Hanspeter Konrad, Direktor des ASIP, macht sich in der Handelszeitung für das Reformmodell seines Verbands stark:

Einmal mehr stehen wir am Anfang einer politischen Auseinandersetzung rund um die Reform der beruflichen Vorsorge. Bereits jetzt wird mit selten harten Bandagen gekämpft. Die Pensionskassen vertreten den Standpunkt, dass die Lösung fair und einfach umsetzbar sein muss, dass sie keine unnötigen Kosten verursachen darf und dass Rentensenkungen verhindert werden müssen. Insbesondere soll die Reform auch die bereits vorweggenommenen Korrekturmassnahmen der meisten Pensionskassen fair berücksichtigen.

In diesem Sinn hat der Asip bereits im Mai 2019 einen Vorschlag veröffentlicht. Dieser sieht eine Senkung des BVG-Mindestumwandlungssatzes von 6,8 auf 5,8 Prozent vor, den Beginn des Alterssparens mit 20 statt 25 Jahren sowie eine leichte Senkung des Koordinationsabzuges, was tiefere Löhne besserstellt. Zudem sollen die Altersgutschriften abgeflacht werden.

Für die Übergangsgeneration, die nicht genügend Zeit erhält, die Senkung des Mindestumwandlungssatzes durch zusätzliches Sparen zu kompensieren, schlägt der Asip ein systemkonformes Konzept vor. Eine Erhöhung der BVG-Altersguthaben bei Pensionierung während zehn Jahren soll sicherstellen, dass neben allen anderen auch diese Generation keine Renteneinbussen erleidet. Entsprechende Mittel für die Finanzierung dieser Übergangsmassnahme sind dezentral bei den betroffenen Pensionskassen bereits weitgehend vorhanden. Damit ergibt sich in diesen Pensionskassen kaum eine Zusatzbelastung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Vor allem ist die Lösung tatsächlich zeitlich befristet, im Unterschied zu den zeitlich unbefristeten Mehrkosten im Modell der Sozialpartner, auf dem auch der aktuelle Vorschlag des Bundesrats beruht.

Dieser nimmt zwar einzelne Elemente des Asip-Vorschlags auf, weicht aber in wesentlichen Punkten davon ab. Ein grosser Unterschied besteht beim Konzept für die Übergangsgeneration. Die im bundesrätlichen Vorschlag vorgesehenen fixen, lebenslänglichen Zuschläge für alle Neurentner, unabhängig von der Betroffenheit durch die Reform und finanziert mit zeitlich nicht limitierten Beiträgen von 0,5 Prozent auf dem AHV-Lohn, schiessen weit über das Ziel hinaus, mit unerwünschten Konsequenzen. So würden Arbeitnehmer und Arbeitgeber, die in der Vergangenheit mehr als das gesetzliche Minimum bezahlt haben, ein zweites Mal zur Kasse gebeten. Statt die Umverteilung von Jung zu Alt deutlich zu reduzieren, würde diese mit der Giesskanne nochmals verstärkt. Während der Arbeitgeberverband damit argumentiert, die neue Umverteilung träfe vor allem die Besserverdienenden, spricht es Bände, dass der Baumeisterverband mit einem Vorschlag ausgeschert ist, der dem des Asip zum Verwechseln ähnlich ist.

Insgesamt erfüllt der Asip-Vorschlag die Forderungen nach einer wirksamen BVG-Reform besser und trägt den in den Pensionskassen bereits sozialpartnerschaftlich gefällten Entscheiden Rechnung. Die Situation der Versicherten mit tiefen Löhnen und der Teilzeitangestellten wird verbessert und das Rentenniveau bleibt erhalten, ohne dass eine komplizierte, teure und unnötige Umverteilung installiert werden muss. Das ist ein Beitrag zur nachhaltigen BVG-Finanzierung.

Erfreulicherweise erkennen immer mehr Kreise, dass der bundesrätliche Vorschlag nicht zielführend ist und angepasst werden muss. Angesichts der Tatsache, dass der Handlungsbedarf unbestritten ist, sollten sich die politischen Kräfte jetzt auf eine mehrheitsfähige, faire Lösung verständigen.