Der Pensionskassenverband hat zum Abschluss der Vernehmlassung zur BVG-Reform in einer Mitteilung nochmals seine Haltung bekräftigt, dass der im Sozialpartner-Kompromiss und vom Bundesrat vorgesehene Rentenzuschlag unnötig sei, nicht zuletzt mit Blick auf die Corona-Krise. In der Mitteilung heisst es u.a.:

Um das Leistungsniveau zu erhalten, braucht es insbesondere für die Ubergangsgeneration Ausgleichsmassnahmen. Bereits mehrfach haben wir darauf hingewiesen, dass die in der Vernehmlassungsvorlage vorgesehene Regelung („Sozialpartner-Kompromiss“) nicht zielführend ist.

Aufgrund der sich abzeichnenden durch die Corona-Pandemie verursachten wirtschaftlichen Entwicklungen ist die Lösung, die eine lebenslange Erhöhung der BVG- Renten um CHF 200 pro Monat für alle Personen ab Alter 60 vorsieht (bzw. CHF150 für die 55-jährigen und CHF 100 für die 50-jährigen Versicherten), nicht vertretbar, umso mehr als eine praxisorientierte, alternative Variante auf dem Tisch liegt.

Der ASIP ruft für die Übergangsgeneration seine kassenspezifische, dezentrale Lösung in Erinnerung, die fairer, kostengünstiger und einfacher umzusetzen ist. Jede vom Obligatorium betroffene Pensionskasse muss heute Jahr für Jahr hohe Rückstellungen wegen den zu hohen BVG-Umwandlungssätzen bilden. Diese vorhandenen Mittel können sofort eingesetzt werden, ohne dass ein gewaltiger Anstieg der Lohnkosten ausgelöst werden muss.

  Mitteilung ASIP / Stellungnahme ASIP