der Bundesrat einmal mehr auf eine überwiegend einnahmeseitige Lösung setzen. Bereits mit der Abstimmung zur Steuer-AHV-Vorlage vom 19. Mai 2019 wurden 0,3 zusätzliche Lohnprozente zugunsten der AHV beschlossen. Mit der AHV21 will der Bund wieder in erster Linie den Hebel der Zusatzfinanzierung betätigen. Mit der vorgeschlagenen Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,7 Prozentpunkte werden die Bürger erneut massiv zur Kasse gebeten. Dabei hat die Belastung der Bürger und Wirtschaft durch Zwangsabgaben in der Schweiz praktisch europäische Spitzenwerte erreicht.
Damit die Renten für die nächsten Jahre gesichert sind, braucht es allerdings bereits in der zweiten Hälfte der 2020er-Jahre eine nächste Reform. Denn auch mit der vorgeschlagenen AHV21 schreibt die erste Säule dann erneut rote Zahlen. Angesichts der alternden Bevölkerung, die länger Renten bezieht, kommen wir dann nicht mehr um eine allgemeine, schrittweise Rentenaltererhöhung herum.
In Anbetracht des steigenden Fachkräftebedarfs muss der Bundesrat die Vorlage zudem um eine gezielte Anreizmassnahme für den freiwilligen längeren Verbleib im Arbeitsmarkt anreichern. Die Arbeitgeber fordern die längst fällige Erhöhung des seit über zwei Jahrzehnten nicht mehr der allgemeinen Kostenentwicklung angepassten Freibetrags für erwerbstätige AHV-Bezüger von 1400 Franken auf 2000 Franken pro Monat.
Die Praxis zeigt, dass der Freibetrag in der persönlichen Beurteilung von Menschen im AHV-Alter, ob und in welchem Umfang sie weiterarbeiten wollen, eine entscheidende Rolle spielt. Der Bund setzt in seinem Vorschlag nicht nur keine wirksamen neuen Anreize für die Förderung der freiwilligen Weiterarbeit nach Erreichen des Rentenalters, sondern will sogar den Vorbezug der AHV attraktiver machen (siehe Tabelle).





