Der Arbeitgeberverband kritisiert in einer Meldung die Entscheide der nationalrätlichen Sozialkommission für ihre Entscheide bei der Behandlung der geplanten Überbrückungsleistung. Der geforderte Leistungsausbau wird als verantwortungslos bezeichnet.

Die nationalrätliche Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-N) will bei der Überbrückungsleistung für ältere Arbeitslose (19.051) mehrheitlich eine massive Ausweitung des Bezügerkreises erwirken. Sie hat es verpasst, auf den Ständerat zuzugehen, und verteuert damit nicht nur die neue Sozialleistung, sondern riskiert auch das Scheitern der Vorlage.

Statt – wie von den Arbeitgebern gefordert – das Mindestbezugsalter auf 62 Jahre anzuheben, beharrt die SGK-N auf Alter 60 und lockert gleichzeitig die Bezugsvoraussetzungen erheblich. Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) unterstützt das Ziel des Bundesrats, ausgesteuerten älteren Personen eine existenzsichernde Überbrückungsleistung zu ermöglichen. Dies jedoch unter der Voraussetzung, dass die Betroffenen nicht anderweitig auf existenzsichernde Mittel zurückgreifen können.

Das Gesamtpaket der Massnahmen muss jedoch dafür sorgen, dass ältere Arbeitnehmer gar nicht erst in den Anspruchskreis für die neue Überbrückungsleistung geraten. Angesichts des sich akzentuierenden Fachkräftemangels ist es wichtig, Menschen besser dabei zu unterstützen, wieder im Arbeitsmarkt Tritt zu fassen, wenn sie vor Alter 60 die Stelle verlieren.

Geht es nun nach der SGK-N, sollen sogar bereits vor Alter 60 ausgesteuerte Personen in den Genuss der neuen Leistung kommen, sobald sie zwischen dem 50. und 60. Lebensjahr noch während fünf Jahren gearbeitet haben. Faktisch wird die Altersgrenze 60 für einen Bezug damit sogar ausgehebelt.

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