Der Bundesrat hat die Revision des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts und die dazugehörigen Verordnungsbestimmungen auf den 1. Januar 2021 in Kraft gesetzt. Schwerpunkt der Verordnungsanpassungen sind Bestimmungen zum elektronischen Datenaustausch bei der Durchführung von internationalen Sozialversicherungsabkommen.
ATSG
Vernehmlassung zur Verordnung der ATSG-Revision
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 19. Februar 2020 entschieden, die geplanten Ausführungsbestimmungen zur ATSG-Revision, die im Sommer 2019 vom Parlament verabschiedet wurde, in die Vernehmlassung zu schicken. Schwerpunkt der Verordnungsanpassungen sind notwendige Bestimmungen zur Durchführung von internationalen Sozialversicherungsabkommen.
ATSG soll revidiert werden
Sozialversicherungen sollen Observationen durchführen können. Dazu will der Bundesrat im Sozialversicherungsrecht eine einheitliche gesetzliche Grundlage schaffen. Zudem sollen die Bestimmungen zur Missbrauchsbekämpfung angepasst sowie der Vollzug optimiert werden. Der Bundesrat hat am 22. Februar 2017 die Vernehmlassung zur Revision des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) eröffnet. Ausschlaggebend war ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom Oktober 2016.
Daneben werden auch einzelne bestehende Bestimmungen zur Missbrauchsbekämpfung angepasst. So können Geldleistungen bei strafrechtlich verurteilten Personen auch dann sistiert werden, wenn sich diese einem angeordneten Straf- oder Massnahmenvollzug entziehen. Heute dürfen die Zahlungen erst dann eingestellt werden, wenn sich die Person tatsächlich im Vollzug befindet. Zusätzlich werden die Abläufe bei der Bekämpfung des Versicherungsmissbrauchs verbessert.
Gleichzeitig plant der Bundesrat weitere Anpassungen. So soll eine neue Regelung zur Kostenpflicht der kantonalen sozialversicherungsrechtlichen Gerichtsverfahren eingeführt werden. Damit wird es für alle Sozialversicherungen, die dem ATSG unterstehen, möglich, dass den Parteien Gerichtskosten für Beschwerdeverfahren auferlegt werden, was bisher einzig im Bereich der IV möglich ist.
Mitteilung des BR / Communiqué CF Gesetzesänderung und Erläuterungen / Modifications du loi