pw. Beat Metzler breitet im Tages-Anzeiger seine Meinung zur Rolle der Pensionskassen auf dem Wohnungsmarkt aus. Keine Überraschung: sie kommen nicht besonders gut weg. Metzler hält nichts vom Markt und von Renditen. Und der Leser erfährt eine neue Definition von Umverteilung. Die ist doch eigentlich gut, aber dann offenbar auch wieder nicht. Besser scheinen Planung, Zuordnung von Wohnungen, sonst herrscht Chaos. Unter dem Strich ist der Artikel ein Plädoyer für die Genossenschaftsinitiative.  Auszüge:

Pensionskassen befürchten, dass ihnen wegen der Genossenschaftsinitiative das Mietgeschäft wegbricht. Würden Genossenschaften beim Landverkauf bevorzugt, schade das den Altersvorsorgern. Ihnen würde es schwerer fallen, gute Grundstücke zu erhalten. Dies schmälere die Anlageerträge. In der Rentenlogik ergibt dieser Einwand komplett Sinn. Von irgendwo muss die Rendite kommen.

Aus Sicht der Mieterinnen überzeugt das Argument weniger. Wohl die wenigsten haben sich eine Pensionskasse als Vermieterin ausgesucht. Vielleicht hätten sie lieber eine günstigere Wohnung gehabt als jene der Pensionskasse. Aber sie fanden nichts Besseres an vergleichbarer Lage.

Wenn Mieter mit dem eigenen Mietzins die Renten der anderen bezahlen, findet immer eine Umverteilung statt. Gerecht ist diese nicht unbedingt. Hausbesitzer zum Beispiel profitieren. Wer im eigenen Daheim wohnt, wird davor bewahrt, fremde Renten mitzufinanzieren. Ausserdem läuft die Umverteilung ziemlich chaotisch ab. Niemand kann sie wirklich steuern, keiner Systematik gehorcht sie. Darüber, wer in den Siedlungen der Pensionskassen lebt, bestimmen Wohnungsmarkt, Zufall, Lebensläufe.

Durch ihr Bedürfnis nach Boden sind die Pensionskassen mitverantwortlich für die steigenden Schweizer Bodenpreise. In Zürich sorgen ihre Leerkündigungen und hohen Neumieten regelmässig für Ärger. Die Pensionskassen rechtfertigen sich immer gleich: Sie müssten für ihre Versicherten sorgen.

Die meisten Mieterinnen und Mieter zahlen den Gewinn anderer Leute. Das ist nichts Neues. Neu ist, dass ein willkürlich ausgesuchter Teil von ihnen als Garant für eine stabile Altersvorsorge herhalten soll.

Sollen Pensionskassen (und andere Rentenfonds) diese Zwangslage ausnützen dürfen? Sind Mieter dazu verpflichtet, die Renten der anderen zu sichern? Auch um diese Frage geht es an der Abstimmung von nächstem Sonntag.

  TA  /  Bluewin