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In der Stellungnahme der Jungparteien zur BVG-Revision werden folgende Punkte aufgegriffen:

Allgemeines
Der Systemfehler der ungewollten, einseitigen und systemfremden Umverteilung in der beruflichen Vorsorge auf Kosten der arbeitenden und zukünftigen Generationen muss schnellstmöglich behoben werden.

Die berufliche Vorsorge muss für die Zukunft flexibel gestaltet werden. Dabei soll das individuelle Rentenalter durch ein Bonus- und Malus-System selbst bestimmt werden können.

Mindestlohn und Alter
Anpassungsvorschlag Abs 1 (neu): Arbeitnehmer, die bei einem Arbeitgeber einen Jahreslohn von mehr als 21 330 Franken beziehen, unterstehen ab 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres für die Risiken Tod und Invalidität sowie für das Alter der obligatorischen Versicherung.

Abs 3 (neu): Der in Abs 1 festgelegte Mindest-Jahreslohn gilt bei einem 100% Pensum und wird bei Teilzeit-Beschäftigung dem Beschäftigungsgrad angepasst.

Koordinationsabzug (Art. 8 Abs 1 und 2)
Anpassungsvorschlag Abs 1 (neu): Zu versichern ist der Jahreslohn bis 85 320 Franken. Dieser wird versicherter Lohn genannt.

Leistungsanspruch/Rentenalter (Art. 13 Abs 1)
Das Referenzalter für den Renteneintritt ist an die Lebenserwartung zu koppeln.

Umwandlungssatz (Art. 14 Abs. 2, 2bis und 3)
Der Umwandlungssatz soll gesenkt und entpolitisiert werden.

Altersgutschriften (Art. 16)
Die Altersgutschriften sollen arbeitgeberseitig nivelliert werden. Rentenzuschlag/Kompensationsleistungen (Art. 47 sowie zugehörige Übergangsbestimmungen)

Streichen des Rentenzuschlags. Keine Kompensationszahlungen mittels systemfremder Umverteilung in der 2. Säule auf Kosten arbeitender und zukünftiger Generationen.

  Text Stellungnahme