Asset Swaps 2019 in Immobilienanlagestiftungen
Die KGAST präsentiert die Ergebnisse der Umfrage zu den Immobilien-Sacheinlagen-Transaktionen im Kalenderjahr 2019.
Im Kalenderjahr 2019 wurden rund CHF 191 Mio. an Immobilienvermögen mittels Sacheinlagen übertragen. Damit liegt das letztjährige Volumen um 40% tiefer als der langfristige Durchschnitt von CHF 318 Mio. Bezüglich Nutzung, Liegenschaftsgrössen, regionaler Streuung und Steuerrulings war 2019 ein durchschnittliches und eher unauffälliges Jahr.
Ein Ende der Tiefzinspolitik scheint nicht unmittelbar bevorzustehen. Das verhaltene Wirtschaftswachstum, die tiefe Inflationsdynamik und die jüngste Aufwertung des Schweizer Frankens sind Gründe, die gegen eine baldige Normalisierung der Schweizer Geldpolitik sprechen. Damit bleibt der Anlagedruck unverändert hoch und Immobilien bleiben weiterhin eine im Vergleich zu anderen Anlageklassen attraktive Anlage.
Ein professionelles Immobilienmanagement dürfte angesichts des herausfordernden Umfeldes gefragt bleiben, was die Nachfrage nach Sacheinlagen stabil halten sollte.
Überbrückungsrente: Die Differenz zwischen den Räten
Die NZZ beschreibt die Differenzen zwischen der Lösung des Nationalrats und den Entscheiden der ständerätlichen SGK:
Die Unterschiede zwischen den zwei Varianten sind beträchtlich. Geht es nach dem Nationalrat, kommen jährlich voraussichtlich etwa 6200 Personen in den Genuss der ÜL. In der Version des Ständerats sind es 3400 Personen. Ähnlich sieht es bei den Kosten aus, die voll zulasten des Bundes gehen würden: Die jährlichen Ausgaben würden beim Ständerat 150 Millionen Franken betragen, beim Nationalrat wären es 270 Millionen.
Noch in einem zweiten gewichtigen Punkt besteht keine Einigkeit. Die Ständeräte wollen die ÜL für die einzelnen Bezüger nach oben «deckeln». Alleinstehende sollen maximal 3240 Franken im Monat erhalten, Ehepaare 4860 Franken. Zusätzlich würden Krankheitskosten wie Zahnarztrechnungen sowie Franchise und Selbstbehalt vergütet. An diesem Maximalbetrag hat die Ständeratskommission festgehalten.
Der Nationalrat hingegen lehnt eine Obergrenze ab. Dieser Punkt dürfte noch zu reden geben. Sozialminister Alain Berset (sp.) hatte warnend darauf hingewiesen, dass es mit den vorgesehenen Plafonds Fälle geben werde, in denen die ÜL nicht alle Lebenshaltungskosten abdeckten.
Eine weitere Differenz betrifft das Baugewerbe und andere Branchen, die bereits heute grosszügigere Vorruhestandsregime kennen. Der Nationalrat wollte für sie eine Sonderregelung, was die Ständeratskommission ablehnt. Allerdings zeigt sich bei dieser und bei weiteren Fragen, dass die Skepsis bei bürgerlichen Sozialpolitikern im Ständerat immer noch gross ist. Dies illustrieren die relativ zahlreichen Enthaltungen bei manchen Kommissionsentscheiden.
Pension fund giants team up in attack on ‘short-termism’
Japan’s $1.6tn state pension fund has joined forces with the California State Teachers’ Retirement System and UK-based USS Investment Management to launch an attack on “short-termism” by companies and asset managers.
The joint statement — which the trio say is more relevant than ever given current market turmoil — marks a sharp break with the traditional silence of the big public asset owners.
These pension funds have tended to leave public commentary on market structure and sustainability issues to asset managers, such as Larry Fink, the chief executive of BlackRock, who recently called on companies to adhere to strict sustainability standards.
However, in a letter published on Wednesday on the websites of all three funds, Japan’s Government Pension Investment Fund said that a focus on short-term returns laid their portfolios open to “potentially catastrophic systemic risks”.
The warning cited a forecast by Moody’s Analytics that climate change alone had the potential to destroy about $69tn in global economic wealth over the next 80 years.
Start der Unterschriftensammlung
Das Initiativkomitee schreibt zum Start der Unterschriftensammlung für eine13. AHV-Rente:
Endlich ist es soweit: Wir starten wir heute die Volksinitiative für eine 13. AHV-Rente. Die AHV-Renten sind immer noch zu tief, die Pensionskassen-Renten sinken trotz immer höherer Beiträge. Gleichzeitig steigen und steigen die Mieten und Krankenkassenprämien. Für immer mehr Menschen reicht die Rente im Alter nicht mehr, um über die Runden zu kommen.
Wir finden: Wer ein Leben lang hart gearbeitet hat, verdient eine gute Rente. In der Schweiz hat es genug Geld für anständige Renten, nicht nur für Top-Verdienende. Dass die Banken und Versicherungen uns mit Schreckensmeldungen verunsichern wollen, ist klar. Sie profitieren von ihren Anlage-Produkten. Doch die effizienteste und effektivste Art, die Renten zu verbessern, ist die AHV. Die AHV hat mit Abstand das beste Preis-Leistungs-Verhältnis. Hier fliesst kein Rappen in Hochglanz-Prospekte, Provisionen oder Manager-Boni.
Und das allerbeste: Die AHV ist die gerechteste Altersvorsorge. Denn sie berücksichtigt bei der Rentenberechnung auch unbezahlte Betreuungsarbeit, die zumeist immer noch von Frauen geleistet wird. Darum ist eine Stärkung der AHV auch das beste Mittel gegen den Rentenrückstand der Frauen.
SGK-S zur Überbrückungsrente
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S) will die neue Überbrückungsleistung für ausgesteuerte Arbeitslose nicht nur bis zum Zeitpunkt der Frühpensionierung gewähren. Sie beantragt dem Ständerat, in diesem Punkt dem Nationalrat zu folgen. Sie hält jedoch daran fest, dass nur eine Überbrückungsleistung erhält, wer nach dem 60. Geburtstag ausgesteuert wird. Zudem will sie die Überbrückungsleistung plafonieren. In ihrer Mitteilung schreibt die Kommission:
Die Kommission hält insbesondere in folgenden Punkten an den Beschlüssen des Ständerats fest:
- Nur wer mit 60 Jahren oder später ausgesteuert wird, soll eine Überbrückungsleistung (ÜL) beziehen können (Art. 3 Abs. 1 Bst. a; 8 zu 5 Stimmen).
- Die ÜL soll plafoniert werden, und zwar bei 38 900 Franken pro Jahr für Alleinstehende und bei 58 350 Franken für Ehepaare (Art. 5 Abs. 1; 8 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung).
- Es soll keine neue faktische Subvention für Branchen mit Vorruhestandsleistungen geschaffen werden (Art. 21 Abs. 4; 7 zu 0 Stimmen bei 6 Enthaltungen).
Namentlich in folgenden Punkten beantragt die Kommission hingegen, sich den Beschlüssen des Nationalrates anzuschliessen:
- Ausgesteuerte ab 60 Jahren haben Anspruch auf ÜL bis zum ordentlichen Rentenalter oder bis zum Zeitpunkt, an dem sie frühestens die Altersrente vorbeziehen können, wenn absehbar ist, dass sie bei Erreichen des ordentlichen Rentenalters einen Anspruch auf Ergänzungsleistungen (EL) haben werden (Art. 2 Abs. 1; 8 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen).
- Der Anspruch auf ÜL besteht nur, wenn das Reinvermögen unterhalb der Hälfte der EL-Vermögensschwelle liegt und entsprechend weniger als 50 000 Franken für Alleinstehende und 100 000 Franken für Ehepaare beträgt (Art. 3 Abs. 1 Bst. d; 6 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen).
- Bei der Berechnung des früheren AHV-pflichtigen Einkommens, das zum Bezug von ÜL berechtigt, werden Erziehungs- und Betreuungsgutschriften berücksichtigt (Art. 3 Abs. 1 Bst. b; 9 zu 4 Stimmen).
- Wer ÜL bezieht, erhält Krankheits- und Behinderungskosten vergütet (Art. 14a und 14b; ohne Gegenstimme).
“Clevere Strategie des VZ”
Alain Lauber kommentiert auf Inside Paradeplatz die Geschäftsstrategie des VZ Vermögenszentrums:
Um ihre teuren Beratungsgespräche zu verkaufen, hat das VZ Vermögenszentrum eine ganz clevere Strategie. Sie wirbt gerne in bekannten Konsumentenschutz-Magazinen und -Sendungen. Leider mit Erfolg, weil die Kunden die Taktik nicht durchschauen.
Im Dezember 2019 informierte die Sendung „Espresso“ auf Radio SRF ihre Zuhörer über das Thema „Was kann ein Götti/Gotte oder die Grosseltern mit dem Geld machen, das auf einem Jugendsparkonto liegt und von der Inflation gefressen wird?“.
Aktienfonds, what else. Und natürlich durfte der Vertreter von VZ ungeniert für ETFs und Co. Werbung machen. Und indirekt für sich selber: „Uns engagiert eine Konsumentenschutz-Sendung.“
Auf Linie ASIP
inter-penson, der Verband der Sammel- und Gemeinschaftsstiftungen, wendet sich in seiner Stellungnahme zur bundesrätlichen Vorlage der BVG-Revision gegen das vorgeschlagene Kompensationsmodell und schliesst sich weitgehend der ASIP-Lösung an. In einer Mitteilung wird festgehalten:
Inter-pension begrüsst die sofortige und einmalige Senkung des obligatorischen Umwandlungssatzes auf 6 Prozent. Mit einer Kompensation sollen während einer beschränkten Zeitdauer nur die tatsächlichen Renteneinbussen ausgeglichen werden.
Eine Zusatzrente, die für alle Renten unbegrenzt und über einen AHV-Beitragszuschlag von 0,5 Prozent finanziert wird, wie es der Bundesrat vorschlägt, lehnt inter-pension entschieden ab. Eine Vermischung von AHV mit BVG, von Umlage- mit Kapitaldeckungsverfahren widerspricht der Bundesverfassung. Ein Rentenzuschlag soll nach Jahrgang abgestuften prozentualen Gutschriften für maximal zehn Jahre geleistet werden.
Anstelle des bundesrätlichen Modells befürwortet inter-pension alternative Vorschläge ähnlich jenen des ASIP. Weil Modell, Altersgutschriften, Koordinationsabzug und Kompensationsmassnahmen unmittelbare finanzielle Auswirkungen haben, soll das Parlament die Detailregelungen sozialverträglich und mehrheitsfähig definieren.
Obwohl das Rentenalter in dieser Vorlage nicht zur Diskussion steht, erachten wir eine Erhöhung des Regelrentenalters für Frauen auf 65 Jahre als dringend notwendig. Zu favorisieren wäre ein auf Lebenserwartung und Renditeperspektive ausgerichtetes Rentenalter.
Wie sich die Wahl der Pensionierung auswirkt
“Mit einer guten Planung kann man die Steuerlast nach dem Berufsleben reduzieren. Die Gretchenfrage dabei lautet:
Rente und/oder Kapital?” heisst es zum Beitrag von Karl Flubacher vom VZ VernögensZentrum in der NZZ. Im Zentrum steht eine detaillierte Liste mit den steuerlichen Konsequenzen der beiden Varianten und dem resultierenden Nettoeinkommen.
“Die BVG-Vollversicherung hat viele Totengräber”
Werner Enz beklagt in einem Kommentar den Zustand der Vollversicherung. In seinem Kommentar zur Einführung eines neuen Tarifs im Schweizer KL schreibt er:
Nachdenklich stimmt nun, dass die Helvetia auf Anfang Jahr in der Vollversicherung neue Tarife verrechnet im Bestreben, eine einigermassen zufriedenstellende Verzinsung des von Aktionären zur Verfügung gestellten Risikokapitals zu erreichen. Mit der Anwendung des sogenannten Anrechnungsprinzips wird der astronomische Mindest-Umwandlungssatz von 6,8% gesetzeskonform umgesetzt, wobei Kunden im Obligatorium neu noch 6,0% und im Überobligatorium 4,4% in Aussicht gestellt werden. Was ober- und ausserhalb des BVG-Obligatoriums angespart wird, muss herhalten zur Erfüllung der von der Politik diktierten Leistungsziele.
Überbrückungsleistung im NR
Die NZZ berichtet über die Behandlung der Überbrückungsrente (oder -leistung) im Nationalrat.
Der Startschuss ist gefallen. In einem wahren Turboverfahren will das Parlament in der laufenden Session die Vorlage zu den Überbrückungsleistungen (ÜL) durch die Differenzbereinigung jagen. Den ersten Schritt hat der Nationalrat am Mittwoch gemacht. Er stellte sich mit 131 gegen 57 Stimmen klar hinter den geplanten Sozialausbau, von dem Langzeitarbeitslose über 60 Jahre profitieren würden. Die Mehrheit zeigte sich dabei wesentlich grosszügiger als der Ständerat, der die Pläne bei der ersten Diskussion im Dezember markant gestutzt hatte.
Der Nationalrat folgte praktisch durchs Band dem Kompromiss seiner Sozialkommission. Dahinter steht eine breite Koalition von den Grünen bis zur FDP. Heftigen Widerstand leistete die SVP. Der Hintergrund ist klar: Der Sozialausbau hat viel mit Europapolitik zu tun. Er ist eine direkte Reaktion des Bundesrats und der Sozialpartner auf die Begrenzungsinitiative der SVP, die das Ende der Personenfreizügigkeit mit der EU verlangt und damit den bilateralen Weg insgesamt beenden würde. Sie kommt am 17. Mai an die Urne, was die parlamentarische Eile erklärt. Die ÜL sollen vor dem Urnengang unter Dach und Fach sein.
Dutch pensions’ funding ratios plunge
Funding ratios of Dutch pension funds have plummeted further in the wake of falling interest rates and declining equity markets caused by investors’ worries about the spread of the coronavirus, also known as Covid-19.
Aon saw coverage ratios decline no less than six percentage points to 95% on average in February.
Mercer, while using a different calculation method, observed a drop of five percentage points to 96%, while consultancy Sprenkels & Verschuren saw a decrease of four percentage points to 97%.
According to Aon, the 30-year euro swap rate – the main criterion for discounting liabilities – had dropped to no more than 13 bps, resulting in a 4% rise of liabilities on average last month. Mercer came up with slightly higher figures.
Martin Kaisers Frontenwechsel
Die Bilanz kommentiert den Wechsel von Martin Kaiser, Mitglied der Geschäftsleitung des Arbeitgeberverbands, zur Swiss Life.
Die Befürworter des BVG-Deals fürchten nun, einen ihrer wichtigsten Anwälte fürs Projekt zu verlieren, Gegner reiben sich die Hände, weil sie hoffen, dass Kaiser nun in ihr Lager wechselt. Kaiser selbst sieht seinen Jobwechsel weniger dramatisch, schliesslich hätten auch die Versicherer ein Interesse an einer mehrheitsfähigen Reform der zweiten Säule. «Die laufenden inhaltlichen Auseinandersetzungen mit der Vorlage sind wichtig.» Swiss Life jedenfalls erachtet nach eigenen Angaben – und trotz Dörigs Verdikt – eine BVG-Reform als «dringend und zwingend», erkennt aber beim vorliegenden Vorschlag «Optimierungsbedarf », etwa bei den Massnahmen für die Übergangsgeneration, und fordert bei der Ausgestaltung des Renten zuschlags «Zurückhaltung und Augenmass».
Demographie und Niedrigzinsen
In einem Beitrag für die Schweizer Personalvorsorge hat Julius Bär die Auswirkungen der Demographie und des Zinsumfelds auf die berufliche Vorsorge untersucht. Dazu heisst es u.a.
Seit der Einführung des BVG im Jahre 1985 liegt das Rentenalter unverändert für Männer bei 65 und Frauen bei 64 Jahren. Im Vergleich zu 1985 ist die Lebenserwartung jedoch erheblich gestiegen. Zum Zeitpunkt der Pensionierung lebten 1985 Frauen durchschnittlich noch 18.2 Jahre, Männer 14.3 Jahre. Im Jahre 2018 sind es 22.7 Jahre bei Frauen bzw. 19.9 Jahre bei Männern. …
Zwischen 2000 und 2009 betrug die durchschnittliche BVG-Mindestverzinsung 2.97% p.a. Im Zeitraum von 2010 bis 2019 lag die durchschnittliche Mindestverzinsung bei 1.47% p.a. (Abbildung). Die durchschnittliche BVG-Mindestverzinsung reduzierte sich somit um ganze 1.5% p.a. zwischen 2000 bis 2009 und der letzten Dekade 2010 bis 2019.
DG-Verluste durch Börseneinbruch
Complementa hat auf Basis der Zahlen des Risiko-Check up eine Schätzung für den Deckungsgradverlauf der Pensionskassen seit Jahresbeginn erstellt. Dazu heisst es in einer Meldung:
Berechnungen von Complementa zufolge ist der durchschnittliche Deckungsgrad von Schweizer Pensionskassen seit Jahresbeginn von 109,5% auf 107,1% gesunkenen. Damit ist aber erst ein Drittel der Zugewinne aus dem Jahr 2019 wieder verloren.
Zum Jahresbeginn verzeichneten die Aktienmärkte noch ein Plus, verloren dann aber im Laufe des Februars stark. Darunter haben auch die Schweizer Pensionskassen zu leiden. Dank eines ausgeglichenen Anlagemix betrug der Deckungsgradverlust bisher «nur» 2,4 Prozent. Das entspricht rund 27 Milliarden Franken an Vorsorgekapital. Positiv ausgewirkt hat sich, dass die Renditen der festverzinslichen Werte fielen und damit die Preise dieser Werte anstiegen. Die Ausgangslage ist nicht neu, jedoch die Reaktion der Aktienmärkte: In der Vergangenheit erwiesen sich die Märkte als relativ immun gegen Ausbrüche von Epidemien.
Der Complementa Deckungsgrad-Index basiert auf dem gewichteten Durchschnitt der Bilanzen der Teilnehmer am Complementa Risiko Check-up. Die simulierten Zahlen für 2019 basieren auf Indexperformances und auf den durch Complementa errechneten Verzinsung plus Zuschlag und repräsentieren den durchschnittlichen kapitalgewichteten Deckungsgrad.
McKinsey zu den Pensionskassen
Eine kürzlich von McKinsey publizierte Studie über die anscheinend vergleichsweise schlechten Performancewerte der Schweizer Pensionskassen hat einiges Aufsehen erregt. Jetzt ist die Studie verfügbar. Auf der Website schreibt McKinsey dazu:
Switzerland’s relatively robust economic performance since the financial crisis has cushioned the impact of these challenges, but the country’s second- pillar pension system is not immune to the global trends. Between 2008 and 2018, both public and private pension funds were forced to cut technical interest rates by more than 1.5 percentage points and reduce effective average conversion rates from 6.79 percent to 5.87 percent. Consequently, combined replacement rates for first- and second-pillar pensions have dropped by a full 10 percentage points over those 11 years.





