SGK. Die ersten neun Jahrgänge von Frauen, die vom höheren AHV-Referenzalter betroffen sind, sollen einen sozial abgestuften Rentenzuschlag zwischen 100 und 240 Franken pro Monat erhalten. Mit dieser Ausgleichsmassnahme für die Übergangsgeneration kommt die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S) dem Nationalrat entgegen.

Die Kommission schloss die erste Runde der Differenzbereinigung zur Stabilisierung der AHV (AHV 21; 19.050) ab. In der zentralen Frage der Ausgleichsmassnahmen für die Übergangsgeneration von Frauen, die vom höheren Referenzalter betroffen sind, beantragt sie mit 9 zu 3 Stimmen folgendes Modell:

– Die ersten neun Jahrgänge sollen einen Rentenzuschlag erhalten. Für die ersten drei Jahrgänge wird der Zuschlag wie das Rentenalter schrittweise erhöht. Die folgenden vier Jahrgänge erhalten den vollen Zuschlag. Für die letzten zwei Jahrgänge wird der Zuschlag wieder gesenkt, um einen harten Schwelleneffekt am Ende der Übergangsgeneration zu vermeiden. Die Kommission bleibt damit beim progressiv-degressiven Rentenzuschlag, wie ihn der Ständerat beschlossen hatte.

– Der Zuschlag wird nach Einkommen abgestuft und für kleine und mittlere Einkommen erhöht. Der volle Zuschlag beträgt 240 Franken pro Monat für Frauen mit einem Einkommen bis 57 360 Franken, 170 Franken bis zu einem Einkommen von 71 700 Franken und 100 Franken bei einem Einkommen über 71 700 Franken. Die Kommission nimmt damit das Anliegen des Nationalrates auf, vor allem Frauen mit tiefen Einkommen zu begünstigen.

– Frauen mit mittleren und höheren Einkommen stellt die Kommission im Vergleich zum Nationalrat aber insofern besser, als der Rentenzuschlag nicht der Plafonierung unterliegt. Im Modell des Nationalrates erhalten Frauen höchstens die reguläre Maximalrente.

– Die Kommission verzichtet darauf, den Frauen der Übergangsgeneration den Rentenvorbezug wie der Nationalrat mit vorteilhafteren Kürzungssätzen zu erleichtern. Frauen, welche die Rente vorbeziehen, erhalten jedoch zusätzlich zur gekürzten Rente den ungekürzten Rentenzuschlag.

Insgesamt erreicht die Kommission mit diesem Modell ein Kompensationsvolumen von 32 Prozent, liegt damit nahe beim Bundesrat und nähert sich dem Nationalrat an, dessen Modell ein Kompensationsvolumen von 40 Prozent ausmacht.

Eine Minderheit beantragt ein Kompensationsmodell, welches wie der Nationalrat vorteilhafte Kürzungssätze beim Vorbezug und sozial abgestufte Rentenzuschläge bei Erreichen des Referenzalters vorsieht, letztere jedoch mit progressivem Verlauf ausserhalb des Rentensystems ausgestaltet. Dieses Modell auf sieben Übergangsjahrgänge begrenzt. Es führt zu einem Kompensationsvolumen von 31 Prozent.

Mit 8 zu 3 Stimmen lehnt die Kommission den Beschluss des Nationalrates ab, den Rentenzuschlag bei der Berechnung von Ergänzungsleistungen (EL) auszuschliessen. Die Mehrheit der Kommission argumentierte, damit würde eine neue Ungerechtigkeit gegenüber jenen EL-Bezügerinnen geschaffen, die nicht der Übergangsgeneration angehörten.

Bei der Finanzierung schliesst sich die Kommission mit 10 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung dem Beschluss des Nationalrates an, die Mehrwertsteuer um 0,4 Prozentpunkt anzuheben. Mit 7 zu 4 Stimmen lehnt sie es jedoch ab, die Erträge der Schweizerischen Nationalbank aus den Negativzinsen in den AHV-Fonds zu schütten. Die geldpolitische Handlungsfähigkeit der Nationalbank würde eingeschränkt, wenn von ihr erwartet werde, dass sie mit ihren Erträgen auch eine Sozialversicherung mitfinanziere, wurde argumentiert. Die Vorlage, zu der mehrere Minderheitsanträge eingereicht wurden, ist damit bereit für die Herbstsession (vgl. Beilagen 1Formatwechsel, Beilagen 2Formatwechsel, Beilagen 3Formatwechsel, Beilagen 4Formatwechsel).

  Mitteilung SGK-N