Die von der SGK-N eingebrachte Motion, mit welcher der Bundesrat beauftragt werden sollte, die Vorsorgeeinrichtungen zu verpflichten, ihre Verwaltungskosten offenzulegen, wurde letzten Herbst vom Nationalrat angenommen, jetzt aber vom Ständerat mit 24:16 Stimmen abgelehnt und ist damit gescheitert.
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Umstrittene Kostentransparenz
Steigende Anzahl der Gesetzesartikel zur 2. Säule
Nico Fiore, Geschäftsführer von inter-pension, äussert in einem Artikel der Handelszeitung Kritik an der von der SGK-N beschlossenen Motion zur Offenlegung der Verwaltungskosten von Pensionskassen. Fiore schreibt:
Obschon das Ziel dieser Motion absolut unterstützenswert ist, muss dabei beachtet werden, dass zusätzliche Regulierung oftmals mit einem höheren administrativen Aufwand einhergeht. Zugegebenermassen stellt diese Forderung allein keinen bedeutenden Mehraufwand für die Pensionskassen dar.
Die Regulierungsdichte steigt allerdings seit Jahren stetig an, was in der Summe einen erheblichen Unterschied ausmacht. Anhand der unten stehenden Grafik kann man sehen, dass das heutige regulatorische Umfeld für Pensionskassen wesentlich anspruchsvoller ist, als es beispielsweise noch vor zwanzig Jahren der Fall war.
Kostentransparenz für Strukis
Auf finews heisst es: Schweizer Pensionskassen haben ein Renditeproblem, Strukturierte Produkte ein Transparenzproblem. Nun nähern sich die Branchen an. Man spricht von einem Durchbruch. Weiter wird ausgeführt:
Wegen der Kostenintransparenz fassten bislang viele Pensionskassen Strukis nicht an. Doch diese Hürde hat der SVSP nun aus dem Weg geräumt. Wie der Struki-Verband mitteilte, hat die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK) das Konzept des SVSP für Kostentransparenz genehmigt.
Demnach gilt ein Struki nun als kostentransparent, wenn die vereinbarten Kostenangaben den Schweizer Pensionskassen zur Verfügung gestellt werden. Der SVSP schrieb in der Mitteilung von einem Durchbruch in der Diskussion mit den Pensionskassen. Er ist der Überzeugung, dass Strukis den Vorsorgeeinrichtungen zusätzliche Möglichkeiten geben, die Performance zu steigern und das Risiko zu steuern.
Konkret heisst das, dass Struki-Emittenten den Pensionskassen beim Kauf eines Produktes Kostenangaben in drei Kategorien machen müssen: «einmalige Kosten», «wiederkehrende Kosten» und «Nebenkosten». Dies entspricht den europäischen Anforderungen für verpackte Anlageprodukte, der sogenannten PRIIPs-Verordnung. Auf der SVSP-Website werden zudem die tagesaktuellen Kostenangaben zugänglich gemacht.
Die Hürde Kostentransparenz ist somit genommen und der SVSP erhofft sich nun eine Intensivierung des «konstruktiven Austauschs zwischen Emittenten von Strukturierten Produkten und Schweizer Pensionskassen».
Umfrage zur Kostentransparenz, Fachrichtlinie zur Vegüv
Der Pensionskassenverband hat bei seinen Mitgliedern eine Umfrage über das die Kostentransparenz sowie die Kostenquote durchgeführt. Die anlässlich der Mitgliederversammlung bekannt gegebenen Resultate: Die Kostentransparenzquote (Anteil der kostentransparenten Anlagen an den Gesamtanlagen) beträgt 98,6 Prozent. Die Kostenquote wurde mit 42 Basispunkten ermittelt. Teilgenommen haben an der Umfrage 283 Kassen mit 420 Mrd. Franken Vermögen, davon kostentransparent 415 Mrd. Die c-alm Studie von 2011 ermittelte Vollkosten von 56 bp.
Wie an der ASIP-GV mitgeteilt wurde, plant der Verband in naher Zukunft die Publikation einer Fachrichtlinie zur Umsetzung der VegüV.
Umfrage zur Kostentransparenz
Der Pensionskassenverband hat unter seinen Mitgliedern eine Umfrage zum Thema Kostentransparenz gestartet. In einer Mitteilung schreibt er dazu: “Der ASIP begrüsst die Verbesserung der Kostentransparenz. Er ist bestrebt, seinen Mitgliedern und einer breiteren Öffentlichkeit möglichst schnell, proaktiv und umfassend ein Bild über die Kostensituation in der beruflichen Vorsorge und die erfolgten Verbesserungen bei der Transparenz aufzeigen zu können. Zu diesem Zweck bitten wir Sie, uns die nachfolgenden drei Fragen zu beantworten.” Sie lauten:
1. Vermögen per 31.12.2013:
2. Kostentransparenzquote gemäss Weisung OAK:
3. Total der in der Betriebsrechnung ausgewiesenen Vermögensverwaltungskosten in % der transparenten Vermögensanlagen.
BSV: Studie zur Erhöhung der Kostentransparenz
Ausgehend von der Frage, welche Anlageinstrumente Kosten verursachen, die bislang nicht in der Betriebsrechnung von Vorsorgeeinrichtungen ausgewiesen wurden, hat das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) bei der Beratungsfirma c-alm eine Studie in Auftrag gegeben. Die Untersuchung geht auf die Kriterien ein, die es ermöglichen, die verschiedenen Anlagenarten zu unterscheiden und zu bestimmen, wie die kostentragende Anlagen gemäss Art. 48a, Abs. 3, BVV 2 zu behandeln sind. Diese Empfehlungen dienen nun der Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) als Grundlage für die Erarbeitung von verbindlichen Regeln.
Gezielte Modernisierung statt Rosinenpickerei
Andrea Hohendahl führte auf HZ-Insurance ein Interview mit Nico Fiore, Geschäftsführer von inter-pension, zu aktuellen Fragen der 2. Säule. Auszüge:
Herr Fiore, wie beurteilte Inter-Pension die Empfehlung des Schweizerischen Versicherungsverbands (SVV), die Motionen Gapany und Broulis abzulehnen?
In den vergangenen Monaten wurden zahlreiche Motionen zur beruflichen Vorsorge eingereicht.Viele dieser Themen wurden bereits in der BVG-Reform aufgegriffen, welche im September von der Stimmbevölkerung abgelehnt wurde. Dieses Vorgehen wirkt wie eine selektive Übernahme einzelner Reformelemente – eine Art Rosinenpickerei.
Es stellt sich die Frage, ob damit der Wille des Volkes wirklich respektiert wird. Eine Zurückhaltung bei solchen Vorstössen ist daher sachlich nachvollziehbar. Statt einer schrittweisen Umsetzung abgelehnter Reformteile setzen wir uns für gezielte Modernisierungen in anderen Bereichen des BVG ein – mit dem Ziel, konkrete Verbesserungen für die Versicherten zu schaffen.
Welche konkreten Massnahmen wären sinnvoll, um den Zugang zur zweiten Säule zu verbessern und die Renten zu erhöhen?
Eine flexible Gestaltung des Koordinationsabzugs sowie die Senkung der Eintrittsschwelle sind bekannte und bewährte Massnahmen, um den Zugang zur beruflichen Vorsorge zu verbessern. Auch eine frühere Einbeziehung junger Erwerbstätiger, etwa durch die Senkung des Sparbeginns von 25 auf 18 Jahre, könnte zur Stärkung der Altersvorsorge beitragen.
Entscheidend ist jedoch, dass solche Anpassungen bereits heute im bestehenden gesetzlichen Rahmen möglich sind und keine Reform erfordern. Es liegt in der Verantwortung der Arbeitnehmenden- und Arbeitgebervertreter in den Vorsorgekommissionen, diese Möglichkeiten zu nutzen und gezielt umzusetzen, anstatt auf eine gesetzliche Änderung zu warten.
NR: PK-Verwaltungskosten offenlegen
Der Nationalrat hat eine Motion gutgeheissen, mit welcher die Pensionskassen verpflichtet werden sollen, ihre Verwaltungskosten offenzulegen. Sie geht auf eine Idee des früheren Preisüberwachers Strahm zurück, der seit Jahren unermüdlich die seiner Meinung nach zu hohen Kosten anprangert und sich von einer solchen Offenlegung Wunder verspricht.
MoreMit 139 zu 46 Stimmen sagte die grosse Kammer Ja zum Vorstoss ihrer Sozial- und Gesundheitskommission (SGK-N). Nur die FDP-Fraktion sowie wenige Mitglieder der SVP- und der Mitte-Fraktion stimmten dagegen. Als Nächstes ist der Ständerat am Zug.
Auslöser für die Motion war ein Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK). Demnach ist die Kostentransparenz in der beruflichen Vorsorge insgesamt zufriedenstellend. Bei den Verwaltungskosten gebe es teilweise aber verzerrte Angaben.
Der Nationalrat fordert deshalb eine Anpassung der gesetzlichen Grundlage. Konkret sollen Vorsorgeeinrichtungen der zweiten Säule verpflichtet werden, ihre Verwaltungskosten offenzulegen. Im Jahr 2021 gaben Vorsorgeeinrichtungen rund 7 Milliarden Franken für die Verwaltung aus.
Intransparente Sickerkosten
pw. SP-Nationalrätin Samira Marti hat im März eine Interpellation mit dem Titel “Das Milliardengeschäft für Banken und Versicherungen. Die intransparenten Sickerkosten der beruflichen Vorsorge” eingereicht. Nicht genug damit, dass die Verwaltungskosten “Sickerkosten” sind, zu allem Elend sind sie auch noch intransparent. Sie verlangt vom Bundesrat, eine Statistik zur Schaffung einer Kennziffer zu den Kosten zu veranlassen, die jährlich für alle Pensionskassen zu veröffentlichen wäre. Der Bundesrat hat darauf geantwortet:
Ohne Analyse der Vermögensverteilung ist ein Kostenvergleich deshalb nicht aussagekräftig. Darüber hinaus müssen Vorsorgeeinrichtungen nicht nur die Kosten, sondern die (erwartete) Rendite und das Risiko der Anlage optimieren. In den letzten Jahren haben gerade kostenintensivere Anlagen wie Private Equity oder auch Immobilien insgesamt sehr gut abgeschnitten.
Mehr Transparenz bei PK-Verwaltungskosten
Mit 12 zu 11 Stimmen hat die Kommission die Mo.Kostentransparenz in der zweiten Säule (24.3471) eingereicht. Sie hatte sich davor den Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) über die Verwaltungskosten in der 2. Säule vorstellen lassen.
Angesichts der hohen Beträge, die jährlich für die Verwaltung von Vorsorgeeinrichtungen ausgegeben werden (2021: 6,9 Milliarden Franken), ist die SGK-N der Ansicht, dass detaillierte Informationen zu den Kosten ausgewiesen werden müssen. Sie teilt die Auffassung der EFK, dass Informationen über die Verwaltungskosten einfach zugänglich sowie leicht verständlich sein sollten und eine Sensibilisierung der Öffentlichkeit wünschenswert wäre.
Eine Minderheit der Kommission hält die bestehenden Regeln für ausreichend und lehnt die Motion mit Verweis auf die in den Jahresberichten der Vorsorgeeinrichtungen und der Schweizerischen Sozialversicherungsstatistik bereits ausgewiesenen Zahlen ab.
D: PK-Kosten im Griff?
Wie hoch sind die Kosten deutscher Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung? Gibt es ein strukturelles Kostenproblem? Und müssen die Unternehmen zukünftig umfassender an die Finanzaufsicht berichten? In einem Bericht auf der Website der Bafin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) zu einer Kosten-Studie heisst es dazu:
Die durchschnittlichen Gesamtkosten deutscher Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) sind nicht zu hoch, lautet der Befund der BaFin. Das ist eine gute Nachricht für die Versorgungsberechtigten und Arbeitgeber, aber auch für die EbAV selbst.
Weil es kein strukturelles Kostenproblem gibt, ist auch ein umfassendes und regelmäßiges Kosten-Berichtswesen an die BaFin überflüssig. Zu den EbAV zählen in Deutschland Pensionskassen und Pensionsfonds. (…)
Die durchschnittlichen Gesamtkosten deutscher EbAV betrugen im Jahr 2021 0,79 Prozent der Kapitalanlagen zu Buchwerten oder 0,72 Prozent der Kapitalanlagen zu Zeitwerten. Es ist nicht erkennbar, dass die Kosten systematisch zu hoch sind. Ein strukturelles Kostenproblem gibt es also nicht.
Das Gesamtkostenniveau deutscher EbAV ist ähnlich dem der Niederlande, dem größten EbAV-Markt der Europäischen Union. In den Niederlanden gibt es schon seit Jahren Kostentransparenzinitiativen und ein umfassendes Kosten-Berichtswesen gegenüber der Aufsichtsbehörde.
PPCmetrics Pensionskassen-Jahrbuch 2023
Entwicklung technischer Zinssatz 2008 bis 2022 und der historische Richtungswechsel im Berichtsjahr
Die PPCmetrics AG veröffentlicht zum neunten Mal das «Pensionskassen-Jahrbuch» (bisher «Analyse der Geschäftsberichte von Pensionskassen»). In der Studie werden systematisch Strukturdaten von Schweizer Vorsorgeeinrichtungen analysiert.
Die Studie stützt sich auf eine breite und repräsentative Peer Group von 299 Pensionskassen mit einem kumulierten Vorsorgevermögen von rund 727 Mrd. Frankn und rund 3.7 Mio. Versicherten. Die Datenerhebung durch PPCmetrics wurde im Jahr 2008 erstmalig durchgeführt, somit steht für die Analyse eine Datenhistorie von 15 Jahren zur Verfügung. In der Medienmitteilung wird dazu ausgeführt:
Die Credit Suisse und die UBS fungieren als zwei der wichtigsten Depotbanken und Global Custodians in der Schweiz. Bei rund 40% der untersuchten Pensionskassen mit einem Global Custodian war dies per Ende 2022 die UBS, bei rund 30% die Credit Suisse. Auch in der Vermögensverwaltung ist die Bedeutung der neuen UBS zentral: Kumuliert verwaltete sie per Ende 2022 einen Anteil von rund 40% des Gesamtvermögens der Schweizer Pensionskassen.
Strukturierte Produkte und Derivate für Pensionskassen
(SSPA). Nachhaltige Anlageergebnisse sind für Pensionsfonds in einem schwierigen Marktumfeld von entscheidender Bedeutung. Seit das Kostentransparenzkonzept der SSPA von der OAK 2019 akzeptiert wurde, gelten Strukturierte Produkte für Pensionskassen als kostentransparent.
Das Handbuch «Strukturierte Produkte und Derivate für Pensionskassen» wurde von der SSPA herausgegeben und beinhaltet Beiträge von Prof. Dr. Heinz Zimmermann, Universität Basel, von Ülkü Cibik, Counsel bei MLL Meyerlustenberger Lachenal Froriep und von der Redaktion des Anlegermagazins «payoff». Die Leser werden in fünf Kapiteln neben Rahmenbedingungen und anlagepolitischen Implikationen auch das Risikomanagement sowie rechtliche Aspekte des Einsatzes Strukturierter Produkte nähergebracht.
ASIP zum EFK-Bericht: Entscheidend ist die Netto-Rendite
Der Pensionskassenverband setzt sich kritisch mit den Ergebnissen und Beurteilungen des Berichts der Finanzkommission zu den Verwaltungskosten der Pensionskassen auseinander. Direktor Hanspeter Konrad hält dazu fest:
Zweifellos ist Kosteneffizienz wichtig. Kosten sind keineswegs irrelevant, aber für die Finanzierung der Rentenleistungen ist – neben den Sparbeiträgen der Versicherten und Arbeitgeber – letztlich die erzielte Nettorendite entscheidend. Bei allem Kostenbewusstsein darf dieser Blick nicht verloren gehen. Es ist daher falsch, nur auf die Kosten zu achten.
Letztlich hängt die Rentenleistung – die Höhe der ausgezahlten Renten – einzig und allein vom Gewinn ab, den eine Pensionskasse erwirtschaftet, von der so genannten Nettorendite, aber nicht von den Kosten, die beim Erwirtschaften der Rendite angefallen sind. Denn höhere Ausgaben beim Erwirtschaften können durchaus auch zu einem deutlich höheren Gewinn führen, und damit zu höheren Renten.
Evaluation der PK-Verwaltungskosten
Die Eidg. Finanzkontrolle (EFK) hat erstmals die Statistik der Pensionskassen im Detail analysiert, insbesondere die Daten zu den Kosten. Sie hat überprüft, wie transparent diese Kosten sind, ob diese Informationen für die verschiedenen Akteure der beruflichen Vorsorge zugänglich sind und inwiefern diese Informationen die Akteure dazu bewegen, Massnahmen zur Senkung der Kosten zu beschliessen. In der Zusammenfassung des im Original französischen Berichts wird dazu ausgeführt:
Dank der verschiedenen Massnahmen, die die Behörden in den letzten zwanzig Jahren ergriffen haben, ist heute bei der Rechnungslegung der Pensionskassen eine hohe Transparenz der Kosten der beruflichen Vorsorge erreicht worden. Die Entscheidung von 2013, die Transparenz der Vermögensverwaltungskosten auf die kollektiven Anlagen auszuweiten, war ein wichtiger Schritt. Auch wenn es keine totale Kostentransparenz gibt, so ist sie gemäss EFK doch ausreichend.
Die Stiftungsräte der Pensionskassen sind über die Kosten ihrer Einrichtung gut informiert. Die Erhebungs- und Kontrollprozesse bei den Kosten funktionieren. Auf dem Markt sind Kostenvergleiche verfügbar, sodass die Pensionskassenleitungen genau erfahren können, wo sie sich auf der Kostenskala befinden.
In der Schweiz sind die Vorsorgeeinrichtungen gesetzlich nicht dazu verpflichtet, ihre Kosten offenzulegen. Einige haben sich jedoch dafür entschieden. In jedem Fall unterliegen die Pensionskassen der Pflicht, ihre Versicherten zu informieren, wenn diese eine Auskunft verlangen. In der Praxis sind solche Anfragen selten, was auf ein geringes Interesse der Versicherten für die Kostenfrage hindeutet.




