
Dichter und teurer
Verdichtetes Bauen führt nicht zu tieferen Mieten. Im Gegenteil. Der Tages-Anzeiger sucht nach den Gründen und nennt die Gentrifizierung aufgrund des Wertzuwachses der Grundstücke. Und die Investoren, u.a. Pensionskassen, wollen die Rendite maximieren. Isabel Strassheim schreibt:
MoreDurch die Schweiz rollt eine Welle der Verdichtung, das heisst, auf bestehenden Grundstücken entstehen mehr Wohnungen. Das ist ökologisch und angesichts des knappen Bodens in der Schweiz sinnvoll. Es führt aber auch dazu, dass oft die Mieten so stark steigen, dass bestehende Mieter sich die Wohnungen nicht mehr leisten können.
Verdichtung bedeutet auch Gentrifizierung: Wer sich die Mieterhöhung nach der Sanierung respektive Aufstockung nicht leisten kann, muss sich nach einem anderen Wohnort umsehen.
Gezielte Modernisierung statt Rosinenpickerei
Andrea Hohendahl führte auf HZ-Insurance ein Interview mit Nico Fiore, Geschäftsführer von inter-pension, zu aktuellen Fragen der 2. Säule. Auszüge:
Herr Fiore, wie beurteilte Inter-Pension die Empfehlung des Schweizerischen Versicherungsverbands (SVV), die Motionen Gapany und Broulis abzulehnen?
In den vergangenen Monaten wurden zahlreiche Motionen zur beruflichen Vorsorge eingereicht.Viele dieser Themen wurden bereits in der BVG-Reform aufgegriffen, welche im September von der Stimmbevölkerung abgelehnt wurde. Dieses Vorgehen wirkt wie eine selektive Übernahme einzelner Reformelemente – eine Art Rosinenpickerei.
Es stellt sich die Frage, ob damit der Wille des Volkes wirklich respektiert wird. Eine Zurückhaltung bei solchen Vorstössen ist daher sachlich nachvollziehbar. Statt einer schrittweisen Umsetzung abgelehnter Reformteile setzen wir uns für gezielte Modernisierungen in anderen Bereichen des BVG ein – mit dem Ziel, konkrete Verbesserungen für die Versicherten zu schaffen.
Welche konkreten Massnahmen wären sinnvoll, um den Zugang zur zweiten Säule zu verbessern und die Renten zu erhöhen?
Eine flexible Gestaltung des Koordinationsabzugs sowie die Senkung der Eintrittsschwelle sind bekannte und bewährte Massnahmen, um den Zugang zur beruflichen Vorsorge zu verbessern. Auch eine frühere Einbeziehung junger Erwerbstätiger, etwa durch die Senkung des Sparbeginns von 25 auf 18 Jahre, könnte zur Stärkung der Altersvorsorge beitragen.
Entscheidend ist jedoch, dass solche Anpassungen bereits heute im bestehenden gesetzlichen Rahmen möglich sind und keine Reform erfordern. Es liegt in der Verantwortung der Arbeitnehmenden- und Arbeitgebervertreter in den Vorsorgekommissionen, diese Möglichkeiten zu nutzen und gezielt umzusetzen, anstatt auf eine gesetzliche Änderung zu warten.
Solidarisch genug
Die Schweizer Personalvorsorge fragte die Leser des Newsletters nach ihrer Meinung darüber, wie viel Umverteilung es in der 2. Säule verträgt. Hintergrund sind die neuen Umverteilungselemente wie Erziehungsgutschriften, die in Bundesbern diskutiert werden.
Die grosse Mehrheit der Stimmen (60 %) ist der Meinung, dass die aktuellen Solidaritäten in der 2. Säule reichen. Eine starke Minderheit (29 %) findet, dass vielmehr Solidaritäten abgebaut werden sollten und es mehr Individualisierung braucht.
Der kleinste Anteil der Stimmen (11 %) betrachtet die Umverteilungselemente in der 2. Säule als eine gute Sache. Dadurch sollte insbesondere die Vorsorge der Frauen gestärkt werden.
Cyberangriff trifft Swiss Life und Pensionskassen
Watson berichtet, dass tausende Kundinnen und Kunden der Swiss Life Leidtragende eines Datendiebstahls bei einem technischen Partner sind. Der Schaden hält sich laut dem Unternehmen in Grenzen. Das Blatt schreibt:
Kundinnen und Kunden von Swiss Life sind von einem Hackerangriff auf einen technischen Partner des Finanzkonzerns betroffen. Am 19. März wurden sie per Briefpost über einen «Sicherheitsvorfall» informiert, bei dem unbekannte Täter an Nutzerdaten gelangt seien.
Ob es sich um eine Ransomware-Attacke handelte, ist gemäss den watson-Recherchen fraglich. Im Brief erklärt Swiss Life den Betroffenen:
(…) Wir wurden informiert, dass sich beim externen SMS-Provider, welcher die Dienstleistung der Zwei-Faktor-Identifizierung zur Verfügung stellt, ein Sicherheitsvorfall ereignet hat.
Unberechtigte hatten Zugriff auf Mobilfunknummern von registrierten Nutzern und Nutzerinnen und allenfalls auch auf den Nachnamen der registrierten Benutzer und Benutzerinnen.»
Bei Swiss Life Pension Services (SLPS) könnten «rund 60 Pensionskassen mit rund 13’000 Destinatären betroffen sein, die die SMS-Authentifizierung nutzen».
Das Unternehmen versichert: «Wir können ausschliessen, dass weitere sensible Informationen wie Wohnadresse, Lohnangaben oder andere Vorsorgedaten betroffen sind.»
Swiss Life erklärt im erwähnten Brief: «Sie können Ihre bestehenden Logindaten für das Versichertenportal nach wie vor nutzen. Ihre Daten sind vor unberechtigten Zugriffen geschützt.
Bitte bleiben Sie aufmerksam in Bezug auf SMS, die Sie unerwartet erhalten, und öffnen Sie keine Links oder Anhänge, die Sie nicht eindeutig zuordnen können.
«Alterssparen nicht torpedieren!»
FDP-Präsident Thierry Burkart kritisiert in der Bilanz die Pläne des Bundesrats, Kapitalbezüge aus der Pensionskasse stärker zu besteuern. Er hält fest:
MoreViele Steuerpflichtige sparen im Alltag für das Alter, im Glauben, dass ihnen der Konsumverzicht zu einem würdigen Leben im Pensionsalter verhilft. Altersvorsorge ist eine langfristige Entscheidung, ein Projekt über Jahrzehnte.
Werden die Vorsorgevermögen auf einmal mit höheren Steuern belastet, verstösst das gegen das Prinzip von Treu und Glauben, denn es ändert die Spielregeln während des Spiels. Wohlverstanden plant der Bundesrat dies nur, um Haushaltsdefizite zu beheben, die aufgrund eines enormen Ausgabenwachstums des Bundes entstanden sind.
BS: Parlament mit eigener PK-Lösung
Um Lücken bei der Vorsorge seiner Mitglieder zu schliessen, ist das Basler Parlament künftig auch einer Pensionskasse angeschlossen. bz schreibt dazu:
MoreBisher ist der Zürcher Kantonsrat das einzige kantonale Parlament mit einer Vorsorgelösung für seine Mitglieder. Die Pensionskasse BVK, die Personalvorsorge des Kantons Zürich, hat auch dem Grossen Rat eine Offerte vorgelegt.
Die neu geschaffene Lösung würde jährlich rund 2400 Franken pro Parlamentsmitglied zusätzlich kosten, total also rund eine Viertelmillion. Das entspricht rund zehn Prozent der ausbezahlten Sitzungsgelder. Durchschnittlich erhält ein Parlamentsmitglied für die Sessionen und die Sitzungen in den Kommissionen Brutto-Entschädigungen zwischen 21’000 und 22’000 Franken pro Jahr.
Klumpenrisiken und passives Investieren
Pensionskassen orientieren sich häufig an Benchmarks, was zu einem passiven, indexnahen Investitionsverhalten führt. Diese Praxis minimiert zwar das Risiko für Entscheidungsträger, schafft aber Klumpenrisiken und verhindert eine strategisch optimale Vermögensstruktur. Pirmin Hotz kritisiert in seinem Kommentar das „Benchmark-Kuscheln“: Die Fixierung auf kurzfristige Performancevergleiche verstellt den Blick auf das Wesentliche – die langfristig richtige Anlagestrategie. Entscheidend seien die Gewichtung von Aktien, der Umgang mit Währungsrisiken sowie der Verzicht auf ineffiziente, illiquide Alternativen. Ein Vorbild ist der norwegische Staatsfonds mit 72% Aktienquote, der ohne Orientierung an kurzfristigen Benchmarks überdurchschnittliche Renditen erzielt. Fazit: Nicht das Schlagen von Indizes zählt, sondern die stringente Umsetzung einer überlegten strategischen Allokation. Hotz schreibt in seinem Beitrag in der FuW:
MoreDas passive Investieren und «Kleben» der Manager an der Benchmark hat Klumpenrisiken zur Folge. So nimmt der amerikanische S&P 500, der im Jahr 2024 in der Referenzwährung Franken 35,2% abgeworfen hat, im Weltindex ein Gewicht von über 70% ein. Davon machen allein die US-Tech-Riesen, die sogenannten Magnificent Seven, rund ein Drittel aus. Anhänger des passiven Investierens sollten konsequenterweise mit diesem Gewicht in den USA anlegen, sonst sind sie nicht passiv. (…)
Klumpenrisiken gibt es auch am Schweizer Aktienmarkt. Wer passiv anlegt, war Anfang 2024 mit einem Anteil von über 17% in Nestlé investiert und litt unter dem markanten Kursrückschlag. Bei aller Sympathie für diesen Qualitätstitel lassen sich die Klumpenrisiken des indexnahen Investierens mit einer simplen Gleichgewichtung der Aktien einfach eliminieren. (…)
Teure alte Mitarbeiter?
Die Lohnbeiträge für die berufliche Vorsorge steigen mit dem Alter – dies ist ein oft genanntes Argument gegen die Anstellung älterer Mitarbeitender. Doch ein genauer Blick zeigt: Der Unterschied der Sozialausgaben zwischen einem 55- und einem 45-Jährigen mit Schweizer Medianlohn beträgt für den Arbeitgeber lediglich 70 Franken pro Monat. Diese überraschend geringe Differenz hat Jérôme Cosandey berechnet und setzt sie in einen grösseren Kontext. In seinem Beitrag auf Avenir Suisse schreibt er dazu:
MoreVergleicht man beispielsweise eine 55-jährige Person mit einer 45-jährigen, die beide den Schweizer Medianlohn verdienen, so beträgt die Differenz bei den vom Arbeitgeber zu tragenden Beiträgen gerade mal 70 Franken pro Monat, was etwa 1% des Lohns entspricht.
Aber würde ein Arbeitgeber angesichts des gegenwärtigen Fachkräftemangels wegen einer so geringen Differenz auf die Einstellung einer kompetenten Fachkraft verzichten? Und selbst wenn dieser Lohnunterschied entscheidend wäre, wäre der potenzielle Arbeitnehmer dann nicht bereit, ihn selbst zu tragen? Denn letzten Endes landet dieses Geld ja auf seinem Vorsorgekonto, von dem er in weniger als zehn Jahren beim Eintritt in den Ruhestand profitieren wird.
Neue BVG-Revision wäre Zwängerei
In einem umfassenden Interview mit CH-Media äussert sich ASIP-Direktor Lukas Müller-Brunner u.a. zur Situation der beruflichen Vorsorge, den Aussichten für eine neue BVG-Revision und den Absichten des Bundesrats, Kapitalbezüge stärker zu besteuern. Auszüge:
Nach dem klaren Nein zur Pensionskassen-Reform: Wie tief sitzt der Frust?
Lukas Müller-Brunner: Das Nein ist einerseits eine verpasste Chance. Das Gesetz über die berufliche Vorsorge stammt aus dem Jahr 1985. Mit der Reform hätten wir es modernisieren und den gesellschaftlichen Rahmenbedingungen anpassen können. Andererseits ist es ein Volksentscheid, den wir selbstverständlich respektieren. Die Welt geht deswegen nicht unter. Viele Pensionskassen haben reagiert und ihre Vorsorgepläne angepasst.
Niemand hat Lust auf eine neue Reform. Welche Änderungen braucht es?
Diese Einschätzung teile ich. Und wir stellen fest: Alle drei Versuche, das Gesetz den neuen Lebensumständen anzupassen, sind gescheitert. Jetzt nochmals dasselbe zu versuchen, wäre eine Zwängerei. Zudem lassen sich gewisse Themen wie beispielsweise die Digitalisierung ohne Gesetzesänderungen umsetzen.
Probleme bleiben bestehen. Die tieferen Frauenrenten liegen an den tieferen Pensionskassenrenten. Wie lässt sich das ausbügeln?
Der Grund für den Unterschied ist nicht das Geschlecht, sondern unterschiedliche Erwerbsbiografien. Personen, die ähnlich verdienen, haben eine vergleichbare Rente. Aber es stimmt: Gerade das Erwerbsleben von Frauen, die jetzt pensioniert werden, war stark geprägt von Unterbrüchen und Teilzeitarbeit. Und das schmälert zwangsläufig die Rente.
Wie lässt sich das auffangen?
Ich sehe zwei Hebel: Zum einen ist der Arbeitsmarkt vielschichtiger geworden. Aufgrund des Fachkräftemangels gibt es ein grösseres Angebot auch an Teilzeitstellen. Der zweite Hebel liegt bei den Pensionskassen: Die meisten Kassen haben reagiert und ihre Vorsorgepläne so angepasst, dass insbesondere tiefe Einkommen aus Teilzeitanstellungen besser versichert sind.
Stellungnahme zum Weisungsentwurf der OAK zu Rechtsgeschäften mit nahestehenden Personen
Der Gewerkschaftsbund nimmt zum Weisungsentwurf der OAK BV zu «Mindestanforderungen für Rechtsgeschäfte der Vorsorgeeinrichtungen mit nahestehenden Personen» Stellung und verbindet dies mit einer Kritik an den gewinnorientierten Unternehmen und den Versicherungen, die in der 2. Säule ihr Unwesen treiben. Die Anhörung wurde bereits am 31.1.25 abgeschlossen. Die Unterlagen des SGB aber erst jetzt publiziert.
MoreDer Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) begrüsst es, dass die OAK BV mit dem vorliegen- den Weisungsentwurf die gesetzlichen Vorschriften präzisieren und gewisse Mindestanforderun- gen anstreben, welche von den Pensionskassen erfüllt werden müssen, um eine transparente Offenlegung der Rechtsgeschäfte zwischen Pensionskassen und nahestehenden Personen zu erreichen.
Diese Konkretisierung kann zu einer einheitlicheren Rechtsanwendung und Aufsichtstätigkeit beitragen – und dies ist dringend notwendig. Denn zu häufig werden Vorsorgeeinrichtungen heute von gewinnorientierten Unternehmen geführt, welche die Interessen der Versicherten vernachlässigen.
Nationalrat für modifizierte Motion Ettlin, Streichung von Art. 46 BVV2
NR Thomas Rechsteiner (Mitte) explizierte vor dem NR die von der Mehrheit der SGK-N vorgeschlagene Modifikation der Motion Ettlin, mit welcher die Unklarheiten bez. «Leistungsverbesserungen» bei Sammelstiftungen sowie die unterschiedlichen Vorschriften für privat- und öffentlich-rechtliche Stiftungen beseitigt werden sollten.
MoreGemäss der eingereichten Fassung der Motion, welche vom Ständerat bereits mit 35 zu 0 Stimmen unverändert angenommen wurde, soll der Bundesrat beauftragt werden, Artikel 46 der Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVV 2) zu ändern.
Und zwar soll ermöglicht werden, dass auch öffentlich-rechtliche Vorsorgeeinrichtungen, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, Leistungsverbesserungen gewähren können. Vorsorgeeinrichtungen dürfen bekanntlich bei nicht vollständig geäufneten Wertschwankungsreserven nur unter eingeschränkten Voraussetzungen Leistungsverbesserungen gewähren.
Ausgenommen von dieser Vorschrift sind Verbandseinrichtungen sowie Vorsorgeeinrichtungen mit mehreren wirtschaftlich oder finanziell eng miteinander verbundenen Arbeitgebern. Die Ausnahme soll nun neu auch für öffentlich-rechtliche Pensionskassen gelten.
Motion zur Kostentransparenz bei PKs abgelehnt
Die von der SGK-N eingebrachte Motion, mit welcher der Bundesrat beauftragt werden sollte, die Vorsorgeeinrichtungen zu verpflichten, ihre Verwaltungskosten offenzulegen, wurde letzten Herbst vom Nationalrat angenommen, jetzt aber vom Ständerat mit 24:16 Stimmen abgelehnt und ist damit gescheitert.
Arbeitnehmer oder Selbständiger?
Der Bericht der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK N) befasst sich mit der parlamentarischen Initiative Grossen (18.455) «Selbstständigkeit ermöglichen, Parteiwillen berücksichtigen».
Die Initiative fordert, dass zur Bestimmung des Status einer erwerbstätigen Person sowohl das Mass der organisatorischen Unterordnung und des unternehmerischen Risikos als auch allfällige Parteivereinbarungen berücksichtigt werden und das Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) entsprechend angepasst wird. Mit dieser Massnahme will die Initiative die wirtschaftliche Entwicklung fördern.
Für den Bundesrat bietet die aktuelle Regelung ausreichende Rechtssicherheit. Die sozialversicherungsrechtliche Unterscheidung zwischen Selbstständigen und Angestellten ist flexibel genug. Streitfälle sind selten: 90 Prozent der Anträge auf Selbstständigkeit werden anerkannt.
Die freie wirtschaftliche Entwicklung wird weder von den Sozialversicherungsgesetzen im Allgemeinen noch von der Abgrenzung zwischen unselbstständiger und selbstständiger Erwerbstätigkeit im Besonderen behindert. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die systematische Berücksichtigung des Parteiwillens den Rechtsrahmen unnötig schwächen würde.
Verbesserte AHV für Geringverdienende
Der Bundesrat stärkt die Altersvorsorge für Personen mit tiefen Löhnen und verbessert die Situation von Selbstständigerwerbenden, die ihre Tätigkeit einstellen. Im Kultur- und Medienbereich, in dem kurze Arbeitseinsätze und geringfügige Löhne verbreitet sind, wird die Befreiung von der AHV-Beitragspflicht aufgehoben. Das führt für diese Erwerbstätigen zu einer besseren Vorsorge.
Mit einer zweiten Änderung werden ungerechtfertigte Verzugszinsen vermieden, wenn Selbständigerwerbende ihr Unternehmen liquidieren und dabei einen Gewinn erzielen.
Fehlprognosen auch bei der IV?
Die Finanzperspektiven der Invalidenversicherung schwanken derart, dass Nationalrat Dominik Blunschy (MitteI eine Erklärung des Bundesrats fordert. Auf Watson heisst es dazu:
Nun vermutet Mitte-Nationalrat Dominik Blunschy (SZ), auch bei der IV könnte das BSV über Jahre hinweg falsche Prognosen erstellt haben. Er stellt darum über einen Vorstoss dem Bundesrat die Frage: «Sind auch bei den IV-Zahlen die gleichen Fehler gemacht worden?»
Grund für seine Vermutung ist die ständig nach hinten verschobene Entschuldung der Invalidenversicherung. Noch in den Jahren 2013, 2014, 2015 und 2016 hat das BSV prognostiziert, dass die Schuld, welche die IV gegenüber dem AHV-Fonds hat, im Jahr 2030 vollständig abgebaut sei. 2019 lag die Prognose für 2030 bei 2,4 Milliarden IV-Schulden bei der AHV.Nun, fünf Jahre später, ist die Verschuldung unverändert hoch, bei rund 10,3 Milliarden Franken. Die Perspektive auf einen Abbau bis 2030 hat sich komplett zerschlagen.
Die Antwort des Bundesrats lässt sich nicht vorwegnehmen. Ein Berechnungsfehler ist zwar nicht auszuschliessen, aber gleichzeitig gibt es Gründe, wieso sich die Finanzperspektiven zuletzt verschlechterten: Das BSV vermeldete im November einen «signifikanten Anstieg der Neurenten» sowie «tiefere Abgangsquoten».
Seit 2017 steigen die Neurenten an, von 2020 bis 2022 waren sie auf hohem Niveau relativ stabil, wie das BSV schreibt. Nun entwickeln sich die Finanzen weiter ins Negative, weil seit 2023 die Neurenten wieder signifikant zugenommen haben.
Fairerweise lässt sich auch einwenden, dass Prognosen zur Gesundheit der Bevölkerung wesentlich schwieriger zu treffen sind als jene zur Alterung. Weiter hat das BSV die Berechnungsmethode von einem «externen Beratungsbüro» überprüfen lassen. Und dieses erklärte das Berechnungsmodell für «solide».
Dominik Blunschy hat nicht die Absicht, das Bundesamt anzuschwärzen, wie er sagt. «Unabhängig davon, wo das Problem liegt, brauchen wir endlich belastbare Prognosen», so der Mitte-Nationalrat.