Der Blick schreibt über die Bemühungen von SGB-Präsident Maillard, die Überbrückungsrente mit einem Kompromiss zu retten.

Die aktuelle Lösung sieht unter anderem vor, dass auch Personen, die vor 58 ihre Stelle verlieren, ab dem 60. Lebensjahr Anspruch auf die ÜL haben. Dies, sofern sie ab 50 während mindestens fünf Jahren gearbeitet haben und insgesamt mindestens 20 Jahre AHV-Beiträge einbezahlt haben. Im Gegensatz zum Ständerat wollen die Nationalräte zudem verhindern, dass alle ÜL-Bezüger faktisch zur Frühpensionierung gezwungen werden, was Rentenkürzungen zur Folge hätte.

Auf der anderen Seite wurden die Vermögensfreibeträge für Alleinstehende auf 50’000 Franken beziehungsweise für Ehepaare auf 100’000 Franken gesenkt. Unter dem Strich führt der neue Vorschlag voraussichtlich zu Kosten von 270 Millionen Franken pro Jahr, gegenüber 70 Millionen in der Version des Ständerats und 230 Millionen in der Version des Bundesrats.

Schon am 4. März kommt die Vorlage in den Nationalrat. Angesichts der klaren Mehrheitsverhältnisse in der Kommission ist davon auszugehen, dass die grosse Kammer den Vorschlag akzeptieren wird. Eine Woche später ist der Ständerat an der Reihe, dessen Mitglieder womöglich noch die eine oder andere Änderung vornehmen werden.

So will Ständerat Ruedi Noser genau hinschauen, wenn es darum geht, wem die Überbrückungsleistung nun alles zusteht. Grundsätzlich sieht er sich aber in seinem Vorschlag, den bundesrätlichen Vorschlag nicht einfach durchzuwinken, bestätigt: «Die aktuelle Vorlage nimmt viele Punkte auf, die wir bemängelt hatten.»

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