imageEx-Preisüberwacher Strahm führt einen epischen Kampf gegen die Kosten in der 2. Säule, vielleicht gegen die 2. Säule generell. Nachdem geraume Zeit nichts mehr von ihm zu hören war, hat er sich jetzt wieder gemeldet. Er fordert eine Rangliste der Kassen nach Höhe ihrer Kosten. Andreas Valda schreibt in der Handelszeitung:

Strahms Ärger entspringt einer neuen Kostenstudie. Sie ist Mitte Dezember von der Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge publiziert worden und war als Update der 2011er-Studie gedacht. Die Mitteilung trug den verharmlosenden Titel «Weisungen bringen gewünschten Transparenzschub». Erarbeitet hat sie der Gleiche wie 2011: Pensionskassenberater Ueli Mettler von C-Alm.

Die wichtigste Erkenntnis? Die Durchschnittskosten der Vermögensverwaltung sinken kaum, und dies, obwohl die Oberaufsichtskommission die Pensionskassen seit 2014 zwingt, alle Kosten transparent zu machen. Im Zeitraum 2014 bis 2017 betrugen sie in Schnitt 0,5 Prozent. Summiert sind dies jährlich rund 5 Milliarden Franken. Sie schwanken von Kasse zu Kasse zwischen 0,2 und 1 Prozent des Kapitals. Ein Beispiel: Wer ein Pensionskapital von 100’000 Franken hat, dem zieht die Kasse jährlich 200 bis 1000 Franken für die Vermögensverwaltung ab, im Schnitt 500 Franken.

Setzt man diese Beträge in Relation zur jährlichen Mindestverzinsung von 1000 Franken (1 Prozent), bleiben dem Versicherten netto Ende Jahr im schlechtesten Fall null Franken. Zieht man dann noch die jährlichen Administrationskosten ab – laut Strahm rund 0,09 Prozent der Assets oder im obigen Beispiel 90 Franken –, kippt die Bilanz gar ins Negative. Zähle man die Administrations- und Vermögensverwaltungskosten zusammen, verursache die zweite Säule 5 bis 5,5 Milliarden Franken Aufwand, sagt Strahm. «Dies ist noch immer viel zu viel.» Die Strategie der Behörden, die Kosten zu drücken, habe versagt.

Doch Strahm sieht eine Lösung: Das politisch federführende Departement des Innern soll für Transparenz sorgen. «Alle Zahlen – von jeder Kasse – sind beim Bundesamt für Statistik (BFS) vorhanden.» Es brauche keine zusätzliche Erhebung, «sondern nur eine Berechnung der Kennziffern per Computer, damit Medien die Vergleichszahlen publizieren können». Der Auftrag müsse von Sozialminister Alain Berset kommen: «Schliesslich ist ihm die Statistik unterstellt.»

Bersets Sprecher lehnt eine Antwort ab und verweist auf die Fachämter. Auch dort zeigt man sich ablehnend. Der Sprecher der Statistik sagt, das Bundesstatistikgesetz verbiete es, «personalisierte Daten», das heisst eine Rangliste nach Kassen, zu veröffentlichen. Die Chefbeamtin beim BSV für Berufliche Vorsorge, Colette Nova, lässt ausrichten, sie halte eine solche Rangliste je Kasse als nicht aussagekräftig und nicht transparenzfördernd: Zu verschieden seien die Strukturen der rund 1800 Pensionskassen.

  OAK Kostenstudie