“So bitte nicht”
Michael Ferber hat für die NZZ Christoph Ryter, Direktor der Migros-Pensionskasse und Vizepräsident des ASIP, interviewt. Zur Sprache kommen das exzellente Anlagejahr 2019, die Leistungsentwicklung bei den Pensionskassen und die BVG-Revision. Auszüge:
AHV und Pensionskasse sollen zusammen 60% des letzten Einkommens nach der Pensionierung decken. Laut einer Studie des Finanzdienstleisters VZ Vermögenszentrum kommt jemand mit einem Einkommen von 100 000 Fr. heute noch auf knapp 55% seines letzten Lohns vor der Pensionierung. Im Jahr 2002 seien es noch rund 62% gewesen. Wird dieser Wert in Zukunft noch weiter sinken?
Ursprünglich ist man von der goldenen Regel ausgegangen: dass die Entwicklung bei den Löhnen identisch ist mit der bei der Verzinsung der Altersguthaben. In der Praxis war es aber so, dass die kapitalgedeckte zweite Säule mehr geleistet hat als erwartet. Die Versicherten haben von einem Realzins profitiert, denn die Verzinsung der Altersguthaben war höher als die durchschnittliche Entwicklung der Löhne. Eigentlich stehen Personen, die in einer BVG-Minimalkasse versichert sind, heute in ihrem Ansparprozess besser da, als dies ursprünglich erwartet worden war. Das ist ein Grund dafür, dass eine etwas stärkere Senkung der Umwandlungssätze verkraftet werden kann.
Aber was ist mit den jungen Menschen und jenen mittleren Alters?
Die Frage ist, ob es auch in der Zukunft möglich ist, eine solche Realverzinsung hinzubekommen oder nicht. Das ist ein wichtiger Punkt bei den Plänen für eine BVG-Reform. Der Vorschlag der beteiligten Sozialpartner, den der Bundesrat übernommen hat, sieht einen zeitlich unlimitierten Rentenzuschlag für alle vor. Alle Versicherten, also auch solche, die von einer Senkung des BVG-Mindestumwandlungssatzes nicht betroffen sind, sollen mehr Leistung erhalten. Das macht diesen Vorschlag extrem teuer. Da ist der Vorschlag des Pensionskassenverbands Asip mit einer Übergangsfrist von zehn Jahren für die kurz vor der Pension stehenden Personen sicher besser. Mit der Annahme einer Realverzinsung in den kommenden Jahren können so im BVG die ursprünglich vorgesehenen Leistungen erreicht werden. Trotz den negativen Zinsen sind die erwarteten Renditen der Pensionskassen bei einer durchschnittlichen Anlagestrategie immer noch im positiven Bereich und immer noch höher als das durchschnittliche Lohnwachstum. Das Kapitaldeckungsverfahren lohnt sich also immer noch, selbst in dieser Niedrigzinsphase. Aber es ist sonnenklar: Wir können nicht zaubern! Man kann nur das an Leistungen ausschütten, was in Form von Beiträgen und Kapitalerträgen langfristig hereinkommt.
Teure Unterdeckung der öffentlichen Kassen
Jérôme Cosandey und Mario Bonato von Avenir Suisse befassen sich mit dem traurigen Kapitel der unterfinanzierten Kassen von Kantonen und Gemeinden.
Die Strukturreform hat vieles in Bewegung gebracht. Teilweise wurden massive Eingriffe ausgelöst. Der Einschuss in die Pensionskassen des Bundes war nur ein Beispiel. Einige Kassen führten Rentenkürzungen durch, erhöhten das reglementarische Rentenalter oder die Lohnbeiträge. Doch was sind die Auswirkungen dieser Massnahmen auf den Zustand der öffentlichen Pensionskassen?
Für eine Vollkapitalisierung fehlten 2011 allein den kantonalen Pensionskassen rund 30 Mrd. Franken – wahrlich ein Zeichen für die damalige Notwendigkeit einer Strukturreform. Zudem «schönten» einige Kantone ihren Kapitalbedarf mit unrealistisch hohen technischen Zinssätzen (diese werden zur Berechnung des heutigen Werts der zukünftigen Zahlungsverpflichtungen herangezogen). Korrigiert um diesen Effekt, fehlten sogar 36,1 Mrd. Franken. Die Wahl der Option «Teilkapitalisierung» – vorwiegend durch die Pensionskassen der Westschweizer Kantone – senkte den Kapitalbedarf 2012 auf 17,4 Mrd. Franken. Der Hauptanteil (10,9 Mrd. Fr.) entfiel dabei immer noch auf die teilkapitalisierten Pensionskassen, obwohl diese ja bloss noch an einem Deckungsgrad von 80 Prozent gemessen wurden.
UBS: “Was bewegt die PK-Welt 2020?”
Die UBS hat ein ein Gespräch mit Patrick Müller, Head Institutional Clients, Vorsorgeexpertin Veronica Weisser und UBS-Chefökonom Daniel Kalt auf ihrer Website aufgeschaltet. Auszüge:
Patrick O. Müller: Bei unseren Kunden sind Anleihen nach wie vor die beliebteste Anlageklasse, mit einem Anteil an der Gesamtallokation von 35 Prozent. Der Anteil der Aktien ist seit 2009 nur um 3 Prozentpunkte auf etwa 29 Prozent gestiegen. Das kann bei einzelnen Kassen natürlich anders aussehen, aber das Gesamtsystem reagiert sehr träge auf Veränderungen.
Veronica Weisser: Die Gewinner im bisherigen Verschiebungsprozess waren Immobilien und alternative Anlagen wie Private Equity, Hedge Funds und Rohstoffe. Der Anteil der Immobilien an der Gesamtallokation beträgt nun rund 20,5 Prozent – beim Tiefststand im Jahr 2010 waren es nur 16,5 Prozent.
Bleiben Immobilien ein wichtiges Thema oder ist das Potenzial ausgereizt?
Daniel Kalt: Auf dem Schweizer Immobilienmarkt darf man nicht mehr mit grossen Kapitalwertsteigerungen rechnen. Wir kommen nun in eine Phase, wo der Anlagenotstand die Leerstände nach oben drückt. Dadurch nimmt der Druck auf die Mietpreise zu. Die Zitrone ist ausgepresst, zumindest in der Peripherie.
CVP: Rentenzuschlag mit SNB-Mitteln
Der Tages-Anzeiger berichtet über den Entscheid der CVP-Bundeshausfraktion, die Vernehmlassungsvorlage des Bundesrates zur BVG-Reform abzulehnen.
Die Rentenreform des Bundesrates liegt schon länger in der Agonie. Jetzt versetzt die CVP dem Sanierungsplan für die Pensionskasse den Todesstoss. Die Bundeshausfraktion der Partei hat beschlossen, den Kernpunkt der Vorlage und damit faktisch das ganze Projekt abzulehnen.
Das Projekt hat damit in einer zukünftigen Abstimmung im Parlament keine Mehrheit mehr. FDP und SVP haben schon länger signalisiert, dass sie ebenfalls wegen der Lohnprozente nicht mitmachen werden. Damit bleiben nur noch die Stimmen der SP und der Grünen. Und das reicht nicht. Die Reform, die einst von Arbeitgebern und Gewerkschaften gemeinsam entwickelt wurde und als grosser Kompromiss galt, hat nun selbst die Unterstützung der Mitte verloren. Sie ist damit tot.
Die CVP will indes nicht als Verhinderer einer Rentenreform dastehen. Sie schlägt deshalb gleichzeitig Alternativen zur Finanzierung vor – und die sind brisant. Statt Lohnprozente sollen Reserven des Bundes und der Nationalbank herangezogen werden.
Berset versagt, gut für die SP
Michael Schoenenberger listet in der NZZ die nicht existierende Erfolgsgeschichte des Sozialministers auf. Und befürchtet, am Ende könnte sich das als Erfolg für die Sozialisten erweisen. Auszüge aus dem Kommentar:
Es war ein Dogma. Und es ist ein Dogma geblieben bis heute: Nur ein Sozialdemokrat kann die «sozialen Dossiers» reformieren. Nur ein Sozialdemokrat überzeugt seine eigenen Leute. Nur ein Linker in der Verantwortung, so die Bürgerlichen, ist ein «guter Linker» – einer, der unideologisch und sachorientiert die notwendigen Reformen durchsetzt. Zum Beispiel in der Altersvorsorge, im Gesundheitswesen.
Heute ist das Dogma widerlegt: Auch ein Linker kann die Sozialwerke nicht reformieren. Berset ist gescheitert. Von Beginn an beging er zu viele Fehler. Zunächst baute er das Bundesamt für Sozialversicherungen um. Anstatt Leute ins Boot zu holen, die ihm widersprachen, setzte er auf Gleichstrom: Schlüsselstellen wurden mit Linken besetzt, Kritiker suchten das Weite. Bald sprach man nicht mehr vom Bundesamt für Sozialversicherungen, sondern von der «roten Kapelle».
Die dramatischen Fakten. Die gesamte Altersvorsorge ist in Schieflage. In der AHV türmen sich die Milliardendefizite. Bis 2030 klafft eine Finanzierungslücke von 26 Milliarden Franken – notabene trotz den jährlichen 2 Milliarden (!), die dank dem Volks-Ja zur Staf-Vorlage zusätzlich in die AHV fliessen. Die berufliche Vorsorge ist eine einzige grosse Baustelle. Die wichtigsten Parameter sind noch immer politisch bestimmt. Weil aber die Politik handlungsunfähig ist, bleiben die Parameter falsch eingestellt.
Die PKs als Mieterschreck
pw. Beat Metzler breitet im Tages-Anzeiger seine Meinung zur Rolle der Pensionskassen auf dem Wohnungsmarkt aus. Keine Überraschung: sie kommen nicht besonders gut weg. Metzler hält nichts vom Markt und von Renditen. Und der Leser erfährt eine neue Definition von Umverteilung. Die ist doch eigentlich gut, aber dann offenbar auch wieder nicht. Besser scheinen Planung, Zuordnung von Wohnungen, sonst herrscht Chaos. Unter dem Strich ist der Artikel ein Plädoyer für die Genossenschaftsinitiative. Auszüge:
Pensionskassen befürchten, dass ihnen wegen der Genossenschaftsinitiative das Mietgeschäft wegbricht. Würden Genossenschaften beim Landverkauf bevorzugt, schade das den Altersvorsorgern. Ihnen würde es schwerer fallen, gute Grundstücke zu erhalten. Dies schmälere die Anlageerträge. In der Rentenlogik ergibt dieser Einwand komplett Sinn. Von irgendwo muss die Rendite kommen.
Aus Sicht der Mieterinnen überzeugt das Argument weniger. Wohl die wenigsten haben sich eine Pensionskasse als Vermieterin ausgesucht. Vielleicht hätten sie lieber eine günstigere Wohnung gehabt als jene der Pensionskasse. Aber sie fanden nichts Besseres an vergleichbarer Lage.
Rekordjahr für compenswiss
compenswiss (Ausgleichsfonds AHV/IV/EO) hat das Anlagejahr 2019 mit einem Rekordergebnis abgeschlossen. Die Nettorendite beträgt 10.22 %. Insgesamt erreichte das Vermögen 36.4 Milliarden Franken gegenüber 34.3 Milliarden Franken Ende 2018. Im Mai 2019 haben die Schweizer Stimmberechtigten das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) angenommen. Der positive Ausgang verschafft dem AHV-Fonds etwas Luft. Die zusätzliche Finanzierung von rund 2 Milliarden Franken pro Jahr ab 2020 wird die Lücke zwischen Ausgaben und Einnahmen während ungefähr 4 Jahren schliessen.
Konrad: “Reform ohne Giesskanne”
Hanspeter Konrad, Direktor des ASIP, macht sich in der Handelszeitung für das Reformmodell seines Verbands stark:
Einmal mehr stehen wir am Anfang einer politischen Auseinandersetzung rund um die Reform der beruflichen Vorsorge. Bereits jetzt wird mit selten harten Bandagen gekämpft. Die Pensionskassen vertreten den Standpunkt, dass die Lösung fair und einfach umsetzbar sein muss, dass sie keine unnötigen Kosten verursachen darf und dass Rentensenkungen verhindert werden müssen. Insbesondere soll die Reform auch die bereits vorweggenommenen Korrekturmassnahmen der meisten Pensionskassen fair berücksichtigen.
In diesem Sinn hat der Asip bereits im Mai 2019 einen Vorschlag veröffentlicht. Dieser sieht eine Senkung des BVG-Mindestumwandlungssatzes von 6,8 auf 5,8 Prozent vor, den Beginn des Alterssparens mit 20 statt 25 Jahren sowie eine leichte Senkung des Koordinationsabzuges, was tiefere Löhne besserstellt. Zudem sollen die Altersgutschriften abgeflacht werden.
“Ruth Humbel greift Arbeitgeberverband an”
Die Aargauer Zeitung schreibt: “Neue Präsidentin der Sozialkommission gibt Kompromiss von Gewerkschaften und Arbeitgebern geringe Chancen.”
«Wenn am Ende nur die Gewerkschaften, die linken Parteien und die Spitze des Arbeitgeberverbandes dahinter stehen, hat der Vorschlag keine Chance», sagt die Aargauer CVP-Nationalrätin Ruth Humbel. Der Arbeitgeberverband habe im vergangenen Sommer offenbar einer Lösung zugestimmt, die von den eigenen Mitgliederverbänden nicht mitgetragen werde.
«Detailhandel, Baumeister, Banken, die Pharma – alle haben sich abgewendet und schlagen ein eigenes Modell vor. Wer steht eigentlich noch hinter dem Kompromiss?»
Humbel ist nicht gut zu sprechen auf den Arbeitgeberverband. Sie sagt, dieselben Verbandsexponenten, die bei der Volksabstimmung zur Altersvorsorge 2020 vor drei Jahren eine Erhöhung der AHV-Rente um monatlich 70 Franken «mit unglaublicher Vehemenz» bekämpft hätten, forderten nun im Rahmen des sozialpartnerschaftlichen Kompromisses einen umlagefinanzierten 200-Franken-Zuschlag in der zweiten Säule. Das sei «unglaubwürdig und irritierend». (…)
Millionen-Busse für PK-Chef
Der angeklagte ehemalige Chef einer Pensionskasse habe mit überteuerten Liegenschaftskäufen die Kasse geschädigt, befand das bernische Verwaltungsgericht. Es hat ihn deshalb zur Zahlung von 9,3 Millionen Franken Schadenersatz verurteilt.
Das Verwaltungsgericht hatte zu beurteilen, ob der Mann in seiner Funktion als Geschäftsführer und Mitglied der Anlagekommission einer Pensionskasse gegen die gesetzlichen und reglementarischen Vorgaben verstossen hatte. Dies sah das Verwaltungsgericht in seinem gestern veröffentlichten Urteil als gegeben. Das Sozialversicherungsrecht nimmt Pensionskassenverantwortliche streng in die Pflicht. Für eine Verurteilung reicht ein mit überwiegender Wahrscheinlichkeit erwiesener Tatbestand. Und die Chefs haften für jedes Verschulden, auch wenn es nur durch leichte Fahrlässigkeit verursacht wurde.
Wählt den “vernünftigen Mittelweg”
GastroSuisse hat in einer Mitteilung verkündete, bei der BVG-Revision dem “vernünftigen Mittelweg” zu folgen, also jener leicht abgeänderten Fassung des ASIP-Modells. Das ist deshalb von Bedeutung, weil deren Sammelstiftung GastroSocial nicht zu den sog. “reichen Pensionskassen” gehört, welche sich der in der Bundesratslösung geforderten Solidarität entziehen wollen, wie der Arbeitgeberverband argwöhnt. In der Mitteilung heisst es:
Der Vorstand von GastroSuisse hat eine Position zur BVG-Reform gefasst und sich dabei für den vernünftigen «Mittelweg» entschieden. «Der ‹Mittelweg› ist eine mehrheitsfähige Alternative und trägt allen Reformzielen Rechnung. Verglichen mit dem Sozialpartner-Modell und dem Vorschlag des Gewerbeverbands ist er für das Gastgewerbe klar die beste Option», sagt Casimir Platzer, Präsident von GastroSuisse und Hotelier in Kandersteg. (…)
Der Vorschlag der Sozialpartner sieht einen lebenslangen Rentenzuschlag nach dem Giesskannenprinzip vor. Dieser soll mittels zusätzlichen Lohnbeiträgen finanziert werden.Damit würde das Sozialpartner-Modell eine systemfremde Umverteilung in der beruflichen Vorsorge einführen und das bewährte 3-Säulen-Prinzip in Frage stellen. «Die Gewerkschaften haben dem Modell der Sozialpartnerihren Stempel aufgedrückt. Jedoch ist der geplante Rentenzuschlag mit dem Kapitaldeckungsverfahren nicht vereinbar und schwächt die zweite Säule erheblich.”
Der ‹Mittelweg›verzichtet auf eine dauerhafte Umverteilung in der beruflichen Vorsorge und wahrt das 3-Säulen-Prinzip», betont Casimir Platzer. Zudem führt das Modell der Sozialpartner zu grossen Mehrkosten für das Gastgewerbe. Gemäss Berechnungen von GastroSocial, der Pensionskasse von GastroSuisse, müsste die Branche jährliche Mehrkosten von 172 Millionen Franken tragen. Im Vergleich dazu kostet der «Mittelweg» mit 98 Millionen Franken nur etwa die Hälfte. Casimir Platzer ergänzt: «Beim Mittelweg würde der Sparprozess bereits ab dem 20. Altersjahr starten. Dadurch können die Renten der zukünftigen Generationen ohne teure Rentenzuschläge gesichert werden.
Strahm hat die Lösung
Ex-Preisüberwacher Strahm führt einen epischen Kampf gegen die Kosten in der 2. Säule, vielleicht gegen die 2. Säule generell. Nachdem geraume Zeit nichts mehr von ihm zu hören war, hat er sich jetzt wieder gemeldet. Er fordert eine Rangliste der Kassen nach Höhe ihrer Kosten. Andreas Valda schreibt in der Handelszeitung:
Strahms Ärger entspringt einer neuen Kostenstudie. Sie ist Mitte Dezember von der Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge publiziert worden und war als Update der 2011er-Studie gedacht. Die Mitteilung trug den verharmlosenden Titel «Weisungen bringen gewünschten Transparenzschub». Erarbeitet hat sie der Gleiche wie 2011: Pensionskassenberater Ueli Mettler von C-Alm.
Die wichtigste Erkenntnis? Die Durchschnittskosten der Vermögensverwaltung sinken kaum, und dies, obwohl die Oberaufsichtskommission die Pensionskassen seit 2014 zwingt, alle Kosten transparent zu machen. Im Zeitraum 2014 bis 2017 betrugen sie in Schnitt 0,5 Prozent. Summiert sind dies jährlich rund 5 Milliarden Franken. Sie schwanken von Kasse zu Kasse zwischen 0,2 und 1 Prozent des Kapitals. Ein Beispiel: Wer ein Pensionskapital von 100’000 Franken hat, dem zieht die Kasse jährlich 200 bis 1000 Franken für die Vermögensverwaltung ab, im Schnitt 500 Franken.
CPEG réclame 20 millions de la SIB
Dans le cadre de la vaste recapitalisation de la Caisse de pension de l’Etat de Genève (CPEG), le canton demande à l’Institut suisse de bioinformatique (SIB), affilié à la caisse, de verser 20 millions de francs. Le SIB, dans l’incapacité de payer ce montant, a porté l’affaire devant le Tribunal fédéral ce lundi 3 février. Il alerte sur une situation «kafkaïenne» qui pourrait entraîner sa faillite.
Volkes Stimme
Eine Pensionskasse plant die Sanierung einer Liegenschaft und kündigt den Mietern. Wie der Blick schreibt, die “Community ist empört”.
Die Bewohner der Liegenschaft Brunnmattstrasse 18-18b/20-20a in Kriens LU stehen vor einem Scherbenhaufen. Die Pöstlerin klingelt am letzten Donnerstag bei jeder der insgesamt 97 Wohnungen und bringt die eingeschriebene Kündigung. Ohne Vorwarnung.
Es fliessen Tränen im Treppenhaus. Die 40 Jahre alten Wohnblöcke sollen total saniert werden, alle Mieter müssen bis Ende Juni raus. Sie sind verzweifelt, empört und wütend.
Die Community hat grosses Verständnis. Marcelo aus Huttwil BE gibt den Betroffenen Recht: «Es geht nur noch um die Rendite. Das ist eine Sauerei von der Pensionskasse!»
FDP gegen Rentenzuschlag
Im bürgerlichen Lager wächst der Widerstand gegen die laufende Reform der zweiten Säule. Die FDP-Fraktion spricht sich gegen das zentrale Element aus, schreibt der Tages-Anzeiger.
Nun zeichnet sich mit zunehmender Deutlichkeit ab, dass der Rentenkompromiss im bürgerlichen Lager kaum Chancen hat, eine Mehrheit zu finden. Beispielhaft zeigt das die neu zusammengestellte FDP-Fraktion. Sie hat am vergangenen Wochenende an einem Seminar ihre Fraktionsziele definiert und unter anderem über die berufliche Vorsorge diskutiert. Dabei beschloss sie mit deutlicher Mehrheit, eine Umlagekomponente im BVG abzulehnen. Diese sei systemfremd.
«Damit schlägt die FDP-Fraktion den Kompromissvorschlag der Sozialpartner faktisch aus», sagt ein einflussreiches Fraktionsmitglied. Namentlich will es derzeit nicht in Erscheinung treten, weil das beschlossene Papier noch intern sei. Das Schlüsselelement des Kompromissvorschlags sei, dass eine Übergangsgeneration eine Zusatzprämie erhalten soll, damit trotz tieferem Umwandlungssatz die Renten nicht sinken. Kritik übt das FDP-Mitglied daran, woher das Geld für diesen Härteausgleich kommen soll: Finanzieren würden es alle Arbeitnehmer und Arbeitgeber mit einer Abgabe von zusätzlichen 0,5 Lohnprozenten – ein klassisches Umlagesystem.




