Valentin Vogt zur BVG-Revision
In einem Interview des Sonntagsblick äussert sich Arbeitgeberpräsident Valentin Vogt zum Stand der Diskussion um die BVG-Revision und den Sozialpartnerkompromiss.
Sie [stehen] als Vertreter der Arbeitgeber derzeit recht alleine da: Keine der bürgerlichen Parteien unterstützt Ihren Vorschlag zur Pensionskassen-Reform . Was ist schiefgelaufen?
Wir sind keine politische Partei. Der Bundesrat hat uns beauftragt, gemeinsam mit den anderen Sozialpartnern einen Vorschlag für die Reform der zweiten Säule zu erarbeiten – das haben wir getan. Das war kein einfacher Prozess. Aber ich habe Verständnis dafür, dass die Parteien eigene Vorschläge einbringen.
Das ist noch nett formuliert. FDP und CVP kritisieren einen zentralen Punkt Ihres Vorschlags: die Umverteilung der Gelder von Erwerbstätigen zu den Pensionierten.
Diese Umverteilung findet aufgrund des zu hohen Umwandlungssatzes ja schon heute statt! Unser Modell halbiert diese Umverteilung von sieben auf 3,5 Milliarden Franken. Dazu kommt eine zusätzliche Milliarde, die von den Besserverdienenden zu den weniger gut Verdienenden fliesst. Und all dies dank zusätzlichen 0,5 Lohnprozent. Ich finde: Das ist zur Sicherung des zweitwichtigsten Sozialwerks für die nächsten 15 Jahre mehr als verhältnismässig.
Dem Gewerbeverband ist Ihre Lösung zu teuer.
Mir fällt es etwas schwer, die Haltung des Gewerbeverbands nachzuvollziehen. Dessen Vertreter waren dabei, als wir mit den Gewerkschaften die Rahmenbedingungen für die Verhandlungen festlegten. Die Abmachung lautete: keine nominalen Rentensenkungen. Dann, um fünf vor zwölf, ist der Gewerbeverband plötzlich abgesprungen.
Was Unternehmer tun können
Andreas Jäggi schreibt im Organisator, was Unternehmer gegen sinkende Renten tun können.
Performancevergleich: Schweiz liegt zurück
Albert Steck schreibt in der NZZ am Sonntag über eine Studie von McKinsey zu den von Schweizer Pensionskassen erzielten Renditen im internationalen Vergleich.
Nun hat die Beratungsfirma McKinsey & Company den Erfolg unserer Pensionskassen erstmals unter die Lupe genommen. Der Befund ist ernüchternd: Allein seit 2008 hätten die Kassen zwischen 50 und 95 Mrd. Fr. mehr verdienen können. Auf diesen Betrag kommt Studienautor Robin Matthias, Partner von McKinsey in Zürich, indem er die Renditen der Schweizer Vorsorgewerke mit denjenigen der Niederlande und Kanadas vergleicht.
«Unsere Gegenüberstellung zeigt, dass die Renten aus der zweiten Säule um 12 % bis 24 % höher ausfallen könnten», sagt Matthias. Ein durchschnittlicher Rentner käme damit auf ein Zusatzeinkommen von 3500 bis 6900 Fr. im Jahr. Ein stolzer Betrag – vor allem angesichts des dramatischen Rentenschwunds der letzten Jahre.
Überbrückungsrente: ein Danaergeschenk
Avenir Suisse kritisiert die die Pläne zur Einführung einer Überbrückungsrente unter dem Titel: Man schafft keine neue Sozialversicherung, um eine Abstimmung zu gewinnen. Jérôme Cosandey schreibt:
Seriöse Sozialpolitik stützt sich auf Fakten. Zwar liegt der Anteil Langzeitarbeitsloser unter den 55-Jährigen und Älteren doppelt so hoch wie unter jüngeren Arbeitskräften. Fakt ist aber auch, dass ältere Personen seltener ihre Stelle verlieren. Gemäss Seco liegt das kombinierte Risiko, die Stelle zu verlieren und ausgesteuert zu werden, in keiner Alterskategorie tiefer als bei den älteren Mitarbeitern (vgl. Abbildung). Das grösste kombinierte Risiko tragen die 25-34-Jährigen.
Zudem greift die Idee, die Abstimmung mit neuen Sozialleistungen abzuwehren, zu kurz. Sie ist sogar kontraproduktiv; denn sie suggeriert, dass eine Beziehung zwischen Migration aus der EU und der Situation der Senioren auf dem Arbeitsmarkt bestehe. Mit der Schaffung der Überbrückungsrente erhielte die SVP-Initiative somit eine quasi amtliche Beglaubigung.
Die Behauptung, ältere Mitarbeiter seien auf dem Arbeitsmarkt aufgrund der Personenfreizügigkeit benachteiligt, hält einer Überprüfung nicht stand. Bereits seit Jahrzehnten ist die Situation der Senioren auf dem Arbeitsmarkt stabil: Im Jahr 1993 – neun Jahre vor Einführung der Personenfreizügigkeit – waren 28% der älteren Arbeitslosen seit mehr als zwölf Monaten auf Stellensuche. Bei den jüngeren Arbeitslosen lag der Wert mit 16% halb so hoch. Daran hat sich bis 2019 praktisch nichts geändert: Noch immer liegt der Anteil an Langzeitarbeitslosen bei Personen über 55 Jahren bei 29%.
Norway’s Government Pension Fund Global posts 19.9% return
The Government Pension Fund Global, Oslo, returned 19.9% in 2019, driven by positive equity returns around the globe.
The 10.09 trillion Norwegian kroner ($1.15 trillion) sovereign wealth fund said in its 2019 annual report that the return equated to 1.7 trillion kroner — the highest kroner return in the fund’s history.
The percentage return is the second highest for the fund «topped only by the rebound from the financial crisis in 2009» when returns hit 25.6%, said Yngve Slyngstad, CEO at Norges Bank Investment Management. NBIM manages the assets of the SWF. In 2018 the fund return was -6.1%, equating to a 485 billion kroner loss. Assets grew 22.2% for the year ended Dec. 31.
The fund’s 70.8% equity allocation gained 26% in 2019, compared with a 9.5% loss for the fund’s 66.3% equity exposure in 2018.
Fixed-income exposure of 26.5% returned 7.6%, compared with a 0.6% gain in 2018 when the allocation as 30.7%.
Real estate assets made up the remaining 2.7% of the fund, compared with 3% in 2018. The real estate allocation gained 6.8% in 2019, compared with 7.5% in 2018.
Pensionierungsverluste als Einstellungshindernis
Viel ist die Rede von einer wünschbaren Glättung der Altersgutschriften, weil damit die Einstellungschancen älterer Arbeitnehmer erhöht würden. Hansueli Schöchli weist nun in der NZZ darauf hin, dass die Pensionierungsverluste aufgrund des überhöhten Umwandlungssatzes bei der Einstellung Älterer sich noch nachteiliger auswirken könnten.
Ironischerweise haben jene, die am lautesten die Probleme der Älteren am Arbeitsmarkt beklagen, in den letzten zehn Jahren am härtesten dafür gekämpft, dass die Anstellung von Älteren besonders teuer ist und bleibt. Die Rede ist vom Gesetz über die berufliche Vorsorge (BVG). Gemeint ist hier nicht die Tatsache, dass die prozentualen Lohnabzüge mit dem Alter der Beschäftigten steigen. Gemeint ist, dass ältere Beschäftigte, die wenig überobligatorisches Vorsorgekapital haben, für die Pensionskassen sehr teuer sind. Direkt betroffen sind vor allem Tieflohnsektoren. (…)
Ein Unternehmer mit mehreren hundert Angestellten schildert, was dies konkret heisst. Er habe zum Beispiel jüngst zwei 55-jährige Elektriker eingestellt, doch wegen der Aussicht auf Pensionierungsverluste habe die Pensionskasse im einen Fall 110 000 Fr. zurückstellen müssen, im anderen 130 000 Fr. Die Bandbreite der Rückstellungen für andere Fälle reicht laut dem Unternehmer von 80 000 bis 140 000 Fr.
Die 2. Säule auf dem Sterbebett
In der Wochenzeitung schreibt Yves Wegelin: “Die Reform des Bundesrats für die zweite Säule ist ein Eingeständnis, dass diese ein Auslaufmodell ist. Irgendwann werden auch die Bürgerlichen diese Realität nicht mehr leugnen können”. Aber vorderhand scheinen die Bürgerlichen von den Milliarden, die es in der 2. Säule zu verdienen gibt, geblendet. Ganz übel scheint zu sein, dass auch die Pensionskassen daran verdienen. Zur laufenden Revision ist zu lesen:
Die Bürgerlichen signalisieren von SVP bis GLP jedoch Ablehnung. Die SVP sprach sich bereits im Sommer gegen den Kompromiss der Sozialpartner aus. Kürzlich hat sich nun auch die FDP-Fraktion an einer Klausur dagegen entschieden, letztes Wochenende folgte die Mittefraktion aus CVP, EVP und BDP; und auf Nachfrage positioniert sich auch die GLP rechts des Arbeitgeberverbands. Bekämpft wird vor allem der Rentenzuschlag.
Die Bürgerlichen möchten, dass die Renten in erster Linie mit höheren Beiträgen an die zweite Säule gesichert werden. Einen Rentenzuschlag soll es höchstens für eine Übergangsgeneration geben, die keine Zeit mehr hat, genug zu sparen. Zweitens sind die Bürgerlichen gegenüber einer Finanzierung über Lohnbeiträge skeptisch bis ablehnend.
“Fünf vor zwölf bei der AHV”
Frédéric Pittet, Stv. Ressortleiter Sozialpolitik und Sozialversicherungen beim Schweizerischen Arbeitgeberverband, befasst sich in einem Gastkommentar in der NZZ mit den düstern Aussichten der AHV und warnt vor einer starken Erhöhung der Mehrwertsteuer, um ihre Finanzen zu retten. Er empfiehlt als ersten Schritt eine moderate Erhöhung der MWSt und die Angleichung der Rentenalter. Damit wäre bis 2027 eine Stabilisierung gegeben. Dann müsste eine zweite Reformetappe mit einer schrittweisen, allgemeinen Rentenaltererhöhung folgen.
Die Finanzspritze [der Staf] ist nur ein Tropfen auf den heissen Stein, denn die grosse Pensionierungswelle der Babyboomer rollt ab 2020 erst richtig an. Innert weniger Jahre wird die Zahl der Rentner um eine Million Menschen wachsen. In Kombination mit einer tieferen Zuwanderung und unsicheren Wirtschaftsaussichten wird sich die jährliche AHV-Finanzierungslücke bis 2030 auf über fünf Milliarden Franken und 2035 sogar auf über zehn Milliarden Franken vergrössern – im besten Fall. Um Defizite in dieser Grössenordnung auszugleichen, müsste die Mehrwertsteuer um bis zu drei Prozentpunkte erhöht oder das Rentenalter um beinahe vier Jahre für Frau und Mann angehoben werden. (…)
In Anbetracht dieser Herausforderungen schlägt der Schweizerische Arbeitgeberverband einen ausgewogenen Reformweg in Etappen vor. In einem ersten Schritt soll die AHV finanziell stabilisiert werden. Hierfür genügt eine moderate Mehrwertsteuererhöhung um 0,3 Prozentpunkte, gekoppelt an die Angleichung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre. Letztere könnte auch mit einer gezielten Ausgleichsmassnahme verbunden sein. Dieser ausgaben- und einnahmenseitig ausgewogene Reformschritt würde die AHV- Finanzierung bis mindestens 2027 stabilisieren. Bis dann muss die politische Diskussion so weit fortgeschritten sein, dass eine zweite Reformetappe in Kraft gesetzt werden kann, die auch eine schrittweise allgemeine Rentenaltererhöhung mit einschliesst.
UBS Real Estate Focus 2020
UBS hat ihren Real Estate Focus 2020 publiziert mit Daten und Kommentaren zur Entwicklung von Verkaufsflächen, Zentrumslagen, Immobilienfonds und -aktien, Tends und Mietkontrollen.
Kompromiss für Überbrückungsrente
Der Blick schreibt über die Bemühungen von SGB-Präsident Maillard, die Überbrückungsrente mit einem Kompromiss zu retten.
Die aktuelle Lösung sieht unter anderem vor, dass auch Personen, die vor 58 ihre Stelle verlieren, ab dem 60. Lebensjahr Anspruch auf die ÜL haben. Dies, sofern sie ab 50 während mindestens fünf Jahren gearbeitet haben und insgesamt mindestens 20 Jahre AHV-Beiträge einbezahlt haben. Im Gegensatz zum Ständerat wollen die Nationalräte zudem verhindern, dass alle ÜL-Bezüger faktisch zur Frühpensionierung gezwungen werden, was Rentenkürzungen zur Folge hätte.
Auf der anderen Seite wurden die Vermögensfreibeträge für Alleinstehende auf 50’000 Franken beziehungsweise für Ehepaare auf 100’000 Franken gesenkt. Unter dem Strich führt der neue Vorschlag voraussichtlich zu Kosten von 270 Millionen Franken pro Jahr, gegenüber 70 Millionen in der Version des Ständerats und 230 Millionen in der Version des Bundesrats.
Schon am 4. März kommt die Vorlage in den Nationalrat. Angesichts der klaren Mehrheitsverhältnisse in der Kommission ist davon auszugehen, dass die grosse Kammer den Vorschlag akzeptieren wird. Eine Woche später ist der Ständerat an der Reihe, dessen Mitglieder womöglich noch die eine oder andere Änderung vornehmen werden.
So will Ständerat Ruedi Noser genau hinschauen, wenn es darum geht, wem die Überbrückungsleistung nun alles zusteht. Grundsätzlich sieht er sich aber in seinem Vorschlag, den bundesrätlichen Vorschlag nicht einfach durchzuwinken, bestätigt: «Die aktuelle Vorlage nimmt viele Punkte auf, die wir bemängelt hatten.»
Mitte gegen Links
Die NZZ berichtet über die Ablehnung der bundesrätlichen Vorlage zur BVG-Revision durch die Mitte-Fraktion (CVP, BDP, EVP). CVP-Präsident Pfister gibt der Vorlage mit dem Rentenzuschlag keine Chance mehr im Parlament.
Auch nach den Vorstellungen der Mitte-Fraktion soll es Rentenzuschläge als Kompensation der sofortigen Senkung des gesetzlichen Mindestumwandlungssatzes von 6,8 auf 6,0 Prozent geben – aber nur für jene Minderheit, die mangels überobligatorischem Vorsorgekapital effektiv von der Senkung des gesetzlichen Minimums betroffen wäre; gemäss Bundesschätzung dürften 37 Prozent der Versicherten direkt betroffen sein. Zudem soll nur die Übergangsgeneration (z.B. 10 oder 15 Jahrgänge) einen Rentenzuschlag erhalten und nicht jeder künftige Neurentner, wie dies der Vorschlag des Bundesrats faktisch vorspurt.
Laut Berechnungen der St.Galler Vorsorgeberatungsfirma c-alm würde der Verzicht auf die Giesskanne die Kosten für die Rentenzuschläge, die der Bundesrat in seiner Variante auf 1,7 Milliarden Franken pro Jahr geschätzt hatte, um 80 bis 90 Prozent reduzieren und die Gesamtkosten der Reform etwa halbieren.
Arbeitgeber kritisieren SGK-N wegen Überbrückungsleistung
Der Arbeitgeberverband kritisiert in einer Meldung die Entscheide der nationalrätlichen Sozialkommission für ihre Entscheide bei der Behandlung der geplanten Überbrückungsleistung. Der geforderte Leistungsausbau wird als verantwortungslos bezeichnet.
Die nationalrätliche Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-N) will bei der Überbrückungsleistung für ältere Arbeitslose (19.051) mehrheitlich eine massive Ausweitung des Bezügerkreises erwirken. Sie hat es verpasst, auf den Ständerat zuzugehen, und verteuert damit nicht nur die neue Sozialleistung, sondern riskiert auch das Scheitern der Vorlage.
Statt – wie von den Arbeitgebern gefordert – das Mindestbezugsalter auf 62 Jahre anzuheben, beharrt die SGK-N auf Alter 60 und lockert gleichzeitig die Bezugsvoraussetzungen erheblich. Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) unterstützt das Ziel des Bundesrats, ausgesteuerten älteren Personen eine existenzsichernde Überbrückungsleistung zu ermöglichen. Dies jedoch unter der Voraussetzung, dass die Betroffenen nicht anderweitig auf existenzsichernde Mittel zurückgreifen können.
Das Gesamtpaket der Massnahmen muss jedoch dafür sorgen, dass ältere Arbeitnehmer gar nicht erst in den Anspruchskreis für die neue Überbrückungsleistung geraten. Angesichts des sich akzentuierenden Fachkräftemangels ist es wichtig, Menschen besser dabei zu unterstützen, wieder im Arbeitsmarkt Tritt zu fassen, wenn sie vor Alter 60 die Stelle verlieren.
Geht es nun nach der SGK-N, sollen sogar bereits vor Alter 60 ausgesteuerte Personen in den Genuss der neuen Leistung kommen, sobald sie zwischen dem 50. und 60. Lebensjahr noch während fünf Jahren gearbeitet haben. Faktisch wird die Altersgrenze 60 für einen Bezug damit sogar ausgehebelt.
Geschäft Ueberbrückungsleistung / Mitteilung SAV / Mitteilung SGK-N
Vernehmlassung zur Verordnung der ATSG-Revision
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 19. Februar 2020 entschieden, die geplanten Ausführungsbestimmungen zur ATSG-Revision, die im Sommer 2019 vom Parlament verabschiedet wurde, in die Vernehmlassung zu schicken. Schwerpunkt der Verordnungsanpassungen sind notwendige Bestimmungen zur Durchführung von internationalen Sozialversicherungsabkommen.
Forderungen der Jungparteien an die BVG-Revision
Sechs Jungparteien aus dem bürgerlichen Lager haben sich zusammengerauft und eine gemeinsame Stellungnahme zur Vernehmlassung des Bundesrates eingegeben. Auf der Website der Jungfreisinnigen heisst es dazu:
Wir begrüssen, dass die Sozialpartner die wichtige Reformdiskussion in der zweiten Säule mit ihrem BVG-Reform-Vorschlag angestossen haben. Dieser Vorschlag der Sozialpartner enthält gute Elemente. Die Einführung aber eines Rentenzuschlages ist verantwortungslos. Der Rentenzuschlag, der (abermals) durch zusätzliche Lohnbeiträge finanziert werden soll, ist auf Dauer angelegt. Damit wird die Umverteilung von Jung zu Alt fortgesetzt. Dieser Rentenzuschlag wird von den Jungparteien deshalb klar abgelehnt.
Die Jungfreisinnigen Schweiz freuen sich besonders, dass die Jungparteien für eine Koppelung des Rentenalters an die Lebenserwartung sind. Dazu Matthias Müller, Präsident der Jungfreisinnigen: „Damit wird in der 2. Säule dasselbe Ziel verfolgt wie es die Jungfreisinnigen Schweiz in der 1. Säule mit ihrer Renteninitiative tun. Dabei handelt es sich um eine nachhaltige Lösung, die zusätzliche Hauruckübungen zur kurzfristigen Sicherung der strukturellen Finanzierungsprobleme unnötig macht.“
Die Stellungnahme der Jungparteien
In der Stellungnahme der Jungparteien zur BVG-Revision werden folgende Punkte aufgegriffen:
Allgemeines
Der Systemfehler der ungewollten, einseitigen und systemfremden Umverteilung in der beruflichen Vorsorge auf Kosten der arbeitenden und zukünftigen Generationen muss schnellstmöglich behoben werden.
Die berufliche Vorsorge muss für die Zukunft flexibel gestaltet werden. Dabei soll das individuelle Rentenalter durch ein Bonus- und Malus-System selbst bestimmt werden können.
Mindestlohn und Alter
Anpassungsvorschlag Abs 1 (neu): Arbeitnehmer, die bei einem Arbeitgeber einen Jahreslohn von mehr als 21 330 Franken beziehen, unterstehen ab 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres für die Risiken Tod und Invalidität sowie für das Alter der obligatorischen Versicherung.
Abs 3 (neu): Der in Abs 1 festgelegte Mindest-Jahreslohn gilt bei einem 100% Pensum und wird bei Teilzeit-Beschäftigung dem Beschäftigungsgrad angepasst.
Koordinationsabzug (Art. 8 Abs 1 und 2)
Anpassungsvorschlag Abs 1 (neu): Zu versichern ist der Jahreslohn bis 85 320 Franken. Dieser wird versicherter Lohn genannt.
Leistungsanspruch/Rentenalter (Art. 13 Abs 1)
Das Referenzalter für den Renteneintritt ist an die Lebenserwartung zu koppeln.
Umwandlungssatz (Art. 14 Abs. 2, 2bis und 3)
Der Umwandlungssatz soll gesenkt und entpolitisiert werden.
Altersgutschriften (Art. 16)
Die Altersgutschriften sollen arbeitgeberseitig nivelliert werden. Rentenzuschlag/Kompensationsleistungen (Art. 47 sowie zugehörige Übergangsbestimmungen)
Streichen des Rentenzuschlags. Keine Kompensationszahlungen mittels systemfremder Umverteilung in der 2. Säule auf Kosten arbeitender und zukünftiger Generationen.






