Viel ist die Rede von einer wünschbaren Glättung der Altersgutschriften, weil damit die Einstellungschancen älterer Arbeitnehmer erhöht würden. Hansueli Schöchli weist nun in der NZZ darauf hin, dass die Pensionierungsverluste aufgrund des überhöhten Umwandlungssatzes  bei der Einstellung Älterer sich noch nachteiliger auswirken könnten.

Ironischerweise haben jene, die am lautesten die Probleme der Älteren am Arbeitsmarkt beklagen, in den letzten zehn Jahren am härtesten dafür gekämpft, dass die Anstellung von Älteren besonders teuer ist und bleibt. Die Rede ist vom Gesetz über die berufliche Vorsorge (BVG). Gemeint ist hier nicht die Tatsache, dass die prozentualen Lohnabzüge mit dem Alter der Beschäftigten steigen. Gemeint ist, dass ältere Beschäftigte, die wenig überobligatorisches Vorsorgekapital haben, für die Pensionskassen sehr teuer sind. Direkt betroffen sind vor allem Tieflohnsektoren. (…)

Ein Unternehmer mit mehreren hundert Angestellten schildert, was dies konkret heisst. Er habe zum Beispiel jüngst zwei 55-jährige Elektriker eingestellt, doch wegen der Aussicht auf Pensionierungsverluste habe die Pensionskasse im einen Fall 110 000 Fr. zurückstellen müssen, im anderen 130 000 Fr. Die Bandbreite der Rückstellungen für andere Fälle reicht laut dem Unternehmer von 80 000 bis 140 000 Fr.

Die genannte Grössenordnung erscheint plausibel. Versicherte ohne viel überobligatorisches Kapital verfügen bei der Pensionierung typischerweise über ein Vorsorgekapital um 300 000 Fr. Da der gesetzliche Mindestumwandlungssatz rechnerisch laut Fachleuten um etwa einen Drittel zu hoch ist, steckt in der derzeit geltenden Minimalvorgabe eine Subvention für typische Betroffene in der Grössenordnung von 100 000 Fr. (…)

Angefragte Vorsorgeexperten betonen, dass die Arbeitgeber die genannten Zusatzkosten in der Regel nicht selber berappen, sondern über die Pensionskasse «sozialisieren». Das heisst zum Beispiel: Die anderen erwerbstätigen Versicherten der betroffenen Pensionskasse erhalten eine tiefere Verzinsung auf ihrem Vorsorgekapital, als sie ohne die Subventionierung von neu angestellten Älteren erhalten würden. Laut dem genannten Unternehmer ist aber auch dies ein sehr schlechtes Szenario: Seine bisherigen Angestellten zahlen die Zeche, wenn er eine 55-Jährige oder 60-Jährige einstellt. Und hat der Arbeitgeber eine eigene Pensionskasse, muss er unter Umständen Zuschüsse aus seiner Firmenkasse in die Vorsorgeeinrichtung einkalkulieren.

Ob solche Zusammenhänge das Rekrutierungs- und Entlassungsverhalten der Arbeitgeber tatsächlich stark beeinflussen, ist nicht klar. «Ich weise die Arbeitgeber regelmässig auf diese Thematik hin, aber in der Praxis habe ich bisher nicht festgestellt, dass dies einen Einfluss auf deren Rekrutierungsverhalten hat», sagt Vorsorgeexperte Stephan Wyss von der Zürcher Beratungsfirma Prevanto. Ein möglicher Grund dafür: Die Umverteilungsströme sind versteckt, so dass die Opfer nichts davon sehen und nicht opponieren.

  NZZ