Mit einer 2019/20 in beiden Räten angenommenen Motion soll die Säule 3a flexibler gehandhabt und nachträgliche Einzahlungen (Einkauf) ermöglicht werden. Die Umsetzung verläuft allerdings schleppend. Linke, Bundesrat und Steuerbehörden scheinen dem Vorhaben nicht eben wohlgesinnt. Pierre Weil schreibt dazu in der NZZ:

Wie hoch der Steuerausfall wäre, könne die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) nicht ermitteln, sagt Federico González del Campo vom Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV). «Die technische Umsetzung der Revision ist anspruchsvoll und muss mit der ESTV koordiniert werden.» Es scheint allerdings nicht so, dass die Arbeiten weit fortgeschritten sind.

Marc Hürzeler, Professor für Sozialversicherungsrecht an der Universität Luzern, sagt dazu: «Die Steuerersparnisse bzw. Steuereinbussen sind meines Erachtens angesichts der geregelten Maximalbeiträge kalkulierbar.» Grundsätzlich hält er «eine Nachzahlungsmöglichkeit in der Säule 3a für zweckmässig», sie sei «angesichts der steigenden Bedeutung der Selbstvorsorge zu begrüssen. Die finanziellen Verhältnisse können sich im Laufe des Erwerbslebens erheblich verändern. Ich erachte es deshalb als sinnvoll, dass Lücken aus schlechteren Jahren gefüllt werden können.»

Der Motionär Ettlin sagt zum Stand der Dinge: «Es ist klar, dass die Verwaltung zurzeit mit vielen Themen beschäftigt ist. Die Verwaltung ist sicherlich über die Motion ‹not amused›. Dennoch sollte die Gesetzesrevision langsam zur Vernehmlassung vorgelegt werden, denn vieles ist bereits in der Motion ausformuliert. Andernfalls müsste man von Verzögerungstaktik reden.»

  NZZ / Motion NR / Motion SR