
Widerstand gegen die Linkspopulisten
«Linkspopulisten wollen die zweite Säule untergraben: Doch auch in turbulenten Zeiten sind die Pensionskassen ein Garant für Wohlstand», schreibt Michael Ferber in der NZZ und verweist auf den hohen Beitrag, den der 3. Beitragszahler an die PK-Leistungen erbringt.
MoreDie Schwankungen an der Börse könnten dazu führen, dass die Skepsis in der Bevölkerung gegenüber der beruflichen Vorsorge noch steigt – und dass sie weiter durch Linkspopulisten untergraben wird.
Sie machen es sich zunutze, dass es um das Image der Pensionskassen im Volk besser bestellt sein könnte – trotz oftmals starken Leistungen und hohen Verzinsungen der Kassen in den vergangenen Jahren.
Dies hat sich auch bei den gescheiterten Reformvorhaben für die berufliche Vorsorge in den vergangenen Jahren gezeigt. Bei der Diskreditierung der zweiten Säule leisteten linke Kreise hier ganze Arbeit – beispielsweise mit unverantwortlichen Warnungen vor einem angeblichen «Renten-Bschiss» vor der Abstimmung im September vergangenen Jahres.
Publica: Versicherte monieren tiefe Verzinsung
Die Publica, PK des Bundes, hat ihren Jahresbericht publiziert und dabei auch über die Ergebnisse einer Versichertenbefragung orientiert. Die Bemühungen um Nachhaltigkeit und zur Verringerung der CO2-Belastung spielen eine zentrale Rolle. Der DG der Sammeleinrichtung beträgt Ende 2024 104,6%, die Anlageperformance 5,9%. Dem Bericht über das Geschäftsjahr 2024 entnehmen wir u.a. folgende Informationen:
MoreDer Geschäftsbericht zeigt Ihnen auf, was wir für das Erreichen unserer strategischen Stossrichtungen unternehmen. Beispielsweise haben wir zwei neue Richtlinien eingeführt, die unser strategisches Selbstverständnis als Pensionskasse des Bundes festigen. Anschlüsse von neuen Arbeitgebenden sind laut diesen Richtlinien nur noch unter bestimmten Bedingungen möglich.
Im August 2024 verabschiedete der Bundesrat seine Botschaft zur Änderung des Bundespersonalgesetzes und des PUBLICA-Gesetzes. Wir haben unsere Anliegen dort eingebracht, zum Beispiel die Trennung von Finanzierungsund Leistungsbestimmungen, die Möglichkeit, Risikoleistungen nach dem Leistungsprimat anbieten zu können sowie die Option, mehrere Anlagestrategien zu entwickeln. Bei den Anlagen erhöhen wir das Risikobudget und setzen schrittweise die neue Anlagestrategie um.
WEF die letzte Hoffnung für Wohneigentum
Raiffeisen hat eine Umfrage zu Stand und Entwicklung der Bedeutung der WEF zum Erwerb von Wohneigentum gemacht. Die wichtigsten Erkenntnisse: Mehr als die Hälfte derjenigen, die Vorsorgegelder vorbezogen haben, hätten ihr Eigenheim nicht ohne Vorbezug finanzieren können; Nur ein Viertel der Personen, die Pensionskassengelder vorbezogen haben, verfügen über einen konkreten Plan diese ganz oder teilweise zurückzuzahlen; Knapp ein Drittel der Personen, die sich Wohneigentum wünschen, möchten aus Angst vor Vorsorgelücken keine Gelder aus der 2. oder 3. Säule vorbeziehen. Im Einzelnen wird dazu ausgeführt:
More45 Prozent der Befragten konnten sich den Eigenheimtraum bereits erfüllen. Mehr als zwei Drittel davon (68%) waren dafür neben den eigenen Ersparnissen auf weitere Finanzierungsquellen angewiesen.
Eine wichtige Rolle spielt der Vorbezug von Geldern aus der 2. und 3. Säule, die sogenannte Wohneigentumsförderung. Vorsorgegelder werden immer häufiger für den Erwerb von Wohneigentum eingesetzt, wie das Beispiel der Säule 3a zeigt. Von den Wohneigentümern, die ihr Eigenheim vor dem Jahr 2000 gekauft haben, nutzten lediglich sieben Prozent Gelder aus der Säule 3a für die Finanzierung ihres Eigenheims.
Informationen für Versicherte beim BSV
CHSS hat eine Übersicht über die Informationsmöglichkeiten zur beruflichen Vorsorge beim BSV insbesondere für Versicherte, aber auch für Vorsorgeeinrichtungen zusammengestellt. Als Fazit wird dazu festgehalten:
Wenn es darum geht, nützliche, verständliche und zuverlässige Informationen zur beruflichen Vorsorge zu veröffentlichen, kommt dem BSV eine wichtige Rolle zu. Informationskanäle sind vor allem die BSV-Website und die Mitteilungen über die berufliche Vorsorge, die sich mit der rechtlichen Entwicklung, Statistiken und guten Praktiken in diesem Bereich befassen.
Weitere hilfreiche und praktische Instrumente sind die Broschüre über die Freizügigkeit, die das Vorgehen bei einem Arbeitgeberwechsel erläutert, oder die Fragen und Antworten zu den häufigsten Anliegen versicherter Personen. Die Zentralstelle 2. Säule hilft vielen Versicherten dabei, ihre Vorsorgeguthaben wiederzufinden und liefert wichtige Informationen zum Vorgehen bei der Suche.
KI bei Versicherungen und PKs
In einem Interview mit HZ Insurance äussern sich Adrian Ott und Roger Spichiger, KI Experten bei EY, über die Entwicklung und Bedeutung von KI bei Versicherungen und erwähnen auch die Pensionskassen. Auszüge:
Viele Schweizer Unternehmen stehen vor wichtigen Entscheidungen. Soll man generative künstliche Intelligenz (Gen AI) einführen oder noch zuwarten? Wie sehen Sie als KI-Experten das?
Ott: Es wäre ein Fehler, zu warten. In vielen Bereichen kann man heute schon vieles automatisieren und verbessern. Das kann grosse Vorteile für Unternehmen bringen. Wenn man sich jetzt bereits mit künstlicher Intelligenz (KI) befasst, dann hilft das trotz allfälligen Rückschlägen, Erfahrungen zu sammeln, Teams auszubilden und um Prozesse und Datenqualität für die Zukunft AI-kompatibel zu machen.
Wahrscheinlich gibt es nicht den Tag X, an dem man nur noch ein Knöpfchen drücken kann – und alles funktioniert. Es ist also wichtig, dass heute zumindest die Strukturen geschaffen werden, um die rasante Entwicklung nicht zu verpassen.
Sind Schweizer Pensionskassen und Versicherungen in ausreichendem Mass dran oder sind sie zu zögerlich?
Spichiger: Grundsätzlich kann man sagen, dass die Finanzindustrie als Ganzes im Vergleich zu anderen Branchen tendenziell zurückhaltend ist. Wenn man Versicherungen anschaut, sind diese im Durchschnitt mutiger unterwegs, gerade was Kundenschnittstellen angeht.
Auch Pensionskassen haben angefangen, KI-Tools zu nutzen. Im Vergleich mit den Versicherern jedoch sicher noch nicht im gleichen Ausmass. Die Grösse eines Unternehmens spielt dabei natürlich immer auch eine Rolle. Die grössten Pensionskassen sind unter Umständen sogar ein bisschen weiter als eine kleine Versicherungsgesellschaft.
(Foto Andreas Minor, HZ Insurance).
Entlassung kurz vor der Pensionierung – was tun?
Michael Felber zeigt in der NZZ die Folgen eines Jobverlusts für die PK-Leistungen kurz vor der Pensionierung auf und verweist auf den neuen Artikel 47a BVG, der ermöglicht, die berufliche Vorsorge auf freiwilliger Basis weiter zu führen. Zusammengefasst heisst es in seinem Beitrag:
Verlust der Stelle kurz vor der Pensionierung bringt erhebliche Risiken mit sich
Ältere Arbeitnehmende, insbesondere ab 58 Jahren, sind stark betroffen, wenn sie kurz vor dem Ruhestand entlassen werden. Eine neue Stelle zu finden, gestaltet sich für sie schwieriger, was die finanzielle Planung für den Ruhestand erheblich belastet. Eine Frühpensionierung zieht meist eine um 5 bis 9 Prozent tiefere Rente pro vorgezogenem Jahr nach sich und sollte gut überlegt sein.Gesetzliche Möglichkeit zur Weiterversicherung in der Pensionskasse
Seit 2021 erlaubt Artikel 47a BVG entlassenen Personen ab 58 Jahren (in Einzelfällen ab 55 Jahren), freiwillig in ihrer bisherigen Pensionskasse versichert zu bleiben. Dies soll helfen, das Vorsorgeniveau zu stabilisieren und spätere Abhängigkeit von Ergänzungsleistungen zu vermeiden.Individuelle Gestaltung des Vorsorgeplans
Versicherte können wählen, ob sie nur Risikoleistungen oder auch Altersleistungen weiterversichern möchten. Der versicherte AHV-Lohn kann dabei den eigenen finanziellen Möglichkeiten angepasst werden.Kosten der Weiterversicherung liegen vollständig bei den Versicherten
Bei einer freiwilligen Weiterführung der Versicherung tragen Betroffene sowohl die Arbeitnehmer- als auch die Arbeitgeberbeiträge selbst. Je nach Kasse sind reduzierte Beiträge möglich, was zumindest den Versicherungsschutz sichert.Flexibilität und Einschränkungen der Weiterversicherung
Die Weiterversicherung kann jederzeit monatlich gekündigt werden. Nach über zwei Jahren ist jedoch nur noch eine Rentenzahlung möglich, und ein WEF-Vorbezug ist ausgeschlossen. Rückzahlungen und Einkäufe bleiben dennoch erlaubt.
NZZ /
Details zu 47a BVG (PGK-PK)
Christoph Plüss neuer Partner bei c-alm
Dr. Christoph Plüss wird ab Juli 2025 als Partner bei der c-alm AG einsteigen. Christoph Plüss ist seit 29 Jahren in der beruflichen Vorsorge und seit 26 Jahren als Pensionskassenexperte tätig, zuletzt bei der Allvisa. Die c-alm mit jetzt 7 Partnern freut sich, dass Christoph Plüss mit seiner Erfahrung das Expertenteam bei der c-alm verstärkt. Nach dem kürzlich erfolgten Ausbau auf der Anlageseite legt die c-alm damit auf der Passivseite nach und wird das grösste inhabergeführte Expertenbüro in der Schweiz, nachdem sich diverse Büros Versicherungen oder Brokerfirmen angeschlossen haben. Ein weiterer Ausbau der Experten-Beratung ist geplant.
Bessere Renten dank Flat Tax
Der Beobachter nimmt einen an dieser Stelle bereits vorgestellten Vorschlag von Reto Leibundgut (c-alm) und Reto Spring (Präsident Finanzplanerverband) auf, Renten und Kapitalbezüge einheitlich mit einer Flat Tax von bspw. 10 Prozent auf das Altersguthaben zu besteuern.
Was nach dem Steuerabzug übrig bleibt, können die Versicherten als einmalige Kapitalzahlung oder als lebenslange – und dann steuerfreie – Altersrente beziehen. So werde sichergestellt, dass die Entscheidung zwischen Rente und Kapital nicht durch mögliche Steueroptimierungen beeinflusst wird. Zu den Vorteilen und bisherigen Reaktionen auf den Vorschlag heisst es:
Heute lohnt es sich teilweise steuerlich, kurz vor dem Bezug des PK-Kapitals umzuziehen oder auszuwandern. Es zeige sich, so die Experten, «dass bei gut bis sehr gut verdienenden Personen die Mobilität im Zusammenhang mit der Pensionierung deutlich zunimmt». Deshalb soll die Besteuerung der PK-Rente und des PK-Kapitals – egal, ob mit einer Flat Tax oder einer progressiven Steuer – in der ganzen Schweiz einheitlich sein. Und auch bei Auswanderung gelten.
Spring sieht das auch als Mittel gegen den «Vorsorgetourismus», bei dem Reiche für den Kapitalbezug in einen Tiefsteuerkanton umziehen. In Hochsteuerkantonen müsste man in Zukunft bei Kapitalbezügen weniger Steuern zahlen als jetzt.
Eine einheitliche Besteuerung in der ganzen Schweiz – das klingt einfach. Es wäre aber ein Eingriff in die Steuerhoheit der Kantone. Kein Wunder, dass die Politik die Vorlage der beiden Experten bisher nicht aufgenommen hat. Spring sagt, er habe zwar aus der Fachwelt rund 150 positive Rückmeldungen zum Konzept erhalten. Aber kaum welche aus der Politik – und wenn, dann «eher reservierte».
Kommunikation schafft Mehrwert
Kurt Speck schreibt auf HZ Insurance über Bedeutung und Chancen der Kommunikation ihrer Versicherten durch die Pensionskassen. Zusammengefasst heisst es:
Wachsende Informationsbedürfnisse: Mitarbeiter wollen heute besser über die finanzielle Lage ihrer Pensionskasse und ihre Altersleistungen informiert sein. Elektronische Medien erleichtern den Zugang zu Informationen, dennoch ist die Kommunikation oft noch zu komplex.
Herausforderung der Verständlichkeit: Die zweite Säule gilt als wichtig, bleibt jedoch schwer verständlich. Fachpersonen wie Roland Lüthold fordern, dass Vorsorgeeinrichtungen technische Inhalte verständlicher aufbereiten – besonders für Versicherte, die wenig Fachwissen mitbringen.
Zielgruppenspezifische Kommunikation: Je nach Lebensphase variieren die Informationsbedürfnisse. Junge Versicherte interessieren sich für Verzinsung und Spargutschriften, ältere für Rentenprojektionen und Rentner für die Stabilität der Kasse.
Wettbewerbsfaktor Kommunikation: Pensionskassen, besonders grosse Gemeinschafts- und Sammelstiftungen, investieren zunehmend in professionelle Kommunikationskonzepte. Dadurch können sich Unternehmen auch als attraktive Arbeitgeber positionieren.
Grenzen der Informationspflicht: Digitale Portale bieten wichtige Informationen, doch Pensionskassen sollen keine individuelle Finanzplanung leisten. Hinweise zu Themen wie AHV-Leistungen oder Steuern sind sinnvoll, Coaching bleibt jedoch Sache externer Fachstellen.
Diese Entwicklungen zeigen: Klare und zielgerichtete Kommunikation in der beruflichen Vorsorge ist unerlässlich, um Vertrauen und Verständnis bei den Versicherten zu schaffen.
Mehr Versicherte in weniger Kassen
Seit Mitte der 1980er-Jahre ist die Zahl der Vorsorgeeinrichtungen in der zweiten Säule stark zurückgegangen. Gleichzeitig nahmen die verwalteten Vermögen stark zu, wie eine statistische Auswertung von CHSS zeigt.
Schaut man den markanten Rückgang der Vorsorgeeinrichtungen genauer an, zeigt sich, dass sich vor allem viele kleinere firmeneigene Pensionskassen aufgelöst haben (siehe Grafik 2). Es findet also ein Konzentrationsprozess statt, im Zuge dessen immer mehr Arbeitnehmende bei Sammel- oder Gemeinschaftseinrichtungen versichert sind). So fiel seit 1987 fast das gesamte Wachstum der aktiven Versicherten auf die Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen (siehe Grafik 3).
Die Bevölkerungsszenarien für die Schweiz
Doris Bianchi neue Chefin des BSV
Der Bundesrat hat Doris Bianchi zur neuen Direktorin des BSV ernannt. Sie folgt auf Stéphane Rossini, der das Amt Ende Juni verlässt. Christina Neuhaus schreibt in der NZZ: «Damit bleibt der Posten an der Spitze des Bundesamtes für Sozialversicherungen in der Hand der SP. Auch Rossini gehört – wie viele Mitarbeiter Baume-Schneiders – der Sozialdemokratischen Partei an. Der Ruf des Eidgenössischen Departements des Innern als «rote Kapelle» bleibt somit gewahrt.» In der Medienmitteilung des EDI heisst es:
Doris Bianchi wirkt seit 2020 als Direktorin der Pensionskasse des Bundes Publica, einer der grössten Einrichtungen der beruflichen Vorsorge der Schweiz. Davor war die 50-jährige promovierte Juristin während drei Jahren als persönliche Mitarbeiterin des damaligen Vorstehers des Eidgenössischen Departements des Innern, Alain Berset, tätig.
Zwischen 2005 und 2018 verantwortete Doris Bianchi beim Schweizerischen Gewerkschaftsbund unter anderem die Bereiche Arbeitsrecht, Sozialpolitik und Altersvorsorge.
Doris Bianchi ist auch nebenamtlich im Bereich der Sozialversicherungen engagiert. So war sie zwischen 2011 und 2024 unter anderem Mitglied der Eidgenössischen Kommission für die berufliche Vorsorge (BVG), der Eidgenössischen Kommission für die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (AHV/IV), Präsidentin des Stiftungsrats Sicherheitsfonds BVG und der Auffangeinrichtung und Mitglied des Suva-Rats. Sie verfügt mithin über ausgezeichnete Kenntnisse im Bereich der Sozialversicherungen. Zudem ist sie in Politik, Wirtschaft und Verwaltung bestens vernetzt.
Doris Bianchi tritt ihr Amt per 1. September 2025 an. Sie löst Stéphane Rossini ab, der das BSV Ende Juni verlässt. Der Bundesrat spricht ihm für seine engagierte Arbeit im Dienst des Bundes seinen grossen Dank und seine Anerkennung aus.
Wachstum und Alterung der Bevölkerung
Alterspyramide gemäss Referenzszenario 2025 und 2055
(BFS) Gemäss dem Referenzszenario, das die in den vergangenen Jahren beobachtete Entwicklung verlängert, wird die ständige Wohnbevölkerung der Schweiz von 9,0 Millionen Personen im Jahr 2024 auf rund 10,0 Millionen im Jahr 2040 und auf 10,5 Millionen im Jahr 2055 ansteigen, was einem durchschnittlichen jährlichen Wachstum von 0,5% entspricht.
Ab 2035 wird dieses Wachstum ausschliesslich migrationsbedingt sein und der Geburtenüberschuss, also die Differenz zwischen der Anzahl Geburten und der Anzahl Todesfälle, negativ ausfallen. Das Bevölkerungswachstum wird somit zunehmend von der Wirtschaftslage in der Schweiz abhängen, die der Haupttreiber der Zuwanderung ist. (…)
Im Laufe der nächsten Jahre werden die geburtenstärksten Babyboom-Jahrgänge allmählich ins Rentenalter kommen. Die Personen ab 65 Jahren machen heute rund 20% der Gesamtbevölkerung aus, in dreissig Jahren dürften es ungefähr 25% sein.
Gemäss Referenzszenario wird die Anzahl Personen ab 65 Jahren bis etwa 2040 rasch zunehmen und 2029 das stärkste jährliche Wachstum von 2,6% aufweisen. Danach wird diese Bevölkerungsgruppe durchschnittlich um rund 0,8% pro Jahr wachsen. Zwischen 2024 und 2055 dürfte die Zahl der Personen ab 65 Jahren um etwa 50% zunehmen.
MoreFinpension mit starkem Wachstum
Finews schreibt zum Jahresabschluss von Finpension:
MoreErstmals legt das Luzerner Fintech Finpension seine Geschäftszahlen offen – und diese zeigen einen beachtlichem Erfolg: Im Geschäftsjahr 2024 erzielte das Unternehmen einen Jahresgewinn von 6 Millionen Franken, der das Eigenkapital auf 12,7 Millionen Franken anwachsen liess.
Der Geschäftsertrag kletterte auf 13,2 Millionen Franken, während die verwalteten Vermögen um mehr als 1 Milliarde Franken auf insgesamt 3,2 Milliarden Franken zulegten.
Die gesteigerte Kapitalbasis ist für das Unternehmen strategisch wichtig. Und zwar möchte Finpension noch dieses Jahr bei der Finma um eine Banklizenz ersuchen. «Das Hypothekargeschäft bietet interessante Opportunitäten und entspricht einem Kundenbedürfnis», sagt der Gründer und VR-Präsident Beat Bühlmann.
Höhere Kapitalbezugssteuer hätte weitreichende Folgen
«Wird die Kapitalbezugssteuer erhöht, so wird dies das Verhalten von Versicherten und Pensionskassen verändern. Positiv oder negativ», schreiben Dennis Clement und Andreas Haller von Aon in HZ Insurance. Ihre Schlussfolgerung:
Die geplante Anpassung der Besteuerung von Kapitalbezügen könnte die Rentenlandschaft in der Schweiz nachhaltig verändern. Während der Bund versucht, steuerliche Privilegien abzubauen und Einnahmeverluste zu minimieren, werden Pensionskassen mit steigenden Rentenverpflichtungen konfrontiert sein.
Für Versicherte bedeutet dies, dass sie ihre Vorsorgestrategie neu überdenken müssen – insbesondere mit Blick auf die steuerlichen Auswirkungen ihrer Entscheidungen.
Da die Reform keine Übergangslösung anwendet, bedeutet dies, dass die Versicherten ihre aktuelle Pensionierungsplanung nochmals überprüfen und gegebenenfalls anpassen müssen. Die Reform könnte somit nicht nur das Verhalten der Versicherten, sondern auch die Struktur der Pensionskassen langfristig beeinflussen.