inter-pension hat ihre Stellungnahme zur geplanten Erhöhung der Steuern für Kapitalbezüge im Rahmen des Entlastungspakets publiziert. Der Verband ist strikt dagegen und hält fest: «Wir verstehen die Beweggründe dieser Vorlage, stellen jedoch mit Befremden fest, dass der Titel «Entlastungspaket» darauf abzielt, den Haushalt zu «entlasten», also weniger auszugeben. Dass in diesem Paket demgegenüber auch Mehrbelastungen für Private und damit Mehreinnahmen für den Bund (und indirekt auch für die Kantone) vorgesehen sind, erachten wir als «Etikettenschwindel».

Weiter heisst es:

«Immerhin möchten wir vorweg festhalten, dass wir das Bekenntnis des Bundes, nämlich an der nachgelagerten Besteuerung des Vorsorgesparens festzuhalten, begrüssen. Ebenso erachten wir es als richtig, Kapitalleistungen der 2. und der 3. Säule steuerlich gleich zu behandeln. Alles andere wäre nicht sachgerecht und würde zu höchst problematischen Abgrenzungen führen.»

Es folgt die Aufzählung der Gegenargumente sowie ein Alternativvorschlag:

Alternativ könnten Modelle geprüft werden, bei denen der Rentenbezug teilweise steuerlich entlastet würde. Eventualiter sei der neue, in Artikel 38 enthaltene progressive Spezialtarif derart zu überarbeiten, dass die daraus resultierende Mehrbelastung gegenüber dem geltenden Recht nurmehr moderat ausfällt, verbunden mit Übergangsbestimmungen (höhere Besteuerung nur für künftig einbezahltes Kapital). So ist auch für die volle Wirksamkeit der neuen Reglung die 3-jährige Sperrfirst zwischen Einkäufen und Kapitalbezügen zu beachten.

  Stellungnahme