Gedämpfte Zuversicht für Strukis
Die OAK hat Strukis vom Odium der Kostenintransparenz befreit, damit werden sie für Pensionskassen attraktiver. Michael Schäfer gibt sich in einem Kommentar in der NZZ skeptisch.
Der SVSP (Schweizerische Vereinigung für strukturierte Produkte) hofft, dass damit das zentrale Hindernis ausgeräumt ist und strukturierte Produkte im Schweizer Vorsorgegeschäft künftig eine grössere Rolle spielen werden. Es spricht zwar einiges dafür, dass das Kalkül langfristig aufgehen wird, vor den Anbietern liegt aber noch viel Arbeit. Zum einen sind die Kosten der «Strukis» für die Anleger nicht nur schwer zu durchschauen, sondern sie sind auch oft hoch. Zum anderen weicht die Kursentwicklung solcher Produkte in der Regel von jener des Marktes ab. Für die Verwalter von Pensionskassengeldern, welche immer stärker auf Anlagen setzen, die kostengünstig sind und Marktrenditen liefern, dürften beide Aspekte nicht so leicht verdaulich] sein.
Während die «Struki»-Anbieter bei den institutioneilen Anlegern nur gewinnen können, droht die erhöhte Kostentransparenz für sie an anderer Stelle zum Bumerang zu werden. Im Rahmen des Finanzdienstleistungsgesetzes (Fidleg) werden mittelfristig auch Privatanleger richtigerweise mehr Informationen zu den Kosten erhalten. Für den einen oder anderen kann das ein Anlass sein, bei «Strukis» noch zurückhaltender zu werden.
PKs fürchten Konsequenzen der Wohnbauinitiative
Dominik Feusi schreibt im Tages-Anzeiger:
Für Ursina Kubli, Leiterin Immobilien Research der ZKB, ist entscheidend, wie die Initiative umgesetzt wird. «Vermutlich wird es für private Bauherren noch schwieriger als es jetzt schon ist, an Bauland zu kommen», sagt sie. Investoren würden sich deshalb überlegen, ob sie bei ihren bestehenden Bauten Gesamtsanierungen machen können, um zu investieren. Kubli erwartet, dass das Preisniveau bei neuen gemeinnützigen Wohnungen leicht sinken wird, wenn deren Träger günstiger zu Land kommen.
Die Angebotsmieten von privaten Investoren dürften dagegen eher steigen, weil das Angebot knapp werde. «Die Initiative ändert nichts an der Knappheit des Angebotes in den Städten, wo die Nachfrage gross ist», findet Kubli, «doch genau darüber sollten wir reden.»
Diese Entwicklungen im Immobilienmarkt bekämen auch die Pensionskassen zu spüren. Hanspeter Konrad, Präsident des Pensionskassenverbandes Asip, befürchtet tiefere Renditen auf Vorsorgekapitalien. «Die Pensionskassen müssen nämlich wohl warten, bis jeweils wieder ein paar Genossenschaftswohnungen gebaut sind, bis sie eine Freigabe für ihre Wohnüberbauung erhalten», befürchtet er. «Dies schränkt die Pensionskassen als Bauherrinnen ein, gefährdet oder mindert die Anlageerträge und schadet somit den Versicherten und Rentnern.»
Bigler, das ASIP-Modell und die Apokalypse
In der Gewerbezeitung kritisiert Hans-Ulrich Bigler Warnungen des Arbeitgeberverband-Präsidenten Vogt, ohne den Sozialpartnerkompromiss werde der Zerfall der beruflichen Vorsorge unabwendbar.
In der Zwischenzeit wurden neue Modelle vorgeschlagen. Der Pensionskassenverband glänzt mit einem guten Lösungsvorschlag. Letzte Woche hat sich der Baumeisterverband zusammen mit den Banken und der Detailhandelsbranche mit einem Modell in die Diskussion eingebracht. Sie stellen sich explizit gegen die Neueinführung von Rentenzuschüssen. Alle Vorschläge sind deutlich billiger.
Und alle Varianten zeigen Lösungswege zu einer nachhaltigen Reform auf. Zu Recht hat die NZZ letzte Woche in einem Kommentar getitelt: «Der Widerstand lässt hoffen». Was aber noch wichtiger ist: Aufgrund dieser Varianten lässt sich ein mehrheitsfähiger Kompromiss ohne neue Rentenzuschüsse finden – der Schweizerische Gewerbeverband wird dazu aktiv Hand bieten.
Von einer BVG-Apokalypse sind wir damit weit entfernt, Schreckensszenarien sind verfehlt. Sie zeigen höchstens auf, wie die NZZ zu Recht feststellt, dass es sich beim bundesrätlichen Vorschlag um einen «brüchigen Sozialpartner-Kompromiss» handelt.
Ebenso auf den Punkt brachte das Blatt die Kritik der Gewerkschaften: «Plump hielt der Gewerkschaftsbund fest, der Widerstand komme von den Banken und ihren Gehilfen.» Die Angstmacherei und die Kritik zeigen schliesslich nur eines: die schlagkräftigen Argumente sind auf Seiten derjenigen, die einen vernünftigen Kompromiss ohne neue Rentenzuschüsse anstreben.
BVK: Mehr Rente – weniger Hinterbliebenenleistung
Der Tages-Anzeiger berichtet über die von der BVK angebotene Option, eine höhere Altersleistung auf Kosten der Hinterbliebenenleistung zu wählen. Sie ist bisher in der Schweiz einzigartig.
Wer vor der Pensionierung steht, kann bei der BVK seit 2019 eine höhere Altersrente wählen. Das heisst, das angesparte Altersguthaben wird mit einem höheren Umwandlungssatz in eine Rente umgerechnet, als dies standardmässig vorgesehen ist. Als Folge davon sinken jedoch die Leistungen im Todesfall an die Hinterbliebenen.
Ein Beispiel: Eine Person lässt sich dieses Jahr mit 65 pensionieren und hat 500’000 Franken Altersguthaben. Der reguläre Umwandlungssatz der BVK für diese Altersgruppe liegt derzeit bei 4,84 Prozent. Damit bekäme die Person eine jährliche Rente von 24’200 Franken. Entscheidet sie sich für die höhere Altersrente, profitiert sie von einem Umwandlungssatz von 5,12 Prozent. Das ergibt eine Jahresrente von 25’600 Franken – ein Plus von 1400 Franken. Im Gegenzug reduziert sich der Betrag für hinterbliebene Ehegatten- oder Partnerinnenrente um die Hälfte.
Mit der Option, die eigene Altersrente zu erhöhen bei gleichzeitiger Senkung der Hinterbliebenenrente, wolle die BVK der gesellschaftlichen Entwicklung Rechnung tragen, sagt Sprecher Christian Brütsch. Immer mehr Versicherte benötigten keine grosszügige Absicherung für ihre Partner. Sei es, weil sie alleinstehend sind, sei es, weil der Partner selber genug verdiene und Anspruch habe auf Vorsorgeleistungen. Insbesondere für weibliche Versicherte sei die Möglichkeit einer höheren Altersrente interessant, ergänzt Brütsch.
Manuel Leuthold neuer VR-Präsident von Patrimonium
Manuel Leuthold ist seit 2016 Präsident des compenswiss – Ausgleichsfonds AHV/IV/EO und Verwaltungsratsmitglied weiterer Schweizer Institutionen und Banken. Als Präsident des Verwaltungsrats von compenswiss ist er für die Bewirtschaftung der drei Vermögen AHV/IV/EO von über 35 Milliarden verantwortlich.
Alles zum BVG auf dem Smartphone
Mit ihrer neuen App stellt Aon Profis und übrigen Interessierten kostenlos ein umfassendes Nachschlagewerk zur beruflichen Vorsorge zur Verfügung. Die Applikation bietet ein breites Angebot an Informationen zu aktuellen Themen und Hinweise zu Studien.
Die Nutzer erhalten relevante Artikel aus den Medien und Wissenswertes aus der Branche und der Politik. Die App bietet zudem nützliche Daten zur Gesetzgebung, Kennzahlen der beruflichen Vorsorge, Weisungen der Oberaufsichtskommission, Verbandsrichtlinien und Rechnungslegung, in Anlehnung an das erfolgreiche Praktikerhandbuch berufliche Vorsorge von Aon.
Ebenfalls sind sämtliche BSV-Mitteilungen und die wichtigsten Gerichtsurteile zur Vorsorge in der Schweiz aufgelistet und verlinkt. Ein Kalender mit den wichtigsten Events der Branche runden das Angebot ab. Die Anwendung gibt es in deutscher und französischer Sprache.
Swisscanto PK-Monitor 2019
Die Swisscanto Vorsorge AG schreibt zu den Ergebnissen des PK-Monitors für das 4. Quartal 2019 resp. das Anlagejahr 2019:
Mit einer Gesamtrendite von 11,5% war 2019 das beste Anlagejahr seit der Finanzkrise. Die Deckungsgrade notieren auf einem Allzeithoch, und die Wertschwankungsreserven haben sich im Jahresverlauf mehr als verdoppelt. Die Reserven der privatrechtlichen Vorsorgeeinrichtungen erhöhten sich 2019 durch Kursgewinne im Durchschnitt von 8,7% auf 18,7% deutlich. Damit wurde die durchschnittliche Zielgrösse der Wertschwankungsreserven von 17,1% übertroffen.
Mit geschätzten 118,7% markieren die Deckungsgrade der privatrechtlichen Vorsorgeeinrichtungen zum Jahresende ein Allzeithoch (Abbildung 1). Auch bei den öffentlich- rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen mit Vollkapitalisierung stieg der Deckungsgrad und liegt nun geschätzt bei 112,0%.
Knapp 70% der privatrechtlichen Vorsorgeeinrichtungen haben am 31. Dezember 2019 eine Deckung von über 115%, ebenso wie rund 40% der öffentlich-rechtlichen Kassen mit Vollkapitalisierung. Schätzungsweise 5% der privatrechtlichen Kassen befinden sich zum Jahresende in Unterdeckung.
Abbildung 3 (unten) zeigt die Verteilung der geschätzten kumulierten Renditen für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019. Mehr als 60% der Vorsorgeeinrichtungen erzielten eine Rendite von über 11,5%.
Der Pensionskassen-Monitor schreibt die Rendite jeder Vorsorgeeinrichtung aufgrund von Indexrenditen fort. Die Berechnungen basieren auf der Vermögensallokation der Vorsorgeeinrichtungen am 31. Dezember 2018 und gehen von der Annahme aus, dass seither keine wesentlichen Änderungen in der Allokation vorgenommen wurden.
Profond mit 13,4% Rendite, Zins auf Altersguthaben 3,5%
Profond schreibt in einer Mitteilung:
Die Profond Vorsorgeeinrichtung blickt mit einer provisorischen Gesamtrendite von 13.4 Prozent und einem provisorischen Deckungsgrad von 111.2 Prozent auf ein überaus gutes Geschäftsjahr zurück. Die Altersguthaben werden mit 3.5 Prozent verzinst. Die Versicherten der unabhängigen Sammelstiftung profitieren damit erneut von einer überdurchschnittlichen Verzinsung. Profond nutzt das gute Anlagejahr, um die solide finanzielle Basis noch weiter zu stärken. Der technische Zinssatz beträgt neu 2.25 Prozent. Das Wachstum hält an. So überschritt das verwaltete Vermögen 2019 erstmals die 9 Milliarden-Franken-Marke. Die Anzahl Versicherter stieg auf 57’000.
Video zur Initiative “Vorsorge ja aber fair”
In einer Medienmitteilung schreibt Josef Bachmann, Urheber der Initiative:
Bisher vorliegende Lösungsansätze, die unsere Altersvorsorge reformieren sollen, gehen die Grundprobleme nicht an. Sie sichern nur die Finanzierung der Renten für die nächsten paar Jahre. Bestenfalls sind das zaghafte Schritte in die richtige Richtung.
Mit der Initiative „Vorsorge JA – aber fair“ soll eine wirksame, gerechte Reform eingeleitet werden. Das Komitee will die strukturellen Herausforderungen anpacken, solidarisch getragen von Jung und Alt. Kernelemente sind: Der Zeitpunkt der Pensionierung muss frei gewählt werden können. Das heisst entscheiden: Höhere Renten oder früher und länger Rentenbezug. Zudem sollen die ungerechte Umverteilung in der zweiten Säule deutlich reduziert und die Renten periodisch an die Rahmenbedingungen angepasst werden.
Im Parterre und im ersten Stock
Arbeitgeberpräsident Valentin Vogt wirft sich in einem Interview mit der Luzerner Zeitung für den Renten-Kompromiss in die Schanze. Auszüge:
CVP-Präsident Gerhard Pfister räumt dem Kompromiss geringe Chancen ein.
Überall wo wir eine Chance bekommen, den Sozialpartnerkompromiss zu erklären, ist das Verständnis deutlich besser. Die SVP und der Gewerbeverband reden den Kompromiss mit Schlagworten wie Umverteilung schlecht. Doch das stimmt so einfach nicht.
Der solidarisch finanzierte Zuschlag für Neurentner ist ein Systembruch in der BVG.
Schon heute findet eine Umverteilung statt: Jedes Jahr werden sieben Milliarden Franken von Erwerbstätigen zu den Rentnern umverteilt. Um diese deutlich zu reduzieren, schlagen wir die Senkung des Umwandlungssatzes von 6,8 auf 6,0 Prozent vor. Das würde im Durchschnitt zu 13 Prozent tieferen Renten führen. Um das zu verhindern, braucht es den solidarisch finanzierten Rentenzuschlag. Ein Lohnbeitrag von 0,5 Prozent zur Sicherung des zweitwichtigsten Sozialwerkes für die nächsten 15 Jahre ist aus unserer Sicht verkraftbar.
Selbst Millionäre bekommen einen Rentenzuschlag von 200 Franken pro Monat.
Der Millionär beteiligt sich mit seinen Lohnbeiträgen auch stärker an der Finanzierung als weniger gut Verdienende. Die meisten Millionäre beziehen zudem ohnehin keine Rente, sondern lassen sich ihr Alterskapital ausbezahlen.
Publica mit 9 Prozent Performance
Die Pensionskasse des Bundes Publica erzielte 2019 mit ihren zwei Anlagestrategien auf dem gesamten Anlagevermögen von über 40,5 Milliarden eine geschätzte Netto-Gesamtrendite (nach allen Kosten und Steuern) von 9,0 Prozent (Vorjahr –3,3 Prozent).
Die Anlagestrategie für die offenen Vorsorgewerke trug 2019 eine Netto-Gesamtrendite von 9,2 Prozent (Vorjahr –3,5 Prozent) ein, während diejenige für die geschlossenen Vorsorgewerke 6,8 Prozent (Vorjahr –0,2 Prozent) erreichte. 2019 leisteten alle Hauptanlageklassen einen positiven Beitrag an die Gesamtperformance der Publica.
Die erfolgreichste Anlageklasse waren die Aktien mit einem positiven Beitrag von 5,0 Prozent (Vorjahr –2,8 Prozent) an das konsolidierte Gesamtvermögen.
Geringe Nachfrage nach fairer Vorsorge
Die Unterschriftensammlung zur Initiative «für eine generationengerechte Altersvorsorge» verläuft sehr harzig. Es fehlt nicht nur an Parteienunterstützung und Geld, schreibt Hansueli Schöchli zur Initiative “für eine generationengerechte Vorsorge” von Josef Bachmann in der NZZ.
Der von den Jungfreisinnigen im November lancierte Vorstoss fordert die Erhöhung des ordentlichen Rentenalters für beide Geschlechter zuerst auf 66 und danach darüber hinaus im Takt des weiteren Anstiegs der Lebenserwartung. Länger arbeiten, um die Umverteilung zulasten der Jüngeren zu reduzieren? Das mag nachhaltig klingen, doch ein Popularitätspreis ist damit bei der Mehrheit der Urnengänger nicht leicht zu gewinnen.
Noch schwerer hat es die vom ehemaligen Pensionskassenverwalter Josef Bachmann lancierte Volksinitiative «für eine generationengerechte Altersvorsorge». Der Wunsch nach «Generationengerechtigkeit» klingt zwar anständig, doch der Begriff ist eher abstrakt. Immerhin: Die Oberaufsicht der beruflichen Vorsorge hat konkret geschätzt, dass die berufliche Vorsorge allein von 2014 bis 2018 total über 30 Milliarden Franken von Erwerbstätigen zu Rentnern umverteilte. Doch die Mechanik in der Altersvorsorge ist kompliziert, man kann die Umverteilungskanäle ziemlich gut verstecken, und die Sache lässt sich nicht in zwei Sätzen vor den TV-Kameras oder beim Unterschriftensammeln auf der Strasse erklären.
Familienzulagen 2014 – 2018
Im Jahr 2018 wurden gesamthaft Familienzulagen in der Höhe von 5,9 Milliarden Franken ausbezahlt. Den mit 95 Prozent grössten Anteil machten die Leistungen gemäss Bundesgesetz über die Familienzulagen (FamZG) aus, der Rest entfiel auf Familienzulagen in der Landwirtschaft sowie nach weiteren Versicherungssystemen (AVIG, IV).
Insgesamt wurden 2,4 Millionen Leistungen an rund 1,3 Million Bezüger/innen ausgerichtet. Im Rahmen des FamZG wurden total Fr. 5.8 Mio. ausbezahlt. Die Kinderzulagen beanspruchten 71 Prozent, die Ausbildungszulagen 29 Prozent und die Geburts- und Adoptionszulagen 1 Prozent.
Finanziert wurden die Zulagen grösstenteils von den Arbeitgebern, mit einem mittleren gewichteten Beitragssatz in der Höhe von 1,62 Prozent auf dem Lohn.
Dutch asset managers positive about government investment fund
The asset managers for the largest Dutch pension funds are supporting the government’s €1.7bn investment fund Invest-NL, which was launched last week.
APG, the €534bn asset manager for civil service scheme ABP, said Invest-NL could help transform projects from drawing board ideas into investable propositions for institutional investors.
This could be achieved through carrying financial risks market players are not willing to take.
It added that the investment vehicle could also bring public and private stakeholders together.
Werner Hug: Fragen über Fragen
Werner C. Hug, früherer Redaktor der AWP Soziale Sicherheit, stellt in der Finanz und Wirtschaft einige grundlegende Fragen zur laufenden BVG-Revision und insbesondere zum geplanten Rentenzuschlag via halbes Lohnprozent:
Die Verbandelung von AHV und BVG gilt nicht nur für die Übergangsgeneration, sie wird nach fünfzehn Jahren fortgesetzt. Die Pensionskassen bleiben definitiv mit der AHV verknüpft – die Büchse der Pandora wird geöffnet. Dank diesem Deal rückt das von der ideologischen Linken angestrebte Ziel einer Volkspension näher.
Diese wird nicht nur über die umlagefinanzierte AHV, sondern auch über die kapitalgedeckte zweite Säule und den Sicherheitsfonds finanziert. Werden aus AHV und BVG existenzsichernde Renten «zur Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise» (BV113) geleistet, braucht es die zweite Säule mit Obligatorium und Überobligatorium nicht mehr. (…)
Wenn die erste und die zweite Säule verschmelzen, welche Rolle spielt dann noch das Überobligatorium in der zweiten Säule? Ist diese freiwillige, auf privater Basis von den Unternehmern aufgebaute Altersvorsorge noch nötig? Welche Existenzberechtigung hat die Förderung der Selbstvorsorge? Wird so das Dreisäulensystem zerstört? Hat der Schweizerische Arbeitgeberverband diese langfristige Strategie nicht durchschaut? Oder ist das Interesse der Arbeitgeber an einer sozialpartnerschaftlichen zweiten Säule mit der patronalen Verantwortung geschwunden? Die aktuellen Reformvorlagen zur Altersvorsorge werfen diese grundlegenden Fragen auf, die heute leider nicht einmal im Ansatz beantwortet werden können.







