Die Medien zum Reformvorschlag der Jungparteien
In der Presse sind u.a. folgende Reaktionen zum Reformvorschlag der Jungparteien zu lesen:
watson
Kein guter Start für den zweiten Anlauf der Rentenreform unter Bundesrat Alain Berset: Die Jungparteien von GLP bis SVP fordern eine Überarbeitung: Sie wollen mehr Flexibilität, die sich auch auf junge Arbeitnehmer auswirken könnte.
Die bürgerlichen Jungparteien (dabei sind die Jungen von BDP, CVP, EVP, FDP, GLP und SVP) können wenig mit diesem Kompromiss anfangen. Ihre zentrale Kritik richtet sich vor allem gegen den Rentenzuschlag, den Berset vorschlägt.
In einem gemeinsamen Brief intervenieren sie beim zuständigen Bundesamt. Darin finden sich auch Vorschläge, die sich direkt auf das Portemonnaie der jungen Arbeiterinnen und Arbeiter auswirken:
- Pensionskassen-Abzug schon für 17-Jährige: Heute ist es so, dass man ab dem Jahr in die Pensionskasse einzahlt, in dem man 24-jährig wird. Die bürgerlichen Jungparteien wollen dieses Mindestalter senken.
- Pensionskassen-Abzug auch für Teilzeitarbeiter: Heute zahlen nur jene Angestellte in die Pensionskasse ein, die mindestens 21’330 Franken jährlich verdienen. Die Jungparteien wollen, dass dieser «Mindestlohn» für ein 100 Prozentpensum gilt und er bei Teilzeitarbeit angepasst wird.
Merken würden das etwa Jugendliche, die frisch aus der Lehre kommen. Oder Studierende, die nach den Plänen der Jungparteien auch bei Teilzeitarbeit in die Pensionskasse einzahlen sollten. Beide Gruppen blieben bislang von Lohnabzügen verschont.
Flexibles Rentenalter und Pensionierungszeitpunkt
Die Flexibilisierung des Rentenalters führt laut einer ZHAW-Studie nicht zwingend dazu, dass Menschen länger arbeiten. Um ältere Arbeitnehmende länger im Arbeitsmarkt zu halten, wären Anreize wie attraktive Arbeitsbedingungen nötig.
Die ZHAW-Studie zeigt, dass ein flexibleres Rentenalter nicht unbedingt die erwartete Wirkung hat. «Es führt nicht zwingend zu einer Verlängerung des Arbeitslebens», sagt Studienleiterin Isabel Baumann von der ZHAW. Für die Studie hat sie Rentenübergangsverläufe in vier Ländern mit flexiblem Altersrücktritt anhand von Bevölkerungsbefragungen untersucht. Das Resultat: Insgesamt waren Übergangsverläufe mit einer Pensionierung vor 65 (43 Prozent) und um 65 (23 Prozent) am häufigsten. Fast zwei Drittel der rund 2500 untersuchten Personen gingen demnach zwischen Anfang und Mitte 60 in Rente.
«Die durch die AHV errungene Reduktion der Altersarmut soll erhalten und eine finanzielle Prekarisierung der Rentnerinnen und Rentner wie in den USA vermieden werden», erklärt Baumann. Denn auch in den liberalen Wohlfahrtsstaaten, in denen ältere Menschen aufgrund teils prekärer Vorsorgeleistungen tendenziell länger arbeiten, war die Frühpensionierung das mit Abstand am weitesten verbreitete Übergangsmuster der untersuchten Bevölkerungsgruppen (Kohorten). Die untersuchte Kohorte ist heute etwa 75 Jahre alt. Wie sich der Zeitpunkt der Pensionierung für jüngere Kohorten entwickelt – zum Beispiel für jene, die momentan in der Pensionierungsphase sind – muss noch vertiefter untersucht werden,
Staat als Kostenüberwacher?
In der Handelszeitung geht Andreas Valda auf die Forderung von ex Preisüberwacher Strahm nach einer Liste aller Pensionskassen mit ihren Kosten ein. Das BSV hält offenbar nicht viel von der Idee. In der HZ gibt es dazu ein paar Stellungnahmen aus PK-Kreisen und der Politik. Offenbar wird die Möglichkeit staatlicher Einflussnahme welcher Art auch immer nicht von vornherein verworfen.
PPCmetrics: Anlagestrategien 2019
PPCmetrics hält in ihrem Research Paper zu den Anlagestrategien und ihren Resultaten für 2019 einleitend fest:
Während das Jahr 2018 geprägt war von Verlusten, sticht das Anlagejahr 2019 als ein überdurchschnittlich gutes Anlagejahr heraus. Getrieben durch die positive Marktentwicklung war in erster Linie die Wahl der Aktienquote entscheidend für das Anlageresultat. Die Strategie mit einer Aktienquote von 50% erzielte mit 15.5% die höchste Rendite, während die Strategie mit einer Aktienquote von 15% mit 6.9% die tiefste Rendite erzielte.
In einem Umfeld mit sinkenden Zinsen war es von Vorteil, in Anleihen mit langer Laufzeit zu investieren. Das Eingehen von Kreditrisiken wurde, insbesondere bei Schuldner mit tiefer Bonität (Rating Baa), mit einer Mehrrendite entschädigt. Die Aktien von Schwellenländern entwickelten sich hingegen weniger gut als jene von Industrieländern.
Die Umsetzung der Immobilienanlagen hatte einen spürbaren Einfluss auf das Anlageresultat: Während die börsenkotierten Immobilienanlagen im Vorjahr schlechter waren als die nicht kotierten Anlagen, war im Jahr 2019 die Rendite der kotierten Anlagen deutlich höher.
Finig und Fidleg und das Kollektivanlagerecht
Daniel Pajer, Raffal Simone und Jean-Claude Spiellmann schreiben in Expert Focus 1-20 über das Inkrafttreten des Finanzinstituts- und Finanzdienstleistungsgesetzes per 1. Januar 2020. Damit wurde eine grundsätzliche Neuordnung des Finanzmarktrechts in der Schweiz vollzogen und sektorenübergreifende Regelungen für die Bewilligungsvoraussetzungen und Verhaltenspflichten für Finanzdienstleister eingeführt. Davonbetroffen sind auch die Verwalter von Vorsorgevermögen. Dazu heisst es:
Für Verwalter von Vorsorgevermögen, die bis zum 31. Dezember 2019 der Aufsicht der Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) unterstanden, führte das FINIG ebenfalls eine Bewilligungspflicht und prudenzielle Beaufsichtigung der FINMA ein. Sie unterstehen als Verwalter von Kollektivvermögen grundsätzlich denselben Regeln wie die ehemaligen Vermögensverwalter von kollektiven Kapitalanlagen. Auch für sie enthält das FINIG eine De-minimis- Regel.
Master oder Feeder?
Vermögenswerte, welche ausschliesslich der beruflichen Vorsorge dienen, also auch Anlagestiftungsvermögen, sind von den direkten Steuern befreit. Dennoch unterliegen Anlagestiftungen verschiedenen Steuerarten und Abgaben. Ein Aufsatz in Expert Focus 20-1 von Roland Kriemler, Geschäftsführer der KGAST, zeigt die steuerrechtliche Behandlung der Anlagestiftungen auf.
Detailliert geht Kriemler dabei auf die Stampelabgaben ein, welche die Anlagestiftungen benachteiligen. Anlagestiftungen werden gemäss Art. 13 Abs. 4 StG als Effektenhändler qualifiziert. Sie sind deshalb nicht als befreite Anleger im Sinne von Art. 17 a StG zu behandeln. Entsprechend unterliegen die Käufe und Verkäufe von steuerbaren Urkunden der Umsatzabgabe. Die Abgabe beträgt 1,5 ‰ für inländische und 3,0 ‰ für ausländische Wertpapiere. Kriemler schreibt dazu:
Um gegenüber den Anlagefonds nicht weiter benachteiligt zu sein, unterlegten die Anlagestiftungen ab 2006 ihre Anlagegruppen mit bereits von der Stempelabgabe und der MWST befreiten institutionellen Fonds. Diese Kaskadenkonstruktion, welche als Master-Feeder-Struktur bezeichnet wird, ist zwar zum Vorteil der Anleger, denn die Mehrkosten des Master- Feeder sind geringer als die sonst fällig werdende Stempelabgabe, doch fallen Kosten für Administration, Revision, Aufsicht etc. sowohl auf Anlagestiftungs- (Feeder) als auch auf unterliegender Anlagefondsstufe (Master) an.
Abgesehen von den Mehrkosten aufgrund doppelter Strukturen bestehen weitere Nachteile: Die Lancierung einer Anlagegruppe bedingt eine Genehmigung durch die FINMA und führt zu zeitlichen Verzögerungen, weil gleichzeitig immer noch ein Teilvermögen eines Fonds lanciert werden muss. Faktisch wird damit eine nicht gerechtfertigte, doppelte Aufsicht etabliert (OAK BV und FINMA). Das Master-Feeder-Konzept führt zudem zu einem Teilverlust der Autonomie. So ist es den Anlagestiftungen nicht mehr erlaubt, selbst über die Securities- Lending-Programme zu bestimmen. Diese Kompetenz wird den Fondsgesellschaften übertragen, welche die entsprechenden Teilvermögen aufgesetzt haben.
Politik mit Gutachten
Werner Hug geht in der Finanz und Wirtschaft der Frage nach der Rolle der Gutachten im politischen Geschäft nach.
Das EDI umfasste im vergangenen Jahr 2450 Vollzeitstellen, im BSV waren es 271 (+5% gegenüber 2009). Am meisten Mitarbeiter sind im Bundesamt für Statistik (676) und im Bundesamt für Gesundheit (499) beschäftigt. Seit 2012 zeichnet Bundesrat Alain Berset für das EDI verantwortlich. Schon nach einem Jahr stiegen die Forschungskosten von 36 auf 39 Mio. Fr. Bis 2015 verharrten sie auf diesem Niveau. 2018 erreichten sie 32 Mio. Fr.
Im BSV wurden seit 2013 rund 9,2 Mio. Fr. für externe Forschungen eingesetzt. Der Sozialminister argumentiert, dass wegen der IV-Revision und der Erarbeitung der Botschaft für die Altersvorsorge 2020 zusätzliche Beratungs- und Forschungsaufgaben nötig waren. Das dürfte zutreffen. Es ist jedoch auch festzuhalten, dass diese Aufgaben zu den Haupttätigkeiten des BSV gehören. Das Basis- und Forschungs-Know-how müsste somit im Departement vorhanden sein. Parlament, Öffentlichkeit und Medien haben das Anrecht auf stets aktuelle Informationen zum Thema Sozialversicherungen.
Auf welchen Gebieten wird im BSV mit externen Experten geforscht? Anfänglich standen Altersvorsorge (AHV, BVG) sowie die Invalidenversicherung im Vordergrund. Seit 2014 befasst sich das Amt neben Familien-, Generationen- und Gesellschaftsthemen intensiv mit Armutsfragen. Die Themen sind breit gefächert. Sie reichen von Armut und Schulden in der Schweiz, Bekämpfung von Familienarmut über Wohnversorgung von Menschen in Armut, Rechtsberatung und Rechtsschutz bis zu Informations- und Beratungsangeboten für armutsbetroffene Menschen, um nur einige Studien zu nennen.
Wird mit solchen Forschungsprojekten die politische Agenda gesetzt, mit Gutachten und vorgeschlagenen Massnahmen dem Parlament der Weg vorgezeichnet? Über Expertisen kann gezielt eine politische Strategie verfolgt und umgesetzt werden. So wurden zum Beispiel frühzeitig «Erkenntnisse und Wirkungen zu Elternzeit sowie Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub» lanciert. Das Parlament konnte danach dazu nur noch Ja und Amen sagen. Mit klugem Agenda-Setting, unterstützt mit externen Gutachten, kann plötzlich vieles bewegt werden.
CS Anlagestiftung erfolgreich mit Energieanlagen
Finews schreibt: Nachdem die CSA mit anderen Ankeraktionären die Dekotierung des grössten Schweizer Versorgers Alpiq gegen den Widerstand von Hedgefonds durchgedrückt hat, verbucht die Anlagestiftung einen weiteren Erfolg: Die Energie-Infrastruktur-Investorin hat weitere 487 Millionen Franken von hiesigen Pensionskassen eingesammelt.
Mit entgegengenommenen Kapitalzusagen von 1,7 Milliarden Franken ist die CSA nach eigenen Angaben das grösste Anlagegefäss, das rein in hiesige Energie-Infrastruktur investiert. Bis auf weiteres ist die Stiftung nun für Zeichnungen geschlossen.
Falsch gelesen, Update

pw. Im März letzten Jahres haben Roger Baumann und Livio Forlin, beide c-alm, eine Studie mit dem Titel «Wettbewerb in der beruflichen Vorsorge» publiziert, welche ungeahnte Aufmerksamkeit finden sollte. Auslöser war ein Kapitel, das der Rolle der Broker gewidmet war und dazu erstmals Zahlen an die Öffentlichkeit brachte. Auf insgesamt 309 Mio. Franken wurden die Aufwendungen für die Vermittler beziffert, was für den Kassensturz Anlass zu einer Sendung und heftiger Kritik am Gewerbe war. Gewerkschaften und ASIP forderten unisono Verbot von Courtagen, der Bundesrat versprach, aktiv zu werden und ein Verbot zu prüfen.
Eine genauere Lektüre der c-alm Studie hätte die Fussnoten miteingeschlossen, in welcher die Autoren die Summe aufschlüsselten und die Anteile der Assekuranz mit gesamthaft 230 Mio. angaben. Auf die Broker entfielen damit noch 176 Mio. Aber die medial wirksameren 309 Mio. dominieren die Diskussion weiterhin. Sie finden sich auch in der NZZ, wo Werner Enz eine Studie des Brokerverbands Siba vorstellt und in seinem Artikel Baumann und Forlin implizit vorwirft, sie hätten «falsch gerechnet», was auch ohne Berücksichtigung der Fussnote problematisch erscheint, wenngleich die brisanten Zahlen bei der c-alm eine detailliertere Präsentation verdient hätten. Roger Baumann, schon länger in der Kritik von Seite der Broker, die um ihr Geschäftsmodell fürchten, hat zum Artikel der NZZ u.a. folgendes festgehalten:
Es wurde nicht «falsch gerechnet» wie die Siba-Auftragsstudie suggeriert und im NZZ-Artikel dann als Überschrift prominent erscheint. Für die Aussage über die Kosten des Vertriebs in der beruflichen Vorsorge, die uns interessierten, haben wir bewusst entschieden, die Kosten für gebundene Vermittler (Aussendienst der Versicherer und Abschlussaufwendungen) dazu zu rechnen. In allen anderen Aussagen und in den Graphiken unserer Studie wurden die Beträge zwischen Versicherer und Vorsorgeeinrichtungen sowie zwischen ungebundenem und gebundenem Vertrieb getrennt.
Die Höhe der Kosten wurde in unserer Studie auch nicht kritisiert. Es wurde darauf hingewiesen, dass diese Wettbewerbskosten im Entscheidungsprozess eines Anschlusses oder Anbieterwechsels zu berücksichtigen sind. Auch die Dienstleistungen der Vermittler wurden nicht in Frage gestellt. Kritisch beleuchtet wurden die Anreize im Einzelfall. Es wurde nicht zum ersten Mal dargestellt, dass im Courtagen-Modell unabhängig von der Kostentransparenz ein Anreizproblem auf verschiedenen Ebenen besteht, weil der Auftraggeber nicht die zahlende Partei ist. Die Siba-Auftragsstudie vertritt nun die Gegenthese, dass die Anreize im Courtagen-Modell unproblematisch sind und das Honorar-Modell problematischer ist.
Die Diskussion, ob in der beruflichen Vorsorge ein Honorar-Modell oder ein Courtagen-Modell richtiger ist, möchten wir der Politik überlassen. Über die apodiktische Verneinung eines Anreizproblems seitens des Siba können wir allerdings nur staunen.
UBS PK-Performance Januar 2020
“Schwelender Streit um BVG-Courtagen”
Werner Enz schreibt in der NZZ zum Thema Broker und Courtagen: “Bundesrat Alain Berset und die Sozialdemokraten kämpfen unbeirrt für ein Verbot von Courtagen im Vorsorgegeschäft. Doch ein derartiger Markteingriff hätte auch seine Tücken” und bezieht sich dabei auf eine an der Universität St.Gallen erstellte Studie. Erwähnung findet im Artikel von Enz auch die Tatsache, dass in der Botschaft zum Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) Artikel 69E-BVG Aufnahme gefunden hat. Mit diesem sollen die Spielregeln zur Vermittlung von Geschäften der zweiten Säule festgelegt werden. Enz hält fest:
Nun ist bekannt, dass die Sozialdemokraten und die Gewerkschaften, aber auch der Schweizerische Pensionskassenverband Asip, Courtagen rundweg verbieten und lediglich eine Verrechnung von Honoraren zulassen möchten. Im Courtage-Modell lässt der Leistungserbringer (Versicherung oder eine Bank) dem Broker eine Kommission zukommen, dies im Wissen des Auftraggebers.
Im Modell Honorarberatung dagegen entschädigt der Auftraggeber (in der Regel ein KMU) den Broker direkt für seine Dienste. In diesem Zusammenhang bietet eine soeben publizierte Studie der Universität St. Gallen über Schweizer Versicherungsbroker eine Orientierungshilfe: Die Professoren Hato Schmeiser und Martin Eling bemängeln in der laufenden Debatte die verengende Sichtweise auf die Kosten, statt den Nutzen ins Kalkül einzubeziehen.
Weiter wird resümiert, die ausschliessliche Umstellung auf Honorarberatung scheine mit Blick auf ausländische Erfahrungen als nicht sinnvoll, weil dies unter anderem eine Beratungslücke erwarten lasse. (…)
Expertise zur Broker-Entschädigung
Die Professoren Hato Schmeiser und Martin Eling haben im Auftrag des Brokerverbands Siba die “Nutzen und Kosten der unabhängigen Versicherungsvermittlung (Versicherungsbroker) für Arbeitnehmer und Arbeitgeber in der beruflichen Vorsorge” untersucht. Das vom Bundesrat und Pensionskassenverband geforderte Verbot von Courtagen lehnen sie ab. Im Summary halten sie fest:
Die aktuelle Diskussion mit ihrer Fixierung auf die unabhängige Versicherungsvermittlung (Versicherungsbroker) in der beruflichen Vorsorge erscheint uns vor dem Hintergrund des hohen Stellenwerts der gebundenen Vermittlung und der (deutlich geringen) Bedeutung des direkten Vertriebs sehr verengend.
Eine Beurteilung von Beratungsqualität muss immer anhand des erzeugten Kundennutzens im Vergleich zu den vorhandenen Alternativen beurteilt werden. In diesem Sinne leidet die aktuelle Diskussion zur Vergütung des Vertriebs im Allgemeinen und der unabhängigen Versicherungsvermittlung (Versicherungsbroker) im Speziellen an einer ausschliesslichen Fokussierung auf Kosten.
Ein Entscheidungskriterium, dass sich nur nach den Transaktionskosten (insbesondere Betriebs] und Vertriebskosten) des Anbieters richtet, ist nur dann gerechtfertigt, wenn die Leistungen aller am Markt angebotenen Produkte (inklusive der eingeschlossenen Beratungs- und Serviceleistungen) völlig identisch sind. Dies ist in dem betrachteten Sektor offensichtlich nicht der Fall. Die vorliegende Studie entwickelt daher einige allgemeine Kriterien zur Kosten- / Nutzenabwägung und diskutiert die Risiken von Fehlberatungen. (…)
Aon zum BR-Revisionsentwurf
Aon hat mit betonter Neutralität eine Übersicht zur bundesrätlichen Vorlage zur BVG-Revision publiziert. Darin heisst es:
Das Thema Rentenzuschlag und dessen Finanzierung wird wahrscheinlich im Mittelpunkt der Reformdebatte stehen. Die Finanzierung im Umlageverfahren in der 2. Säule, die Ausrichtung eines Rentenzuschlags an Arbeitnehmer, deren Vorsorge nicht von der Reform betroffen ist, sowie die Frage der Erhebung der Beiträge durch die Vorsorgeeinrichtungen sind alles Elemente, die bereits Kritik hervorgerufen haben.
Dass diese Kritik kommt, ist nachvollziehbar; die Reformvorlage ist aber ein Kompromiss und ihre zentralen Ziele dürfen hier nicht vergessen werden: die Senkung des Umwandlungssatzes, die Aufrechterhaltung des Leistungsniveaus und die Verbesserung der Vorsorge für Personen mit tiefen Einkommen.
Die Kosten für die Umsetzung der Reform werden auf 2.7 Mia. Franken geschätzt (auf der Grundlage der Situation von 2019).
IZS Stellungnahme zur BVG-Revision
Innovation 2. Säule hat ihre Stellungnahme zur BVG-Revision mit der Ablehnung des Rentenzuschlags mit dem Vorbehalt formuliert, dass dies der Mehrheitsmeinung entspricht…
Sofern sich der Sozialpartnerkompromiss tatsächlich als mehrheitsfähig erweisen sollte, müsste diesem im Sinne höher liegender Interessen: der Aufhebung der Blockade und aus staatspolitischer Räson gefolgt werden. Sofern aber bereits vorhandene Bedenken im Meinungsbildungsprozess dazu führen, dass Korrekturen vorgenommen werden, möchten wir insbesondere unsere ausdrücklichen Vorbehalte zur gewählten Art des Rentenzuschlags zum Ausdruck bringen. Diese Vorbehalte ersuchen wir Sie als ausdrückliche Änderungsanträge entgegen zu nehmen, sofern Änderungen formell anstehen.
BSV-Ausschreibung: Rentenübergang
Im Kontext einer zunehmenden Veränderung der Rahmenbedingungen des Rentenrücktritts und neuer Ansprüche an die Pensionierung vonseiten der Babyboom-Generation soll die ausgeschriebene Studie eine vertiefte Analyse der verschiedenen Ausgestaltungsformen und Determinanten des Rentenübergangs, aber auch von dessen wirtschaftlichen Folgen vornehmen. Dabei ist, aufgrund der Interdependenzen zwischen den Lebensläufen, eine Berücksichtigung des Haushalts- bzw. Paarkontextes zentral. So soll unter anderem eruiert werden, inwieweit eine Weiterführung der Erwerbstätigkeit oder der Bezug einer Vorsorgeleistung auf einer freiwilligen Entscheidung oder auf einer finanziellen Notwendigkeit beruht. Zur Untersuchung steht ein neuer Datensatz (WiSiER) zur wirtschaftlichen Situation von Personen im Erwerbs- und Rentenalter zur Verfügung.






