Der Bundesrat stärkt die Altersvorsorge für Personen mit tiefen Löhnen und verbessert die Situation von Selbstständigerwerbenden, die ihre Tätigkeit einstellen. Im Kultur- und Medienbereich, in dem kurze Arbeitseinsätze und geringfügige Löhne verbreitet sind, wird die Befreiung von der AHV-Beitragspflicht aufgehoben. Das führt für diese Erwerbstätigen zu einer besseren Vorsorge.
Mit einer zweiten Änderung werden ungerechtfertigte Verzugszinsen vermieden, wenn Selbständigerwerbende ihr Unternehmen liquidieren und dabei einen Gewinn erzielen.