Flexiblere 3a-Säule blockiert
Mit einer 2019/20 in beiden Räten angenommenen Motion soll die Säule 3a flexibler gehandhabt und nachträgliche Einzahlungen (Einkauf) ermöglicht werden. Die Umsetzung verläuft allerdings schleppend. Linke, Bundesrat und Steuerbehörden scheinen dem Vorhaben nicht eben wohlgesinnt. Pierre Weil schreibt dazu in der NZZ:
Wie hoch der Steuerausfall wäre, könne die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) nicht ermitteln, sagt Federico González del Campo vom Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV). «Die technische Umsetzung der Revision ist anspruchsvoll und muss mit der ESTV koordiniert werden.» Es scheint allerdings nicht so, dass die Arbeiten weit fortgeschritten sind.
Marc Hürzeler, Professor für Sozialversicherungsrecht an der Universität Luzern, sagt dazu: «Die Steuerersparnisse bzw. Steuereinbussen sind meines Erachtens angesichts der geregelten Maximalbeiträge kalkulierbar.» Grundsätzlich hält er «eine Nachzahlungsmöglichkeit in der Säule 3a für zweckmässig», sie sei «angesichts der steigenden Bedeutung der Selbstvorsorge zu begrüssen. Die finanziellen Verhältnisse können sich im Laufe des Erwerbslebens erheblich verändern. Ich erachte es deshalb als sinnvoll, dass Lücken aus schlechteren Jahren gefüllt werden können.»
Der Motionär Ettlin sagt zum Stand der Dinge: «Es ist klar, dass die Verwaltung zurzeit mit vielen Themen beschäftigt ist. Die Verwaltung ist sicherlich über die Motion ‹not amused›. Dennoch sollte die Gesetzesrevision langsam zur Vernehmlassung vorgelegt werden, denn vieles ist bereits in der Motion ausformuliert. Andernfalls müsste man von Verzögerungstaktik reden.»
SGB im Rentenklau-Modus
Der Gewerkschaftsbund ruft zu einer Demonstration in Bern gegen die geplanten Reformen von AHV und BVG auf. Unter dem Titel: “Rentenklau – jetzt reicht es!” schreibt der SGB:
Frauen erhalten rund einen Drittel weniger Renten als Männer. Trotz dieser skandalösen Rentenlücke sollen in der AHV auf Kosten der Frauen weitere 10 Milliarden eingespart werden. Hinzu kommen die schleichend sinkenden BVG-Renten, von denen alle betroffen sind, während die Lohnbeiträge nur steigen. Auch in der 2. Säule droht das Parlament die Ungerechtigkeiten zu verstärken: mit den neusten Entscheiden der Kommission bezahlen sehr viele Verkäuferinnen, Pflegefachfrauen und Lehrerinnen mehr – und erhalten weniger. Teilzeitangestellte Frauen mit der grössten Rentenlücke werden zusätzlich benachteiligt. Anstatt das dringende Problem des Rentenniveaus anzugehen, greift die bürgerliche Mehrheit im Parlament wichtige Pfeiler der sozialen Sicherheit frontal an. Jetzt reicht es! Die Gewerkschaften lancieren die Mobilisierung für eine nationale Demonstration, vor dem Bundeshaus, mitten in der Session, am 18. September. (…)
AHV-Reform: Viel Geld für die Übergangsgeneration
SGK. Die ersten neun Jahrgänge von Frauen, die vom höheren AHV-Referenzalter betroffen sind, sollen einen sozial abgestuften Rentenzuschlag zwischen 100 und 240 Franken pro Monat erhalten. Mit dieser Ausgleichsmassnahme für die Übergangsgeneration kommt die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S) dem Nationalrat entgegen.
Die Kommission schloss die erste Runde der Differenzbereinigung zur Stabilisierung der AHV (AHV 21; 19.050) ab. In der zentralen Frage der Ausgleichsmassnahmen für die Übergangsgeneration von Frauen, die vom höheren Referenzalter betroffen sind, beantragt sie mit 9 zu 3 Stimmen folgendes Modell:
– Die ersten neun Jahrgänge sollen einen Rentenzuschlag erhalten. Für die ersten drei Jahrgänge wird der Zuschlag wie das Rentenalter schrittweise erhöht. Die folgenden vier Jahrgänge erhalten den vollen Zuschlag. Für die letzten zwei Jahrgänge wird der Zuschlag wieder gesenkt, um einen harten Schwelleneffekt am Ende der Übergangsgeneration zu vermeiden. Die Kommission bleibt damit beim progressiv-degressiven Rentenzuschlag, wie ihn der Ständerat beschlossen hatte.
– Der Zuschlag wird nach Einkommen abgestuft und für kleine und mittlere Einkommen erhöht. Der volle Zuschlag beträgt 240 Franken pro Monat für Frauen mit einem Einkommen bis 57 360 Franken, 170 Franken bis zu einem Einkommen von 71 700 Franken und 100 Franken bei einem Einkommen über 71 700 Franken. Die Kommission nimmt damit das Anliegen des Nationalrates auf, vor allem Frauen mit tiefen Einkommen zu begünstigen.
– Frauen mit mittleren und höheren Einkommen stellt die Kommission im Vergleich zum Nationalrat aber insofern besser, als der Rentenzuschlag nicht der Plafonierung unterliegt. Im Modell des Nationalrates erhalten Frauen höchstens die reguläre Maximalrente.
– Die Kommission verzichtet darauf, den Frauen der Übergangsgeneration den Rentenvorbezug wie der Nationalrat mit vorteilhafteren Kürzungssätzen zu erleichtern. Frauen, welche die Rente vorbeziehen, erhalten jedoch zusätzlich zur gekürzten Rente den ungekürzten Rentenzuschlag.
Das zynische Kalkül der Linken
Fabian Schäfer kommentiert in der NZZ die Situation bei der Rentenreform. “Die Linke verkriecht sich in der existenziell wichtigen Debatte um die Renten wieder in den alten Schützengräben. Ihr Kalkül ist zynisch, aber effektiv. Dagegen hilft nur sehr viel Ehrlichkeit. Sind die bürgerlichen Parteien dazu bereit?” Er schreibt:
Die rot-grünen Parteien und die Gewerkschaften haben sich in die alten Schützengräben zurückgezogen. Und dort sind sie, leider, ziemlich stark. Die Linke vermag die Altersvorsorge nicht nach ihrem Gusto auszubauen, aber sie ist gut darin, den Status quo zu verteidigen. Deshalb ist es vernünftig, die Zuschüsse höher anzusetzen und sozial abzustufen.
Illusionen sollte man sich dennoch keine machen: Den linken Wortführern wird keine argumentative Volte zu wild sein, um zu begründen, weshalb nicht einmal ein 240-Franken-Zuschuss ausreiche, um das Rentenalter 65 für die Frauen erträglich zu machen.
Dabei ist auch Machtpolitik im Spiel. Bei der letzten Rentenreform schaffte es die Linke, die CVP (die heutige Mitte-Partei) zu einer Allianz zu bewegen. Der Versuch ist gescheitert, das Stimmvolk sagte Nein. Die Mitte hat sich neu orientiert, heute sucht sie eine Lösung mit SVP, FDP und GLP.
Noch schwieriger als bei der AHV werden die Auseinandersetzungen um die zweite Säule, die berufliche Vorsorge (BVG). Das liegt zum einen an der schieren Komplexität der Materie. Zum anderen ist es den Wirtschaftsverbänden, den Versicherern und den Pensionskassen bisher nicht gelungen, sich auf ein gemeinsames Gegenmodell zur «Giesskannenvorlage» des Bundesrats zu einigen.
Die Gewerkschaften erhöhen den Druck. Am Freitag haben sie unter dem irreführenden, aber wirkungsvollen Slogan «Rentenklau» zu einer Demonstration aufgerufen, die während der Septembersession vor dem Bundeshaus stattfinden soll.
Man kann nur hoffen, dass sich die bürgerlichen Parteien gut auf die bevorstehenden, harten Auseinandersetzungen vorbereiten. Ihre Aufgabe ist ungleich schwieriger als die der linken Defensivkräfte. Wenn sie Reformen durchbringen wollen, die auch für die jüngeren Generationen gerecht sind, kommen sie nicht darum herum, unpopuläre Botschaften zu überbringen.
Eigenmietwert belastet Rentner
pw. Hansueli Schöchli befasst sich in der NZZ mit dem Thema Eigenmietwert aus Sicht der Rentner, wobei er wenig Sympathien für deren Situation zeigt. Sie haben in der Regel tiefere Einkommen und eine geringere hypothekarische Verschuldung, womit der Eigenmietwert resp. die damit verbundene steuerliche Belastung doppelt ins Gewicht fällt. Wird sie zu gross, kann das Eigenheim finanziell untragbar werden. Dass Wohneigentum im Rahmen der WEF ursprünglich explizit als Form der Altersvorsorge bezeichnet wurde, wird ausgeblendet. Für den Fiskus ist dieser Aspekt erst recht irrelevant. Diverse Kantone kennen immerhin Härtefallklauseln. Die WAK-S hat das Thema Eigenmietwert erneut auf der Traktandenliste. Schöchli schreibt:
Dass Rentner mit Wohneigentum vom geltenden System nicht begeistert sind, ist nachvollziehbar: Die Renteneinkommen sind meist deutlich geringer als frühere Erwerbseinkommen, der Schuldzinsabzug nützt den Betroffenen mangels Schuldzinsen nichts mehr, und der Eigenmietwert kann vor allem bei Einpersonenhaushalten mit tiefer Rente einen erheblichen Anteil des steuerbaren Einkommens ausmachen. So kann die Steuerrechnung Liquiditätsprobleme bescheren.
Acht Kantone haben für solche Fälle eine «Härtefallklausel» (GE, GR, LU, OW, SH, SG, VD, ZH). Übersteigt der Eigenmietwert einen gewissen Prozentsatz der steuerbaren Einkünfte oder des verfügbaren Einkommens, ist eine Senkung des Eigenmietwerts möglich. Der Kanton Zürich zum Beispiel senkt ihn in der Regel, wenn der ordentliche Eigenmietwert über einem Drittel des zur Deckung der Lebenshaltungskosten verfügbaren Haushaltseinkommens liegt. Laut früheren Zürcher Angaben wird aber diese Härtefallklausel beim Eigenmietwert nur in «sehr wenigen Fällen» angewendet. (…)
Insgesamt stehen die Rentnerhaushalte in der Schweiz finanziell gut da. Die verfügbaren Haushaltseinkommen liegen zwar im Mittel mangels Erwerbseinkommen deutlich tiefer als bei den Erwerbshaushalten. So weisen die Bundesstatistiker für die Periode 2015 bis 2017 bei den 65- bis 74-Jährigen ein verfügbares Durchschnittseinkommen von knapp 4900 Fr. pro Monat aus, während es bei den Jüngeren zwischen 7000 und 8600 Fr. waren. Doch im Gegenzug leben in den Rentnerhaushalten im Mittel weniger Personen, und die Vermögen sind deutlich höher.
Comparis: Vergleich der PK Verwaltungskosten
Administrative Kosten
Performance / Kosten
Der Online-Vergleichsdienst Comparis hat die Kosten für Administration und Vermögensverwaltung von 73 Pensionskassen mit insgesamt 450 Milliarden Franken verwaltetem Vermögen verglichen und dabei erhebliche Unterschiede gefunden. Der Vergleich deckt einen Drittel aller in der 2. Säule aktiv Versicherten und Rentner ab. Dazu wird ausgeführt:
Die Unterschiede der Administrationskosten bei den Pensionskassen sind enorm. Das zeigt eine Analyse von comparis.ch. Die kostspieligste erreicht das 15-fache der günstigsten Stiftungen. Bei den Vermögensverwaltungskosten ist die teuerste Pensionskasse 14-mal teurer als die günstigste. «Die hohen Kostenunterschiede für grundsätzlich dieselbe Dienstleistung sind ein Hinweis für schlechtes Wirtschaften oder aber für das Fehlen echter Marktmechanismen. Leidtragende sind letztlich die Versicherten», sagt Comparis-Vorsorgeexperte Leo Hug.
Die tiefsten Verwaltungskosten pro Kopf wies im Jahr 2020 die Luzerner Pensionskasse mit 59 Franken pro Versicherten auf. Fünfzehnmal mehr forderte im vergangenen Jahr die Alvoso LLB Pensionskasse: 900 Franken pro Person. Alvoso LLB begründet diesen Betrag als einmaligen Ausreisser, verursacht durch Reorganisationskosten. Aber auch ohne diesen Sonderfall sind die Administrationskosten der Alvoso LLB im Vergleich hoch. 2019, vor der Reorganisation, beliefen sie sich auf 547 Franken.
Den zweiten Kostenblock der Pensionskasse bildet der Aufwand für die Vermögensverwaltung. Am günstigsten war er bei der Bernischen Pensionskasse (BPK) mit 0,07 Prozent des verwalteten Vermögens. Am teuersten war die Pensionskasse der Stadt Zürich mit jährlich 0,98 Prozent. Das sind 14-mal mehr als bei der BPK.
Sind hohe Vermögensverwaltungskosten der Preis für eine bessere Performance? Comparis hat auch die Vermögensverwaltungskosten mit der Performance verglichen. Die durchschnittliche Jahresperformance aller untersuchten Pensionskassen belief sich 2019 und 2020 auf 7,1 Prozent. Dabei besteht keine Korrelation zwischen Vermögensverwaltungskosten und Performance.
Umfrage HSLU: Geringes Wissen und Vertrauen zur Altersvorsorge
«Weshalb ist Ihr Interesse an der beruflichen Vorsorge nicht hoch?» – Gründe für ein tiefes Interesse gibt es einige: Fast die Hälfte der Befragten gibt an, zu bequem zu sein, um sich mit der Vorsorge zu beschäftigen. Für einen Drittel ist das Vorsorge-Thema zu kompliziert.
In einem Bericht zur aktuellen Umfragen schreibt die Hochschule Luzern: AHV, Pensionskasse oder Säule 3a: Das schweizerische Vorsorgesystem ist komplex und von Laien nicht leicht durchschaubar. Ein Forschungsteam der Hochschule Luzern hat den aktuellen Wissensstand der Schweizer Bevölkerung zur Altersvorsorge untersucht. Die Studie zeigt: Während es in der Bevölkerung ein hohes Bewusstsein für die Wichtigkeit der Altersvorsorge gibt, ist das Wissen darüber bescheiden.
Den befragten Personen wurden Fragen zu ihrem Vorsorgewissen gestellt. Lediglich zwei Prozent von ihnen konnten alle Fragen korrekt beantworten. Bei den meisten Fragen wusste durchschnittlich rund ein Drittel aller Befragten die korrekte Antwort. Gut auszukennen scheint sich die Bevölkerung beim Thema der Wohneigentumsfinanzierung. 81 Prozent der Teilnehmenden wussten, ob man Pensionskassengelder für Wohneigentum beziehen kann. Gerade bei den Fragen, welche die eigene Vorsorge betreffen, ist der Anteil derjenigen, die fälschlicherweise meinen, die Antwort zu kennen, beachtlich hoch.
Die Krux mit der Reform
André Müller kommentiert in der NZZ die Ergebnisse des Axa-Pensionierungsmonitors und kommt zu bedenklichen Schlüssen:
Hohe Sorge, aber wenig konkreter Reformwille – eine Erklärung für diesen Widerspruch liegt auf der Hand: Dass Menschen gegen politische Vorstösse sind, die ihnen persönlich schaden, ist ein verbreitetes Phänomen. Alle wollen den Klimawandel verhindern, aber niemand will neben einem 200 Meter hohen Windkraftwerk wohnen oder mehr für Benzin und Heizöl zahlen. Alle sind für günstige Mieten und bauliche Verdichtung, nur eben nicht im eigenen Quartier. Entsprechend sind auch fast alle für eine Reform der Altersvorsorge – solange sie diese nicht selbst bezahlen müssen.
Die Studie der Hochschule Luzern bietet einen weiteren Schlüssel zum Verständnis dieses Widerspruchs: Viele Schweizerinnen und Schweizer haben zwar ordentliche Finanzkenntnisse, mit dem Vorsorgesystem kennen sich viele allerdings nicht sehr gut aus. Vor allem die Unwissenden interessieren sich auch nicht wirklich dafür.
Bedenklich stimmt dabei besonders, dass Jüngere und Frauen schlechter informiert sind über die berufliche Vorsorge und sich auch weniger dafür interessieren. Es sind just diese beiden Bevölkerungsgruppen, welche die Nachteile des heutigen Systems am stärksten spüren: Frauen arbeiten noch immer öfter Teilzeit als Männer, weshalb sie im Schnitt viel weniger Pensionskassenguthaben aufbauen und kleinere Renten aus der zweiten Säule erhalten.
Axa-Ruhestandsmonitor: Bloss kein höheres Rentenalter
Akzeptanz von Massnahmen zur Rentenreform

Die Axa hat zum 11. Mal ihren Ruhestandsmonitor publiziert, welcher auf Basis einer Umfrage die Gefühlslage und Wünsche der Schweizer zur Altersvorsorge evaluiert. Zu den Ergebnissen wird ausgeführt:
Einstellung zur Pensionierung: Personen in der Schweiz stehen ihrer Pensionierung grundsätzlich positiv gegenüber: Auf einer Skala von 1 (sehr traurig) bis 10 (sehr glücklich) wird die Gefühlslage mit einem Durchschnittswert von 7,7 als positiv bewertet. Die Befragten freuen sich auf Zeit mit Freunden und Familie, für Hobbys sowie Ruhe und Erholung, aber auch für Spontaneität. Für rund 60 Prozent ist das Hüten der Enkelkinder «sehr» oder «eher wichtig»; 35 Prozent planen, sich in Vereinen oder Politik zu engagieren, und 17 Prozent möchten einen neuen Beruf wählen oder sich selbständig machen. Interessanterweise legt die Altersgruppe der 18- bis 39-Jährigen signifikant mehr Wert darauf, Enkelkinder zu hüten oder andere Familienunterstützung zu leisten, als die älteren Befragten.
Kapitalbezug: Würden die Befragten heute in Pension gehen, entschieden sich rund zwei Fünftel (41 Prozent) für die Auszahlung des Vorsorgevermögens in Form einer monatlichen Rente, 17 Prozent für den reinen Kapitalbezug, 28 Prozent würden eine Mischung aus Rentenzahlung und Kapitalbezug wählen. (…) Männer sind dabei eher für den reinen Kapitalbezug als Frauen. Auch besserverdienende Personen und Vollzeitarbeitende tendieren stärker dazu als Befragte mit tieferer Kaufkraft, mit einem Teilzeitpensum oder Nichtberufstätige. Wie viel Finanzwissen eine Person aufweist, hat keinen Einfluss auf die Wahl.
“Umverteilungsmaschine AHV”
Werner C.Hug hat die Umverteilungsmechanismen in der AHV genauer untersucht und offengelegt. In einem Artikel in der Finanz und Wirtschaft schreibt er dazu:
Wenn die AHV rein umlagefinanziert würde, wenn also die laufenden Beiträge die laufenden Renten vollumfänglich finanzieren würden, dann müssten zur Erreichung einer Maximalrente über die gesamte Beitragsdauer AHV-Beiträge von insgesamt 615’000 Fr. bezahlt werden. Das entspricht einem jährlichen Bruttodurchschnittseinkommen von 163’000 Fr. oder monatlich netto 11’400 Fr. während der gesamten Beitragsdauer.
Gemäss der schweizerischen Lohnstrukturerhebung erreichten 2018 lediglich 5% der Beschäftigten diesen Lohn. Bezogen auf die AHV bedeutet das, dass 95% der AHV-Rentenbezüger ihre Rente nicht mit ihren Beiträgen allein finanziert haben. Schon 2016 hat das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) mit einer Modellrechnung mathematisch dargelegt, dass 92% der heutigen Rentenbezüger ihre Rente nicht finanziert haben.
Die dargelegten Berechnungen mit dem gewichteten Durchschnitt der Zivilstände, wie Alt-Nationalrat Andreas Zeller (FDP/SG) sie in Rücksprache mit dem BSV kalkuliert hat, liegen nochmals leicht höher, weil unter anderem auch die Lebenserwartung gestiegen ist.
Bâloise: “Erfolgreich trotz Staatsversagen”
“Die Vollversicherung in der beruflichen Vorsorge wird vermehrt zum Auslaufmodell. Den Versicherern kann man dafür keinen Vorwurf machen. Dem Staat, der ihnen die Rahmenbedingungen vorgibt, schon”, schreibt André Müller in der NZZ.
Die Zinsen bleiben tief, und die Probleme mit der beruflichen Vorsorge in der Schweiz ungelöst. Die Bâloise setzt deswegen im Kollektiv-Leben-Geschäft zusehends auf ihre Sammelstiftung «Perspectiva». Mit Erfolg: Die Zahl der angeschlossenen Firmen hat seit Jahresbeginn von 2895 auf 3323 zugenommen. Die Sammelstiftung bietet Kunden Aussicht auf Anlageerfolg, aber weniger Sicherheit als die klassische Vollversicherung.
Die Nachfrage nach dieser bleibe hoch, sagte Bâloise-Chef Gert de Winter. Allerdings sei die Bâloise selektiv bei der Auswahl der Kunden. Gefragt sind – wie bei der Konkurrenz – Bestände mit jungen und gut verdienenden Versicherten.
Für manche KMU ist diese Selektion bitter: Sie wählten lieber die Vollversicherung, finden aber keinen Anbieter mehr. Unter den staatlich vorgegebenen Rahmenbedingungen wären diese KMU für die Versicherer schlicht ein Verlustgeschäft. Die Politik bereitet nun, zum wiederholten Mal, eine Reform der zweiten Säule vor. Diese wäre dringend nötig; der Status quo bleibt ein Armutszeugnis für die Schweiz. Aber zumindest die Versicherer können sich damit arrangieren.
Die Gesamtrente sinkt
Michael Ferber geht in der NZZ der Frage nach, in welchem Ausmass in den letzten Jahren die Altersrente aus AHV und Pensionskasse gesunken ist. Besonders mit Bezug auf die 2. Säule mit ihrer dezentralen Struktur ist die Frage nicht einfach zu beantworten. Berechnen lassen sich nur Durchschnitte mit unbekannter Repräsentativität. Im Artikel Ferbers kommen eine Reihe von Fachleuten zu Wort. Klar ist, die PK-Leistungen gehen tendenziell zurück, alles weitere ist ziemlich unübersichtlich.
In der Schweizer Verfassung heisst es, die Renten aus AHV und beruflicher Vorsorge sollten im Alter «die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise» gewährleisten. Dies wird im Allgemeinen so interpretiert, dass die Renten aus der ersten und der zweiten Säule rund 60% des letzten versicherten Lohnes vor dem ordentlichen Rentenalter betragen sollten – und dies wäre gemäss der Studie nicht mehr der Fall.
Andere Vorsorgespezialisten warnen indessen davor, die Entwicklung undifferenziert zu bewerten – je nach Pensionskasse gab es schliesslich in den vergangenen Jahren bei Senkungen der Umwandlungssätze auch Kompensationen. So tönt es in der vielbeachteten Schweizer Pensionskassenstudie von Swisscanto schon anders.
Unsicherheit untergräbt Vertrauen
Der VZ Vertrauensindex misst die Stimmung in Bezug auf die persönliche Finanzsituation und das Vertrauen ins Vorsorgesystem. 379 Befragte Februar bis Juni 2020; 664 Befragte Januar bis März 2021.
Der VZ Pensionierungs-Barometer wird 2021 zum dritten Mal erhoben und setzt sich aus drei Indizes zusammen: Erwartungs-, Renten- und Vertrauensindex. Das VZ schreibt dazu:
Vertrauensindex
- Vier von fünf Befragten geben an, ihnen gehe es finanziell besser als vor einem Jahr. Ähnlich viele Befragte erwarten, dass sich ihre Finanzen in naher Zukunft sogar verbessern werden.
- Im Vergleich zum Vorjahr ist das Vertrauen in die AHV deutlich gesunken. Neu geht nur noch eine Minderheit davon aus, dass die AHV-Renten in Zukunft gleich sicher sein werden wie heute.
- Noch mehr Anlass zur Sorge geben die Pensionskassenrenten: Über 70 Prozent schätzen die Sicherheit der künftigen Renten als kritisch ein.
- Trotzdem sind fast 90 Prozent der Befragten der Meinung, ihre Pensionierung problemlos finanzieren zu können. Ein Corona-Effekt? Denn im Frühjahr 2020 beherrschten noch Zukunftssorgen das Bild. Nun zeigt sich immer deutlicher, wie gut die Schweiz aus der Krise kommen dürfte.
Erwartungsindex
- 2002 konnte ein 55-Jähriger mit einem Jahreslohn von 120’000 Franken eine Rente aus AHV und Pensionskasse von knapp 75’000 Franken erwarten. 2021 sind es aber nur noch rund 60’000 Franken. Das heisst: Die zu erwartenden Renten sind zwischen 2002 und 2021 um über 20 Prozent geschrumpft.
- Auch absolut gibt es weniger: Vergleicht man die erwartete Rente mit den effektiven Renten, die nach zehn Jahren ausbezahlt wurden, zeigt sich ein düsteres Bild. Im Schnitt sind diese um knapp 8 Prozent tiefer ausgefallen. 5
Das hat primär zwei Gründe: Erstens werden Pensionskassengelder deutlich tiefer verzinst. Zweitens reduzieren die Kassen ihre Leistungen, indem sie die Umwandlungssätze senken. Dieser Trend dürfte noch länger nur eine Richtung kennen: nach unten. Das zeigen auch die folgenden Erkenntnisse.
Rentenindex
- Bei einem Mann, der brutto 100’000 Franken verdient, machen die Renten nicht einmal 54 Prozent des Lohnes aus, den er vor der Pensionierung bekam. 2002 betrugen die Renten aus AHV und Pensionskasse zusammen noch rund 62 Prozent des letzten Salärs. Die Einkommenslücke wird immer grösser.
- Besonders viel Rente büssen jene ein, die über 86’040 Franken verdienen. Ein Teil ihres Lohnes ist im Überobligatorium versichert, wo einige Pensionskassen den Umwandlungssatz auf unter 5 Prozent reduziert haben.
Weitere Senkungen sind zu erwarten. Die AHV-Rente, die seit 2002 generell um rund 16 Prozent gestiegen ist, kann die sinkende Pensionskassenrente in den allermeisten Fällen nicht kompensieren. Die Einkommenslücke wächst weiter.
Stadt-Berner Realsatire
In der Stadt Bern, hochverschuldet, progressiv und antifa und auch sonst ein Hort von lauter guten Menschen, pflegt und hegt das Rentenalter 63. Die FDP macht einen schüchternen Versuch der Erhöhung auf 65. Das kommt nicht gut an und hat wenig Chancen. Die Gegenargumente sind von ganz besonderer Güte. Der Bund schreibt:
Der FDP-Antrag dürfte im Parlament kaum eine Chance haben, denn er ist nicht einmal im bürgerlichen Lager unumstritten. So sehen etwa die Grünliberalen von einer ähnlich lautenden Planungserklärung ab, weil sich das Sparpotenzial einer Erhöhung nicht beziffern lasse, wie Stadtrat Remo Sägesser sagt. Die GLP werde das Thema aber bei anderer Gelegenheit wieder aufgreifen.
Ähnlich argumentiert die Fraktion GFL/EVP, die vor elf Jahren einem handstreichartigen Vorstoss zur Rentenaltererhöhung im Stadtrat zum Durchbruch verhalf. Dieser wurde nach Protesten aber umgehend sistiert. «Eine Rentenalterhöhung darf man diskutieren», sagt GFL/ EVP-Fraktionschef Lukas Gutzwiller. Der Finanzplan sei dafür aber nicht der geeignete Ort.
Gemeinderat Michael Aebersold (SP) wies einst darauf hin, dass Rentenalter 63 und die 40-Stunden- Woche «wichtige Trümpfe» bei Stellenbesetzungen seien. SP-Co-Präsidentin Lena Allenspach spricht gar von einem «Affront ». Sie geht davon aus, dass eine Rentenaltererhöhung die Stadt Geld kosten würde, da sie zwei Jahre länger die höheren Löhne älterer Angestellter bezahlen müsse. Darauf wies in der letzten Debatte auch das Personalamt der Stadt Bern hin. Allerdings gebe es auch Einsparpotenzial, weil die Stadt keine AHV-Überbrückungsrenten mehr ausrichten müsste, sagte ein Stabsmitarbeiter.
Mindestzins: SGB fordert Erhöhung
Der Schweiz. Gewerwerkschaftsbund schreibt in einer Mitteilung zur Empfehlung der BVG-Kommission zum Mindestzins:
Aus Sicht des SGB ist dies unverständlich. Angesichts der oben geschilderten Entwicklungen ist es für die Versicherten zu Recht kaum nachvollziehbar, dass der BVG-Mindestzins nicht erhöht werden soll. Denn neben dem Erhalt des Rentenniveaus ist auch die Äufnung des Vorsorgekapitals entscheidend, um das Vertrauen in die 2. Säule nicht weiter zu destabilisieren.
Mit ihren Beschlüssen ignoriert die BVG-Kommission letztlich die gesetzliche Aufgabe des Mindestzinses: dafür zu sorgen, dass die Anlageerträge den Versicherten gutgeschrieben werden. Ein Blick in die Praxis bestätigt, dass eine Erhöhung des Mindestzinssatzes für die Kassen machbar wäre: die durchschnittliche Verzinsung der Altersguthaben betrug letztes Jahr über alle Kassen hinweg über zwei Prozent (Swisscanto 2021).
Doch anstatt sich nach der Realität einer durchschnittlichen Kasse zu richten – nur so kann die gesetzliche Benchmark-Funktion erfüllt werden – orientiert sich eine Mehrheit der BVG-Kommission bei der Festsetzung des Mindestzinses an den Versicherer-Modellen. Letztere sind aber mehr um ihre Gewinne als um die Renten der Arbeitnehmenden bemüht.
Gerade vor dem Hintergrund der sinkenden PK-Renten ist es wenig erstaunlich, dass rund zwei Drittel der Versicherten der Meinung sind, ihnen würden die Renten geklaut. Die Kommission hätte es in der Hand gehabt, hier etwas entgegenzusteuern. Nun bleibt es am Bundesrat, diese Verantwortung zu übernehmen.







